Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz: Kein Konsum nötig?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Drogen und Autofahren gehören nicht zusammen
Wer Drogen jedweder Art zu sich nimmt, ist in der Regel untauglich, ein Fahrzeug zu führen. Entsprechend streng sind die Behörden, wenn Personen, die einen Führerschein haben, mit illegalen oder nicht verschriebenen, berauschenden Mitteln aufgegriffen werden. Da diese Substanzen massive Auswirkungen sowohl auf die Fahrtauglichkeit als auch auf die Fähigkeit sich kritisch zu hinterfragen haben können, gehen die Beamten in der Regel vom Schlimmsten aus.
Doch reicht der Besitz schon aus, um zu rechtfertigen, dass der Führerschein eingezogen wird? Muss kein Konsum nachgewiesen werden? Welche Chancen bestehen, die Papiere schnell wieder zurück zu bekommen?
Mit diesen und anderen Fragen zum Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz befasst sich der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, warum Drogenbesitz Auswirkung auf die Fahrerlaubnis hat und was Sie im Anschluss tun können.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss stellt eine massive Gefährdung dar. Nicht nur verändern viele Substanzen die Wahrnehmung, auch die Entscheidungsfindung kann stark beeinträchtigt werden. Auch deswegen sind die Polizei und die Führerscheinbehörde so strikt, wenn es um den Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz geht.
Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz
Ja, das kann durchaus passieren, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle mit Drogen im Gepäck erwischt werden.
Werden Sie im Straßenverkehr mit Drogen erwischt, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an. Sie sollten sich frühzeitig erkundigen, ob das der Fall ist.
Bei Drogenbesitz wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem kann die Führerscheinstelle neben der MPU auch einen Abstinenznachweis anordnen.
Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis
Warum kommt es schon bei Drogenbesitz zum Führerscheinentzug?
Wird ein Fahrer mit Drogen im Gepäck aufgegriffen, wird in der Regel sofort der Führerschein eingezogen. Abhängig davon, ob der Konsum nachgewiesen wurde und um welche Drogen es sich handelt, ist der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz dann möglicherweise von Dauer. Im ersten Moment müssen die Beamten ihrer Pflicht nachkommen und Gefahren abwehren.
Da Drogen aus verschiedenen Gründen ein unkalkulierbares Risiko darstellen, gilt der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis durch die Beamten in der Regel als gerechtfertigt. Nach einiger Zeit erhält der Beschuldigte dann per Post die Strafanzeige wegen Drogenbesitz aber auch einen Brief von der Führerscheinbehörde. In diesem werden die Bedingungen für die Wiedererlangung des Führerscheins dargelegt
Wie bekommen Sie den Führerschein zurück?
Wann es nach dem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz möglich wird, die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, hängt oft vom Ausgang des Strafverfahrens ab, je nachdem welche Handlungen dem Beschuldigten nachgewiesen und welche Strafen verhängt werden. In der Regel wird auch eine MPU verlangt und eine Sperrfrist für den Führerschein verhängt.
Diese dauert in der Regel ein Jahr und wird durch andauernde Drogentests begleitet. Zugelassene Labors nehmen dann über einen längeren Zeitraum Proben für einen Abstinenznachweis nach dem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz. Mit diesem ist es möglich, nach der abgelaufenen Sperrfrist für den Führerschein nachzuweisen, dass die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht.
Denken Sie daran, sich nicht erst zum letzten Termin der Sperre bei der Führerscheinstelle zu melden. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem empfiehlt es sich, bei der verantwortlichen Stelle nachzufragen, welche Nachweislabore empfohlen werden bzw. zugelassen sind, um einen gültigen Abstinenznachweis zu erbringen.
Hallo,
Hatte eine Polizeikontrolle, und hatte laut Bußgeldbescheid Amphetamin im Blut, was ich auch bei der Kontrolle angab, und mit der Polizei kooperiert habe. Auf dem Bußgeldbescheid, stehen die kosten die ich zu tragen habe, dass ich 2 punkte bekomme und dass ich ein Fahrverbot von einem Monat habe, und 4 Monate zeit habe den Abzugeben. Meine Frage ist jetzt, wenn ich den Abgebe, und nach einem Monat wiederbekomme, besteht die Gefahr dann dass die Führerscheinstelle mir den Führerschein entzieht und MPU verlangt? Oder ist das Thema dann endlich beendet?