Führerschein der Klasse 2: Was ist er heute wert?
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der große Lkw-Führerschein
Sollten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t geführt werden, war bis 1999 der Führerschein der Klasse 2 notwendig. Aus diesem Grund wird er im Volksmund auch oft als Lkw-Führerschein bezeichnet.
Mittlerweile gilt die Führerscheinklasse 2 als alt und wurde im Zuge der europaweiten Reform zur Fahrerlaubnis abgelöst. Was dem Führerschein der Klasse 2 heute entspricht und welche Besonderheiten Sie beim Umschreiben beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein der Klasse 2
In der BRD ermöglichte die Klasse unter anderem das Führen von Lkw.
Die Berechtigungen hängen grundsätzlich vom Ausstellungsdatum ab. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Besitzer der Klasse 2 dürfen nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren. Soll die Klasse erhalten bleiben, ist es notwendig, den Führerschein umzuschreiben. Danach werden die Fahrerlaubnisklassen auf fünf Jahre befristet erteilt.
Wozu berechtigt die Führerscheinklasse 2?
Der Führerschein der Klasse 2 wird gemeinhin als Lkw-Führerschein betitelt, dabei umfasst er – abhängig vom Zeitpunkt des Erhalts – vielfältige Fahrerlaubnisklassen. Viele Autofahrer sind sich nicht einmal bewusst, wie weitreichend ihr „Lappen“ ist. Wichtig ist dies meist auch erst dann, wenn sie den Führerschein der Klasse 2 umschreiben wollen.
Möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis mit der Führerscheinklasse 2 umschreiben, gelten heute andere Entsprechungen für die Klassen. Der Umfang der Fahrerlaubnis wird zudem davon beeinflusst, wann und wo Sie diese erworben haben, denn aufgrund von verschiedenen Reformen und Anpassungen, existieren Unterschiede.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Entsprechungen, die für die Führerscheinklasse 2 beim Umschreiben gelten:
Wo und wann wurde der Führerschein der Klasse 2 erteilt? | Entsprechungen | Beschränkende Schlüsselzahlen |
---|---|---|
BRD - vor dem 01.12.54 | AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T | 79.06, 172 |
BRD - zwischen 01.12.54 und 01.04.80 | AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T | 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172 |
BRD - nach dem 01.04.80 | AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T | 79.03, 79.04, 79.06, 172 |
DDR - vor dem 10.12.54 | AM, A1, A2, A, B, L | 174, 175 |
DDR - zwischen 01.12.54 und 01.04.80 | AM, A1, A, B, L | 79.03, 79.04, 79.05, 174, 175 |
DDR - nach dem 01.04.80 | AM, A1, A, B, L | 79.03, 79.04, 174, 175 |
Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, ist der Führerschein der Klasse 2 zwar alt, aber sehr weitreichend und umfassend.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen beim Führerschein der Klasse 2?
Durch die Schlüsselzahlen ist es möglich, die Klassen ggf. zu erweitern oder zu beschränken. Damit Sie sich nicht des Tatbestands des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig machen, ist es wichtig, die Bedeutung dieser Verschlüsselung zu kennen. In der nachfolgenden Auflistung erhalten Sie die wichtigsten Informationen:
- 79.03:
Nur dreirädrige Fahrzeuge.. - 79.04:
Nur Gespanne aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit zGG von maximal 750 kg. - 79.05:
Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. - 79.06:
Fahrzeuge (Gespanne) der Klasse BE, sofern das zGG des Anhängers 3.500 kg übersteigt. - 172:
Klasse C, auch gültig für Kfz der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste. - 174:
Klasse L, gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Gespannen aus diesen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden. - 175:
Klasse L, auch gültig zum Führen von Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und zum Führen von Kfz mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.
Gilt der Führerschein der Klasse 2 unbegrenzt?
Der Führerschein der Klasse 2 ermöglicht es, einen Lkw mit mehr als 7,5 t zu führen. Allerdings gilt diese Regelung nur bis zum Erreichen des 50. Lebensjahrs. Möchten Sie darüber hinaus auch weiterhin solche Lkw fahren, ist laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Verlängerung der Führerscheinklasse notwendig. Dies bedingt den Umtausch des Führerscheins und die Umstellung auf die neue Führerscheinklasse CE.
Diese Verlängerung ist auf fünf Jahre befristet und setzt eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung voraus. Ziel dieser Auflagen ist es, Erkrankungen, die die Fahreignung, das Reaktions- und Sehvermögen beeinträchtigen, auszuschließen.
Hallo, ich besitze den Führerschein der Klasse 2 in Papierform, rosa Dokument. Das Ausstellungsdatum ist der 01.02.1993. Mit erreichen des 50zigsten Lenbensjahres habe ich beim TÜV Hessen nachgefragt, wie sich das mit der Klasse 2 nun verhält. Ich wurde darüber informiert, das die Fahrerlaubnis der Klasse 2 ruht und ich nach ärztlicher Untersuchung wieder fahren darf, allerdings nicht gewerblich. Mein Führerschein muss aufgrund meines Geburtsjahrganges (1966) nun getauscht werden. Auf Anfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle (64711 Erbach/Odenwaldkreis) wurde mir mitgeteilt, das ich die Klasse 2 nicht umgeschrieben bekomme, mit der Begründung, ich sei in den letzten 5 Jahren kein LKW gefahren und hätte mit Erreichen des 50zigsten Lebensjahres den Führerschein umtauschen müssen. Die Klasse 2 gilt unbefristet. Ich habe bei den Zulassungsstellen der Nachbarkreise nachgefragt, dort wäre das Umschreiben kein Problem. Ist das Willkür? Macht es Sinn dagegen zu klagen?
Die Umschreibung ist kein Problem. Müsste allerdings bei einem zugelassenen Arzt ein Bescheinigung einholen, das ich gesund bin. Sendest usw. Bin auch über 35 Jahre kein Lkw gefahren. Habe jetzt einen
Unimog der als Lkw zugelassen ist. Darf nur privat damit fahren. Für das gewerbliche Fahren muss ich die
sogenannten Module ablegen/vorweisen. z.B. Modul für Ladungssicherheit usw. usw.
Ansonsten ist das Umschreiben kein Problem, hat allerdings seinen Preis
Eine zusätzliche Frage,
genau wie im Vorfeld (bei einigen ) auch schon angefragt wurde,
es steht nirgends, dass eine Umschreibung der Klasse CE mit 50 gesetzlich vorgeschrieben ist.
??? wie ist die genaue Rechtslage wirklich ???
ich habe es leider alles noch nicht umschreiben lassen / wie ist hierbei die genaue Rechtslage ??
BD
Ich habe alle Führerscheine der alten Scheine.
Ich bin Bj. 62
1 / 1a / 1b / 2 / 3 / 4/ u. 5 /
alles seid dem 13.07.1994
muss ich jetzt alles umschreiben ?
Kann ich immer noch die LKW `s führen ?
Ich muss noch mein Ärztlichen Artest mitführen !?
BD
Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 2 seid 22.09.1983 und Klasse 1 seid 02.06.1980, weitere Klassen 1,1a,1b,3,4 und 5 sind auch vorhanden. Ich habe einen Transporter der rund 2 tonnen wiegt und 1 Tonne laden darf, kann ich dann trotzdem mit Anhänger fahren auch wenn das Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen geht ?
MfG
W.
Ich habe 1995 die Klasse 2 gemacht bin heute 61 . Beim umtausche in den Kartenführerschein .
wurde die Klasse 2 einfach einbehalten. Gibt es außer neu machen keine Möglichkeit.?
MfG Manfred
Hallo, ich habe die Klasse 2 seit 1986 und ihn damals in den rosafarbenen Führerschein als CE eingetragen lassen. Mit der aktuellen Umstellung auf den Kartenführerschein wollte ich dann natürlich auch die Klasse CE mit eintragen lassen. Eine augenärztliche Untersuchung für CE hatte ich vorliegen. Dennoch verweigerte man mir die Eintragung der Klasse CE, da ich das angeblich schon mit meinem 50 Lj. hätte machen müssen. Ich lese die Regelung jedoch so, dass man ab dem 50Lj. alle 5Jahre die Befähigung (Augenuntersuchung) nachweisen muss. Nicht aber, dass ich die Eintragung/Umschreibung bereits mit 50 hätte machen müssen. Wie sieht da nun die Rechtslage wirklich aus? Der Führerscheinstelle vertraue ich da nicht wirklich.
Ich habe den Klasse 2 1980 in der DDR gemacht. Jetzt beim Umschreiben / Umtausch in den neuen „Führerschein“ habe ich darauf verzichtet die Klasse 2 mit eintragen zu lassen, eben wegen der ärtzl. Untersuchen usw. Angenommen, ich glaube es zwar nicht, ich müsste jetzt doch die „Klasse 2“ über 7,5 t doch wieder haben wollen ….? Geht das? Danke u. VG Michael
Hallo, ich bin 56 hab vor ca 33 Jahren den Klasse 2 Führerschein gemacht. Kann ich den Heute noch Umschreiben auf CE hab aber schon den neuen Führerschein den hab ich am 05.12.2014 bekommen ?
MfG.
Egbert
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich habe meinen Schein Klasse 2 1969 gemacht. Bin jetzt 75 Jahre alt und habe mit 50 den Schein einmal verlängern lassen. Jetzt könnte ich ein Wohnmobil 7,5 to kaufen, darf ich mit meinem Führerschein das Fahrzeug führen, eventuell sogar mit einem kleinen Anhänger hintendran. Oder was muß ich machen damit ich das Fahrzeug bewegen kann.
Ich habe meinen Klasse 2 Führerschein 2004 umschreiben lassen.
Die Klassen C und CE sind abgelaufen.
Wenn man Klasse 3 umschreiben lässt bekommt man CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) eingetragen.
Da ich aber Klasse 2 umschreiben ließ, fehlt dieser Eintrag. Bei der Umschreibung hatte ich ja noch CE ohne Einschränkung.
Kann ich meinen Führerschein aktualisieren lassen? C und CE brauche ich nicht mehr.
Hi, ich habe meinen Führerschein Klasse 2 1990 erworben. Kann ich damit PKW – Hönger über 750 kg fahren?
Lieber Bußgeldrechnern
Meine Frage:
Darf ich meinen klasse 2 ( schon auf C CE umgeschrieben) noch privat nutzen.
Wenn ich ihn beruflich nicht mehr nutze?Habe die Blocks und den gesundheits Scheck nicht mehr gemacht.Bin 67jahrw und wollte mir ein Wohnbobilel über 7,5to anschaffen? Vielen Dank für Info
Ich habe den Führerschein der Klasse 1 und 2. Die klasse 3 habe ich nicht. Wenn ich den Führerschein umschreiben lass, was wird dann Eingetragen. Bekomme ich die Klasse 3 eingetragenen, wenn ich die Klasse 2 nicht verlängere. Bin 66 Jahre. Danke und mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich habe die Klasse 2 1998 erworben ( jetzt CE) Darf ich damit einen Reisebus ohne Fahrgäste fahren ( zb Überführungsfahrt) ?
Ich habe meinen Führerschein Klasse 2 1985 in der BRD erworben und bin damit im Studium auch gewerbl.
Güterkraftverkehr gefahren. Nach der Umschreibung steht das Datum der Umschreibung drin (15.04.14). Darf ich jetzt keinen Güterkraftverkehr mehr fahren? Und warum ist da nicht das wirkliche Datum des Erwerbs eingetragen worden. Ist das noch zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Hallo,
ich habe noch den rosa Führerschein mit der Klasse 2 und 3, erworben 1987 in der BRD.
Ich möchte nun gerne den neuen EU Führerschein beantragen und bin bereits 51 Jahre alt.
Welche Klassen werde ich nun erhalten, ist der BCE noch möglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, habe Klasse 1/1a/1b /2
1998
Darf ich mir einen Wohnwagen anhängen?
Grüsse
Hallo Nowara,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Führerscheinstelle.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
hallo , ich bin beruflich Kraftfahrer und fahre täglich 40tonner . mein geburtsdatum ist [v. Red. editiert] . alle 5 jahre muss ich meinen lkwführerschein verlängern . dies habe ich schon 2mal getan . nächstes jahr werde ich 60 und muss ihn noch einmal verlängern bevor ich mit 64 in rente gehe . module sind vorhanden und ein ärtzliches gutachten ( vom 15.06.2019 ) liegt vor . das augenärztliche gutachten habe ich beim augenarzt bestanden . das problem ist das die tagessehschärfe der augen laut behörde bei beiden augen 80 % betragen muss . meine augensehschärfe beträt 100 % und auf dem anderen auge 60 % . mein augenarzt meint ich falle noch unter die alte führerscheinregelung , da ich diesen 1982 gemacht habe . da waren die werte noch nicht so hoch . stimmt das ? komme ich mit diesem gutachten ( vom 18.02.2019 ) bei der führerscheinstelle durch oder bin ich nächstes jahr arbeitslos ?….gruss
Bin 58 und habe meinen LKW Führerschein mit 50 und auch mit 55Jahren
verlängern lassen – wenn ich jetzt privat einen LKW fahre, benötige ich die
Module ?
Hallo zusammen,darf ich den CE Führerschein zu Privaten Zwecken benutzen,Beispiel Wohnmobil über 7,5t oderPferdetransporter.MfG.
Habe 1970 die Klasse 2 bei der Bundeswehr gemacht + (Kettenfahrzeuge )
umgeschrieben hab ich nur die Klasse 2 ,kann ich für den Privaten gebrauch noch einen Lkw Fahren , bin 69 Jahre
Habe ihn damals nicht verlängern lassen
Hallo Reiner,
die Fahrerlaubnis für Lkw ist auf ein Alter von 50 Jahren begrenzt. Darüber hinaus ist eine medizinische Untersuchung notwendig. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo bin 57 Jahre alt und habe die alte Führerschein klasse 2 (gemacht 1982) 2011 verlängert aber seit 2016 abgelaufen da kein neuer Gesundheitsscheck .Kann ich durch einen neuen Gesundheitsscheck die klasse 2wieder verlängern lassen oder muß ich eine neue Fahrerlaubnis machen.Bin kein Berufskraftfahrer. Vielen Dank im voraus.
Hallo Ralf,
möchten Sie mehrere Jahre nachdem der Lkw-Führerschein ausgelaufen ist, diesen verlängern, kann die Führerscheinbehörde eine erneute Fahrschulprüfung verlangen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ein o.g. Eintrag ist fehlerhaft im Bezug auf die Umschreibung der Führerscheinklasse 2 :
BRD – nach dem 01.04.80 ist die Schlüsselzahl 79.05, falsch ! Diese zahl müsste vor dem 01.04.1980 stehen, wo sie ebenfalls steht. Ist ihnen der Fehler bekannt ?
Hallo Joachim,
vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben die Tabelle entsprechend angepasst.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Auf was muss ich achten wenn ich die 50
Jahre erreicht habe zwecks lkw führerschein
Hallo Rene,
Sie dürfen nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren. Danach ist für eine Verlängerung für weitere 5 Jahren ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorzulegen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, Habe Klasse 1,3,seit 1977, 2,seit 1986 ohne anhänger. und möhte den neuen EU Führerschein
Hallo Barbara,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo , Habe Klasse 2,3,4,5 und bin 67 Jahre . Habe Klasse 2 seit 1972 , Klasse seit 1969 und möchte den neuen EU Führeschein.
Hallo Karl-Heinz,
wenden Sie sich für die Umschreibung an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org