Führerscheinentzug: Wann müssen Sie sich von Ihrer Fahrerlaubnis verabschieden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 19 Minuten

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann viele Gründe haben

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Es gibt im Straßenverkehr viele Gründe, wieso einem Autofahrer der Führerschein entzogen werden kann. Nicht selten ist das der Fall, wenn Sie als Kraftfahrer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben und hinterm Steuer erwischt wurden.

Aber die Entziehung des Führerscheins kann noch weitere Ursachen haben. Neben den erwähnten Drogen- und Alkoholverstößen können auch Unfallflucht, Rotlichtverstöße oder das Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg zum Führerscheinentzug führen.

Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug? Bei welchen Verstößen wird welche Strafe verhängt? Und wie erhalte ich meinen Führerschein wieder zurück? Diese und weitere Fragen rund um den Führerscheinentzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Führerscheinentzug

Wie lange kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist unbegrenzt. Es besteht aber die Möglichkeit, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen, nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist. Deren Dauer hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Bei wie vielen Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis?

Sobald Sie acht Punkte in Flensburg angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zuvor zweimal eine Verwarnung erhalten haben, was üblicherweise bei fünf Punkten und bei sieben Punkten geschieht.

Für welche Verstöße wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Es gibt verschiedene Gründe, die zum Führerscheinentzug führen können, wie z. B. Alkohol am Steuer oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß einschließlich Gefährdung. Auch Verkehrsstraftaten wie z. B. Unfallflucht machen die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Führerscheinentzug vs. Fahrverbot: Wo liegen die Unterschiede?

Der Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit ist selten.
Der Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit ist selten.

Auch wenn die zwei Begriffe häufig synonym gebraucht werden, handelt es sich beim Fahrverbot und dem Führerscheinentzug um zwei verschiedene Dinge. Worin sich die zwei Sanktionsformen unterscheiden, erläutern wir in den nächsten Abschnitten.

Wie läuft ein Fahrverbot ab?

Der wohl größte Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Fahrerlaubnisentzug ist die Dauer. Denn ein Fahrverbot kann nur zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden. Je schwerer der Verstoß, desto länger dauert das Verbot an.

Überqueren Sie beispielsweise einen Bahnübergang, obwohl das rote Blinklicht der Anlage eingeschaltet ist, wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wird Ihnen der entsprechende Bußgeldbescheid zugeschickt und legen Sie keinen Einspruch ein, ist dieser rechtskräftig und das Fahrverbot erhält seine Gültigkeit. In der Regel haben Sie ab dann vier Monate Zeit, um Ihren Führerschein für einen Monat abzugeben. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie nicht innerhalb der letzten zwei Jahre bereits Ihren Führerschein aufgrund einer anderen Ordnungswidrigkeit abgeben mussten.

Ist das innerhalb von zwei Jahren Ihr zweiter Verstoß mit Fahrverbot, müssen Sie Ihren Führerschein direkt abgeben und können den Zeitraum nicht frei wählen. Die im Bußgeldbescheid genannte Bußgeldstelle behält Ihren Führerschein dann für einen Monat ein. In dieser Zeit dürfen Sie – genau wie beim Führerscheinentzug auch – kein Fahrzeug bedienen. Ist das einmonatige Fahrverbot abgelaufen, erhalten Sie Ihren Führerschein ohne Neubeantragung zurück.

Sie haben dabei zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen den Führerschein selbst bei der zuständigen Behörde ab oder Sie lassen ihn sich zuschicken. Nehmen Sie letztere Möglichkeit in Anspruch, müssen Sie allerdings die Versandkosten selbst übernehmen. Sollten Sie trotz Fahrverbot ein Fahrzeug bedienen und dabei erwischt werden, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieses Delikt wird laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

Wenn ein Fahrzeugführer diese Tat fahrlässig begeht, kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe angesetzt werden. Außerdem kann in bestimmten Fällen das Auto eingezogen werden. Übrigens: Ein Fahrverbot kann nicht aufgeteilt werden. Wenn Sie zum Beispiel ein Fahrverbot über drei Monate aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erhalten, können Sie nicht erst einen Monat auf den Führerschein verzichten und die anderen zwei Monate später ansetzen. Ein Fahrverbot kann zwar innerhalb der Vier-Monats-Frist frei umgelegt werden, allerdings müssen Sie das Fahrverbot dann auch durchgängig ableisten, ohne es zwischendurch zu unterbrechen.

Führerscheinentzug: Ab wann müssen Sie die Fahrerlaubnis abgeben?

Führerscheinentzug: Die Frist für die Abgabe der Fahrerlaubnis richtet sich nach der Rechtskraft des Urteils.
Führerscheinentzug: Die Frist für die Abgabe der Fahrerlaubnis richtet sich nach der Rechtskraft des Urteils.

Der Fahrerlaubnisentzug kann für den betroffenen Fahrer eine weitaus langwierigere Prozedur als beim Fahrverbot bedeuten. Gründe für einen Führerscheinentzug sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer, das Erreichen der Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg oder eine Fahrerflucht. In jedem dieser Fälle stellt der betroffene Autofahrer eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar und kann deshalb – zumindest für eine gewisse Zeit – nicht mehr daran teilnehmen.

Im Gegensatz zum Fahrverbot geben Sie nicht nur das Führerscheindokument ab, sondern die komplette Erlaubnis, ein Fahrzeug jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen. Da der Führerscheinentzug aufgrund schwerwiegender Delikte verordnet wird, kann es sein, dass Sie Nachricht vom Gericht erhalten, in dem dieser Entzug angeordnet wird. Auch eine Verwaltungsbehörde kann den Führerscheinentzug festlegen. Dabei wird Ihr Führerschein entweder gänzlich einbehalten oder mit einer Anmerkung zu dessen Ungültigkeit versehen.

Es gibt zwei verschiedene Arten, auf die Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Das kann entweder durch das Gericht oder die Führerscheinstelle geschehen. Das Gericht entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis dann, wenn Sie in Verbindung mit den Verkehrsregeln eine Straftat begangen haben. Haben Sie eine besonders schwere Zuwiderhandlung im Straßenverkehr begangen, die allerdings nicht als Straftat zählt, wird der Führerschein nicht vom Gericht, sondern von der Führerscheinstelle eingezogen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie die Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg erreicht haben.

Ab dem Tag, an dem das Urteil zum Führerscheinentzug rechtskräftig wird, beginnt auch die Sperrfrist, in der Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten müssen. Im Gegensatz zu einem Fahrverbot können Sie einen Führerscheinentzug also nicht verschieben. Ein Führerschein kann in akuten Gefahrsituationen auch vorläufig eingezogen werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Autofahrer beispielsweise wegen Trunkenheit am Steuer angehalten wird oder den Straßenverkehr durch seine Fahrweise gefährdet.

§ 111a der Strafprozessordnung (StPO) legt fest, dass die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden kann, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Wurde Ihnen der Führerschein aufgrund akuter Gefahr schon vor dem rechtskräftigen Beschluss abgenommen („sofortiger Führerscheinentzug“), so wird diese Zeit meist vom Richter berücksichtigt. Das ist allerdings abhängig vom Einzelfall.

Was ist bei einem Führerscheinverlust zu tun?

Anders verhält es sich natürlich, wenn Sie Ihren Führerschein nicht zwanghaft abgeben müssen, sondern diesen lediglich verlieren, bzw. er Ihnen gestohlen wird. Verlieren Sie Ihren Führerschein, sollten Sie dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde melden. Dort wird Ihnen ein Ersatzführerschein ausgestellt. Diesen erhalten Sie nur, wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, um einer Dokumentenfälschung vorzubeugen. Bei einem Diebstahl müssen Sie die Anzeige der Polizei vorlegen. Erst dann erhalten Sie einen Ersatzführerschein, der so lange gültig ist, bis Sie Ihren neuen EU-Kartenführerschein erhalten.

Die Sperrfrist beim Führerscheinentzug

Die Sperrfrist beim Führerschein kann unterschiedlich hoch angesetzt werden.
Die Sperrfrist beim Führerschein kann unterschiedlich hoch angesetzt werden.

Ein Fahrerlaubnisentzug geht stets mit einer gewissen Sperrfrist einher, innerhalb der die Behörde einem Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Wie lange diese Sperrfrist dauert, ist von der Schwere der Regelmissachtung abhängig, die Sie begangen haben.

Die zuständige Behörde schätzt deshalb die Zeit ab, die Sie benötigen, um wieder eine vernünftige Einstellung zum Straßenverkehr aufzubauen. Sie ist allerdings auf mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre angelegt.

Das ist in § 69a StGB so festgelegt. Wollen Sie Ihren Führerschein neu beantragen, können Sie das frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperre tun. Jedoch ist die Wiedererteilung meist noch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Kam es zum Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol, so ist beispielsweise oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland fällig, die Sie mit einem erfolgreichen Ergebnis abschließen müssen, um Ihren Führerschein wiederzuerhalten. In ganz schweren Fällen kann es auch sein, dass die Behörde beschließt, Sie eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse machen zu lassen.

Es gibt verschiedene Arten der Sperrfrist. Eine isolierte Sperrfrist liegt dann vor, wenn dem Betroffenen zum Beispiel die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, weil dieser keine besitzt. Trotzdem kann in diesem Fall die isolierte Sperrfrist verhängt werden, sodass der Beschuldigte erst einige Zeit warten muss, um die Fahrerlaubnis überhaupt beantragen zu können.

Eine lebenslange Sperrfrist kann auch erteilt werden. Das ist allerdings sehr selten und liegt nur dann vor, wenn eine besondere Schwere der begangenen Tat festzustellen ist. Zu dieser lebenslangen Sperre teilt § 69 a des StGB mit:

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.“

Eine lebenslange Sperre droht also dann, wenn die Gefahr, die vom Täter im Straßenverkehr ausgeht, auch mit einer Sperrzeit von einigen Monaten bis Jahren nicht relativiert werden kann. Das ist bei folgenden Szenarien denkbar:

  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten ohne Aussicht auf Besserung des Verhaltens
  • Auto wird für Straftaten benutzt (wie beispielsweise für Überfälle)
  • Täter fährt das Auto, obwohl ihm mehrere Sperrfristen auferlegt wurden
  • Fahrer gilt als notorischer Straftäter, der wiederholt wegen Nötigung oder ähnlicher Delikte auffällig geworden ist
  • Fahrer kann Aggressionen im Straßenverkehr nicht zügeln bzw. sich diese nicht abgewöhnen.

Ist es möglich, die Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug zu verkürzen?

Eine gute Nachricht gibt es für diejenigen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Denn: Es ist möglich, die Sperrfrist für den Führerschein zu verkürzen. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen der Fall. Meistens gelingt der Antrag auf eine Sperrfristverkürzung dann, wenn Sie aus eigenem Antrieb einige Schulungsmaßnahmen ergriffen haben.

Statt einem Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es oft ein Fahrverbot.
Statt einem Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es oft ein Fahrverbot.

Diese sollen der zuständigen Behörde bzw. dem Gericht zeigen, dass Sie sich im Straßenverkehr bessern wollen bzw. das bereits getan haben. Eine Verkürzung der Frist um bis zu drei Monate ist dabei denkbar. Allerdings sollten Sie sich bei der Beantragung einer Sperrfristverkürzung an einen Anwalt wenden, der Ihnen Ihre offenen Fragen beantworten und Ihre Erfolgschancen berechnen kann. Diese Möglichkeit auf Verkürzung der Sperrfrist ist in § 69 a des StGB geregelt:

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“

Wurde gegen den Beschuldigten innerhalb der letzten drei Jahre vor der Tat schon einmal eine Sperre angesetzt, so muss die Sperrzeit jedoch mindestens ein Jahr betragen, bevor Sie verkürzt bzw. gänzlich aufgehoben werden kann.

Verschiedene Gründe für den Führerscheinentzug

Der Führerschein kann aus unterschiedlichen Gründen entzogen werden. Im Folgenden sollen einige Gründe aufgelistet werden, die einen Fahrerlaubnisentzug provozieren können.

Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen

Der wohl häufigste Grund für den Führerscheinentzug ist die Fahrt unter Drogen oder Alkoholeinfluss. Aufgrund der stark verminderten Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit ist das nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer besonders gefährlich. Werden Sie mit einem Promillewert von 1,1 im Straßenverkehr erwischt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Doch auch bei geringeren Alkoholmengen kann ein Führerscheinentzug bei Alkohol drohen.

Denn: Werden Sie im Verkehr durch Ihre Fahrweise auffällig, kann das schnell Konsequenzen haben. Hier kann schon ab einem Promillewert von 0,3 wegen Alkohol der Führerscheinentzug drohen. Zudem kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auf Sie zukommen. Normalerweise ist es allerdings üblich, dass bei einer geringen Alkoholmenge im Blut ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten auf Sie zukommt.

Auch beim Konsum von Cannabis kann der Führerscheinentzug drohen. Gleiches gilt für alle anderen Drogenarten. Bei welcher Menge an nachgewiesenen Drogen im Körper der Entzug droht, ist nicht genau festgelegt. Vielmehr ist es im Zweifelsfall eine Ermessenssache der Behörde, wann diese Ihnen den Führerschein entzieht. Allerdings wird der Führerschein im Straßenverkehr oft wegen Drogen am Steuer weggenommen.

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol kann auch auf dem Fahrrad erfolgen.
Der Führerscheinentzug wegen Alkohol kann auch auf dem Fahrrad erfolgen.

Wenn Sie bereits vorher schon einmal mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden, sind Sie als Wiederholungstäter einzustufen. In diesem Fall kann sich die Strafe für Ihr Verhalten noch verstärken. Außerdem ist es im Fall von Alkohol oder Drogen oft nötig, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren zu müssen.

Oft ist auch ein Nachweis über Ihre Alkoholabstinenz die Voraussetzung für den Wiedererhalt des Führerscheins. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig und wird Ihnen von der zuständigen Behörde mitgeteilt.

Um einen Abstinenznachweis zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Behörde vorweisen können, dass Sie über eine bestimmte Zeit hinweg keinen Alkohol zu sich genommen bzw. keine Drogen konsumiert haben. Dafür müssen Sie in gewissen Abständen von einigen Wochen eine Urin- bzw. Blutprobe abgeben, bei denen Ihnen keine Rauschmittel mehr nachgewiesen werden können.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Führerschein auch verlieren können, wenn Sie mit Drogen oder Alkohol auf dem Fahrrad erwischt werden! Das ist meist ab einer Promillezahl von 1,6 üblich. Doch auch, wenn Sie fahrauffällig werden, kann der Führerschein mit einer geringeren Menge Alkohol im Blut entzogen werden – und das, obwohl Sie gar nicht mit dem Auto unterwegs waren. Deshalb sollten Sie sich auch an die Promilleregeln halten, wenn Sie nicht mit dem PKW sondern mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sind.

Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit

Normalerweise wird Ihnen der Führerschein nicht entzogen, wenn Sie die Geschwindigkeit mit Ihrem Fahrzeug überschreiten. Hier wird lediglich ein Fahrverbot ausgesprochen, das zwischen einem und drei Monaten dauern kann.

Sind Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 km/h zu schnell unterwegs, erhalten Sie zusätzlich zu Bußgeld und Punkten in Flensburg ein Fahrverbot. Innerorts ist das bereits ab 31 km/h der Fall. Auch, wenn Sie die Geschwindigkeit innerhalb eines Jahres zweimal um mehr als 26 km/h überschreiten, wird Ihnen – zusätzlich zur anfallenden Strafe – ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. Sie gelten dabei als Wiederholungstäter und die Strafe wird entsprechend aufgestockt, damit Sie die Geschwindigkeitsübertretung in Zukunft vermeiden.

Die Wiederholungstäterregelung bezieht sich dabei nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Tat. Den Führerscheinentzug aufgrund erhöhter Geschwindigkeit gibt es also in der Regel nicht. Trotzdem ist es oft der Fall, dass Sie ein Fahrverbot erhalten.

Allerdings kann bei Fahrverboten aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen auch in bestimmten Fällen davon abgesehen werden, wenn der Fahrer stattdessen eine höhere Geldbuße in Kauf nimmt. Bestimmte Gruppen von Personen haben sich dabei herauskristallisiert:

Anstatt zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es bei Tempoverstößen eher zu einem Fahrverbot.
Anstatt zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es bei Tempoverstößen eher zu einem Fahrverbot.
  • Fahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind
    Ist ein PKW- oder LKW-Fahrer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen, kann ein Fahrverbot in einigen Fällen abgewendet und in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Dabei müssen allerdings entsprechende Gründe wie zum Beispiel der Arbeitsplatzverlust oder die Entziehung der Existenzgrundlage vorliegen.
  • Augenblicksversagen
    Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Fahrer das Schild zur Begrenzung der Geschwindigkeit lediglich übersehen hat und sich deshalb nicht an die Vorschriften hält.
  • Verbotsirrtum
    Ein Irrtum kommt dann in Frage, wenn der Fahrzeugführer aufgrund einer Unsicherheit ein Verkehrszeichen falsch interpretiert bzw. nicht die richtigen Schlüsse für sein Verhalten im Straßenverkehr aus dem Schild zieht. Nimmt er die rechtliche Bedeutung also nicht richtig wahr, kann ein Verbotsirrtum vorliegen, das einen Verstoß nach sich zieht.
  • Existenzgefährdung
    Wenn eine Person selbstständig ist und durch den Führerscheinverlust die Existenz auf der Kippe steht, kann das eine berechtigter Grund für eine Umwandlung des Fahrverbots sein. Das kann zum Beispiel die Selbstständigkeit mit einem LKW-Transportunternehmen betreffen.
  • Tatumstände
    In einigen Fällen ist es auch möglich, dass die Umstände, in denen der Beschuldigte die Geschwindigkeit überschritten hat, diese Übertretung relativieren können. Gründe dafür können zum Beispiel ein Krankheitsfall sein, bei dem der Patient schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden muss, um schlimme Folgen zu verhindern. Auch bei Schwangerschaften kann das ein Grund sein. Das ist allerdings einzelfallabhängig. Andere Umstände, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, liegen beispielsweise bei Einsatzfahrzeugen vor.

Besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich im Rahmen dieser Fallgruppen bewegen, kann es im Einzelfall vorkommen, dass Fahrverbote umgewandelt werden. Allerdings ist es äußerst sinnvoll, sich in diesen Situationen an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen nicht nur beratend zur Seite stehen, sondern auch Ihre Erfolgschancen berechnen. Auch Erfahrungen durch ähnliche Fälle vor Gericht könnten Ihnen in diesem Fall helfen, ein für Sie positives Ergebnis zu erhalten.

Führerscheinentzug nach einem Rotlichtverstoß

Bei einem Rotlichtverstoß können sowohl ein Fahrverbot als auch ein Führerscheinentzug die Folge sein. Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, diese aber noch keine Sekunde rot gezeigt hat, erhalten Sie in der Regel nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Nach einem Rotlichtverstoß kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Nach einem Rotlichtverstoß kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wenn Sie dabei allerdings andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder eine Sachbeschädigung verursachen, kann ein einmonatiges Fahrverbot die Folge sein. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist der Sachverhalt ein anderer.

Hier ist es durchaus möglich, dass Ihnen aufgrund der Verkehrsordnungswidrigkeit der Führerschein entzogen wird. Ein qualifizierter Verstoß liegt dann vor, wenn Sie nach mehr als einer Sekunde leuchtendem Rotlicht die Ampel mit Ihrem Fahrzeug überqueren. Je nachdem, ob Sie dabei Andere gefährden oder eine Sachbeschädigung entsteht, kann sich auch das Bußgeld erhöhen.

Rechtfertigungen des betroffenen Fahrers wie Blendungen der Sonne oder durch Scheinwerfer eines entgegenkommenden Autos bei Dunkelheit, werden meist nicht vom Gericht anerkannt. Dadurch können Sie dem Führerscheinentzug also nicht entgehen. Ein Rotlichtverstoß bleibt in vielen Fällen weiterhin ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz und somit eine Zuwiderhandlung, aus der Sie sich schlecht herausreden können.

Führerscheinentzug bei Straftaten

Bislang ist es nicht vorgesehen, auch bei begangenen Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts, wie einem Diebstahl oder Steuerdelikten, den Führerschein abgeben zu müssen. Dieses Konzept steht in der Öffentlichkeit – besonders in der Politik – zur Diskussion. Bis zum heutigen Tag sind zu dieser Überlegung jedoch noch keine konkreten Maßnahmen getroffen worden.

Auch zu viele Punkte führen zum Führerscheinentzug

Auch, wenn Sie die Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg erreicht haben, ist ein Führerscheinentzug möglich. So besagt § 4 des StVG:

Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.“

Waren es nach dem alten Punktesystem vor dem 1. Mai 2014 noch insgesamt 18 Punkte, die Sie erreichen mussten, um Ihren Führerschein zu verlieren, sind es mittlerweile nur noch acht. Das liegt auch daran, dass sich die Anzahl der Punkte, die Sie für eine Ordnungswidrigkeit erhalten, geändert hat.

Bevor Sie die Aufforderung zur Abgabe Ihres Führerscheins erhalten, müssen Sie jedoch zweimal verwarnt werden. Das passiert einmal, wenn Sie einen Punktestand von fünf Punkten und ein zweites Mal, wenn Sie sieben Punkte erreicht haben.

Auch beim Führerscheinentzug wegen Punkten beginnt die Sperrfrist an dem Tag zu laufen, an dem das Urteil rechtskräftig wurde. Auch hier gilt wieder: Werden Sie ohne Führerschein erwischt, wartet eine Strafe auf Sie. Trotzdem können Sie nach dem Führerscheinentzug weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge betreiben. Dazu zählen:

  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler für die Land- und Forstwirtschaft, die nicht schneller als 6 km/h fahren können

Außerdem gibt es Fahrzeuge, für die Sie lediglich eine gültige Prüfbescheinigung besitzen müssen. Zu dieser Gruppe von Fahrzeugen gehören:

  • Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Zweispurige, elektrisch angetriebene Mobilitätshilfen (z. B. Segways)
  • Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 10 km/h

Führerscheinentzug nach einer Unfallflucht

Kam es nach einer Fahrerflucht zum Führerscheinentzug, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Kam es nach einer Fahrerflucht zum Führerscheinentzug, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Ein weiteres schweres Delikt im Straßenverkehr, bei dem Sie Ihren Führerschein verlieren können, ist nach einem Unfall die Unfallflucht – auch als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bekannt.

Die Unfall- bzw. Fahrerflucht gilt laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) als Straftat und wird entsprechend geahndet.

Bei diesem besonders schweren Fall der Verletzung von Gesetzen kann für den Flüchtigen neben Bußgeldern und Punkten ein Führerscheinentzug angesetzt werden. Die Dauer dieses Entzugs ist individuell zu betrachten und kann nicht allgemein festgelegt werden.

Der Führerscheinentzug in der Probezeit

Selbstverständlich müssen auch Fahranfänger mit einem Führerscheinentzug rechnen, wenn sie sich nicht an geltendes Verkehrsrecht halten. Besonders in der Probezeit kommt es bei unsicheren und unerfahrenen Autofahrern oft zu Unfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder generellen Unsicherheiten im Straßenverkehr, sodass eine Regelmissachtung, die in die Kategorien A- oder B-Verstoß eingeordnet wird, die Folge ist. Je nach Schwere der Tat kann genauso wie bei erfahrenen Autofahrern, die nicht mehr in der Probezeit sind, ein Fahrerlaubnisentzug drohen.

In der Regel geschieht das dann, wenn Sie als Fahranfänger drei A-Verstöße bzw. insgesamt sechs B-Verstöße begangen haben.

Um sich ein Bild davon machen zu können, bei welchen Verstößen welche Kategorie vorliegt, sollen hier ein paar Beispiele gegeben werden:

A-Verstöße

  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Drogen oder Alkohol am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (probezeitrelevante Maßnahmen erst ab 21 km/h zu schnell)
  • Unterlassene Hilfeleistung

B-Verstöße

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Parken auf nicht dafür vorgesehenen Straßen
  • Überziehen der Hauptuntersuchung („TÜV“) um mehr als acht Monate
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Kfz

Genau wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern, die mit dem Führerscheinentzug konfrontiert werden, ist auch hier eine Sperrfrist zu beachten, die mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre andauern kann. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Fahranfänger seinen Führerschein wiedererhalten. Eine Beantragung der Fahrerlaubnis ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Ebenso wie ein Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe auf den Fahranfänger zukommen, wenn er eine Straftat im Straßenverkehr begeht.

Auch ein Führerscheinentzug während der Probezeit ist möglich.
Auch ein Führerscheinentzug während der Probezeit ist möglich.

Hat der junge Fahrer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen und muss daraufhin an einem Aufbauseminar teilnehmen, so ist die Nichtbefolgung dieser Anordnung auch ein Grund dafür, dem Fahranfänger in der Probezeit den Führerschein zu entziehen.

Denn so macht er den Eindruck, dass er nicht fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Nach einer Sperrfrist, die die zuständige Behörde festlegt, darf der junge Fahrer dann seinen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Führerscheinentzug aus gesundheitlichen Gründen

Es kann auch sein, dass Ihnen aufgrund einer Krankheit der Führerschein entzogen wird. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie durch diese Krankheit nicht mehr dazu geeignet sind, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu bewegen. Denn § 46 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagt:

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.“

Zu diesen Erkrankungen und Mängeln gehören zum Beispiel Krankheiten wie mangelndes Sehvermögen, Bewegungsbehinderungen, Herzkrankheiten, Depressionen, Epilepsie, Demenz oder der Missbrauch von Alkohol bzw. Drogen. Selbstverständlich hängt der Fahrerlaubnisentzug immer auch davon ab, wie schwer der Grad der Krankheit ist.

In der Anlage 4 der FeV sind diese Krankheiten genau aufgelistet. Dabei muss allerdings auch unterschieden werden, ob Sie aufgrund Ihrer Krankheit lediglich ein vorläufiges Fahrverbot erhalten oder Ihnen der Führerschein für eine längere Zeit entzogen wird.

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ist die Ihnen auferlegte Sperrfrist abgelaufen, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Um einen flüssigen Übergang zwischen Ende der Sperrfrist und Wiedererhalt des Führerscheins zu garantieren, können Sie schon sechs Monate vor Ende der gerichtlichen Sperrfrist den Antrag auf den Führerschein stellen. Nach Antragstellung überprüft die zuständige Behörde, ob Sie auch alle nötigen Maßnahmen ergriffen haben, um Ihren „Lappen“ nach dem Führerscheinentzug wiederzuerhalten.

Das können zum Beispiel die erfolgreich abgeschlossene MPU oder aber auch die erneute Ablegung der Fahrprüfung sein. Letzteres ist allerdings nur in Ausnahmefällen nötig. Allerdings kann auch nicht pauschal gesagt werden, wann Sie die Prüfung erneut ablegen müssen. Denn: Ist die Behörde im Zweifel darüber, ob Sie sich noch sicher mit einem Fahrzeug im Verkehr bewegen können, kann für Sie eine erneute Fahrprüfung nach § 20 der FeV angeordnet werden:

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt manchmal nur nach einer positiven MPU.
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt häufig nur nach einer positiven MPU.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Das passiert oft, wenn der Führerscheinentzug schon so lange zurückliegt, dass die Kenntnisse des Fahrers im Straßenverkehr nicht mehr aktuell sein können. Haben Sie Ihre erfolgreiche MPU vorgelegt, reicht auch das trotzdem nicht immer aus.

Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen, kann es auch passieren, dass Sie einen Abstinenznachweis erbringen müssen.

Ansonsten wird Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinentzug in der Regel nicht stattgegeben. Das ist allerdings individuell zu entscheiden und wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Haben Sie Fragen bezüglich der möglicherweise zu absolvierenden MPU, so sollten Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Führerschein zurück ohne MPU?

Bei einem Führerscheinentzug müssen Sie oft eine positive MPU vorweisen, bevor Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stattgegeben wird. Da eine MPU sehr kostenintensiv ist und Sie diese Kosten selbst tragen müssen, versuchen viele Autofahrer diese zu umgehen. Wenn eine MPU angeordnet wurde, ist das allerdings fast unmöglich, es sei denn, sie warten auf die Verjährung beim Führerscheinentzug. Die Tilgung einer Tat erfolgt, wenn Ihnen aufgrund dieses Verstoßes ein Führerscheinentzug drohte, nach zehn Jahren. Das legt § 29 des StVG fest.

Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,
b) bei Entscheidungen über Maßnahmen oder Verzichte nach § 28 Absatz 3 Nummer 5 bis 8.“

Demnach können Sie, wenn Sie sich keiner MPU unterziehen wollen, zehn Jahre lang warten, denn dann ist beim Führerscheinentzug die Verjährung eingetreten und somit hat die Anordnung der MPU keine Grundlage mehr. Das ist bei jedem Grund des Führerscheinentzugs der Fall, das heißt, es ist egal, wieso Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Nach zehn Jahren haben Sie in der Regel keine Konsequenzen mehr zu befürchten. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine isolierte Sperrfrist aufgelegt wurde.

Allerdings sollten Sie sich bezüglich der Tilgungsfristen nicht auf diese zehn Jahre verlassen. Denn in einigen Fällen kann die MPU auch noch nach zehn Jahren angeordnet werden. Das hängt davon ab, welche Frist genau für Ihren Führerscheinentzug gültig ist. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten:

Bei einem Führerscheinentzug kann die Verjährung zu verschiedenen Terminen anfangen zu laufen.
Bei einem Führerscheinentzug kann die Verjährung zu verschiedenen Terminen anfangen zu laufen.
  • Beginn der Frist am Tag des ersten Urteils bei strafrechtlichen Verurteilungen
  • Beginn der Frist am Tag der Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Entziehung bzw. Anordnung einer Sperrfrist, Versagung oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis
  • Beginn der Frist am Tag der Rechtskraft des Urteils bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen über Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten
  • Beginn der Frist am Tag der Ausstellung – bzw. beim Verzicht auf die Fahrberechtigung am Tag des Zugangs der Verzichterklärung bei der zuständigen Behörde – der Bescheinigung bei Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen

Entsprechend kann sich die Tilgungsfrist auch verlängern. Nach 15 Jahren können Sie sich sicher sein, dass Sie keine MPU mehr absolvieren müssen, um Ihren „Lappen“ nach dem Führerscheinentzug wiederzuerhalten. Trotzdem kann es nach dieser doch sehr langen Zeitspanne sein, dass die zuständige Behörde zwar keine MPU mehr anordnet, Sie dafür allerdings erneut die Fahrschulprüfung durchlaufen müssen. Das ist aufgrund des großen Zeitraums, in dem Sie keine Fahrerlaubnis besessen haben, sinnvoll. In dieser Zeit kann sich im Straßenverkehr einiges geändert haben. Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse auffrischen, um Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Ablauf einer MPU nach dem Führerscheinentzug

Um eine MPU zu bestehen, ist es wichtig, im Vorhinein eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese kann Ihnen den Weg zur erfolgreichen MPU erleichtern und Ihnen helfen, sich auf die Gespräche und Tests vorzubereiten. Wenn eine MPU angeordnet wurde, müssen Sie sich selbst darum kümmern, einen Termin für diese auszumachen. Sie sollten nicht darauf warten, dass Ihnen irgendwann nach dem Führerscheinentzug eine Einladung zur Untersuchung ins Haus flattert.

Eine MPU besteht aus vier Teilbereichen, die Sie erfolgreich abschließen müssen, damit Sie Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Dazu zählen:

  • Fragebögen: die schriftliche Befragung

In erster Linie bestehen die Fragebögen aus medizinischen Fragen und allen Fragen, die den Führerschein betreffen. Dazu gehören beispielsweise Ihr Lebenslauf, Erkrankungen, die Sie haben oder der allgemeine Untersuchungsanlass.

  • Medizinische Untersuchung
Manchmal lohnt es sich - auch finanziell - auf die Verjährung beim Führerscheinentzug zu warten.
Manchmal lohnt es sich – auch finanziell – auf die Verjährung beim Führerscheinentzug zu warten.

Der Arzt befragt Sie anschließend in der medizinischen Untersuchung zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und entsprechenden Vorerkrankungen, ob Sie zurzeit Medikamente nehmen und wie Sie sich im Moment fühlen. Wurde Ihnen die MPU aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer auferlegt, so fällt die Untersuchung medizinisch meist umfangreicher aus als das bei anderen Gründen der Fall ist.

Wurde die MPU nicht wegen Alkohol oder Drogen angeordnet, reicht bei der medizinischen Untersuchung oft auch das Gespräch mit dem Arzt aus. Andernfalls kann eventuell eine Blut- oder Urinuntersuchung folgen.

  • Leistungstests

Bei den Leistungstests, die während einer MPU angeordnet werden, testet der Arzt einige Ihrer Fähigkeiten, die auch beim Autofahren von großer Wichtigkeit sind. Dazu gehören zum Beispiel die Konzentrations- und die Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Reaktionsgeschwindigkeit. Diese Tests finden an extra für diesen Zweck hergestellten Versuchsgeräten statt. Bevor die Kontrollphase beginnt, werden Sie genau in das Gerät eingewiesen. Zudem können Sie in einer ersten Versuchsphase testen, wie das Gerät zu bedienen ist und was Sie beim Leistungstest beachten müssen. Computerkenntnisse sind für diesen Test nicht erforderlich.

  • Psychologische Untersuchung

Den Mittelpunkt und Hauptteil der MPU stellt das Gespräch mit einem Psychologen dar. Das Gespräch wird unabhängig vom juristischen Hintergrund Ihrer begangenen Tat geführt, sodass eine Rechtfertigung Ihrerseits im Gespräch nicht nötig ist. Das Gespräch mit dem Psychologen dauert etwa eine Stunde. Innerhalb dieser Zeit möchte er herausfinden, wie gut Sie sich selbst mit der Ordnungswidrigkeit auseinandergesetzt haben und welche Konsequenzen Sie selbst aus Ihrem Handeln ziehen.

Im psychologischen Gespräch sollten Sie deutlich zum Ausdruck bringen, dass Sie gründlich über die Tat nachgedacht haben, die zum Führerscheinentzug führte, und dass Sie sich für die Zukunft eine Änderung Ihres Verhaltens – nicht nur im Hinblick auf den Verkehr, sondern auch bezüglich des Konsums von Alkohol oder Drogen – vorgenommen haben.

Dabei sollten Sie zwar immer eine passende Antwort auf die Fragen des MPU-Gutachters parat haben, diese sollten aber nicht auswendig gelernt und im Gespräch heruntergerattert werden. Bleiben Sie immer authentisch und ehrlich gegenüber dem Psychologen. Dieser wird Ihre Antworten und das gesamte Gespräch auswerten und Ihnen das Gutachten über die MPU in der Regel innerhalb einer Zeitspanne von zwei Wochen zuschicken.

Dauer und Kosten der MPU nach dem Fahrerlaubnisentzug

Wollen bzw. müssen Sie an einer MPU teilnehmen, so sollten Sie circa 2,5 Stunden dafür veranschlagen. Zu dieser Zeitspanne gehören sowohl die Anmeldung als auch die Teilnahme an allen vier Teilbereichen der MPU. Je nachdem, wieso die MPU angeordnet wird, kommen verschiedene Kosten auf den Betroffenen zu. Denn: Die MPU, die Sie aufgrund von Drogen oder Alkohol machen müssen, ist in der Regel teurer, als die, die Sie für andere Verkehrsordnungswidrigkeiten auferlegt bekommen.

Was kann eine MPU nach dem Führerscheinentzug kosten?
Was kann eine MPU nach dem Führerscheinentzug kosten?

Die Kosten sind allerdings immer gleich und in Deutschland in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Dementsprechend gelten folgende Kosten bei einer MPU:

  • MPU wegen Alkohol: 338 Euro
  • MPU wegen Drogen: 338 Euro
    Bei Drogenscreening kommt ein Aufschlag von 128 Euro dazu
  • MPU wegen körperlich-geistiger Beeinträchtigungen: 204 Euro
  • MPU wegen neurologisch-psychiatrischer Beeinträchtigungen: 289 Euro
  • MPU wegen Erreichen der Höchstpunktzahl in Flensburg („Tatauffällige“): 292 Euro

Entscheiden Sie sich dafür, eine entsprechende MPU-Vorbereitung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie auch hier mit weiteren Kosten rechnen. Diese sind jedoch von der Stadt und der jeweiligen Institution, die diese anbietet, abhängig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

61 Kommentare

  1. Mala

    2. September 2024 um 10:38

    Guten Tag,
    ich möchte gerne fragen ob die 26 km zu schnell gefahren ( außerorts) gelten aufgeteilt auf die 12 Monaten, oder pro geblitztes fahrt? wann gilt es einen Fahrverbot?
    Vielen Dank

  2. Peter

    8. April 2022 um 7:17

    Hallo,

    ich habe meinen Führerschein vor ca. 4 Jahren verloren. Habe im Mai meine MPU. Meine Frage wäre, bei bestehen der MPU Prüfung muss ich da den Führerschein neu machen oder könnte ich diesen eventuell auch gleich wieder bekommen?

  3. Sven

    11. April 2021 um 20:29

    Hallo auch.
    Kleines Problem und zwar ..
    Bin gestern ins Krankenhaus gekommen weil mein Kreislauf am Boden war.
    Sie haben einen Drogentest gemacht und wurden dummerweise fündig.
    Blöd ist es auch das ich das höchstens 1 bis 2 mal im Jahr mache. Naja, meine frage nun. Bekommt das die Führerscheinstelle gemeldet das ich positiv getestet wurde??
    (Bin aber nicht unter diesen Einfluss Auto gefahren)

  4. Michaela

    10. Dezember 2020 um 18:17

    Hallo, bei uns in der Familie ist folgender Fall eingetreten: Mein 21jähriger Stiefsohn muss aufgrund 4 Bußgeld-Punkte seinen Führerschein abgeben. Der Junge hatte in den vergangenen Jahren diverse Probleme, ist aber nun auf endlich auf einem guten Weg. Derzeit absolviert er eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Er hat die Prüfung C bestanden, nun steht noch die praktische Prüfung für die Klasse CE aus. Er muss seinen Führerschein aber noch in diesem Monat abgeben. Was passiert, falls er die CE-Prüfung nicht besteht? Muss er dann, wenn er seinen Führerschein wiedererhält, ALLE Prüfungen wiederholen oder lediglich die letzte praktische CE-Prüfung?
    Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Viele Grüße
    M.

  5. Dennis W.

    1. Dezember 2019 um 11:51

    Hallo

    Ich wurde mit 184kmh statt 80 gelasert.
    Ich war komplett alleine auf der Straße die Polizei hat alles dafür gegeben das Ich verurteilt werde.
    Die haben daraus ein illegales Straßenrennen gemacht, ich musste im September den Schein für ein Jahr abgeben, hatte 2000€ Strafe und 3 Punkte.

    Meine Frage ist jetzt ob ich eine MPU machen muss oder kriege ich meinen Schein so wieder. Ich habe schließlich keinen gefährdet.

    1. Linda

      29. September 2020 um 13:15

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      außerorts wurde ich mit Abzgen, mit 41km/h zu schnell geblitzt.

      Erst war ein 70er Schild, und aufgrund von ehemaligen Straßenarbeiten und Split, wurde direkt nach dem Schild auf 40km/h gedrosselt.
      Und auch da unmittelbar danach stand ein mobiler Blitzer.

      Ich habe schon mit meinem ersten Schreiben darauf hin gewiesen, das ich glaube, dass das 40er Schild und der Blitzer, einfach viel zu nah aneinander standen, sodass man gar keine große Möglichkeit hatte, ab zu bremsen.

      Man schrieb mir, das meine Inlassung mich leider nicht entlassen kann, da die Messung ordnungsgemäß durch geschultes Personal durchgeführt wurde.

      Ich habe jetzt 4Monate zeit, meinen Führerschein für 4Woche ab zu geben.
      Plus 188,50€ Geldatrafe, plus 2Punkte.

      Ich bin mir ganz sicher, das der Blitzer viel zu nah war.

      Kann ich irgendetwas tun?

      Viele Dank.

      Mit freundlichen Grüßen
      L.T

  6. Stefan

    15. August 2019 um 15:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Freundin hat einen Unfall verursacht bei dem die Unfallgegnerin Verletzungen – aber keine lebensgefährlichen – davon getragen hat; mindestens eins der beiden Fahrzeuge ist Totalschaden. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, die Verletzten wurden soweit nötig ärztlich versorgt; meines Wissens sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass alles geregelt und die Sache abgeschlossen ist.
    Jedoch kam die Polizei mehrere Wochen nach dem Unfall zu ihnen nach Hause und hat ihren Führerschein mitgenommen!
    Aus dieser Webseite lese ich die Gründe für einen Führerscheinentzug – in etwa so, wie ich es erwartet hätte: Alkohol, andere Drogen, Fahrerflucht – nichts davon war in diesem Fall vorgefallen.

    Haben sie mir irgendwelche Hinweise, wie dieses Verhalten der Beamten begründet sein könnte? Gibt es aus den gesetzlichen Regelungen in einem Bereich einen solchen „Ermessensspielraum“ – dass bspweise die Beamten der Fahrerin gesundheitliche Einschränkungen oder Fahrlässigkeit oder sonst was unterstellen können, das den F.entzug begründet? Ist es überhaupt ohne richterlichen Beschluss möglich?

    Auf ihrer Webseite deutet für mich nichts darauf hin, dass die ihr den Lappen mopsen dürfen, „nur“ weil sie einen Unfall verursacht hat. Wie gesagt – keine Drogen, keine Mutwilligkeit, anderthalb Jahrzehnte unfallfrei gefahren – und doch wird schon der Führerschein wegen einem Unfall kassiert.
    Korrigieren Sie mich, aber für den normalen Menschenverstand erscheint mir das eine extreme Überreaktion zu sein.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung
    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      16. August 2019 um 16:40

      Hallo Stefan,

      wir können hierzu leider keine Einschätzung abgeben, ohne den Sachverhalt näher zu kennen. Schildern Sie den Fall am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  7. Wilfried

    19. Juni 2019 um 20:52

    Hallo Bußgeldrechner,

    Ich habe nur eine Kurze frage.?

    Letztes jahr wurde ich 2 mal mit etwas Marihuana am steuer Erwischt, einmal 1,1g und Einmal 0,45g beide male hat ein Drogentest statt gefunden der Negativ ausgefallen ist!! Das erste Verfahren wurde Eingestellt !! Gegen das zweite habe ich zu spät Wiederspruch eingelegt und daher wurde ich zu 500€ Starfe vom Gericht verurteilt, ein Entzug der Fahrerlaubnis war kein Thema!
    Jetzt habe ich den LKw Führerschein beantragt stehe auch kurz vor den Prüfungen und plötzlich verlangt die LABO Von mir eine MPU !! Ist das Gerechtfertigt obwohl ich niemals unter Drogeneinfluss Im Straßenverkehr Gefahren bin??

    MfG

    Wilfried

  8. Abdullah

    2. Juni 2019 um 16:13

    Guten Tag,

    ich habe in April mein Führerschein abgegeben, für einen Monat, wegen überfahren eines Rotes Ampel. Nun bin ich zu schnell auf der Autobahn gefahren ca 21 kmh und muss mein Führerschein wahrscheinlich nochmal abgeben plus ein 1 Punkt. Meine Frage ist hat das bestimmte Konsequenzen, dass ich mein Führerschein zwei mal abgeben muss?

    Wegen Rote Ampel und zu schnell auf der Autobahn innerhalb kurze Zeit also ca 2 Monate?

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:28

      Hallo Abdullah,
      da Sie nun beim Fahrverbot als Wiederholungstäter gelten, dürfen Sie den Zeitraum für das Fahrverbot nicht mehr frei wählen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Kevin

    10. Mai 2019 um 3:44

    Hallo.
    Ich habe vor genau einem Jahr meinen Führerschein mit 2.0 Promille verloren.
    Mein Führerschein wurde vorläufig entzogen.
    Jetzt vor 5 Tagen hat mein Anwalt beantragt den Beschluss des vorläufigen Entzuges aufzuheben, weil ein Prozess erst im November Planbar wäre vom Gericht
    Und wohl ein verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vorliegt.

    Meine Frage: sollte ich den Führerschein wiederbekommen, darf ich dann bis zum Prozess weiterfahren ohne MPU Und droht danach auch keine MPU mehr ( vorausgesetzt es passiert kein verstoß im Straßenverkehr?
    Vielen Dank schon mal

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:46

      Hallo Kevin,
      besprechen Sie dieses Anliegen mit Ihrem Anwalt. Dieser kennt die Einzelheiten des Falls.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. MichaelH.

        28. Dezember 2022 um 20:15

        Hallo, ich brauche dringend Klarheit. ich habe wegen Drogen am Steuer ein Schreiben von der Stadt bekommen. meinen Führerschein habe ich die ganze Zeit er wurde mir nicht abgenommen. ich wurde zu einer Haaranalyse aufgefordert diese habe ich abgegeben und es konnte auch nichts nachgewiesen werden. 6 Monate zuvor also am Tag der Kontrolle. konnte nur durch eine Blutprobe ein THC wert von 1,1 ng/ml festgestellt werden. jetzt habe ich eine Frist von Drei Monaten eine medizinisch- psychologische Beurteilung ab zu geben allerdings habe ich keinerlei Informationen darüber ob ein Abstinenz Nachweis erbracht werden muss oder nicht. muss jetzt ein Abstinenz Nachweis erbracht werden oder nicht? ich bin ratlos da ich bisher nichts von einem ähnlichen Fall wie meinen etwas lesen konnte. würde mich freuen von euch zu hören. mit freundlichen Grüßen Michael

  10. Claudia

    26. Februar 2019 um 2:01

    Ich habe da mal eine Frage. Ich musste vor knapp 2 Jahren mein Führerschein abgeben wegen Alkohol. Heute wurde ich geblitzt wegen nicht blinken.. kommen ds nur 10 Euro Bußgeld auf mich zu oder schlimmeres?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:40

      Hallo Claudia,
      in den meisten Fällen wirkt sich ein vergangener Verstoß nicht auf die Sanktionen von einem neuen aus.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Marion

    24. November 2018 um 14:41

    Was kann ich tun bei Fahrerflucht mit geringem Sachschaden mit fahren unter 2,2 Promille,bei schwerem Burnout?

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:47

      Hallo Marion,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Annonym

    21. November 2018 um 13:43

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, was auf mich zu kommt und leider weiß ich auch nicht, was ich im weitern verfahren zumachen ist.

    ich bin vor ein paar tagen morgens nach einer feier nach hause (hatte im auto geschlafen) und mir ist eine dame mit dem auto drauf gefahren (sie kam im dunkeln in einer voll befahrenen straße rückwärts auf meine spur und hat mich links gestreift und spiegel abgefahren). sie wollte unbedingt die polizei hinzu holen wegen „firmenwagen“ und die haben später gemerkt, dass ich getrunken hatte und mich schnellgetestet. natürlich als fahranfänger 0,00 aber ich hatte noch restalkohol. folge abgabe des führerscheins und bluttest auf der wache. ich hatte schonmal einen aufbauseminar wegen einem rotlichtblitzer unter einer sekunde.
    ich rechne mit der sperre bis zur widererteilung (möglicherweise früher wegen arbeit) und einer MPU. wie wird es höchstwahrscheinlich weitergehen und was muss ich in den angelegenheiten alles machen.
    ich bedanke mich rechtherzlich im voraus und gruß
    E.

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:43

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Florian

    13. September 2018 um 12:40

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe heute 2 Punkte erhalten, bin jetzt bei 8 oder 9.
    Meine Frage ist was kommt jetzt auf mich zu.
    Ich denke das ich den Führerschein abgeben muss frage ist nur wie lange, und wenn ich es bekomme wann muss ich ihn abgeben bzw wie schnell?
    LG Florian

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 11:08

      Hallo Florian,
      der Führerscheinentzug erfolgt ab 8 Punkten. Einen Antrag auf Wiedererteilung können Sie frühestens sechs Monate nach der Abgabe stellen. Wie lange genau Sie ohne Führerschein auskommen müssen, hängt von der Sperrfrist ab. Zudem kann die zuständige Behörde die Wiedererteilung an Bedinugngen knüpfen – zum Beispiel eine MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Hornberger H.

    10. August 2018 um 9:11

    Hallo!
    Habe nach einer Alkoholfahrt mit 1,44 Promille meinen Führerschein verloren und würde wegen Suizidversu h in die Psychiatrie eingewiesen. Nach Entlassung erneuter Suizidversuch wieder Psychiatrie. Fahrverbot für 12 Monate und Abstinenz achweis von der Führerscheinstelle angeordnet.Alkoholenzug in Rehaklinik Dauer 3 Monate durchgeführt.Muss ich mit MPU rechnen?
    Danke
    Helmut

    1. bussgeldrechner.org

      13. August 2018 um 11:55

      Hallo Helmut,

      es ist mit einer MPU zu rechnen. Der stationäre Alkoholentzug lässt auf eine (wenn auch therapierte) Alkoholabhängigkeit schließen, wodurch in den meisten Fällen auch eine MPU absolviert werden muss.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Ransain

    25. Juli 2018 um 2:31

    Hallo habe folgenes Problem , wurde letztes Jahr von der Polizei zuhause aufgesucht. Habe nach der Fahrt mit dem Auto, also im Anschluss in meiner Wohnung Drogen kunsomiert….
    Nun soll mir der Führerschein entzogen werden obwohl ich nicht einmal am Straßenverkehr Teil nahm! Ist das überhaupt rechtens?

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 9:40

      Hallo,
      grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde auch wegen dem Drogenkonsum außerhalb des Straßenverkehrs Zweifel an Ihrer Fahreignung hegen und eine MPU verlangen. Ob dies rechtmäßig ist, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Kengalah

    14. Juni 2018 um 20:58

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Mein Sohn wurde von der Polizei angehalten, hat zugegeben am Vortag Cannabis konsumiert zu haben und es wurde ein Bluttest gemacht.
    Nach einiger Zeit kam der Bußgeldbescheid, Fahrverbot 1 Monat und Punkte.
    Er hat den Führerschein abgeben und in der Bestätigung steht, dass er ihn wieder zugeschickt bekomme.
    Jetzt zwei Wochen später ein neuer Bescheid mit Entzug der Fahrerlaubnis,(wegen der Höhe des THC?!)
    Geht das? Für ein und dasselbe Delikt beide Strafen?
    Danke für ein Feedback

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 11:45

      Hallo,
      grundsätzlich drohen für den Tatbestand „Drogen am Steuer“ sowohl verkehrsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Ob die Bescheide in Ihrem Fall rechtmäßig sind, können wir allerdings nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Jürgen

    23. Mai 2018 um 8:47

    MPU, was soll man davon halten?
    Meine Ex Freundin hat in München selbst nach dem dritten Führerscheinverlust (wegen Alkohol) immer beim ersten Mal bestanden. Wenn man Frau ist, etwas hübsch ist und den Psychologen eine gute Story erzählt, dann funktioniert das anscheinend.

  18. Mark

    15. März 2018 um 21:40

    Eine Bekannte leidet unter eine schweren Wochenbettderission nach einer Geburt. Unter diese Krankheit hat sich mittels Fahrt gegen einen Baum verschucht sich das Leben zu nehmen, Was passiert jetzt mit ihrem Führerschein,da von Polizeilicher sicht nix komm das sie nüchtern war

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 14:11

      Hallo Mark,
      eine Einschätzung diese speziellen Einzelfalls ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Sean

    14. März 2018 um 22:47

    Hallo, ich hab folgendes Problem und bin mir unsicher ob ich meinen Führerschein verlieren werde, und eine MPU angeordnet wird. Weil ich angeklagt werde wegen unerlaubtes Handelns mit Mariohana in rauen Mengen. Und ich bei meiner Aussage die vernommen wurde gesagt hab ich habe es Transportiert aber nicht konsumiert. Und auch heute nicht konsumiere. Kann mir da weitergeholfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:49

      Hallo Sean,
      eine MPU kann immer dann drohen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hebt. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Daher kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. LARS

    23. Februar 2018 um 20:37

    Ich hätte folgendes anliegen, vor etwa drei Jahren habe ich nach einem negativen eignungstest meinen führerschein freiwillig abgegeben, und dachze immer ich müsste einen abstinenz nachweis abgeben und eine mpu machen, vor etwa 1 1/2 jahrem wurde ich mit dem. Mofa angehalten und war positiv auf amphetamin getestet wordwn und heute als ich die post öffnete kam ein brief mit der anordnung einen nachweis zu erbringem über die körperliche und oder geistige eignung zum führen von kraftfahrzeugen durch die vorlage eines fachärztlichen gutachten in form einer blutuntersuchung mit urinkontrolle innerhalb von 20 tagen, jetzt ist meine frage die ich mir stelle: bekomme ixh meinen führerschein wieder wenn ich diesen nachweis in form eines positiven gutachtens bringe oder nicht? Rein theoretisch wäre ich ja mit einem positiven Gutachten fahrtauglich und die müssten mir meinen führerschein wiedergeben ohne MPU oder?

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 8:26

      Hallo Lars,
      welche Bedingungen die Führerscheinstelle an den Erhalt bzw. die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis stellt, sollten Sie bei dieser in Erfahrung bringen. Wir kennen die Einzelheiten nicht und können keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Christopher

    20. Februar 2018 um 15:36

    Hey,
    die Polizei wahr heute bei mir Zuhause und hat zu meiner Nachbarin gesagt das ich seit dem 15.2.2018 ein Fahrverbot habe. Ich hatte dann die Polizeiwache angerufen und ich habe gesagt das ich keine Post bekommen habe und auch nicht wüsste warum ich den Führerschein abgeben sollte.
    Die Polizei konnte mir auch keine Gründe sagen ich soll aber trotzdem den Führerschein abgeben.
    Dürfen die das einfach so weil meine Arbeit davon abhängt.
    LG Chris

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 15:36

      Hallo Christopher,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann durch eine Akteneinsicht möglicherweise zur Problemklärung beitragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Peterchen

    11. Februar 2018 um 7:34

    Ich wurde von der Polizei angehalten und war bisschen neben der Spur, was dazu führte, dass die Herrn einen Speicheltest von mir verlangten, welcher aufgrund meiner zügigen Fahrweise, schlecht von mir abgelehnt werden konnte und positiv auf eine einzelne chemische Substanz anschlug. Blutentnahme als Folge. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit bald kein Führerschein mehr.
    Ich muss da leider etwas weiter ausholen.
    Ich leb allein und leide von Zeit zu Zeit unter Depressionen( bipolar, das weiß aber nur mein Hausarzt) und war vor Jahren schonmal in Behandlung. Ich war bis vor einem knappen halben Jahr leidenschaftlicher Cannabis – Konsument, was sich aber auf 3 mal am Joint ziehen in den letzten 4 Monaten minimiert hat und Das nach knappen 20 Jahren Konsum. Gründe hierfür sind reichlich Arbeit gewesen und vielleicht noch, dass ich nicht bei Gesprächen daheim gleich wegpennen wollte. Was ich damit sagen möchte: „Es liegt zum einen kein Mischkonsum vor, und zum anderen habe ich die chemische Substanz konsumiert, um mich abzulenken und auf andere Gedanken zu bringen.
    Der Grund hierfür war, dass ich nach einer depressiven Phase im letzten Jahr endlich einen Job gefunden habe, der mir Spaß macht, keine Schichten mehr beinhaltet, kreatives Arbeiten verlangt und meine Familie auf mich stolz machte, da mein Vater in ähnlicher Branche tätig war. Da mein Chef in meinem Alter ist und auch nicht so firm in allen Dingen ist, bot ich an, dass mein Vater uns einige Kniffe zeigen könne bevor er in Rente geht, was mein Chef dankend annahm. Ergebnis: 2 Tage was gelernt und am 3. Tag stirbt mein Dad einfach so. Mutter total am Ende und sehr fordernd. Ich wollte zur Ablenkung weiterarbeiten, dann meist zur Mutter und ganz am Ende ich.
    Ihr einziger Bruder erhielt kurz darauf Diagnose Krebs. Nach mehrfachen Untersuchungen und längerer Wartezeit das Ergebnis gutartig. Und kurz darauf meine Problematik. Ich wohne auf dem Land, sei noch gesagt und bin auf mein Auto angewiesen. Schon allein um meine Mutter zu besuchen.
    Ich hab keinen Plan, wie ich vorgehen soll/kann, um meinen Führerschein zu behalten, oder die Strafe umzuwandeln, oder, oder………….

    Vielleicht könnt ihr einem Ersttäter die letzte Hoffnung zurückgeben und mir mal paar Möglichkeiten/Strategien aufzeigen und was man halt beachten sollte.
    Mein Anwalt meinte, ich soll erstmal abwarten und im Netz finde ich zwar endlos Material, aber keinen konkreten Ansatz.

    Dankeschön.
    Schon allein fürs durchlesen!

    Und ein Danke für jeden Lösungsvorschlag.

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 9:02

      Hallo Peterchen,

      Ihr Anwalt kann Sie diesbezüglich kompetent beraten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. fobe

    17. Januar 2018 um 17:00

    Sehr geehrte Damen,
    Sehr geehrte Herren

    Habe mein Führerschein seit 2009 bei der Verkehrsbehörde abgeben müssen. Dennoch weiss ich nicht warum,weil kein Verstoß im Strassenverkehr persönlich stattgefunden hat. Hier ist von Korruption im Amt sowie Abzocke auszugehen.
    Auch habe ich im Führungszeugnis einige Strafvergehen zu verzeichnen und es
    wurde durch ein Psychatrischen Arzt der Klinik falsche Diagnose der Schizophrenie
    hergeleitet. Kann das der Grund sein , meinen Führerschein abgeben zu müssen.
    Weiterhin weiss ich nicht weiter vorzugehen,um meinen Führerschein wieder zu erlangen. Benötige deshalb einen Rat. Habe kein Geld für Untersuchungen sowie Verwaltungskosten,da ich erwerbslos und EU – Rente beantragt habe.
    Um Antwort wird gebeten.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:16

      Hallo fobe,

      möglicherweise steht der Fahrerlaubnisentzug in Zusammenhang mit den Straftaten bzw. der ärztlichen Diagnose in Zusammenhang. Dazu kann aus der Ferne jedoch keine Einschätzung gegeben werden. Fragen Sie ggf. bei der Führerscheinbehörde nach.
      Zur Rückerlangung müssten Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dahingehend kann Sie ebenfalls die Führerscheinbehörde beraten.
      Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Mike

    14. Dezember 2017 um 16:52

    Hallo,

    Ich hatte in meiner Probezeit einen Unfall an dem ich Schuld war (A-Verstoß). Deswegen musste ich bei einem Aufbauseminar teilnehmen.
    Ein Jahr später wurde ich mit 45 km/h zu viel geblitzt (A-Verstoß), da habe ich mein Führerschein für 1 Monat verloren. Im Schreiben stand das mir bei einem weiteren A-Verstoß der Führerschein komplett entzogen wird.

    Mittlerweile bin ich seit ca. 0,5 Jahre aus der Probezeit draußen und mein letztes Bußgeld über ein Jahr her ist.
    Jetzt wurde ich mit 33 km/h zu viel geblitzt. Das bedeutet Geldstrafe und 1 Punkt.
    Wird mir jetzt mein Führerschein komplett entzogen oder erst bei insgesamt 8 Punkten mit den Probezeit-Punkten?

    VG, Mike

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 9:57

      Hallo Mike,

      nach Beendigung der Probezeit erfolgt die Ahndung in der Regel nach dem üblichen Bußgeldkatalog. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist dann erst bei sehr vielen Punkten in Flensburg oder z.B. auch Trunkenheitsfahrten vorgesehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  25. vito

    8. November 2017 um 11:18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hoffe sie koennen mir weiter helfen.

    ich habe von der fuehrerscheinstelle ein schreiben bekommen in dem mir ein entzug bevor steht wenn ich keine positives mpu vorlege ( bin wiederholungstaeter) also alkohol im spiel 0.48 promille und gegen das waffengesetz verstossen gas pistole vom silvester noch unter dem fahrzeug gehabt .

    Mein bussgeld ist verjaehrt ( an die falsche adresse geschickt worden ) wo ich dann ja keine einspruch einlegen konnte , habe mich erst gefreut und jetzt dies.

    Meine frage kann die Fuhrerscheinstelle unabhanig vom bussgeld diese anordung beschliessen ?

    Es wird naturlich wie es aussieht noch zu einen gerichts termin kommen .

    Was kann ich tun ?
    habe noch zeit bis 17.11.2017 ihn abzugeben.

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:51

      Hallo vito,

      grundsätzlich kann die Behörde eine MPU anordnen. Sie sollten sich in Ihrem speziellen Fall am besten von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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