A1-Führerschein: Mit dem kleinen Motorrad Freiheit schnuppern

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Voraussetzungen und Kosten für den 125-ccm-Führerschein

Der Klasse-A1-Führerschein entstand nach der Reform von 2013 gemäß der EU-Richtlinie.
Der Klasse-A1-Führerschein entstand nach der Reform von 2013 gemäß der EU-Richtlinie.

Eine der neuen europaweit gültigen Führerscheinklassen ist die Kategorie A1. Sie gilt seit 2013, als in Deutschland die EU-Richtlinie 2006/126/EG endgültig umgesetzt wurde.

Vor allem für junge Fahranfänger ist der A1-Führerschein sehr reizvoll und bedeutet oft, einen großen Schritt ins Erwachsenwerden zu machen. Aber auch für alle anderen ist es eine relativ kostengünstige Alternative zum Pkw.

Welche Modelle von Kraftfahrzeugen mit einem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.

FAQ: Führerscheinklasse A1

Welche Krafträder darf ich mit dem A1-Führerschein fahren?

Wichtig ist, dass der Hubraum bei maximal 125ccm liegt. Weitere Voraussetzungen haben wir hier für Sie aufgelistet.

Ab wann kann ich mit dem Erwerbs des A1-Führerscheins starten?

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Üblicherweise ist auch die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten notwendig.

Wie viel Geld muss ich für den Führerschein der Klasse A1 einplanen?

Insgesamt muss mit einem dreistelligen Betrag gerechnet werden. Welche Kostenpunkte anfallen, lesen Sie hier.

Führerschein der Klasse A1: Was darf ich fahren?

Für Krafträder, auch inklusive eines Beiwagens, dieser Kategorie gelten folgende Bestimmungen:

  • Der Hubraum darf maximal bei 125 ccm liegen.
  • Die maximale Motorleistung sollte die 11 kW nicht überschreiten.
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf den Wert von 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Ebenso zählen dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrische Anordnung der Räder) mit einer Motorleistung von bis zu 15 kW zur Führerscheinklasse A1. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sollte auch hier nicht überschritten werden.

Derartige dreirädrige Fahrzeuge, auch Trikes genannt, durften vor der Reform nur mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

Ein A1-Motorrad kann demnach auch als Leichtkraftrad bezeichnet werden.

Interessant: Erstmals wurden die Leichtkrafträder 1980 in der StVZO mit aufgenommen.

125er Führerschein als Teil des Stufenführerscheins

Der A1-Führerschein kann ein Einstieg in das System des Stufenführerscheins sein.
Der A1-Führerschein kann ein Einstieg in das System des Stufenführerscheins sein.

Die Führerscheinklasse A1 ist eine der 16 neuen Fahrerlaubnisklassen und gehört zur Unterkategorie der Krafträder. Daneben gibt es in diesem Bereich noch die Klassen AM, A2 und A.

Dabei dürfen Sie mit einem AM-Führerschein unter anderem Motorroller und Mopeds fahren.

Bei der Klasse A2 ist zu beachten, dass die Kraftrad-Modelle maximal eine Leistung von 35 kW aufweisen dürfen.

Die höchste Kategorie A, die damit alle genannten miteinschließt, definiert Krafträder ab einer Leistung von 35 kW.

A1, A2 und A werden oft unter dem Begriff der „Stufenführerscheinklassen“ zusammengefasst.

Doch was ist ein Stufenführerschein?
Dabei handelt es sich um ein Prinzip, bei dem der Fahrer für einen Zeitraum von zwei Jahren Erfahrungen mit einem Kraftrad geringerer Leistung sammeln kann, um dann in die nächsthöhere Leistungsklasse aufzusteigen.

 

Dafür ist dann lediglich eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung erforderlich. Für die Fahrschulen besteht dann keine Ausbildungspflicht.

Dennoch ist es ratsam, zur Überprüfung der eigenen Fähigkeiten nochmals ein paar praktische Übungseinheiten zu absolvieren. Damit können auch eingeschlichene Fehler korrigiert werden.

Der Stufenführerschein kann übrigens mit A1 oder A2 begonnen werden.

Die Berechtigung ein Mofa zu fahren, ist im AM und allen weiten Führerscheinklassen integriert. Ansonsten ist dafür lediglich eine Prüfbescheinigung notwendig.

Die A1-Prüfung

Mit 16 Jahren kann der A1-Führerschein erlangt werden. Zudem benötigt dieser eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

In den Prozess des Lernens und der Ausbildung kann jedoch auch eine Person einsteigen, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Mit dem theoretischen Unterricht darf bereits sechs Monate vor dem Geburtstag begonnen werden. Die Theorie-Prüfung ist dann drei Monate vor diesem Stichtag möglich.

Wichtig! Ein A1-Führerschein ist über den direkten Einstieg möglich. Eine andere Fahrerlaubnis wird nicht vorausgesetzt.

Um ein Motorrad der Klasse A1 fahren zu dürfen, müssen Sie 16 Theoriestunden besuchen. In diesen 90-minütigen Einheiten wird Ihnen neben den Grundlagen auch spezielles Wissen und Besonderheiten der kleinen Motorräder vermittelt.

Der Führerschein für ein Motorrad der Klasse A1 sind u. a. 16 Theoriestunden erforderlich.
Der Führerschein für ein Motorrad der Klasse A1 sind u. a. 16 Theoriestunden erforderlich.

Die Theorieprüfung enthält anschließend 30 Fragen, bei den Ihnen nicht mehr als 10 Fehler unterlaufen dürfen.

Um den Leichtkraftrad-Führerschein zu erwerben, bedarf es dann der praktischen Anwendung – die Fahrstunden.

Deren Anzahl ist von der fachlichen Einschätzung des Fahrschullehrers abhängig sowie vom individuellen Fortschritt.

Anders als beim AM-Führerschein gibt es an dieser Stelle vorgeschriebene Sonderfahrten für den Erwerb vom A1-Führerschein. Die Dauer beträgt jeweils 45 Minuten. Dazu gehören fünf Überlandfahrten auf Landes- und Bundesstraßen. Außerdem müssen vier Autobahnfahrten absolviert werden. Dabei geht es vor allem darum, auch bei hohen Geschwindigkeiten das Fahrgefühl zu erproben und die Lage einschätzen zu können. Schließlich müssen Sie mit drei Nachtfahrten rechnen.

Erst nachdem alle Sonderfahrten erfolgt sind, kann die praktische Prüfung der Klasse A1 angetreten werden. Diese dauert 45 Minuten und muss innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Neben den bestandenen Prüfungen benötigen Sie verschiedene Dokumente und Nachweise, um einen A1-Führerschein zu erlangen.

Sie müssen einen Sehtest machen lassen. Daneben benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto mit den Maßen von 45mm x 35mm. Achten Sie darauf, dass es im Hochformat vorliegt und keinen Rand aufweist.

Schließlich ist der Erst-Hilfe-Kurs nicht zu vergessen, in dem Sie auf mögliche Unfallgeschehen mit Verletzten vorbereitet werden. Dort erlernen Sie die wichtigsten und grundlegenden Sofortmaßnahmen, die noch an einer Unfallstelle durchzuführen sind.

Was kostet ein 125-ccm-Führerschein?

Aufgrund dessen, dass die meisten Anwärter auf den A1-Führerschein sehr jung sind und entweder noch zur Schule gehen oder mitten in der Ausbildung stecken, ist die Frage nach den Kosten für einen Führerschein der Klasse A1 sehr wichtig.

Ein A1-Führerschein verursacht Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro.
Ein A1-Führerschein verursacht Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro.

Der Gesamtbetrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variiert von Fahrschule zu Fahrschule.

Im Vorfeld entstehen für den A1-Führerschein Kosten für den Sehtest, den Kurs zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und für ein Passbild, wenn es nicht bereits vorliegt. Das sind im Detail eher geringe Beträge, die sich aber letztlich mit anderen Elementen zu einer recht großen Summe addieren.

Grundsätzlich verursacht ein 125-ccm-Führerschein Kosten in Höhe von 60 bis 200 Euro nur für die Anmeldegebühr.

Weitere Kosten für den A1-Führerschein fallen für das Unterrichtsmaterial an, das Sie sich besorgen müssen. Dabei ist mit etwa 30 Euro zu rechnen.

Außerdem kosten natürlich auch die Übungseinheiten. Hierbei müssen Sie mit etwa 30 bis 45 Euro rechnen. Sonderfahrten können auch schon mal mehr kosten. Eine rechtlich fundierte Pauschale gibt es nicht.

Andere Kosten sind unter anderem:

  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung: zwischen 20 und 80 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung: zwischen 80 und 180 Euro
  • TÜV-/DEKRA-Gebühr für die Theorie: zwischen 40 und 50 Euro
  • TÜV-/DEKRA-Gebühr für die Praxis: zwischen 100 und 120 Euro

Schließlich können die Führerscheinkosten der Klasse A1 die sogenannte Erstausstellung beinhalten. Dabei ist mit rund 30 bis 50 Euro zu rechnen.

Damit sind insgesamt für den Führerschein der Klasse A1 Kosten von mehreren hundert Euro zu veranschlagen. Somit ist es ratsam, sich auf die Prüfungseinheiten gut vorzubereiten, um die Möglichkeit auf eine Wiederholung zu minimieren. Darüber hinaus können auch gleich zwei Führerscheinklassen parallel absolviert werden. Das erspart Ihnen eine doppelte Anmeldegebühr sowie doppelte Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs.

Alternative zum A1-Führerschein: Schlüsselzahl B196

Wenn Sie bereits einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen, besteht seit 2020 die Möglichkeit, auch mit der Schlüsselzahl B196 Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Dafür sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Klasse-B-Führerschein ist schon seit mindestens fünf Jahren im Besitz
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt
  • viermal 90 Minuten theoretische Ausbildung​
  • mindestens fünfmal 90 Minuten praktische Ausbildung

Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Schlüsselzahl ohne weitere Fahrprüfung eingetragen werden. Eine spätere Erweiterung auf die Klasse A2 wie beim A1-Führerschein ist aber nicht möglich.

Mehr dazu sehen Sie im folgenden Video:

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

3 Kommentare

  1. Peter

    26. Juni 2022 um 15:56

    Wenn ich die Preise für einen Führerschein lese, wird mir schlecht! Junge Menschen tun mir insbesondere leid. Aus Langeweile machte ich in Miami 1992 an einem Vormittag den PKW -Führerschein. Die Kosten lagen bei 25 Dollar!

  2. Ein Besucher

    24. Juni 2019 um 10:53

    Sie schreiben:“Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sollte beim 125er-Motorrad nicht überschritten werden.“

    Das ist schlichtweg falsch. 125er Haben keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit. Sie sind nach oben „offen“

    Dieser Fehler befindet sich mehrfach auf Ihren SEiten.

    MfG
    Ein Besucher

    1. bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 um 13:22

      Hallo,
      vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben den Fehler korrigiert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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