Führerschein der Klasse B: Alles Wichtige im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Der PKW-Führerschein ist begehrt
Das Auto gilt immer noch als das Verkehrsmittel, um mobil und unabhängig unterwegs zu sein. Daher ist es verständlich, dass der Führerschein der Klasse B zu den am häufigsten erworbenen zählt und über die Hälfte der Deutschen einen solchen besitzt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt den Besitzer zum Führen eines PKW mit und ohne Anhänger. Obwohl die Klasse B viele Fahrzeug beinhaltet, müssen Interessierte darauf achten, dass bei weitem nicht alle fahrbaren Untersätze gefahren werden dürfen.
Welche Voraussetzungen Sie für den sogenannten Autoführerschein erfüllen müssen, ab wann Sie diesen erwerben können und wie es mit den Kosten diesbezüglich aussieht, wird im nachfolgenden Ratgeber eingehend betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerscheinklasse B
Sie dürfen PKW bis 3,5 Tonnen fahren, die für maximal acht Personen ausgelegt sind. Außerdem dürfen Sie einen Anhänger von max. 750 kg zulässige Gesamtmasse mitführen. Weitere Details erfahren Sie hier.
Neben den Theoriestunden müssen Sie beim Führerschein der Klasse B mindestens vier Fahrten auf der Autobahn, fünf Überlandfahrten und drei Übungsfahrten bei Dunkelheit absolvieren. Anschließend folgen die theoretische und praktische Prüfung.
Stichtag ist der 19. Januar 2033. Bis dahin müssen alle Führerscheine umgeschrieben werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse B
In Deutschland gehören zwei Klassen zum Autoführerschein. Die Klasse B und deren Erweiterung die Klasse BE. Darüber erweitert auch die Schlüsselnummer 96 den Führerschein der Klasse B. Die Fahrerlaubnis an sich ist unbegrenzt gültig, das EU-Führerscheindokument muss jedoch alle 15 Jahre erneuert werden. Führerscheine von vor 2013 sollten Inhaber bis spätestens 2033 in einen EU-Führerschein umtauschen.
Für viele bedeutet die Fahrerlaubnis Unabhängigkeit und auch berufliche Möglichkeiten, denn der Besitz eines Klasse B Führerscheins ist auch die Voraussetzung für den Erwerb der Klassen C1, C, D1 und D.
Doch ab wann dürfen Sie den einen PKW fahren? Welche weiteren Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor Sie die erste Fahrstunde nehmen können?
Um einen Führerschein der Klasse B zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Diesen reichen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.
Diese überprüft dann, ob alle Voraussetzungen vorliegen und Sie zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Liegen darüber Zweifel vor, kann die Behörde ein ärztliches Gutachten oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene Mindestalter für den Autoführerschein bereits erreicht haben oder ein halbes Jahr davon entfernt sein. Darüber hinaus müssen Sie einen Sehtest vorlegen, die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ nachweisen sowie eine biometrisches Passbild und Ihren Personalausweis mitbringen.
Das Mindestalter für einen Führerschein fürs Auto ist auf 18 Jahre festgelegt. In einigen Bundesländern ist es jedoch möglich, im Rahmen des Programms „Begleitetes Fahren ab 17“, den Führerschein der Klasse B auch schon mit 17 Jahren zu machen. Hier darf ein PKW dann im Beisein einer bestimmten Begleitperson gefahren werden.
Des Weiteren gibt es eine Ausnahme vom Mindestalter, wenn der Führschein für die Ausbildung notwendig ist, so zum Beispiel zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Diese Ausnahmeregelungen betreffen jedoch dann nur Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung, die im Inland stattfinden. Private Fahrten sowie das Führens eines PKW im Ausland sind nicht gestattet.
Die notwendigen Fahrstunden für den Autoführerschein können Sie bereits ein halbes Jahr vor dem 17. oder 18. Geburtstag beginnen, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vorher absolvieren.
Darüber hinaus müssen Interessierte ihren Wohnsitz in Deutschland haben, um einen Führerschein der Klasse B erwerben zu können. Hierfür müssen sie sich mindestens an 185 Tagen im Jahr im Land befinden und am Wohnort gemeldet sein.
Handelt es sich um Studenten, die für die Ausbildung ins EU-Ausland gegangen sind, darf ein Führerschein im Inland beantragt werden. Dies ist auch für Studenten aus dem EU-Ausland möglich, die mindestens sechs Monate in Deutschland leben.
Auch Arbeitnehmer im EU-Ausland, die regelmäßig nach Deutschland zurückkehren, können hier einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis für einen Autoführerschein stellen.
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht
Der benötigte Sehtest darf nur bei anerkannten Stellen absolviert werden. Augenärzte und Optiker besitzen in der Regel die notwendige Lizenz, um den Test durchzuführen und die Bescheinigung auszustellen.
Diese dient dann als Nachweis der erfüllten Sehfähigkeit bei der Führscheinbehörde. Im Test an sich wird die Sehschärfe ermittelt. Dies geschieht, wenn nötig, auch mit den Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Sind Sehhilfen nötig, wird dies in der Bescheinigung sowie auch später im Führerschein der Klasse B in Form einer Schlüsselnummer festgehalten.
Führerscheininhaber sind dann auch verpflichtet, die korrekte Sehhilfe bei allen Fahrten mitzuführen und zu verwenden. Tun sie dies nicht, wird ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig. Bei einem Unfall kann dann auch aufgrund von Fahrlässigkeit durchaus eine Straftat daraus werden.
Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die gemessene Sehleistung auf jedem Auge mindestens 0,7 betragen. Die Sehschärfe auf beiden Augen darf nicht unter 70 Prozent liegen, sonst gilt der Test als nicht bestanden. Auch darf die Bescheinigung bei der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.
Die Kosten für den Sehtest werden seit dem Jahr 2018 nicht mehr durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gesetzlich geregelt. Augenärzte und Optiker können die Preise selbst bestimmen oder den Sehtest kostenlos durchführen.
Wie bereits erwähnt, muss auch der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorliegen. Dieser ist für die Führerscheinklasse B ebenso vorgeschrieben wie für alle anderen Führerscheinklassen. Der Kurs ist eine sogenannte „Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen“ bei einem Unfall und erfolgt auf Grundlage der Vorgaben in der FeV § 19.
Neben dem theoretischen Grundwissen werden auch praktische Maßnahmen vermittelt. Aufgrund der Bedeutung des Kurses, dürfen diese nur von staatlich anerkannten Institutionen oder Vereinen durchgeführt werden. Zu diesen gehören unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser und der Arbeiter-Samariter-Bund sowie öffentliche Verwaltungen, zum Beispiel die Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei oder Feuerwehr. Nur von diesen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Legen Sie nach § 19 FeV folgende Unterlagen vor, müssen Sie einen solchen Kurs nicht absolvieren:
ein […] Zeugnis […] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
ein […] Zeugnis […] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […],
eine[…] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer […]
Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein der Klasse B ist in der Regel auf vier Doppelstunden mit jeweils 45 Minuten angelegt. Die Kosten liegen hier zwischen 15 und 30 Euro, jedoch können diese regional auch teilweise höher ausfallen.
Die Anmeldung bei der Fahrschule kann bei der Führerscheinklasse B parallel zu Kurs und Sehtest erfolgen.
Fahr- und Pflichtstunden beim Führerschein der Klasse B
Erfüllen Sie alle Voraussetzung, können Sie sich bei der Fahrschule anmelden. Der Fahrunterricht besteht aus einem theoretischen Teil sowie aus praktischen Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden benötigt werden, ist vom Einzelfall und von der Einschätzung des Fahrlehrers im Laufe der Ausbildung abhängig.
Üblicherweise besteht die Theorie aus 12 Doppelstunden für den Grundstoff sowie aus zwei Doppelstunden für den Zusatzstoff. Die Dauer der Doppelstunde liegt bei 90 Minuten. Sind Sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 oder A2, reduziert sich die Anzahl der Doppelstunden auf sechs.
Haben Sie die Theoriestunden durchlaufen, können Sie sich für die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B anmelden. Dies ist beim TÜV oder der DEKRA möglich. Der Führerscheintest der Klasse B besteht aus 30 Fragen und hat eine Dauer von 30 Minuten.
Es muss eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht werden, wobei jede Frage eine Anzahl an Fehlerpunkten zugewiesen ist. Sammeln Sie zu viele Fehlerpunkte, ist die Prüfung nicht bestanden. Sie kann jedoch alle zwei Wochen wiederholt werden.
Maximal zehn Fehlerpunkte sind zulässig, um bei der Führerscheinklasse B den Test zu bestehen. Dabei ist zu beachten, dass zwei falsch beantwortete Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten, das Nicht-Bestehen zur Folge haben.
Sie sollten sich sowohl online als auch durch das Lernmaterial in der Fahrschule gründlich auf den Test und den Fragebogen zur Klasse B vorbereiten. Jede Wiederholung der Prüfung verursacht weitere Kosten auf dem Weg zum Autoführerschein.
Der praktische Teil der Ausbildung zum Führschein der Klasse B setzt sich aus den erwähnten Übungsstunden sowie aus den sogenannten Sonderfahrten zusammen.
Diese Fahrten bilden die Pflichtstunden und müssen absolviert werden.
Zu den Sonderfahrten beim Führerschein der Klasse B gehören folgende Übungen:
- vier Übungsstunden Autobahnfahrt
- fünf Übungsstunden als Überlandfahrt
- drei Übungsstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung
Hierbei dauert jede Übungsstunde 45 Minuten.
Oft ist es auch üblich, die Übungsstunden zu kombinieren und so eine Fahrt auf der Autobahn mit einer Übungsstunde bei Dunkelheit zu absolvieren.
Die praktische Prüfung beim Führerschein der Klasse B dauert dann ebenfalls 45 Minuten. Die Sehhilfe und der Personalausweis sind zur Prüfung mitzubringen.
Diese Fahrzeuge und Anhänger dürfen Sie fahren
Bereits vor der Anmeldung sollten sich Interessierte darüber informieren, welche Fahrzeuge sie mit der angestrebten Fahrerlaubnis fahren dürfen. Gegebenenfalls kann dann auch eine Erweiterung oder eine zweite Klasse parallel absolviert werden.
Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie eine Reihe von Fahrzeugen fahren, denn Sie erwerben gleichzeitig auch die Fahrerlaubnis für einige weitere Klassen.
Grundsätzlich dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B folgende Fahrzeuge und Anhänger fahren:
- PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen.
- PKW, die bauartbedingt für den Transport von höchstens acht Personen ausgelegt sind.
- Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg.
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, von anerkannten Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes ist es gestattet, Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen zu fahren, wenn Sie den Führerschein der Klasse B mindestens schon zwei Jahre besitzen. Auch eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger, die eine Gesamtmasse von 4,75 Tonnen ergibt, ist möglich. Dies jedoch auch nur, wenn die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind.
Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B eigentlich fahren?
Um mit dem Führerschein der Klasse B einen Anhänger legal fahren zu können, sollten Sie folgende Regelungen kennen und befolgen. Sie dürfen, wie bereits erwähnt, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg an Ihr Fahrzeug anhängen. Unter Umständen darf dieser auch mehr wiegen, jedoch darf die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Hierbei setzt sich die zulässige Gesamtmasse aus dem Leergewicht des Fahrzeugs bzw. des Anhängers sowie dem Gewicht der Zuladung zusammen. Hängen Sie nun einen Anhänger an das Fahrzeug und beladen Sie diesen, darf der Zug das Gewicht von maximal 3,5 Tonnen aufweisen. Sollte der Anhänger schwerer sein, benötigen Sie die Führerscheinklasse BE.
Sie sollten selbstverständlich auch darauf achten, welche Anhängerlast an das Fahrzeug angehängt werden darf. Dies ist in der Fahrzeugzulassung und in den Informationen vom Hersteller aufgeführt.
Führerscheinklasse B – Was darf ich noch fahren?
Ein Autoführerschein berechtigt die Besitzer auch zum Führen von Fahrzeugen, die in den Klassen AM und L aufgeführt sind. Welche Fahrzeuge genau enthalten sind, können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:
- Fahrrad mit Hilfsmotor, Leichtmofa und Mofa
- Moped und Mokick
- Roller
- dreirädrige Kleintransporter und Trikes
- Quads (hier unbeschränkt bei Klasse B)
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Die Klasse AM beinhaltet Kleinkrafträder, Roller sowie drei- oder vierädrige Krafträder mit den folgenden Merkmalen:
- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- mit maximal 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nennleistung von 4 kW
- eine maximale Leermasse von 350 kg
Die ebenfalls im Führerschein der Klasse B inbegriffene Klasse L schließt Fahrzeuge mit den folgenden Merkmalen ein:
- Zugmaschinen für den forst- oder landwirtschaftlichen Gebrauch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und in Kombination mit einem Anhänger maximal 25 km/h
- Stapler, Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die bauartbedingt maximal 25 km/h fahren
Erweiterungen für den Führerschein der Klasse B
Möchten Sie nach dem Erwerb der Führerscheinklasse B schwere Anhänger oder PKW fahren, können Sie diese erweitern. Dies ist auch schon während der Fahrausbildung parallel möglich und kann die Kosten reduzieren.
Zum einen gibt es da die Schlüsselnummer 96. Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern nur eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Die Ausbildung zu dieser Erweiterung können Sie in einer Fahrschule absolvieren. Auch hier müssen Sie mindestens 17 oder 18 Jahre alt sein.
Die Ausbildung findet in sieben Stunden statt und berechtigt Sie nach dem Abschluss dieser zum Führen von Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen.
Eine eigenständige Führerscheinklasse bildet hingegen die Erweiterung BE. Dieser erlaubt es Ihnen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Für diese Erweiterung muss eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden, jedoch keine theoretische. Daher wird diese Klasse oft parallel zur Ausbildung für den Führerschein der Klasse B angeboten. Es gelten die zuvor genannten Regelungen zum Mindestalter.
Video: Führerscheinerweiterung B196 kurz erklärt
Die Kosten für einen Führerschein der Klasse B
Was kostet eigentlich ein Führerschein der Klasse B? Dass es nicht gerade wenig ist, ist wohl jedem Führerscheinanwärter bewusst. Doch wie setzen sich bei einem Führerschein der Klasse B die Kosten genau zusammen?
Das ist je nach Region unterschiedlich. Allein die Gebühren der Fahrschulen sowie der Erste-Hilfe-Kurs können sich regional stark unterscheiden. Daher ist es immer empfehlenswert, die Preise und Angebote der Fahrschulen zu vergleichen. Neben den Kosten für des Lernmaterial und jede einzelne praktische Übungsstunde, schlagen auch die Sonderfahrten zu Buche.
Darüber hinaus werden sowohl für die Anmeldung bei der Behörde als auch für die Prüfungen sowie für den Erste-Hilfe-Kurs Gebühren fällig. So kann ein Führerschein der Klasse B schnell zwischen 950 und 2.250 Euro kosten. Dabei gibt es vor allem regional sehr große Unterschiede. Mit folgenden Ausgaben muss ein Fahrschüler in etwa bei einem Führerschein der Klasse B rechnen:
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Anmeldung in einer Fahrschule | 100 - 200 € |
Lernmaterial für die Theorie | ca. 20 € |
Sehtest | ca. 6 € |
Erste-Hilfe-Kurs | 20 - 30 € |
Pflichtfahrstunden (Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrten) | ca. 24 - 45 € pro Fahrstunde |
Theorieprüfung | 22,49 € |
Praktische Prüfung | 91,75 € |
Die Kosten für einen Führerschein der Klasse B können sich also je nach Region, Bundesland und Stadt stark unterscheiden, die Gebühren bei der Führerscheinbehörde sind jedoch in der Regel bundesweit festgelegt.
Hallo ich wollte mal nachfragen. Ich bin beim Bayerischen Roten Kreuz Ehrenamtlich tätig und habe meinen Führerschein Klasse B jetzt seit 14 Jahren, darf ich dann auch die größeren Fahrzeuge dort bis 4,75t fahren?
Schon mal Vielen Dank im voraus.
Hallo Rodger,
da es sich um einen anerkannten Rettungsdienst handelt, kann die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bestehen. So können Landesregierungen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen. Ob dieses Option in Ihrem Fall besteht, sollten Sie bei der zustädnigen Behörde in Erfahrung bringen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Wo soll das denn stehen, dass es so eine Sondergenehmigung gibt?
Hallo,
Ausnahmeregelungen können prinzipiell aufgrund von § 74 Abs. 1 FeV erteilt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ich würde gerne wissen was kostet eigentlich insgesamt einen Führerschein zu machen und wenn man die prüfung verbaut muss man alles nochmal bezahlen oder gibt es irgendwelcher Regeln dazu?
Hallo Dawood,
pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Führerscheinkosten genau sein werden. Dies richtet sich nach zahlreichen Faktoren: Bundesland, Preise der Fahrschule, Anzahl der benötigten Stunden usf. Dabei können schon einmal 1.500 Euro zusammenkommen. Informieren Sie sich am besten vor Ort und vergleichen Sie auch unterschiedliche Angebote.
Die Prüfung kann wiederholt werden, dabei müssen in der Regel nicht noch einmal sämtliche Fahr- und Vorbereitungsstunden wiederholt werden. In diesem Fall ist dann lediglich die Prüfung selbst noch einmal zu zahlen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass ich mit meinem Klasse B Führerschein einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 750kg, wenn die Kombination von Hänger und PKW max. 3.500kg beträgt, fahren darf.
Wir haben einen Wohnwagen der ist Auflaufgebremst und hat ein zul. Gesamtgewicht von 1.200kg und unser Auto hat ein Leergewicht von ca. 1500kg. und ein zul. Gesamtgewicht von ca. 2.000kg. somit würde ich die 3.500kg ja nicht überschreiten.
Darf ich den denn nun fahren oder nicht? Weil es ja mal hieß, dass man nur bis 750kg zul. Gesamtgewicht vom Hänger mit der Klasse B fahren darf.
Danke schonmal.
Steffi
Hallo Steffi,
mit der Führerscheinklasse B dürfen Pkw mit Anhänger bis 750 kg (eine Obergrenze des Gespannes von 3,5 t gilt hierbei nicht) oder mit Anhängern über 750 kg gefahren werden, sofern dann ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschritten wird.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo zusammen, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze und dann ein Motorradführerschein machen möchte.. Welchen mache ich dann am besten A oder A2? Müsste ich für A2 auch eine theoretische Prüfung ablegen?
Hat da jemand Erfahrung mir? Danke und viele Grüße
Ich möchte gerne eine Info für den Audi Führerschein habe und möchte ein Audi Führerschein machen okay
Hallo Maik,
leider liegen uns keine Informationen zu einem Audi Führerschein. Informationen für eine Fahrerlaubnis Klasse B erhalten Sie unter anderem bei Fahrschulen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Wenn man die Prüfung verbaut muss man die dann noch mal bezahlen
Hallo Eric,
wenn Sie bei der Prüfung durchfallen, müssen Sie die Gebühr erneut entrichten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich möchte wissen die Frage zum Führerschein Prüfung
Hallo Dahiana,
den Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung erhalten Sie unter anderem bei Ihrer Fahrschule.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org