Führerschein der Klasse 1b: Wofür gilt er?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Aus alt mach neu – darauf müssen Sie beim Umschreiben der Führerscheinklasse 1b achten!

Der Führerschein der Klasse 1b gilt heute als alt.
Der Führerschein der Klasse 1b gilt heute als alt.

Für die Umschreibung des Führerscheins gibt es verschiedene Gründe. So kann der Verlust des „Lappens“ zum Wechsel auf den EU-Kartenführerschein führen, ebenso wie das Hinzukommen neuer Fahrzeugklassen. Für viele Autofahrer ist das Scheckkartenformat auch einfach praktischer, sodass sie bereits vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin zum Umtausch im Jahre 2033 selbständig aktiv werden.

Insbesondere für Besitzer der alten Papierführerscheine bedeutet dieser Wechsel auch die Umstellung auf ein neues System der Fahrerlaubnisklassen. Doch auch wenn die erlangten Berechtigungen erhalten bleiben, kommen Fragen auf: Welche Richtlinien gelten beim Führerschein der Klasse 1b für das Motorrad? Welche neue Klasse entspricht der 1b? Und besteht die Möglichkeit, die Klasse zu erweitern?

Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Führerschein der Klasse 1b

Was dürfen Besitzer der Klasse 1b fahren?

Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen eines Leichtkraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sowie einer bbH von 80 km/h.

Was ein Führerschein der Klasse 1b heute noch wert?

Eine Übersicht mit den heutigen Entsprechungen finden Sie hier.

Welche Bedeutung haben die Schlüsselzahlen?

Schlüsselzahlen können eine Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Was sich dabei hinter den einzelnen Zahlen verbirgt, erfahren Sie hier.

Was dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1b fahren?

Spätestens 2033 muss die Führerscheinklasse 1b  umgetauscht werden.
Spätestens 2033 muss die Führerscheinklasse 1b umgetauscht werden.

Der Führerschein der Klasse 1b gehört zu den alten Fahrerlaubnisklassen für Motorräder und diente vor allem für junge Fahrer als Einsteigerführerschein. Aufgrund der Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h war es bereits für 16- und 17-Jährige möglich, durch diese Fahrerlaubnis motorisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Zudem wird auch der Hubraum beim Führerschein der Klasse 1b auf maximal 125 ccm beschränkt.

Der Führerschein der Klasse 1b schließt die Fahrerlaubnisklassen 4 und 5 mit ein.

Welche neue Klasse entspricht dem 1b-Führerschein?

Seit der Neuordnung der Fahrerlaubnisklassen gilt der Führerschein der Klasse 1b als alt. Denn von 2013 an, existiert in Europa ein einheitliches System bei den Klassen. Diese Anpassung soll für mehr Sicherheit sorgen, weil für das Erlangen einer Fahrerlaubnis nun identische Voraussetzungen gelten.

Der Führerschein der Klasse 1b entspricht heute der Klasse A1, denn auch hier liegt die Begrenzung der Krafträder bei einen Hubraum von 125 ccm. Zudem gilt für 16- und 17-jährige Fahrer eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Entsprechungen des alten 1b-Führerscheins im Detail entnehmen:

Wann wurde der Führerschein der Klasse 1b erteilt?EntsprechungenErweiternde Schlüsselzahlen
Vor dem 01.01.89AM, A1, L79.05, 174, 175
Nach dem 01.01.89AM, A1, L79.05, 174

Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, existieren beim 1b-Führerschein Unterschiede hinsichtlich der Schlüsselzahlen, die sich aus dem Datum der Führerscheinprüfung ergeben. Grund für diese Abweichungen sind Anpassungen und Veränderungen bei den Führerscheinklassen.

Was die Schlüsselzahlen genau bedeuten, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • 79.05
    Die Schlüsselzahl 79.05 ist europaweit gültig und erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg.
  • 174
    Durch die Schlüsselzahl 174 ist es Besitzern der Führerscheinklasse L erlaubt, auch das Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie dem Gespann aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur in Deutschland.
  • 175
    Auch bei Schlüsselzahl 175 handelt es sich um eine nationale Erweiterung der Führerscheinklasse L. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

Besteht die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse 1b zu erweitern auf A2?

Wollen Sie große Maschinen fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse 1b erweitern.
Wollen Sie große Maschinen fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse 1b erweitern.

Der Führerschein der Klasse 1b berechtigt zum Führen kleinerer Maschinen. Nachdem sie ein paar Jahre mit diesen unterwegs waren, sehnen sich viele Fahrer nach leistungsstärkeren Motorrädern. Als Besitzer des 1b-Führerscheins besteht deshalb die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis auf die Klasse A2 zu erweitern.

Dafür setzt der Gesetzgeber nur eine verkürzte praktische Fahrprüfung voraus. Ein Besuch in der Fahrschule und eine theoretische Prüfung sind hingegen nicht notwendig.

Um Motorräder mit unbeschränkter Leistung fahren zu dürfen, muss die Fahrerlaubnisklasse A vorliegen. Damit Sie diese erhalten, müssen Sie die gesamte Fahrschulausbildung absolvieren.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

12 Kommentare

  1. Wilke

    22. März 2021 um 20:20

    Ich habe den 1b 1982 gemacht. Und den 3 1984. Darf ich einen 80ccm fahren?

  2. snoopy

    7. März 2021 um 10:30

    ich habe klasse 1b seid 1984 u fahre eine 125 cc. habe den Alten grauen Papier Führerschein, was darf ich fahren? habe sonst keinen Führerschein nur 1b. bin 53 Jahre .

  3. Polat

    1. März 2021 um 18:57

    Ich habe seit 1984 die Führerscheine 3 und 1b. Was müsste ich machen damit ich zb ein größeres Motorrad (über125ccm) fahren darf?

  4. Lisa

    28. Februar 2021 um 9:56

    Habe 1981 den 1b und 1983 den 3 gemacht was darf ich damit fahren

  5. Erich

    9. Juni 2020 um 19:59

    Was darf ich mit meinem 1971 erworbenen Führerschein fahren?

  6. Michael

    5. Juni 2020 um 10:31

    Ich habe seit 1987 Füherschein Klasse 3 gemacht. Ich fahre auch Roller bis 45 km/h. Ich möchte kein Motorrad schnell fahren sondern bis 80 km/h. Klein Roller z.B. Das wäre A 1b Richtig? Musste ich trotzdem Klein Maschine bis 80 km/h Füherschein machen? Lg

  7. Helge

    4. Februar 2020 um 15:42

    Ich habe bei A1 79.05

    Bis wieviel KW darf ich Fahren.

    Mir wurde vom SVA gesagt das der A2 mit dazu gehört obwohl da nichts eingetragen ist aber nur bis 35 KW.

    Ist das so oder schaut das anders aus.

  8. Andreas

    24. Juli 2019 um 13:37

    Hallo.
    Bei meinem alten Führerschein (rosa Lappen von 1997) ist die Klasse 1b *nicht* gestempelt (also nur 3,4,5), aber als Bemerkung ist auf Seit 5 eingetragen:
    Kl. 1b (Leichtkrafträder): Hubraum bis 125 ccm, Nennleist. bis 11 KW und, nach vollend. d. 18 LJ., auch mehr als 80 km/h

    Muss ich bei der Umstellung auf den Kartenführerschein befürchten dass diese Eintragung entfällt bzw. wieso ist es überhaupt gesondert eingetragen und nicht bei Klasse 1b direkt?
    Ich war damals noch nicht 18.

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Andreas.

  9. Siegbert

    19. November 2018 um 23:22

    Habe meinen 4er 1976 gemacht……welche „Autos“ darf ich denn heute mit dem fahren……

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 9:26

      Hallo Siegbert,
      die gesuchten Informationen finden Sie hier: Führerschein Klasse 4.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. katja h.

    5. Juni 2018 um 16:13

    hallo,
    ich habe noch einen alten Lappen, mit 1B. wie kann ich den umschreiben lassen? ich lebe seit einigen Jahren in England….

    mit freundlichen Grüßen
    Katja

    1. bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 um 16:57

      Hallo Katja,

      den Führerschein können Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle umschreiben lassen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

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