Führerschein der Klasse 1: Mit dem Motorrad unterwegs

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1 fahren

Die Führerscheinklasse 1 entspricht dem Motorradführerschein.
Die Führerscheinklasse 1 entspricht dem Motorradführerschein.

Viele Autofahrer verbinden mit ihrem Führerschein schöne Erinnerungen – an die ersten Schritte ins Erwachsenen­leben oder an Ausflüge mit Familie und Freunden.

In geselliger Runde werden auch immer wieder die grauen oder rosafarbenen „Lappen“ gezückt, um diese dann mit größter Vorsicht auseinander zu falten und aufgrund der alten Fotos herzhaft zu lachen oder in Erinnerungen zu schwelgen.

Doch mit der Zeit verändern sich die Gesetze und dies bedeutet auch, dass ein solches Führerscheindokument angepasst werden muss. Durch die Umstellung auf den EU-Führerschein wurde ein einheitliches System für die Führerscheinklassen entwickelt, das es den Autofahrern ermöglicht, in der gesamten EU mit dem Auto zu fahren.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wozu der Führerschein der Klasse 1 berechtigt und welche aktuellen Führerscheinklassen dem 1er Führerschein entsprechen. Zudem erhalten Sie Antworten auf generelle Fragen, wie: Bis wann muss der alte „Lappen“ umgetauscht werden? Und wie lange ist der EU-Kartenführerschein gültig?

FAQ: Führerschein der Klasse 1

Ist ein Führerschein der Klasse 1 noch gültig?

Ja, in der Regel ist die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis nicht zeitlich begrenzt.

Was sind die heutigen Entsprechungen der Klasse 1?

Eine Übersicht dazu liefert diese Tabelle.

Ist ein Umtausch des Führerscheins notwendig?

Bis spätestens 2033 müssen alle über einen Kartenführerschein verfügen. Wann genau die Umschreibung der Führerscheine erfolgt, hängt dabei entweder von Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins ab.

Führerscheinklasse 1: Alt gegen neu

Vielen Fahrzeughaltern ist der Führerschein der Klasse 1 vor allem als Motorradführerschein geläufig. Er erlaubt allgemein das Führen von Krafträdern ohne Leistungsbeschränkung, also mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.

Allerdings umfasst der Führerschein der Klasse 1 mehr als nur Motorräder. Wie weit dieser reicht, ist abhängig davon wann und wo Sie den Führerschein erhalten haben. So schließt die Führerscheinklasse 1 auch die Führerscheine 1a, 1b, 4 und 5 mit ein.

Als Faustregel gilt: Je länger die Ausstellung der Fahrerlaubnis zurückliegt, desto umfassender ist die Führerscheinklasse ausgelegt.
Was entspricht dem Führerschein Klasse 1?
Was entspricht dem Führerschein der Klasse 1?

So erlaubt die Führerscheinklasse 1, die vor 1954 ausgestellt wurde, zusätzlich zum Motorrad auch das Führen von einem Pkw bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen.

Möchten Sie Ihren Führerschein der Klasse 1 gegen den EU-Kartenführerschein eintauschen, beeinflussen zwei Faktoren die neuen Entsprechungen: Ort und Datum beim Erlangen der Fahrerlaubnis.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Fahrerlaubnisklassen Sie nach dem Tausch erhalten:

Führ­er­schein der Klasse 1: Wo und wann er­teilt?Ent­sprech­ung­en beim EU-Führ­er­scheinBe­schränk­ende Schlüss­elzahl­en
BRD - vor dem 01.12.­54AM, A1, A2, ­A, B, L174, 175
BRD - zwi­sch­en 01.12.­54 und 01.01.­89AM, A2, ­A1, A, L174, 175
BRD - nach dem 01.01.­89AM, A2, ­A1, A, L174
DDR - vor dem 01.12.­54AM, A1, A2, ­A, B, L174, 175
DDR - zwi­sch­en dem 01.12.­54 und dem 01.06.­82AM, A2, ­A1, A, L174, 175

Die in der Tabelle ersichtlichen Unterschiede, gehen auf Veränderungen beim Prozedere zum Erlangen der Fahrerlaubnis zurück. Im Laufe der Zeit erfolgten immer weitere Spezialisierungen, sodass die Voraussetzungen angepasst wurden.

Der Führerschein der Klasse 1 gehört zu den ersten Fahrerlaubnisklassen in Deutschland. Sie wurde bereits 1909 eingeführt.

Warum muss der Führerschein der Klasse 1 eingetauscht werden?

Bis 2033 muss der Führerschein der Klasse 1 umgetauscht werden.
Bis 2033 muss der Führerschein der Klasse 1 umgetauscht werden.

Eine EU-Richtlinie, die ein gemeinsames europäisches Recht in Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen aufstellt, macht die Einführung von insgesamt 16 verschiedenen Führerscheinklassen notwendig.

Ziel dieser Vereinheitlichung der Klassen sind unter anderem eine Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgrund ein­heitlicher Standards und Erleichterungen bei der Niederlassungsfreiheit.

Zusätzlich dazu soll durch die Richtlinie gegen den Führerscheintourismus vorgegangen werden, der dazu dient, Fahrverbote zu umgehen.

Der alte Führerschein der Klasse 1 muss spätestens bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Die Gültigkeit des EU-Führerscheins ist auf 15 Jahre beschränkt.

Möchten Sie Ihren Führerschein bereits vorzeitig gegen das praktische Scheckkartenformat eintauschen, ist dies bereits möglich. Auch bei Verlust des Führerscheins erhalten Sie mittlerweile den EU-Kartenführerschein mit den neuen Klassen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Universität Mainz. Seit 2016 ist sie Mitglied des bussgeldrechner.org-Teams. Seitdem beschäftigt sie sich täglich mit den verschiedensten Aspekten des Verkehrsrechts und bereitet diese leicht verständlich auf.

10 Kommentare

  1. Frank

    15. August 2022 um 17:58

    Was darf man mit Geburtsjahr 64 alles fahren ist da die Klasse A mit erhalten oder die 125er

  2. Denny

    28. April 2022 um 14:45

    Hallo,
    ich habe 1997 die Motorrad Klasse 1A, Krafträder bis 20kW, gemacht, die Klasse 1 des Rosa Führerscheins hab ich doch bei führen eines Motorrads von 2 Jahren doch automatisch erhalten, oder? Musste ich dafür zusätzlich eine Prüfung machen?

    Gruß Denny

  3. Gottfried

    13. Januar 2022 um 19:58

    Ich habe die Führerscheinklasse 1 zu DDR Zeiten gemacht,wieso habe ich im EU
    Führerschein kein A bekommen ?
    Bin 20 Jahre große Maschinen gefahren ! Heißt das jetzt das ich mein Motorad
    nicht mehr fahren darf ? Mann kan mir doch nicht die Erlaubnis entziehen.

    MFG Gottfried

  4. Erich

    21. November 2019 um 20:09

    Hallo
    Ich besitze einen grauen Lappen der Klasse 1 & 3. Dieser wurde 1976 ausgestellt.
    Welche neuen Klassen soll der neue Führerschein beinhalten den ich 2020 beantragen möchte.
    Bin mir in der Sache trotz Internet recht unsicher.

    Viele liebe Grüße
    Erich

  5. Erwin

    16. Dezember 2018 um 8:10

    Darf ich mit meinen Führerschein der Klasse 1 von 1977 ein Auto oder ein Trike fahren ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 16:03

      Hallo Erwin,
      Klasse 1 von 1977 (BRD) schließt die heutigen Klassen A, A2, A1, AM und L mit Schlüsselzahl 174, 175 ein. Ein Trike dürfen Sie demnach fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Röderick

    8. November 2018 um 9:03

    Was bedeutet für mein 89 jähriger Vater, wenn das Gesundheitsamt auf Veranlassung der Führerscheinstelle, das Erlaubniss zu Fahren Fahrzeuge der Gruppe 1 bekommt und darf keine der Gruppe 2 fahren? Darf er allein sein Auto weite fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      19. November 2018 um 9:35

      Hallo,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Dennis

    3. Februar 2018 um 17:03

    Darf ich mit dem führerschein der b Fahrzeuge der Klasse 1 fahren ?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 10:01

      Hallo Dennis,
      welche Krafträder sie mit Ihrem Führerschein der Klasse B fahren dürfen, hängt vom Ausstellungsdatum ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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