Den Führerschein verloren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerschein weg – was tun?

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie das der Fahrerlaubnisbehörde melden.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie das der Fahrerlaubnisbehörde melden.

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, ist das eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Denn wollen Sie jetzt trotzdem Auto fahren, können Sie bei einer Kontrolle eine Strafe wegen des Fahrens ohne Führerschein erhalten.

Auch wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, erwarten Sie die gleichen Konsequenzen. Doch an wen müssen Sie sich wenden, wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben? Und welche Kosten kommen bei einem Führerscheinverlust auf Sie zu?

FAQ: Führerschein verloren

Ich habe meinen Führerschein verlegt oder er wurde mir gestohlen. Was droht mir, wenn ich trotzdem weiter Auto fahre?

Haben Sie lediglich das Führerscheindokument verloren, gilt trotzdem weiterhin Ihre Fahrerlaubnis. Sie machen sich also nur des Fahrens ohne Führerschein (und nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) schuldig. Dies wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

In diesem Fall sollten Sie sich umgehend um einen Ersatzführerschein bemühen. Diesen können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Muss ich nachweisen, dass mein Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist?

Ja. Im Falle eines Diebstahls benötigen Sie dafür eine Diebstahlanzeige bei der Polizei. Ansonsten müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Sie Ihren Führerschein tatsächlich verloren haben.

Den Führerschein verloren: Wo einen neuen beantragen?

Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder liegt ein Diebstahl vor, sollte Ihr erster Weg der zur Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes führen. Denn hier können Sie sich nicht nur einen Ersatzführerschein ausstellen lassen, sondern gleichzeitig auch den Antrag auf die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins stellen. Für die Ausstellung Ihres neuen Führerscheins ist entscheidend, welche Führerscheinklassen Sie mit Ihrem verlorenen oder gestohlenen Führerschein fahren durften.

Auch das kann nur die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnorts ermitteln. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen. Zusätzlich müssen Sie bei der Behörde eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben. Mit dieser versichern Sie, dass Sie keine Dokumentenfälschung betreiben. Wurde Ihnen der Führerschein geklaut, wird diese Versicherung durch die Diebstahlsanzeige bei der Polizei ersetzt.

Zusätzlich benötigen Sie zur Beantragung vom Übergangsführerschein ein aktuelles, biometrisches Passbild. Der Ersatzführerschein kann Ihnen von der Behörde dann direkt ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Führerschein – oder auch Ersatzführerschein – ist so lange gültig, bis Ihnen Ihr neuer Kartenführerschein zugestellt wird.

Der Express-Führerschein

Wenn Sie den Führerschein verloren haben, sind Kosten die Folge.
Wenn Sie den Führerschein verloren haben, sind Kosten die Folge.

Wenn Sie Ihren richtigen Kartenführerschein schneller benötigen, als die Behörde diesen auf normalem Wege in Auftrag geben und ausstellen kann, können Sie eine Express-Lieferung beantragen.

Innerhalb von 48 Stunden kann die Bundesdruckerei Ihren Führerschein herstellen, sodass Sie diesen dann direkt bei der zuständigen Behörde abholen können.

Wenn Ihnen der Führerschein ohne Umwege über die Behörde direkt nach Hause geschickt werden soll, können Sie auch das beantragen. In diesem Fall sind zusätzliche Lieferkosten fällig.

Die Kosten für einen Expressführerschein unterscheiden sich je nach Behörde, bei der dieser beantragt wird.

Den Führerschein verloren: die Kosten

Je nach Behörde, bei der Sie Ihren Führerschein neu beantragen, können unterschiedliche Kosten entstehen. Ein Ersatzführerschein erzeugt Kosten von etwa 35 bis 40 Euro. Auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ergibt Kosten von etwa 30 bis 40 Euro. Wollen Sie den Express-Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellen, sind Gebühren von etwa 15 bis 35 Euro fällig.

Den Mofa-Führerschein verloren

Betrifft der Verlust vom Führerschein nicht Ihr Dokument für das Auto, sondern den Führerschein für das Mofa, müssen Sie dafür nicht zur Fahrerlaubnisbehörde, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Denn: Auch der TÜV besitzt eine Übersicht über diejenigen, denen ein Mofa-Führerschein ausgestellt wurde. Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beim Mofa beträgt zwischen 5 und 20 Euro. Auch hierzu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Bußgelder beim Führerscheinverlust

Ein Ersatzführerschein ist so lange gültig, bis Sie Ihren Kartenführerschen erhalten.
Ein Ersatzführerschein ist so lange gültig, bis Sie Ihren Kartenführerschen erhalten.

Wird Ihnen der Führerschein geklaut oder verlieren Sie das Dokument und fahren weiterhin mit dem Auto, können Strafen drohen. So können Sie in einer Verkehrskontrolle aufgrund des Fahrens ohne Führerschein mit einem Verwarngeld laut Bußgeldkatalog von 10 Euro rechnen.

Diese Strafe unterscheidet sich drastisch von der für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Denn dieses Delikt wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Auch, wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich der Behörde melden, sind 10 Euro fällig. Finden Sie den verschollen geglaubten Führerschein wieder, müssen Sie diesen sofort zur Fahrerlaubnisstelle zurückbringen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie eine Geldbuße von 25 Euro zahlen. So soll Dokumentenfälschung bei angeblichem Verlust oder Diebstahl vorgebeugt werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

53 Kommentare

  1. Ileana

    28. Juni 2017 um 19:04

    Hallo, ich hab einen Jahr in Finnland gewohnt und dort mein Führerschein gemacht April 2017 gemacht. Ich bin vor kurzem wider nach Deutschland zurück gezogen und hab mein Führerschein verloren. Was soll ich jetzt tun? Mich in Finnlandland bei der Behörde anmelden oder hier Deutschland?

    Danke im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 9:41

      Hallo Ileana,

      in der Regel ist diejenige Stelle zu kontaktieren, die den Führerschein auch ausgestellt hat.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Adam

        28. Dezember 2020 um 9:18

        Hello. I am,at present,in the UK and have lost my driving licence. Unfortunately,because of the coronavirus,I cannot return to Germany to report this to the relevant office. Can you please advise me on what course of action is possible for me? I doubt I will be back in Germany until I get the vaccine. Thank you for any help. Regards, Adam

  2. Wilfriede

    16. Juni 2017 um 19:09

    Ich habe bei der Behörde um einen neuen Führerschein mit aktuellem Foto eingereicht. Zusätzlich auch um einen Personalausweis angesucht. Man sagte mir, es würde eine Woche dauern. Der Personalausweis wurde rechtzeitig per Post an mich gesandt. Der Führerschein, so sagte man mir, wurde irrtümlich an eine andere ähnliche Adresse gesandt. Wer ist hier dafür verantwortlich ?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:17

      Hallo Wilfriede,
      eine Einschätzung ist uns in diesem Einzelfall nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. brahim

    16. Juni 2017 um 0:09

    ich habe meine fuhrershein seit jahre 2000 gehabt und ich bin seit 9 jahre in afrika zuruckgegangen und habe meine Deutsche fuhrersheine verloren. Was kann ich machen um eine neue zu bekommen

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:13

      Hallo,
      wenden Sie sich dafür an die Führerscheinstelle, welche zuletzt in Deutschland für Sie zuständig war.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. S. Birthe

    4. Juni 2017 um 21:33

    Guten Tag
    habe folgende Frage:
    Mein Mann (71 Jahre) hat sein Führerschein verloren.
    Bekommt er nun ohne weiteres ein neuen Führerschein ausgestellt?
    MfG
    B. Schmidt

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 8:53

      Hallo Birthe,

      wenn Sie den Verlust ordnungsgemäß bei der Polizei anzeigen, sollte dem Ausstellen eines neuen Führerscheins nichts im Wege stehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. jörg b.

    22. Februar 2017 um 12:37

    ich habe meine Fahrerlaubnis (auf probe) 1994 gemacht,die Führerscheinstelle kann diesen nicht finden.Meine Fahrschule gibt es nicht mehr keine Sünderkartei-einträge und auch die dekra konnte mir nicht helfen???

  6. Thomas F.

    29. September 2016 um 6:50

    Bei mir ist der Fall so ich habe eine prüfbescheinigung gemacht im Jahr 1993 die prüfbescheinigung wollte ich neu beantragen sagten die mir beim tüv ich habe keine Daten mehr nach 10 Jahre ist es nicht mehr möglich die Daten zu bekommen

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