Wie können Sie Ihren Führerschein verlängern?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wann müssen Sie den PKW- bzw. LKW-Führerschein verlängern?

Seit Januar 2013 müssen Sie auch den Führerschein vom PKW verlängern.
Seit Januar 2013 müssen Sie auch den Führerschein vom PKW verlängern.

Lange Zeit galt in Deutschland der PKW-Führerschein als ein Dokument, das unbefristet gültig ist.

Doch seit dem 19. Januar 2013 gibt es eine neue Regelung in Deutschland, die besagt, dass ein Führerschein nur noch 15 Jahre lang gültig ist. Anschließend muss er demnach durch ein neues Dokument ersetzt werden.

Das ist auch bei Führerscheinen der Fall, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Stichtage zum Umschreiben variieren. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Verlängerung des Führerscheins

Ist es nötig, die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen?

Nur bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E. Die Fahrerlaubnis für alle anderen Klassen, wie z. B. Klasse B für Pkws, ist unbefristet gültig.

Ist auch der Führerschein unbefristet gültig?

Nein. Selbst wenn die Fahrerlaubnis unbefristet erteilt wird, ist es nötig, das Führerscheindokument zu erneuern. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ältere Führerscheine müssen bis zu einem bestimmten Stichtag in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Ich habe es versäumt, meine Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängern zu lassen, und bin trotzdem gefahren. Was droht mir?

In diesem Fall machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Dies wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Wieso muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?

Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, können Unfälle noch schlimmere Folgen für Sie haben.
Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, können Unfälle noch schlimmere Folgen für Sie haben.

Besonders beim Lkw-Führerschein ist eine Verlängerung sehr sinnvoll. Denn: Ab einem gewissen Alter werden die Reaktions- oder die Sehfähigkeit schwächer und eine sichere Fahrt im Straßenverkehr ist vielleicht nicht mehr gegeben. In diesem Fall sollte der entsprechende Fahrer seinen Führerschein verlängern lassen.

Demnach gibt es in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einen Paragraphen, der die Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW-Fahrer regelt. § 23 der FeV besagt:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,
  3. Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.“

Entsprechend müssen die Inhaber der genannten Fahrerlaubnisklassen ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse C1 oder C1E, ist diese Verlängerung erst ab dem 50. Lebensjahr notwendig. Die Führerscheinverlängerung beim LKW erfolgt nur dann, wenn Sie die nach § 24 der FeV wichtigen Vorgaben erfüllen:

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn

  1. der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachweist und
  2. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.
Wollen Sie den LKW-Führerschein verlängern, müssen Sie oft eine Weiterbildung besuchen.
Wollen Sie den LKW-Führerschein verlängern, müssen Sie oft eine Weiterbildung besuchen.

LKW-Fahrer müssen, wenn sie ihren Führerschein verlängern wollen, entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erfüllen.

Sind Sie also im Besitz eines Führerscheins der Klasse C, C1, D oder D1 inklusive der zugehörigen Anhängerklassen oder benötigen Sie Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, müssen Sie zunächst ein ärztliches Gutachten vorweisen.

Demnach müssen Sie für die Verlängerung vom LKW-Führerschein gewisse Anforderungen in den Bereichen Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erfüllen, bevor Sie die ärztliche Bescheinigung erhalten. Erst, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird Ihnen die Verlängerung vom Führerschein gewährt.

Zudem müssen Berufskraftfahrer laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) an einer Weiterbildung teilnehmen, die an einer anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden sollte. Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, müssen bestimmte Module laut BKrFQG belegt werden. Diese dienen jedem Berufskraftfahrer zur Auffrischung seiner Kenntnisse und besteht aus 5 Teilen bzw. Modulen, die erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Wenn Sie an der Weiterbildung teilgenommen haben und die fünf Module erfolgreich bestanden haben, wird Ihnen die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein eingetragen.

Den EU-Führerschein verlängern

Den EU-Führerschein verlängern, müssen Sie neuerdings nach 15 Jahren.
Den EU-Führerschein verlängern, müssen Sie neuerdings nach 15 Jahren.

Wie bereits eingangs erwähnt, unterscheiden sich der LKW- und der PKW-Führerschein in dieser Verlängerung erheblich. Ein PKW-Führerschein muss lediglich seit Januar 2013 nach 15 Jahren umgetauscht werden.

Für Führerscheinbesitzer, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, gelten unterschiedliche Stichtage:

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat:

Führerschein ausgestellt im Zeitraum/Jahr ...Stichtag für den Umtausch
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
ab 201219. Januar 2033

Bei Führerscheinen aus Papier:

geboren im Zeitraum ...Stichtag für den Umtausch
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
ab 197119. Januar 2025

Für diesen Umtausch benötigen Sie allerdings nur ein neues Passbild, Ihren Personalausweis und Ihren alten Führerschein, keine anderweitigen Unterlagen, die Sie vorweisen müssen. Ihre Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch unberührt. Es geht lediglich darum, dass Sie das Dokument des Führerscheins nach Ablauf umtauschen. Wichtig ist, dass Sie persönlich den Antrag auf die Verlängerung des Führerscheins stellen. Es ist nicht möglich, dass Sie einen Vertreter schicken, um diese Verlängerung vorzunehmen.

Verlängerung der LKW-Führerscheine alle fünf Jahre

Wie ist die Lage bei LKW-Führerscheinen? Der Anteil der LKW am Güterverkehr in Deutschland beträgt 70 Prozent; diese sind demnach nicht nur entsprechend zahlreich im Straßenverkehr vertreten, sondern leisten auch einen großen Anteil zur Güterbeförderung in Deutschland. Da diese in vielen Bereichen unerlässlich ist, gehören LKWs auf vielen Straßen zum Alltag.

Deshalb ist es wichtig, dass LKW-Fahrer eine entsprechende Ausbildung und Berechtigung haben, ein entsprechendes Fahrzeug im Verkehr zu führen. Aus diesem Grund müssen LKW-Fahrer ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. In der Klasse C1 und C1E ist das erst nötig, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Statistiken zeigen, dass Güterfahrzeuge oft an Unfällen beteiligt sind und Unfälle mit LKWs im Schnitt schlimmer ausgehen, als Unfälle, an denen nur PKW beteiligt sind. Das ergibt sich zwar auch aus der Größe und Schwere der Lastkraftwagen, allerdings können viele Unfälle mit Güterfahrzeugen auch durch Vorsichtsmaßnahmen wie einer richtigen Vorbereitung auf den Straßenverkehr verhindert werden. Dazu gehört auch die Verlängerung eines Führerscheins, wenn dieser abgelaufen ist.

LKW-Führerschein abgelaufen? Das ist zu tun

Nach den Vorschriften in der FeV ist Ihr LKW-Führerschein der Klasse C, CE, D, D1, DE und D1E für jeweils fünf Jahre gültig, der Schein der Klassen C1 und C1E ab dem 45. Lebensjahr ebenfalls für fünf Jahre. Aber ab wann beginnen die fünf Jahre abzulaufen? Laut FeV dient als Grundlage der Tag, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. So ist zum Beispiel – wenn Sie Ihren Führerschein Klasse CE verlängern – die Frist die gleiche. Ab diesem Tag laufen also die fünf Jahre ab, nach denen Sie Ihren Führerschein für den LKW verlängern müssen.

Wenn Sie Ihren LKW-Führerschein nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr benötigen, können Sie diesen auch einfach auslaufen lassen und nicht wieder neu beantragen. In diesem Fall dürfen Sie dann nicht mehr mit einem LKW fahren, da Sie dafür keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzen. Allerdings bleiben die anderen Klassen davon unberührt.

Das heißt: Besitzen Sie keinen gültigen LKW-Führerschein mehr, können Sie trotzdem – wenn Sie eine Fahrerlaubnis für die Klasse B besitzen – weiterhin mit dem Auto fahren. Dieser Führerschein muss nach 15 Jahren bzw. bis zum entsprechenden Stichtag auch umgetauscht werden, die Fahrerlaubnis jedoch ist ein ganzes Leben lang gültig.

Alle fünf Jahre müssen Sie in der Regel den LKW-Führerschein verlängern, um die Frist einzuhalten.
Alle fünf Jahre müssen Sie in der Regel den LKW-Führerschein verlängern, um die Frist einzuhalten.

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE vor dem 1. Januar 1999 erhalten, so sind Sie bis zum 50. Lebensjahr von der Führerscheinverlängerung verschont.

Rechtzeitig den LKW-Führerschein verlängern – Frist nicht verpassen!

Wenn Sie vergessen sollten, zum Beispiel Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern und trotzdem mit einem LKW fahren, für den Sie diese Fahrerlaubnis benötigen, dann fällt das unter den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sollten Sie also ohne einen gültigen Führerschein erwischt werden, werden Sie nach Strafgesetz bestraft. Das heißt: Im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kommt entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auf Sie zu. Entsprechend besagt § 21 des StVG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Somit können nicht nur Sie als Fahrer des LKWs dafür bestraft werden, wenn Sie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr erwischt werden, auch der Halter des Fahrzeugs – zum Beispiel wenn Sie bei einer Firma angestellt sind – kann für Ihren abgelaufenen Führerschein belangt werden.

Sie können Ihren LKW-Führerschein erst später verlängern lassen

Die Verlängerung beim Führerschein muss alle paar Jahre erfolgen.
Die Verlängerung beim Führerschein muss alle paar Jahre erfolgen.

Wenn Sie den Führerschein akut nicht benötigen, können Sie diesen auch später verlängern lassen. Dabei müssen Sie natürlich beachten, dass Sie in der Zwischenzeit auch keinen LKW fahren dürfen, wenn Sie keinen gültigen Führerschein für die entsprechende Klasse mehr besitzen.

Ist Ihr Führerschein allerdings schon eine Zeit lang abgelaufen, ist es manchmal üblich, dass Sie aufgrund der langen Abstinenz eine erneute Fahrschulrunde durchlaufen müssen. In der Regel benötigen Sie dafür die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Prüfung. In Einzelfällen müssen Sie allerdings auch die theoretische Prüfung noch einmal ablegen.

Eine alte Regelung zur Verlängerung des LKW-Führerscheins besagt, dass Sie, wenn Sie länger als zwei Jahre nicht mehr mit einem LKW gefahren sind, den Führerschein komplett neu beantragen und eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen (Zwei-Jahres-Frist). Allerdings ist diese Regel entfallen. Jede Behörde setzt einen anderen Zeitraum fest, nach dem Sie die Prüfungen erneut durchlaufen müssen, um Ihren Führerschein wiederzuerhalten.

Den Führerschein der Klasse 2 verlängern

Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 2, so dürfen Sie nach den neuen Führerscheinklassen Fahrzeuge der Klasse CE fahren. Theoretisch ist es nicht nötig, dass Sie Ihren Führerschein der Klasse 2 noch vor dem entsprechenden Stichtag in einen Kartenführerschein umtauschen.

Allerdings dürfen Sie mit dem alten Führerschein nach Vollendung des 50. Lebensjahres auch keine Fahrzeuge der Klasse C oder CE mehr benutzen. Spätestens dann müssen Sie deshalb Ihren Führerschein umtauschen, um weiterhin mit einem LKW fahren zu dürfen. Wollen Sie den Klasse 2, bzw. CE-Führerschein dann verlängern, müssen Sie die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Den Lkw-Führerschein verlängern: die Kosten

Haben Sie Ihren LKW-Führerschein nicht verlängern lassen, sind Kosten wie Bußgelder die Folge.
Haben Sie Ihren LKW-Führerschein nicht verlängern lassen, sind Kosten wie Bußgelder die Folge.

Wollen Sie Ihren Führerschein verlängern, müssen Sie sich allerdings auch auf einige Kosten einstellen, die dabei anfallen können. Das betrifft nicht nur die Beträge, die Sie für die Untersuchungen beim Augenarzt oder für die zusätzliche Untersuchung beim Arzt veranschlagen müssen, sondern auch die Kosten auf der Führerscheinstelle sowie die für das Passbild, das Sie machen müssen, kommen zusätzlich dazu. Eine kurze Beschreibung der Unterlagen, die Sie zur Verlängerung des Führerscheins benötigen, soll Ihnen die Orientierung erleichtern:

Das biometrische Passbild

Ein biometrisches Passbild muss eine Größe von 45 x 35 mm vorweisen und das Gesicht der Person vom Kinn bis zum oberen Kopfende zeigen. Ungefähr 70 bis 80 Prozent des Fotos sollten vom Gesicht der fotografierten Person ausgefüllt sein. Zudem müssen der Gesichtsausdruck neutral, der Blick geradeaus gerichtet und die Augen offen sein. Tragen Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung, so ist dies in Ordnung, allerdings darf das Gesicht davon nicht bedeckt sein. Außerdem muss der Mund geschlossen sein. Für ein biometrisches Passbild sollten Sie – je nachdem, wo dieses gemacht wird – einen Betrag zwischen 5 und 20 Euro anberaumen.

Augenärztliches Gutachten

Die Untersuchung beim LKW-Führerschein verlängern lassen, ist wichtig.
Die Untersuchung beim LKW-Führerschein verlängern lassen, ist wichtig.

Ein Gutachten vom Augenarzt benötigen Sie, um sicherzustellen, dass Sie im Straßenverkehr alle Verkehrsteilnehmer, Schilder oder andere Warnzeichen auch wahrnehmen können. Übersehen Sie aufgrund mangelnder Sehleistung beispielsweise einen Fußgänger oder Radfahrer, so kann das schlimme Konsequenzen haben.

Wollen Sie ein augenärztliches Gutachten erhalten, so werden Sie in verschiedenen Bereichen geprüft. Das betrifft unter anderem die zentrale Tagessehschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld, das Stereosehen und den Kontrast bzw. das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit. Um den Test zu bestehen, müssen Sie mindestens 80 Prozent Sehvermögen auf jedem Auge erreichen.

Das kann natürlich auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen erreicht werden. Benötigen Sie zum Fahren eines LKW eine Sehhilfe, so wird das mithilfe einer Schlüsselzahl auf Ihrem Führerschein vermerkt. Entsprechend müssen Sie dann, wenn Sie mit dem LKW auf der Straße unterwegs sind, immer Ihre Brille oder die Kontaktlinsen tragen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Ihren Führerschein verlängern beim LKW können Sie mit diesem Gutachten nur, wenn es nicht älter als zwei Jahre ist. Die Kosten für solch ein Gutachten liegen zwischen 80 und 100 Euro.

Ärztliches Gutachten

Anlage 5 der FeV schreibt vor, dass Fahrer den Lkw-Führerschein ur verlängern können, wenn sie durch ein Gutachten ihre körperliche Gesundheit bestätigen können. Ein Haus- oder Betriebsarzt kann diese Untersuchung durchführen. Dabei werden wichtige und für den Straßenverkehr unerlässliche Abläufe getestet. Geprüft werden:

  • die Belastbarkeit
  • die Orientierungsleistung
  • die Konzentrationsleistung
  • die Aufmerksamkeitsleistung
  • die Reaktionsfähigkeit

Untersucht wird außerdem, ob Ihr Blutzuckerspiegel im grünen Bereich ist, ob Sie inzwischen an einer Herz- oder Kreislauferkrankung erkrankt sind oder Ähnliches. Die ärztliche Untersuchung, um den LKW-Führerschein zu verlängern, kann unterschiedlich teuer sein.

Das ist vom jeweiligen Arzt abhängig, bei dem Sie diese Untersuchung vornehmen lassen. Diese Kosten sollten Sie allerdings miteinkalkulieren, wenn Sie einen Gesamtbetrag für die Führerscheinverlängerung beim LKW veranschlagen wollen. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

62 Kommentare

  1. Holger

    10. April 2018 um 13:37

    Ich habe einen Führerschein (ausgestellt 14.5.1986) für die eingetragenen Klassen B, C1, BE, C1E, CE, M, L. Mit der Klasse C1 ist das Fahren bis 7,5t erlaubt. Ich bin jetzt über 50 Jahre. Ist diese Klasse befristet? Benötige ich diesbezüglich eine Verlängerung? Im Führerschein ist kein Ablaufdatum eingetragen.

    1. bussgeldrechner.org

      16. April 2018 um 11:27

      Hallo Holger,

      ja, Sie benötigen neuerdings eine Verlängerung dieser Führerscheinklasse. Als Ihr Führerschein ausgestellt wurde, galt diese Regelung noch nicht.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  2. Joachim

    18. März 2018 um 12:13

    Was muss ich machen wenn mein Führerschein kein Ablauf Datum hat? Klasse A1 und Klasse B

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 15:30

      Hallo Joachim,
      für die Klassen A1 und B ist die Fahrerlaubnis unbeschränkt gültig. Weißt Ihr Führerschein kein Ablaufdatum auf, ist ein Umtausch in der Regel erst 2033 notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Tina

    28. Dezember 2017 um 14:03

    Hallo,
    wenn mein Führerschein Klasse CE bis 05/2019 gültig ist und ich 02/2018 50 Jahre alt werde, ich habe 02/2018 noch nicht alle 5 Weiterbildungs-Module besucht, muss ich den Führerschein dann 2x verlängern lassen? Einmal mit den Gesundheitsuntersuchungen mit 50 und dann nach Absolvierung aller 5 Module? Und welches Datum steht dann jeweils als Gültigkeitsdatumim Führerschein?
    Und muss ich dann alle 5 Jahre jeweils zum Geburtstag die Ärztlichen Untersuchungen einreichen um den Führerschein verlängern zu lassen und dann nochmals wenn alle 5 Module besucht wurden? Dann würde es sich anbieten, den Führerschein einmal zum 50 Geburtstag zusammen mit allen 5 Module zu verlängern?
    Danke und Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:41

      Hallo Tina,

      informieren Sie sich bezüglich des Vorgehens am besten direkt bei der zuständigen Behörde.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  4. timons

    8. Dezember 2017 um 14:00

    Hallo

    Ich habe seit Ende 2012 meinen LKW Führerschein und habe bis jetzt immer nur auf das Verlängerung Sadat um hinter der 95 geschaut. Dieses ist der 28 Januar. Vorher wollte ich diesen verlängern lassen. Nun ist mir aber aufgefallen das in der vorigen Spalte das Datum der 21 Dezember ist. Nun darf ich also ab dem früheren Datum nicht mehr fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:24

      Hallo timons,

      das Ablaufdatum der Fahrerlaubnis finden Sie in Spalte 11 auf der Rückseite Ihres Führerscheins.
      Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Martin

    21. November 2017 um 18:38

    Hallo,
    bin 54, (1er und 3er ’81 gemacht) und habe nicht gewusst, dass ich C1/C1E/ CE (C1E >12t) – also die Sachen über 3,5 Tonnen mit grossem Anhänger – verlängern muss. Da jetzt ein 4 Tonnen Zugfahrzeug mit grossem Anhänger 3,5 T ansteht habe ich ein Problem: Kann ich die Führerscheine jetzt noch verlängern, oder muss ich die Karte neu machen ?
    Danke & Gruss

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 15:02

      Hallo Martin,
      grundsätzlich können Sie den Lkw-Führerschein auch zu einem späteren Zeitpunkt verlängern, wenn Sie Ihre Fahreignung durch entsprechende Nachweise belegen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. René

    1. September 2017 um 8:32

    Hallo
    mir ist unklar die Regelung mit dem Jahr 1999 und den Klassen C1 , C1E.

    Zwei Personen werden an dem gleichen Tag 50 Jahre alt.
    Bei Person A ist der Führerschein im Jahre 1998 ausgestellt worden, bei Person B im Jahr 2000.

    Muss die Person A beim erreichen von Alter 50 Jahre die Klassen C1 und C1E nicht velängen?

    Ich frage, weil mein Führerschein ist im Jahre 2004 ausgestellt (wiedererteilung) und da steht die Frist drin.
    Meine Freunde, die auch C1 und C1E haben, haben keinen Eintrag stehend. Führerschein vor 1999 ausgestellt

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 12:00

      Hallo René,
      die Führerscheine der Lkw-Klassen sind grundsätzlich auf das 50 Lebensjahr begrenzt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Markus

    29. August 2017 um 15:11

    Hallo,
    Ich werde am 12.04.2021 50 Jahre alt. Habe am 09.09.2013 meinen LKW C/CE gemacht. Nun steht allerdings unter 11 in meinem FS gültig bis 15.07.18.

    Meine Frage nun: Muss ich zum 15.07.2018 meinen LKW FS verlängern ? Oder kann ich mich auf die Frist bis zum 50 Lebensjahr berufen ?

    Zudem kommt noch das mein FS nur bis zum 15.09.28 gültig ist. Den Ur FS habe ich am 06.09.1996 ( Klasse 3 ) gemacht.

    Ich bin ein bisschen verwirrt.

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:16

      Hallo Markus,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Führerscheinstelle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Werner

    28. August 2017 um 13:25

    Guten Tag, ich besitze seit 2003 u.a. den LKW und Busführerschein der Klassen C u. D.

    Diese Klassen hatte ich bisher immer alle 5 Jahre nach einer Gesundheits- und Augenprüfung verlängern lassen.

    Da ich diese Führerscheinklassen nicht benötige, sie aber nun wieder im Januar 2018 ablaufen würde ich gerne wissen ob diese Klassen C u. D komplett verfallen wenn ich den Führerschein nicht wie bisher verlängern lasse.

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:01

      Hallo Werner,
      grundsätzlich sollte auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit bestehen, die Gesundheitsprüfung durchzuführen und die Berechtigung der Klasse C und D wiederzuerlangen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Thomas H.

    4. Juli 2017 um 23:08

    Hallo

    werde im 2018 im Jan. 50, fahre zur Zeit keinen LKW, verfällt der Führerschein Klasse 2 ohne Gesundheitsprüfung?
    Was kommt auf mich zu wenn ich doch nochmal LKW fahren möchte und mit 50 Gesundheitsprüfung nicht gemacht habe?

    Bitte Info und viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:45

      Hallo Thomas,

      ab dem 50. Lebensjahr ist die Untersuchung pflicht, wenn Sie die Fahrerlaubnis verlängern möchten. Tun Sie dies nicht, handelt es sich um den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. Reiner

    15. Juni 2017 um 20:02

    Betreffend vorstehender Frage / Antwort sollte doch eigentlich die Besitzstandsregelung (Führerschein seit 1988) , ff. vor dem 10. September 2009, als Stichtag, zutreffend sein , damit ist C1/C1E unbegrenzt erteilt worden. Oder ist das Gesetz / Verordnung mittlerweile wieder geändert worden ?
    Das bei gewerbl. Fahrten die Weiterbildung notwendig ist ja unstrittig. Bei reinen Privatfahrten jedoch nicht, wie auch ff. eine entsprechende Gesundheitsprüfung.
    Oder hab ich da den Gesetzestext falsch interpretiert.
    Um alles richtig zu wissen muss man anscheinend einen Studienplatz belegen.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 10:09

      Hallo Reiner,
      ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie die Klasse C1 und C1E auch für private Fahrten verlängern lassen. Dies geht mit einer Gesundheitsprüfung einher.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. AndyK70

    9. Juni 2017 um 11:26

    Meine Fahrerlaubnis habe ich am 14.09.88 bekommen, am 16.04.04 habe ich den „rosa Lappen“ gegen eine EU-Karte getauscht und dabei auch die Klassen C1E und CE eintragen lassen.
    Ich bin kein Berufskraftfahrer, aber die Klassen haben mir schon ein paar Mal bei Umzügen geholfen.
    Die Klasse CE müsste ich ab dem 1.9.2020 verlängern lassen (Eintrag im Führerschein), da ich dann 50 werde.

    Brauche ich auch für den privaten Gebrauch dann Anlage 5 der FeV (ärztliches Gutachten), oder reicht allein das augenärztliche Gutachten aus?

    Wenn ich Klasse CE auslaufen lasse, bleibt dann C1E bestehen, oder muss ich nach der neuen Regelung für Klasse C1E auch verlängern?

    mfg
    Andy

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 11:32

      Hallo AndyK70,
      auch die Führerscheinklasse C1E ist auf das 50. Lebensjahr begrenzt und benötigt anschließend eine entsprechende Verlängerung. Auch bei privater Nutzung ist in diesem Fall ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Ralf

        9. September 2017 um 0:12

        Ihre Antwort ist leider falsch

        Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999) keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

        Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Hier ist zur Verlängerung ein ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich.

        1. bussgeldrechner.org

          11. September 2017 um 8:37

          Hallo Ralf,

          danke für den Hinweis.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. vogler

    4. Mai 2017 um 12:08

    ich habe den führerschein auf dem amt velängern lassen habe den neuen schein aber noch nicht darf ich trotzdem fahren

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 9:58

      Hallo vogler,
      beim Führerschein handelt es sich um einen Nachweis der Fahrerlaubnis, liegt diese vor – ist also nur das Dokument abgelaufen – dürfen Sie weiterhin fahren. Bei einer Kontrolle kann dann allerdings ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Manfred

        7. Januar 2021 um 8:15

        Mein C1 Führerschein ist am 26.11 2020 abgelaufen
        Ich hätte die ärztliche Untersuchung machen müssen die macht aber keinen Arzt weil ich durchgehend bis heute den
        01.01.2021 krankgeschrieben bin ärztliche Untersuchung darf kein Arzt machen er kann mich nicht für Taufe schreiben obwohl ich krankgeschrieben bin

      2. Schmidt

        27. August 2017 um 21:40

        Aber Sie schreiben in Ihren Ausführungen, dass das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, wenn man vergessen hat, seine Fahrerlaubnis zu verlängern. Sie schreiben, dass es unter den Straftatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt, man man ohne gültige fahrerlaubnis erwischt wird.
        „Wenn Sie vergessen sollten, zum Beispiel Ihren Führerschein der Klasse C zu verlängern und trotzdem mit einem LKW fahren, für den Sie diese Fahrerlaubnis benötigen, dann fällt das unter den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sollten Sie also ohne einen gültigen Führerschein erwischt werden, werden Sie nach Strafgesetz bestraft. Das heißt: Im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kommt entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe auf Sie zu. Entsprechend besagt § 21 des StVG:

        1. bussgeldrechner.org

          4. September 2017 um 10:42

          Hallo,
          wird der Führerschein nicht verlängert, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein vor. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Verlängerung bereits erteilt wurde, allerdings nur der Nachweis in Form des Dokumentes fehlt.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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