Wann droht ein Führerscheinentzug nach einem Unfall?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann zieht ein Unfall den Führerscheinentzug nach sich?

Führerscheinentzug ist nicht gleichzusetzen mit Fahrverbot.
Führerscheinentzug ist nicht gleichzusetzen mit Fahrverbot.

Der Führerscheinentzug ist nicht gleichzusetzen mit einem Fahrverbot. Der Entzug des Führerscheins geht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis Hand in Hand und wird deshalb bei besonders schweren Verkehrsdelikten, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, angeordnet.

Die Erlaubnis wird nur nach einer Sperrzeit und nur nach Absolvieren bestimmter Maßnahmen wieder erteilt. Der Verkehrssünder muss hier zeigen, dass er künftig keine Gefährdung im Straßenverkehr mehr darstellt. Informieren Sie sich, wann ein Unfall mit einem Führerscheinentzug geahndet wird.

FAQ: Führerscheinentzug nach einem Unfall

Ich habe unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht. Droht mir der Führerscheinentzug?

Ja, die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich. Obendrein kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung drohen und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Kann mir auch der Führerschein entzogen werden, wenn der Unfall aufgrund eines Fahrfehlers passiert ist?

Ja, insbesondere wenn es sich um einen schweren Fahrfehler handelte. Was dazu zählt, erfahren Sie hier.

Droht neben dem Führerscheinentzug auch die MPU nach einem Unfall?

Dies entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht. Es kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden, dass Sie die Anweisung zur Teilnahme an einer MPU erhalten. Gerade wenn der Unfall durch Trunkenheit oder Drogen am Steuer verursacht wurde, ist diese Möglichkeit wahrscheinlich.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Führerscheinentzug nach Unfall: bei Alkohol oder Drogen am Steuer

Bei Alkohol am Steuer liegt eine Gefährdung des Verkehrs vor.
Bei Alkohol am Steuer liegt eine Gefährdung des Verkehrs vor.

Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt, ist nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere. Deshalb ist es strafbar und wird besonders streng geahndet. Verkehrssünder sollen mit harten Maßnahmen daran gehindert werden, erneut durch Delikte wie Alkohol am Steuer, auffällig zu werden.

Fahren unter Drogeneinfluss

Die Bußgelder bei Drogen am Steuer sind besonders hoch und werden immer mit mindestens zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten geahndet. Der Führerscheinentzug kommt erschwerend hinzu, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs zustande kam.

Der Führerscheinentzug nach einem Unfall durch Drogen kann außerdem von einer Anzeige begleitet werden. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, zieht das eine Freiheitsstrafe nach sich.

Führerscheinentzug nach Unfall durch Trunkenheit

Mehr als nur der Führerscheinentzug droht, wenn Sie Drogen genommen haben.
Mehr als nur der Führerscheinentzug droht, wenn Sie Drogen genommen haben.

Alkohol am Steuer ist nach § 315 c StGB strafbar, weil es sich um eine Gefährdung des Verkehrs handelt. Bestraft wird es mit dem Führerscheinentzug. Wurde durch Alkohol ein Unfall verursacht und kommen dabei Personen zu Schaden, kann außerdem eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB drohen.

Die Konsequenzen gehen hier über ein Bußgeld hinaus. Das Gericht kann Sie in so einem schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe verurteilen. Es spielt dabei eine Rolle, wie viel Alkohol konsumiert wurde. Nutzen Sie den Promillerechner, um den Alkoholgehalt in Ihrem Blut abzuschätzen.

Maßgebend ist hier auch der Alkoholgehalt im Blut. Das Strafrecht geht allerdings nach § 323 a StGB davon aus, dass Menschen in einem Zustand des „Vollrausches“ nicht dieselbe Schuldfähigkeit haben wie Menschen in nüchternem Zustand.

Führerscheinentzug nach Unfall durch Fahrfehler

Führerscheinentzug nach Unfall: gilt auch bei Fehlverhalten als Unfallursache.
Führerscheinentzug nach Unfall: gilt auch bei Fehlverhalten als Unfallursache.

Zum Führerscheinentzug nach einem Unfall kommt es auch dann, wenn der Unfall durch Ihr eigenes Fehlverhalten verursacht wurde. Haben Sie durch Ihr Verhalten den Verkehr besonders gefährdet, kann das mit einem Bußgeld und dem Entzug des Führerscheins geahndet werden. Im Folgenden finden Sie besonders schwere Fahrfehler:

  • Missachtung der Vorfahrt
  • Falsches Überholen
  • Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
  • Zu schnelles Fahren an Straßenkreuzungen
  • Nicht-Einhaltung der rechten Fahrbahnseite an unübersichtlichen Stellen
  • Wenden („U-Turns“) auf der Autobahn oder auf Kraftstraßen
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung („Geisterfahrer“)
  • Nicht-Kennzeichnen oder nicht ausreichende Kennzeichnung von liegen gebliebenen Fahrzeugen (Warndreieck)

Fahrverbot oder Führerscheinentzug nach einem Unfall?

Bei einem Unfall mit Personenschaden droht auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
Bei einem Unfall mit Personenschaden droht auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Führerscheinentzug und Fahrverbot sollten nicht verwechselt werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt rechtlich gesehen als eine schwerwiegendere Maßnahme als das Fahrverbot. Der Unterschied liegt in der Art und Weise, wie Sie Ihren Führerschein wieder bekommen.

Ganz allgemein bescheinigt Ihnen ein Führerschein die Erlaubnis, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Wer einen Führerschein besitzt, ist also auch im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann entweder dem Fahrer der Führerschein für eine bestimmte Zeit einbehalten werden (Fahrverbot) oder die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs kann entzogen werden (Führerscheinentzug).

Fahrverbot: Wenn der Führerschein einbehalten wird

Nur bei schweren Delikten droht Führerscheinentzug, z.B. Alkohol am Steuer.
Nur bei schweren Delikten droht Führerscheinentzug, z.B. Alkohol am Steuer.

Müssen Sie Ihren Führerschein für einen bestimmten Zeitraum abgeben, ist das ein Fahrverbot. Weil das Fahren ohne Führerschein untersagt ist, dürfen Sie so lange kein Fahrzeug führen, bis die Dauer des Fahrverbots abgelaufen ist. Der Führerschein darf dann bei der Behörde wieder abgeholt werden.

Führerscheinentzug: Verlust der Fahrerlaubnis

Anders als beim Fahrverbot erhält der Fahrer seinen Führerschein beim Führerscheinentzug nicht so einfach nach Ablauf einer Frist wieder. Denn das Dokument wurde nicht nur in amtliche Verwahrung genommen. Vielmehr wurde ihm die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, die er mit Bestehen der Fahrprüfung erworben hat, abgesprochen.

Dies kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde als vorläufige oder endgültige Maßnahme angeordnet werden. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bekommt der Fahrer nur dann die Fahrerlaubnis und das Führerscheindokument zurück, wenn er bestimmte Maßnahmen absolviert. Dies kann beispielsweise eine Nachschulung sein, oder ein medizinisch-psychologsiches Gutachten (MPU).

Bei der MPU kann es zu Fehlern kommen. Zweifeln Sie die Richtigkeit des MPU-Gutachtens an, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

Unfall mit Fahrerflucht nach § 142 StGB

Fahrerflucht oder Fehlverhalten nach einem Unfall zieht mehr als nur den Führerscheinentzug nach sich. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Wann es sich um Fahrerflucht handelt, definiert § 142 StGB Absatz 1:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Bei einem Führerscheinentzug kann eine MPU angeordnet werden.
Bei einem Führerscheinentzug kann eine MPU angeordnet werden.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, kann als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Dies kann richterlich oder durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochen werden.

Meist wird nach einem Führerscheinentzug eine MPU angeordnet, wenn die acht-Punkte-Grenze auf dem Punktekonto in Flensburg erreicht wurde oder die Fahrerlaubnis wegen Drogen oder Trunkenheit am Steuer entzogen wurde. Beim Führerscheinentzug nach einem Unfall durch Alkohol wird ein MPU-Gutachten in der Regel angeordnet, wenn Sie mehr als 1,6 Promille im Blut hatten.

Eine MPU kann von verschiedenen Stellen durchgeführt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat eine Liste der akkreditierten Stellen veröffentlicht. Darunter finden sich beispielsweise verschiedene TÜV-Stellen und auch die DEKRA.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Rex-Gerhard

    1. Mai 2022 um 18:25

    Ich hatte im Juni 2021 einen Verkehrsunfall in Ungarn bei dem meine Gattin und ich schwer verletzt wurden und meine Frau einen Tag später im Krankenhaus verstarb. ( Wir haben beide unseren Wohnsitz in Ungarn.) Weder Alkohol noch Drogen oder ähnliches spielten bei diesem Unfall eine Rolle. Jetzt nach 10 Monaten tauchte bei mir die ungarische Polizei und nahm mir den deutschen Führerschein ab. Begründung: Beschluss der ungarischen Staatsanwaltschaft.
    Seit 7 Monaten fahre ich wieder ein Auto, weil ich allein lebe und mich auch selbst versorgen muss; zumal ich bedingt urch den Unfall sehr gehbehindert bin. Die Polizei sagte mir, sie können ja mit dem Bus einkaufen fahren und ihre Termine erledigen. Was kann oder sollte ich nun tun und it das alles rechtens !??

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