Führerschein der Klasse B: Alles Wichtige im Überblick

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Der PKW-Führerschein ist begehrt

Der Autoführerschein ist für viele immer noch Zeichen der Unabhängigkeit.
Der Autoführerschein ist für viele immer noch Zeichen der Unabhängigkeit.

Das Auto gilt immer noch als das Verkehrsmittel, um mobil und unabhängig unterwegs zu sein. Daher ist es verständlich, dass der Führerschein der Klasse B zu den am häufigsten erworbenen zählt und über die Hälfte der Deutschen einen solchen besitzt.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt den Besitzer zum Führen eines PKW mit und ohne Anhänger. Obwohl die Klasse B viele Fahrzeug beinhaltet, müssen Interessierte darauf achten, dass bei weitem nicht alle fahrbaren Untersätze gefahren werden dürfen.

Welche Voraussetzungen Sie für den sogenannten Autoführerschein erfüllen müssen, ab wann Sie diesen erwerben können und wie es mit den Kosten diesbezüglich aussieht, wird im nachfolgenden Ratgeber eingehend betrachtet.

FAQ: Führerscheinklasse B

Welche Kfz darf ich mit dem Autoführerschein fahren?

Sie dürfen PKW bis 3,5 Tonnen fahren, die für maximal acht Personen ausgelegt sind. Außerdem dürfen Sie einen Anhänger von max. 750 kg zulässige Gesamtmasse mitführen. Weitere Details erfahren Sie hier.

Wie sieht der Führerscheinerwerb in der Fahrschule aus?

Neben den Theoriestunden müssen Sie beim Führerschein der Klasse B mindestens vier Fahrten auf der Autobahn, fünf Überlandfahrten und drei Übungsfahrten bei Dunkelheit absolvieren. Anschließend folgen die theoretische und praktische Prüfung.

Bis wann muss der Autoführerschein umgeschrieben werden?

Stichtag ist der 19. Januar 2033. Bis dahin müssen alle Führerscheine umgeschrieben werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse B

In Deutschland gehören zwei Klassen zum Autoführerschein. Die Klasse B und deren Erweiterung die Klasse BE. Darüber erweitert auch die Schlüsselnummer 96 den Führerschein der Klasse B. Die Fahrerlaubnis an sich ist unbegrenzt gültig, das EU-Führerscheindokument muss jedoch alle 15 Jahre erneuert werden. Führerscheine von vor 2013 sollten Inhaber bis spätestens 2033 in einen EU-Führerschein umtauschen.

Für viele bedeutet die Fahrerlaubnis Unabhängigkeit und auch berufliche Möglichkeiten, denn der Besitz eines Klasse B Führerscheins ist auch die Voraussetzung für den Erwerb der Klassen C1, C, D1 und D.

Der Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung für die Klassen C und D.
Der Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung für die Klassen C und D.

Doch ab wann dürfen Sie den einen PKW fahren? Welche weiteren Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor Sie die erste Fahrstunde nehmen können?

Um einen Führerschein der Klasse B zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Diesen reichen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.

Diese überprüft dann, ob alle Voraussetzungen vorliegen und Sie zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Liegen darüber Zweifel vor, kann die Behörde ein ärztliches Gutachten oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.

Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene Mindestalter für den Autoführerschein bereits erreicht haben oder ein halbes Jahr davon entfernt sein. Darüber hinaus müssen Sie einen Sehtest vorlegen, die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ nachweisen sowie eine biometrisches Passbild und Ihren Personalausweis mitbringen.

Das Mindestalter für einen Führerschein fürs Auto ist auf 18 Jahre festgelegt. In einigen Bundesländern ist es jedoch möglich, im Rahmen des Programms „Begleitetes Fahren ab 17“, den Führerschein der Klasse B auch schon mit 17 Jahren zu machen. Hier darf ein PKW dann im Beisein einer bestimmten Begleitperson gefahren werden.

Des Weiteren gibt es eine Ausnahme vom Mindestalter, wenn der Führschein für die Ausbildung notwendig ist, so zum Beispiel zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Diese Ausnahmeregelungen betreffen jedoch dann nur Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung, die im Inland stattfinden. Private Fahrten sowie das Führens eines PKW im Ausland sind nicht gestattet.

Die notwendigen Fahrstunden für den Autoführerschein können Sie bereits ein halbes Jahr vor dem 17. oder 18. Geburtstag beginnen, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vorher absolvieren.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist beim Klasse-B-Führerschein Pflicht.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist beim Klasse-B-Führerschein Pflicht.

Darüber hinaus müssen Interessierte ihren Wohnsitz in Deutschland haben, um einen Führerschein der Klasse B erwerben zu können. Hierfür müssen sie sich mindestens an 185 Tagen im Jahr im Land befinden und am Wohnort gemeldet sein.

Handelt es sich um Studenten, die für die Ausbildung ins EU-Ausland gegangen sind, darf ein Führerschein im Inland beantragt werden. Dies ist auch für Studenten aus dem EU-Ausland möglich, die mindestens sechs Monate in Deutschland leben.

Auch Arbeitnehmer im EU-Ausland, die regelmäßig nach Deutschland zurückkehren, können hier einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis für einen Autoführerschein stellen.

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht

Der benötigte Sehtest darf nur bei anerkannten Stellen absolviert werden. Augenärzte und Optiker besitzen in der Regel die notwendige Lizenz, um den Test durchzuführen und die Bescheinigung auszustellen.

Diese dient dann als Nachweis der erfüllten Sehfähigkeit bei der Führscheinbehörde. Im Test an sich wird die Sehschärfe ermittelt. Dies geschieht, wenn nötig, auch mit den Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Sind Sehhilfen nötig, wird dies in der Bescheinigung sowie auch später im Führerschein der Klasse B in Form einer Schlüsselnummer festgehalten.

Führerscheininhaber sind dann auch verpflichtet, die korrekte Sehhilfe bei allen Fahrten mitzuführen und zu verwenden. Tun sie dies nicht, wird ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig. Bei einem Unfall kann dann auch aufgrund von Fahrlässigkeit durchaus eine Straftat daraus werden.

Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die gemessene Sehleistung auf jedem Auge mindestens 0,7 betragen. Die Sehschärfe auf beiden Augen darf nicht unter 70 Prozent liegen, sonst gilt der Test als nicht bestanden. Auch darf die Bescheinigung bei der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Sehtest gehört beim Führerschein der Klasse B zu den Kosten, die zu beachten sind.
Der Sehtest gehört beim Führerschein der Klasse B zu den Kosten, die zu beachten sind.

Die Kosten für den Sehtest werden seit dem Jahr 2018 nicht mehr durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gesetzlich geregelt. Augenärzte und Optiker können die Preise selbst bestimmen oder den Sehtest kostenlos durchführen.

Wie bereits erwähnt, muss auch der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorliegen. Dieser ist für die Führerscheinklasse B ebenso vorgeschrieben wie für alle anderen Führerscheinklassen. Der Kurs ist eine sogenannte „Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen“ bei einem Unfall und erfolgt auf Grundlage der Vorgaben in der FeV § 19.

Neben dem theoretischen Grundwissen werden auch praktische Maßnahmen vermittelt. Aufgrund der Bedeutung des Kurses, dürfen diese nur von staatlich anerkannten Institutionen oder Vereinen durchgeführt werden. Zu diesen gehören unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser und der Arbeiter-Samariter-Bund sowie öffentliche Verwaltungen, zum Beispiel die Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei oder Feuerwehr. Nur von diesen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Legen Sie nach § 19 FeV folgende Unterlagen vor, müssen Sie einen solchen Kurs nicht absolvieren:

ein […] Zeugnis […] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
ein […] Zeugnis […] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […],
eine[…] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer […]

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein der Klasse B ist in der Regel auf vier Doppelstunden mit jeweils 45 Minuten angelegt. Die Kosten liegen hier zwischen 15 und 30 Euro, jedoch können diese regional auch teilweise höher ausfallen.

Die Anmeldung bei der Fahrschule kann bei der Führerscheinklasse B parallel zu Kurs und Sehtest erfolgen.

Fahr- und Pflichtstunden beim Führerschein der Klasse B

Erfüllen Sie alle Voraussetzung, können Sie sich bei der Fahrschule anmelden. Der Fahrunterricht besteht aus einem theoretischen Teil sowie aus praktischen Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden benötigt werden, ist vom Einzelfall und von der Einschätzung des Fahrlehrers im Laufe der Ausbildung abhängig.

Die Theorieprüfung der Klasse B besteht aus 30 Fragen.
Die Theorieprüfung der Klasse B besteht aus 30 Fragen.

Üblicherweise besteht die Theorie aus 12 Doppelstunden für den Grundstoff sowie aus zwei Doppelstunden für den Zusatzstoff. Die Dauer der Doppelstunde liegt bei 90 Minuten. Sind Sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 oder A2, reduziert sich die Anzahl der Doppelstunden auf sechs.

Haben Sie die Theoriestunden durchlaufen, können Sie sich für die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse B anmelden. Dies ist beim TÜV oder der DEKRA möglich. Der Führerscheintest der Klasse B besteht aus 30 Fragen und hat eine Dauer von 30 Minuten.

Es muss eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht werden, wobei jede Frage eine Anzahl an Fehlerpunkten zugewiesen ist. Sammeln Sie zu viele Fehlerpunkte, ist die Prüfung nicht bestanden. Sie kann jedoch alle zwei Wochen wiederholt werden.

Maximal zehn Fehlerpunkte sind zulässig, um bei der Führerscheinklasse B den Test zu bestehen. Dabei ist zu beachten, dass zwei falsch beantwortete Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten, das Nicht-Bestehen zur Folge haben.

Sie sollten sich sowohl online als auch durch das Lernmaterial in der Fahrschule gründlich auf den Test und den Fragebogen zur Klasse B vorbereiten. Jede Wiederholung der Prüfung verursacht weitere Kosten auf dem Weg zum Autoführerschein.

Der Führerscheintest der Klasse B beinhaltet auch eine 45-minütige praktische Prüfung.
Der Führerscheintest der Klasse B beinhaltet auch eine 45-minütige praktische Prüfung.

Der praktische Teil der Ausbildung zum Führschein der Klasse B setzt sich aus den erwähnten Übungsstunden sowie aus den sogenannten Sonderfahrten zusammen.

Diese Fahrten bilden die Pflichtstunden und müssen absolviert werden.

Zu den Sonderfahrten beim Führerschein der Klasse B gehören folgende Übungen:

  • vier Übungsstunden Autobahnfahrt
  • fünf Übungsstunden als Überlandfahrt
  • drei Übungsstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung

Hierbei dauert jede Übungsstunde 45 Minuten.

Oft ist es auch üblich, die Übungsstunden zu kombinieren und so eine Fahrt auf der Autobahn mit einer Übungsstunde bei Dunkelheit zu absolvieren.

Die praktische Prüfung beim Führerschein der Klasse B dauert dann ebenfalls 45 Minuten. Die Sehhilfe und der Personalausweis sind zur Prüfung mitzubringen.

Diese Fahrzeuge und Anhänger dürfen Sie fahren

Bereits vor der Anmeldung sollten sich Interessierte darüber informieren, welche Fahrzeuge sie mit der angestrebten Fahrerlaubnis fahren dürfen. Gegebenenfalls kann dann auch eine Erweiterung oder eine zweite Klasse parallel absolviert werden.

Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie eine Reihe von Fahrzeugen fahren, denn Sie erwerben gleichzeitig auch die Fahrerlaubnis für einige weitere Klassen.

Grundsätzlich dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B folgende Fahrzeuge und Anhänger fahren:

  • PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen.
  • PKW, die bauartbedingt für den Transport von höchstens acht Personen ausgelegt sind.
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg.

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, von anerkannten Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes ist es gestattet, Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen zu fahren, wenn Sie den Führerschein der Klasse B mindestens schon zwei Jahre besitzen. Auch eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger, die eine Gesamtmasse von 4,75 Tonnen ergibt, ist möglich. Dies jedoch auch nur, wenn die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind.

Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B eigentlich fahren?

 Mit dem Führerschein der Klassen B dürfen Besitzer Anhänger bis 750 kg fahren.
Mit dem Führerschein der Klassen B dürfen Besitzer Anhänger bis 750 kg fahren.

Um mit dem Führerschein der Klasse B einen Anhänger legal fahren zu können, sollten Sie folgende Regelungen kennen und befolgen. Sie dürfen, wie bereits erwähnt, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg an Ihr Fahrzeug anhängen. Unter Umständen darf dieser auch mehr wiegen, jedoch darf die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Hierbei setzt sich die zulässige Gesamtmasse aus dem Leergewicht des Fahrzeugs bzw. des Anhängers sowie dem Gewicht der Zuladung zusammen. Hängen Sie nun einen Anhänger an das Fahrzeug und beladen Sie diesen, darf der Zug das Gewicht von maximal 3,5 Tonnen aufweisen. Sollte der Anhänger schwerer sein, benötigen Sie die Führerscheinklasse BE.

Sie sollten selbstverständlich auch darauf achten, welche Anhängerlast an das Fahrzeug angehängt werden darf. Dies ist in der Fahrzeugzulassung und in den Informationen vom Hersteller aufgeführt.

Führerscheinklasse B – Was darf ich noch fahren?

Ein Autoführerschein berechtigt die Besitzer auch zum Führen von Fahrzeugen, die in den Klassen AM und L aufgeführt sind. Welche Fahrzeuge genau enthalten sind, können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

  • Fahrrad mit Hilfsmotor, Leichtmofa und Mofa
  • Moped und Mokick
  • Roller
  • dreirädrige Kleintransporter und Trikes
  • Quads (hier unbeschränkt bei Klasse B)
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt das Führen von Quads ein.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt das Führen von Quads ein.

Die Klasse AM beinhaltet Kleinkrafträder, Roller sowie drei- oder vierädrige Krafträder mit den folgenden Merkmalen:

  • eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • mit maximal 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nennleistung von 4 kW
  • eine maximale Leermasse von 350 kg

Die ebenfalls im Führerschein der Klasse B inbegriffene Klasse L schließt Fahrzeuge mit den folgenden Merkmalen ein:

  • Zugmaschinen für den forst- oder landwirtschaftlichen Gebrauch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und in Kombination mit einem Anhänger maximal 25 km/h
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, die bauartbedingt maximal 25 km/h fahren

Erweiterungen für den Führerschein der Klasse B

Möchten Sie nach dem Erwerb der Führerscheinklasse B schwere Anhänger oder PKW fahren, können Sie diese erweitern. Dies ist auch schon während der Fahrausbildung parallel möglich und kann die Kosten reduzieren.

Zum einen gibt es da die Schlüsselnummer 96. Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern nur eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Die Ausbildung zu dieser Erweiterung können Sie in einer Fahrschule absolvieren. Auch hier müssen Sie mindestens 17 oder 18 Jahre alt sein.

Die Ausbildung findet in sieben Stunden statt und berechtigt Sie nach dem Abschluss dieser zum Führen von Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen.

Eine eigenständige Führerscheinklasse bildet hingegen die Erweiterung BE. Dieser erlaubt es Ihnen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Für diese Erweiterung muss eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden, jedoch keine theoretische. Daher wird diese Klasse oft parallel zur Ausbildung für den Führerschein der Klasse B angeboten. Es gelten die zuvor genannten Regelungen zum Mindestalter.

Video: Führerscheinerweiterung B196 kurz erklärt

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse B

Der Führerschein fürs Auto erlaubt es, Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht zu fahren.
Der Führerschein fürs Auto erlaubt es, Fahrzeuge bis 3,5 t zu fahren.

Was kostet eigentlich ein Führerschein der Klasse B? Dass es nicht gerade wenig ist, ist wohl jedem Führerscheinanwärter bewusst. Doch wie setzen sich bei einem Führerschein der Klasse B die Kosten genau zusammen?

Das ist je nach Region unterschiedlich. Allein die Gebühren der Fahrschulen sowie der Erste-Hilfe-Kurs können sich regional stark unterscheiden. Daher ist es immer empfehlenswert, die Preise und Angebote der Fahrschulen zu vergleichen. Neben den Kosten für des Lernmaterial und jede einzelne praktische Übungsstunde, schlagen auch die Sonderfahrten zu Buche.

Darüber hinaus werden sowohl für die Anmeldung bei der Behörde als auch für die Prüfungen sowie für den Erste-Hilfe-Kurs Gebühren fällig. So kann ein Führerschein der Klasse B schnell zwischen 950 und 2.250 Euro kosten. Dabei gibt es vor allem regional sehr große Unterschiede. Mit folgenden Ausgaben muss ein Fahrschüler in etwa bei einem Führerschein der Klasse B rechnen:

KostenpunktBetrag
Anmeldung in einer Fahrschule100 - 200 €
Lernmaterial für die Theorieca. 20 €
Sehtestca. 6 €
Erste-Hilfe-Kurs20 - 30 €
Pflichtfahrstunden (Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrten)ca. 24 - 45 € pro Fahrstunde
Theorieprüfung22,49 €
Praktische Prüfung91,75 €

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse B können sich also je nach Region, Bundesland und Stadt stark unterscheiden, die Gebühren bei der Führerscheinbehörde sind jedoch in der Regel bundesweit festgelegt.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

60 Kommentare

  1. Reinhold L.

    29. Mai 2023 um 15:26

    Guten Tag,
    dürfen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr mit dem Führerschein Klasse B alle Pkw fahren oder gibt es Einschränkungen bei der Pkw-Leistung (begrenzte PS-Zahl) bis zum 21. Lebensjahr?
    Freundliche Grüsse

  2. Doris

    13. März 2023 um 11:06

    Hallo zusammen,

    ich habe gehört, dass inzwischen es darauf ankommt, welchen Führerschein man macht um Autos mit Automatik und Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Ist das richtig und auf was muss dann geachtet werden? Wie wird der evtl. Unterschied im Führerschein vermerkt?

    Über Ihre Antwort freue ich mich schon jetzt!

    Viele Grüße sendet
    Doris

  3. Zinan

    26. Januar 2023 um 8:18

    Halle ich habe eine Frage hab mein Führerschein seit den 21.12.2022 muss ich dann den refresh Kurs auch machen aubwohl ich es seit 21.12.22 habe

  4. Walter

    15. Oktober 2020 um 10:38

    Ich glaube die Bundesregierung will uns die Inhaber der alten FS – Klasse: 3 mal wieder verarschen. Was können wir dafür wenn in den anderen EU-Ländern keiner unsere Führerscheine kennt. Ich glaube das das mal wieder ne neue Art der Abzocke ist. Seid Kriegsende sind wir überall in andere Länder gereist, nie gab es Probleme, jetzt muss auf einmal ein neuer Führerschein her ?, lächerlich.

  5. Matthias

    28. April 2019 um 11:20

    Guten Tag,

    Ihre Hinweise und Tipps sind sehr aufschlußreich.
    Möchte aber einen kleinen Hinweis los werden.

    Die sogenanten SONDERFAHRTEN, heißen genau genommen“ BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN.“ Siehe auch vom BVF, Ausbildungsdiagrammkarte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias

  6. Hermann N.

    25. April 2019 um 21:02

    Was darf man mit dem Führerschein Klasse B (enthält AM und L) fahren, wenn man den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) macht? Darf man dann direkt nach dem Bestehen Traktor bis 40 km/h und Roller bis 45 km (50ccm) fahren oder gelten die implementierten Klassen dann auch erst ab 18?

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 11:21

      Hallo Hermann,
      Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Andreas R.

    2. Mai 2018 um 0:06

    Guten Abend
    Ich habe noch einen Führerschein der Klasse 3 aus 1992. Mir war bisher bekannt, dass ich Kfz bis 7500 kg Gesamtgewicht fahren darf. Wie ist die Regelung denn exakt? Wie schwer darf ein Anhänger maximal sein bei Gespann?

  8. Moschtaba

    15. März 2018 um 15:19

    Wie kann ich mich informieren ob meine probzeit verlängert wurde oder nicht

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:51

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Justine

    11. März 2018 um 9:22

    Hallo meine Frage ist:
    Ich bewerbe mich auf einen neuen Job und als wünschenswerte voraussetzung steht bei denen „Berechtigung zum fahren von Flurförderfahrzeugen“ kann ich das auf Arbeit mit meinem Führerschein fahren oder muss ich dafür einen extra staplerschein oder sowas machen?

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 12:51

      Hallo Justine,

      um Flurförderfahrzeuge zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse L. Ein PKW-Führerschein reicht dann beispielsweise nicht.
      Für das innerbetriebliche Steuern von Flurförderzeugen benötigen Sie einen Stapelschein gemäß der berufgenossenschaftlichen Grundsätze BGG 925, BGV D 27 und BGV A1.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Mateusz

    18. Februar 2018 um 13:03

    Kann man mit einem B Führerschein einen Motorrad fahren ?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 14:35

      Hallo Mateusz,
      die Führerscheinklasse B beinhaltet auch die Klasse AM. Diese berechtigt Sie dazu leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge zu führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Brigitte

    19. Januar 2018 um 10:15

    Hallo!
    ich habe verlauten hören, das es ab den 01.01.2018 eine Mindestgröße von 1,50cm
    bei den Führerschein geben soll? stimmt das!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:49

      Hallo Brigitte,

      von einer solchen Regelung haben wir keine Kenntnis.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Liana

    20. November 2017 um 11:21

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hier versuche ich mein Anlegen kurz zu verfassen.
    Ich habe im Jahr 2002 ein Fuehrerschein in Deutschland, in Hamburg bekommen. Seit Jahren lebe ich in meiner heimat, georgien. Mit dem fuehrerschein udn aufgrund dessen zweimal ausgestellten Internationalen Scheins koennte ich problemlos in Georgien Fahren. Nur leider kommt ab 1. Januar eine neue regelung ufgrund dessen ich mein Fuehrerschein umtauschen muss. Die behoerde kann es leider nur machen, wenn ich die Echtkeit des Dokuments nachweisen kann, also austellende Behoerde bestaetigt die Erstellung von dem Fuehrerschein.
    Ist es Moeglich so ein Schreiben zu bekommen?
    bedanke mich herzlich im voraus,
    mit freundlichen Gruessen
    Liana

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 13:30

      Hallo Liana,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Leonie

    22. Oktober 2017 um 20:25

    Ich würde gerne wissen ob man, wenn man den Führerschein Klasse B macht, auch schon mit 16 bzw 17 ein Moped (125er Moped) fahren darf oder ob das dann erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich ist.
    Vielen Dank schonmal im Vorraus :)

    1. bussgeldrechner.org

      10. November 2017 um 11:15

      Hallo Leonie,

      für ein 125er-Moped benötigen Sie die Fahrerlaubnis Klasse A1. Die Klasse B enthält nur Kleinkrafträder bis 50 cm3 Hubraum.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  14. Bitte Fehler korrigieren

    16. Oktober 2017 um 10:28

    Im Artikel steht: „Sie dürfen, wie bereits erwähnt, nur Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg an Ihr Fahrzeug anhängen.“ Diese Aussage ist falsch! Auf eine Frage haben sie ja bereits richtig geantwortet: „mit der Führerscheinklasse B dürfen Pkw mit Anhänger bis 750 kg (eine Obergrenze des Gespannes von 3,5 t gilt hierbei nicht) oder mit Anhängern über 750 kg gefahren werden, sofern dann ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschritten wird.“

    Bitte auch im Artikel eindeutig schreiben, gerade bei dieser Frage gibt es die schlimmsten Fehlinformationen…

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:10

      Hallo,

      danke für den Hinweis! Wir werden es entsprechend umformulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. MK

    12. Oktober 2017 um 20:58

    Hallo,
    wo bezahlt man Theorie und Praktischeprüfung?Bei der TÜV oder Fahrschule?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:49

      Hallo MK,

      solche Zahlungen entrichten Sie in der Regel an die jeweilige Fahrschule.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Paul

    29. September 2017 um 19:47

    Frage: ich habe FS Klasse b und bin über 21 jahre alt.
    Darf ich auch Trikes fahren oder Piaggio Roller die vorne 2 Räder haben
    oder beschränkt sich klasse B wirklich nur auf Roller bis 50cm³?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 11:24

      Hallo Paul,
      die Klasse B berechtigt im Inland zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Werner

    24. September 2017 um 16:06

    Ich habe 2013 meinen B Führerschein gemacht und besitze ihn etwas über 4 Jahre.darf ich einen Anhänger bis 750kg ziehen und einen 3,5Tonner Sprinter Fahren?denn es heist ich dürfte nur bis 2/8 Tonnen fahren stimmt das

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:23

      Hallo Werner,
      der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Kfz bis 3.500 kg zGM. Darüber hinaus können Sie einen Anhänger bis 750 kg zGM ziehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Reimund

    21. September 2017 um 9:25

    Ich habe die Führerscheinklasse B und möchte noch die C1 dazu. Muss ich jetzt den Führerschein noch mal ganz neu machen ?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 8:33

      Hallo Reimund,
      für den Führerschein der Klasse C1 sind sowohl Theorie- als auch Praxisstunden notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Baltrusch

    12. September 2017 um 12:51

    Wenn der Führerschein B zum begleiteten Fahren bestanden ist, darf man ab dem Termin des Bestehens der Prüfung ( also mit Ende 16) schon 50 ccm Roller fahren ? Oder erst mit dem 17 Geburtstag , wenn die Prüfung B vorher bestanden wurde ?
    Gruß
    Bernd

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:57

      Hallo Baltrusch,

      das ist erst ab dem 17. Geburtstag möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Romuald

    27. August 2017 um 19:11

    Hallo ich habe noch kein Führerschein aber ich mochte in machen aber ich mochte die van/bus fahren aber ich weiß nicht ob es möglich ist das Führerschein Klassen b ich zum bei Spiel vw t5 fahren darf

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:50

      Hallo,
      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Fahrzeuge führen mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen und bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Klaus

    27. August 2017 um 14:55

    Darf man mit dem Führerschein Klasse B Kraftfahrzeuge (z.B. VW-Bus) mit max 7 Personen Zuladung fahren???

    Danke für die Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:48

      Hallo Klaus,
      ist diese Personenanzahl laut Fahrzeugschein zugelassen und erlaubt Ihr Führerschein das Führen eines solchen Fahrzeugs, können Sie 7 Personen nicht gewerblich transportieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. thomas

    13. August 2017 um 23:43

    ich habe meinen führerschein september 1996 gemacht,stimmt es das ich dann fahrzeuge bis 7.5t fahren kann? So hiess es damals

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 10:37

      Hallo Thomas,

      das kommt darauf an, welche Führerscheinklasse Sie besitzen.

      – Die Redaktion

  23. Ramazan

    20. Juli 2017 um 23:07

    Ich hatte eine Frage
    Ich habe ein Führerschein aus Albanien klasse B und wollte das in deutsche Führerschein haben . Was muss ich machen? Was kostet das..?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:18

      Hallo Ramazan,

      Sie müssen den Führerschein umschreiben lassen. Dabei kann eine theoretische und praktische Fahrprüfung von Ihnen verlangt werden. Die Kosten können variieren.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Ina

    16. Juli 2017 um 0:27

    Ich wollte fragen ob man, nachdem man den Führerschein frisch erworben hat, mit dem Auto gleich auch außerhalb Deutschlands wie zB. in Frankreich oder Spanien fahren darf?
    Vielen Dank im Voraus,
    Ina

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 12:38

      Hallo Ina,

      der europäische Führerschein ist in der Regel in allen EU-Ländern anerkannt und gilt nicht erst nach Ablauf der Probezeit. Fahranfänger müssen jedoch in zahlreichen Mitgliedsstaaten mit höheren Sanktionen rechnen, wenn sie einen Verkehrsverstoß begehen. Eine Ausnahme gilt bei dem B17-Führerschein (Begleitetes Fahren). Dieser ist nur in Deutschland und zum Teil auch in Österreich anerkannt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Stefan

    14. Juli 2017 um 14:50

    Guten Tag,

    ich hätte die Frage wie die Regelung bei Führerscheinklasse B für Traktoren mit Anhänger aussieht.
    Gilt hier die gleicht Vorgabe, dass das Gesamtgewicht von 3,5t des Gespanns nicht überschritten werden darf?
    Ich habe keine Gewerbe, es bezieht sich nur auf privaten „forstwirtschaftlichen“ Nutzen (Brennholz machen).

    Danke und Grüße
    Stefan

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 12:49

      Hallo Stefan,

      die Führerscheinklasse B beinhaltet regelmäßig auch die Führerscheinklasse L, die das Führen land- und forstwirtschaftlicher Maschinen bis zu einer bauartbedingten Geschwindigkeit von 40 km/h und bei Gespannen bis zu 25 km/h gestattet. Ggf. können zusätzliche Schlüsselzahlen die Berechtigungen einschränken oder erweitern.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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