Müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten
Wann muss ein neuer Führerschein her?
In den letzten Jahrzehnten gab es viele Veränderungen in Deutschland, die auch die Regelungen zum Führerschein nicht unberührt gelassen haben. Dementsprechend gibt es viele deutsche Bürger, die keinen aktuellen EU-Führerschein im Kartenformat besitzen, sondern noch den grauen oder rosafarbenen „Lappen“ und dementsprechend noch die ‚alten‘ Führerscheinklassen.
Aber welche aktuellen Bezeichnungen entsprechen den ehemaligen Führerscheinklassen? Und ist mein alter Führerschein überhaupt noch gültig? Muss ein grauer Führerschein dem Umschreiben unterzogen werden oder wird er auch ohne Scheckkartenformat im Straßenverkehr anerkannt?
Zu Beginn die wichtigste Information: Nein, ein Umtausch des alten rosafarbenen oder grauen Führerscheins in eine neue Bescheinigung ist aktuell nicht unbedingt nötig, sondern wird erst in einigen Jahren zur Pflicht. Derzeit müssen Sie Ihren Führerschein nur dann umschreiben, wenn Sie Ihren Führerschein zum Beispiel verlängern wollen.
Dies ist bei LKW- und Busführerscheinen oft der Fall. Ansonsten können Sie Ihren alten Führerschein so lange im Straßenverkehr mitführen, bis dieser seine Gültigkeit verliert. Genaueres zu den Fristen können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein umschreiben
Eine Übersicht der verbindlichen Stichtage für den Umtausch finden Sie hier.
Sie benötigen für die Umschreibung Ihren Personalausweis, den alten Führerschein, ein biometrisches Passbild und je nach Führerscheinklasse ggf. einen Gesundheitsnachweis.
In der Regel müssen Sie hier mit 25 Euro rechnen. Unter Umständen können die Kosten jedoch auch höher ausfallen. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Führerschein umtauschen: Mehr im Video
Die neue Führerschein-Verordnung vom 19. Januar 2013
Die letzte und somit aktuellste Regelung, die den Führerschein betrifft, ist vom 19. Januar 2013. Sie besagt, dass alle Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, nur noch 15 Jahre gültig sind und dann ausgetauscht werden müssen. Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen, müssen Sie allerdings keine Bescheinigung über eine erneute Fahrprüfung vorlegen. Lediglich das Führerscheindokument wird erneuert, sodass kein großer Aufwand auf Sie zukommt.
Alle Autofahrer, die Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 ihren Führerschein umschreiben lassen. Diese begrenzte Gültigkeit des EU-Führerscheins ist eine Neuerung, die in Deutschland vorher so nicht existierte. Denn: Vor Januar 2013 war das Führerscheindokument für Autofahrer unbegrenzt gültig und musste nicht erneuert werden.
Muss ich meinen Führerschein auf den EU-Führerschein sofort umschreiben lassen?
Wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, sondern immer noch Ihren alten Papierführerschein besitzen, müssen Sie diesen nicht zwingend sofort umtauschen lassen. Beide Arten des Führerscheins sind noch mindestens einige Jahre gültig, einige sogar bis 2033.
Bis wann genau Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen müssen, hängt entweder von Ihrem Geburtstdatum oder dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ab. Denn je nachdem gelten unterschiedliche Stichtage:
Für Papierführerscheine:
geboren im Zeitraum ... | Stichtag für den Umtausch |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
Führerschein ausgestellt im Zeitraum/Jahr ... | Stichtag für den Umtausch |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
ab 2012 | 19. Januar 2033 |
Wird der Führerschein nicht fristgemäß umgetauscht, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen. Eine Straftat laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge hat, droht hingegen nicht. Denn auch wenn der Führerschein nicht mehr gültig ist, besteht die Fahrerlaubnis grundsätzlich weiterhin, Fahren ohne Fahrerlaubnis kann Ihnen somit nicht zur Last gelegt werden. Dennoch sollten Sie daran denken, Ihren alten Führerschein umschreiben zu lassen, bevor er seine Gültigkeit verliert. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- alter Führerschein
- Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Passbild
- ggf. ärztliche Gutachten für Berufskraftfahrer
Probleme mit dem alten Führerschein im Ausland
Obwohl laut EU-Führerscheinrichtlinie sowohl die grauen als auch die rosafarbenen Führerscheine in der EU gültig sind, kann es außerhalb Deutschlands doch noch zu Diskussionen um den alten Führerschein kommen. Wenn Sie also in den Urlaub fahren und dort ein Fahrzeug führen wollen, sollten Sie sich vorher überlegen, ob es sich lohnt, den alten Führerschein umtauschen zu lassen.
Theoretisch ist das zwar nicht nötig, praktisch könnten Sie sich aber einige Diskussionen im Urlaub sparen, wenn Sie den rosa Führerschein vorher umschreiben lassen. Besonders, wenn Sie in einem Land Urlaub machen, in dem eine Sprache gesprochen wird, die Sie nicht beherrschen, kann eine Diskussion mit einem ausländischen Polizisten sehr anstrengend werden.
Wenn Sie einen Urlaub außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) planen, müssen Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Außerhalb der EU ist Ihr normaler Führerschein nicht gültig. Das müssen Sie beachten, wenn Sie im Urlaub ein Fahrzeug führen wollen.
Die Umschreibung vom Führerschein: Was müssen Sie beachten?
Wollen oder müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen, benötigen Sie dafür Ihren alten Führerschein, den Personalausweis, ein aktuelles, biometrisches Passbild und gegebenenfalls den Nachweis einiger Gesundheitstests. Diese sind aber nur bei bestimmten Klassen nötig.
Die Führerscheinklassen C1 und C1E
Die heutigen Führerscheinklassen C1 und C1E entsprechen der alten Klasse 2. Besitzen Sie einen Führerschein der entsprechenden Klasse, so ist dieser bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs gültig. Spätestens dann müssen Sie den Führerschein umschreiben, um in Deutschland mit einer gültigen Fahrerlaubnis weiterhin LKW fahren zu dürfen.
Bei dieser Umschreibung bedarf es dann einer Untersuchung von einem anerkannten Arzt und einem augenärztlichen Gutachten, bevor Ihr Führerschein für fünf weitere Jahre verlängert wird. Absolvieren Sie Ihre Fahrprüfung mit 45 Jahren oder später, wird Ihnen der Führerschein ebenfalls nur noch für fünf Jahre ausgestellt.
Die Führerscheinklassen C und CE
Die Klassen C und CE werden ebenfalls nur für jeweils fünf Jahre ausgestellt und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden. Auch bei der Verlängerung dieser Klassen benötigen Sie ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten. Die Führerschein-Umschreibung ist auch hier möglich.
Die Busklassen D1, D1E, D und DE
Auch für jeweils fünf Jahre gültig sind die Führerscheine der Busklassen. Neben einer ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten wie bei den bereits genannten LKW-Klassen muss der Fahrer zusätzlich einen Leistungstest absolvieren können, bevor ihm der Führerschein ausgestellt wird.
Bei der Untersuchung der Leitungsfähigkeit werden die Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration und die Aufmerksamkeitsleistung überprüft. Haben Sie alle Tests bestanden, können Sie den Führerschein umschreiben bzw. den Busführerschein für fünf Jahre verlängern lassen.
Den Führerschein der Klasse 3 umschreiben
Auch, wenn Sie einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, muss dieser nicht unbedingt vor 2033 in die neue Führerscheinklasse umgeschrieben werden. Auch hier gilt allerdings: Wollen Sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres LKW über 12 t bedienen, müssen Sie den Führerschein verlängern und umschreiben lassen.
Tauschen Sie Ihren alten Führerschein um und wollen LKW über 12 t fahren dürfen, benötigen Sie allerdings eine besondere Erlaubnis dafür. Die erhalten Sie, wenn Sie bei der entsprechenden Behörde einen Antrag stellen. Erst, wenn Ihnen dieser bewilligt wurde, haben Sie die Erlaubnis, LKW über 12 t und mit drei Achsen zu fahren. Hierfür wird Ihnen die Schlüsselzahl 79 in Ihren Führerschein eingetragen.
Sie sollten sich merken: Die Führerschein-Umschreibung Ihres alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist bis zum jeweiligen Stichtag nicht verpflichtend. Spätestens dann müssen Sie Ihren alten „Lappen“ allerdings gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Bis dahin ist Ihr alter Führerschein ebenso gültig und zwar auch dann, wenn Sie im Ausland im Urlaub ein Auto führen möchten.
Sind Sie allerdings auf einen LKW angewiesen bzw. sogar als Berufskraftfahrer unterwegs, müssen Sie bis spätestens vor Vollendung Ihres 50. Lebensjahres Ihren Führerschein nicht nur umtauschen, sondern auch mit den entsprechenden Nachweisen und Untersuchungen verlängern. Sollten Sie sich allerdings unsicher sein, ob Ihr Führerschein auch in jedem Fall anerkannt wird, können Sie den Schein natürlich auch schon jetzt umschreiben lassen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich im Zweifelsfall lange Diskussionen ersparen wollen.
Auch dann, wenn Sie einen Führerschein mit der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen, müssen Sie diesen nicht umtauschen. Es sei denn, Sie müssen diesen verlängern lassen, da die vorgeschriebene Gültigkeit von fünf Jahren abgelaufen ist.
Den Führerschein umschreiben bei Namensänderung
Wenn Sie aufgrund einer Hochzeit oder aus ähnlichen Gründen einen neuen Nachnamen tragen, so können Sie den Führerschein entsprechend ändern lassen. Soll Ihr alter Führerschein nach dem Umschreiben den neuen Namen zeigen, können Sie das natürlich beantragen. Sie sind allerdings gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihren geänderten Namen auf dem Führerschein umtragen zu lassen.
Ausländischen Führerschein umschreiben lassen?
Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem EU- oder EWR-Staat erworben wurde, so dürfen Sie mit diesem ausländischen Schein in Deutschland ein Fahrzeug führen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie keinen gültigen Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Sie den Sitz in Deutschland vorweisen können, dürfen Sie höchstens sechs Monate lang mit dem ausländischen Führerschein ein Auto in Deutschland führen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie höchstens 12 Monate lang in Deutschland wohnhaft sind. Dann kann die Fahrerlaubnis auf die 12 Monate ausgeweitet werden. Wenn Sie dies nicht vorweisen können, müssen Sie nach sechs Monaten Ihren Führerschein umschreiben, der im Ausland erworben wurde. Je nachdem, in welchem Land Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis erhalten haben, ist diese Umschreibung an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Wenn in dem Land, in dem Sie Ihren Führerschein erworben haben, EU-einheitliche Mindeststandards für die Prüfung gelten, müssen Sie die Fahrprüfung in Deutschland in der Regel nicht komplett wiederholen. Eine entsprechende Staatenliste ausländischer Kooperationspartner können Sie der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entnehmen.
Teilweise ist zum Beispiel nur eine theoretische bzw. eine praktische Prüfung vonnöten. Welche Prüfung Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein wiederholen müssen, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis erhalten bzw. damit die Umschreibung des ausländischen Führerschein in einen deutschen funktioniert, können Sie der Liste entnehmen.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Land der EU oder des EWR besitzen, ist dieser auch in Deutschland uneingeschränkt gültig. Ein ausländischer Führerschein kann dem Umschreiben unterzogen werden, muss aber nicht unbedingt ausgetauscht werden. Zumindest nicht, bevor das nicht im Januar 2033 mit allen Führerscheinen geschehen muss.
Allerdings gibt es auch einige Ausnahmefälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden nicht anerkannt wird und es somit nicht möglich ist, den Führerschein einfach umschreiben zu lassen. Zu diesen Personengruppen zählen laut § 29 der FeV:
- Personen, die lediglich einen Lernführerschein bzw. einen anderen vorläufigen Führerschein besitzen.
- Personen, die das zulässige Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem EU- oder EWR-Staat erteilt wurde
- Personen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatten
- Personen, die in Deutschland bzw. in dem Staat, aus dem Sie kommen, einem Fahrverbot unterliegen
- Personen, denen laut Gericht keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf
- Personen, die einen ungültigen/abgelaufenen ausländischen Führerschein besitzen
Werden Sie aufgrund einer der genannten Fälle ohne einen gültigen Führerschein erwischt, können Sie aufgrund vom Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Das gilt sowohl für die ausländische Fahrerlaubnis als auch für die deutsche.
Den Führerschein umschreiben: welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wenn Sie zur zuständigen Behörde gehen und Ihren Führerschein umschreiben lassen wollen, benötigen Sie dafür wie eingangs erwähnt unter anderem ein biometrisches Passbild. Die Kosten für dieses Passfoto müssen Sie einplanen, wenn Sie die Gesamtkosten des Vorgangs ermitteln. Sie belaufen sich auf etwa 5 bis 20 Euro. Das ist auch davon abhängig, ob Sie das Bild zum Beispiel in einem Fotoautomaten machen oder einen Fotografen dafür aufsuchen.
Die allgemeinen Kosten für den Führerschein müssen Sie bei der Umschreibung nicht mehr stemmen. Die Kosten für den Führerschein beim Umschreiben belaufen sich auf etwa 25 Euro. Sind Sie darauf angewiesen, Ihren Kartenführerschein schnell in den Händen halten zu können, können Sie beim zuständigen Amt zusätzlich eine Expressherstellung Ihres Führerscheins beantragen. In diesem Fall wird Ihr Führerschein durch die Bundesdruckerei innerhalb von zwei Arbeitstagen (48 Stunden) hergestellt.
In diesem Fall können die Kosten für die besonders schnelle Anfertigung steigen und zwischen 5 und 20 Euro mehr betragen. Auch eine direkte Zustellung des neuen Führerscheins an Ihre persönliche Adresse – also ohne Umwege über die Behörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben – ist möglich, muss allerdings extra bezahlt werden.
Kommt zu der Umschreibung noch eine Untersuchung auf Sie zu, die Sie aufgrund einer Verlängerung des Führerscheins benötigen, steigen die Kosten für den neuen Führerschein entsprechend, da Sie diese Bescheinigung selbst zahlen müssen.
Eine Übersicht der Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben, liefert die nachfolgende Tabelle:
Posten | Kosten |
---|---|
Umtausch des Führerscheins | ca. 25 Euro |
Expressherstellung des Führerscheins | 5 - 20 Euro |
Passbild | 7 - 20 Euro |
Ärztliches und augenärtzlichen Gutachten für Berufskraftfahrer | 110 - 150 Euro |
Das biometrische Passbild
Seit November 2010 benötigen Sie zur Beantragung Ihres Führerscheins und auch für den Personalausweis ein biometrisches Passbild. Dieses darf die Maße von 45 x 35 mm nicht überschreiten und muss zwischen 70 und 80 % von Ihrem Gesicht ausgefüllt sein. Dieses sollte von Kinn bis zur Obergrenze des Kopfes zu sehen und nicht durch Kopfbedeckungen oder Sonnenbrillen bedeckt sein.
Das ist nur dann möglich, wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen. Bei einem biometrischen Passbild ist es wichtig, dass Sie geradeaus in die Kamera schauen, die Augen geöffnet und den Mund geschlossen halten, sodass eine einwandfreie Wiedererkennung Ihrer Person durch das Bild gewährleistet wird und Sie Ihren Führerschein damit umschreiben können.
Hallo !
Ich bin bereits 51 und habe meinen Grau-Lappen mit Klasse 1 und 3 noch nicht umschreiben lassen.
Ist dies jetzt noch möglich bei Mitnahme aller bis 50 geltenden Möglichkeiten ?
( z.B. Schlüsselzahl 79 im neuen Führerschein )
Reicht für den Sehtest eine Bescheinigung vom Optiker oder Augenarzt ?
Was muss bei der Gesundheitsuntersuchung untersucht werden ?
Reicht dafür die Vorsorgeuntersuchung, die man sowieso jährlich macht ?
Danke für die Antworten !
Gruß
Ingo
Hallo Ingo,
bei einer ausschließlich privaten Nutzung müssen für den Antrag bei der Führerscheinstelle nur ein Attest vom Allgemeinmediziner und eines vom Augenarzt eingereicht werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich bin Jahrgang 53 und habe den „grauen Lappen“ lange vor 2013 erhalten. Ich möchte ihn umschreiben lassen, habe aber keinen Wohnsitz in Deutschland und somit keinen Personalausweis, da ich in den USA wohne. Gibt es eine Möglichkeit, den alten Fuehrerschein bei einem Deutschlandbesuch umschreiben zu lassen? Ich habe einen gültigen deutschen Reisepass (vom deutschen Generalkonsulat in den USA ausgestellt).
Hallo Herbert,
Sie können den Führerschein auch auf einem Deutschlandbesuch umschreiben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie sich vorher mit der jeweiligen Behörde in Verbindung setzen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich habe vor einer Woche bemerkt das mein grauer Führerschein verschwunden ist. Kann ich nun trotzdem einen neuen Führerschein beantragen? Habe nur den Personalausweis.
Hallo Cornelia,
bei Verlust des Führerscheins können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen neuen beantragen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich bin Jahrgang 62 ..Bin ich verpflichtet bis 2022 den Führerschein zu erneuern oder genügt 2033?
Hallo Klaudia,
bislang gilt für die Umschreibung des Führerscheins die Frist bis zum 2033. Allerdings gibt es Überlegungen einer Staffelung nach dem Geburtsjahr. Eien Entscheidung dazu liegt aktuell aber noch nicht vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
meine Tochter lebt seit Jahren im Ausland, hat aber 1990 in Deutschland ihren Führerschein gemacht. Kann sie den Schein hier überhaupt neu beantragen, da sie in D. nicht mehr gemeldet ist?
Danke im Voraus
Evelyn
Hallo Evelyn,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Führerschein auch aus dem Ausland umschreiben zu lassen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe auch ein Problem. Ich habe mein Führerschein in Moldawien erworben und dann im Portugal umgeschrieben.
Bin seit 6 Jahren in Deutschland und bei vielen Polizeikontrollen ,wurde niemals drauf hingewiesen dass mein Führerschein ungültig ist. Ich habe angefangen die Klasse C zu machen und bei der Führerscheistelle habe ich erfahren dass ich auch die Klasse B umschreiben soll , aber nicht dass ich mit dem aktuellen Führerschein nicht fahren darf.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo ich beschuldigt bin ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Was kann jetzt passieren?Was kann ich machen?
Danke im Voraus
Victor
Hallo Victor,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt und besprechen Sie mit diesem das weitere Vorgehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich moechte gerne meinen 1986 erhaltenen Fuehrerschein mit dem neuen EU Fuehrerschein ersetzen. Ich bin allerdings im Ausland (nicht EU) wohnhaft und habe mich in Deutschland abgemeldet. Ist es trotzdem moeglich bei meinem naechsten Deutschlandbesuch den neuen Fuehrerschein zu beantragen? Oder geht es auch bei der Deutschen Botschaft im Ausland?
MFG
Michael
Hallo Michael,
befindet sich Ihr Wohnsitz in einem anderen als einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, ist für solche Anliegen in der Regel jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Nehmen Sie dafür ggf. vorher Kontakt auf.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich hab einen Rosa Schein .
Darauf den ehemaligen 1er , also unbegrenzt Motorrad und bis 7,5 t, ausserdem natürlich mit Hänger.
Ich bin 48 Jahre alt. Gilt das alles dann bis 2033 , oder nicht ?
MFG
Heike schacha
Hallo Heike,
die Fahrerlaubnis mit der Sie einen LKW führen können ist aufgrund einer Gesetzesänderung zeitlich befristet. Diese besteht bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach ist unter anderem ein spezielles ärztliches Gutachten notwendig, um die Berechtigung für weitere 5 Jahre zu erhalten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Danke für die ausführlichen Infos.
Bekommt man eigentlich den alten Schein nach der Umschreibung (sozusagen als Andenken) zurück?
Und gibt es bei der Umschreibung der Klassen (von 3,4,5 in B,…) Einschränkungen hinsichtlich dessen was erlaubt ist (z.B. Anzahl Personen, die befördert werden dürfen oder zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs, das gefahren werden darf)?
Danke!
MfG Hans
Hallo Hans,
grundsätzlich besteht bei der Umschreibung des Führerscheins Bestandsschutz. Sie sind also auch mit dem Kartenführerschein weiterhin dazu befugt, die gleichen Fahrzeuge zu führen. Eine Einschränkung gibt es nur bei der Gültigkeit der Lkw-Führerscheine.
In der Regel sollten Sie Ihren Führerschein auch als Andenken behalten dürfen, nachdem dieser entwertet wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Kann ich den alten Lappen weiter gehalten, oder musst ich ihn abgeben. MFG Wolfgang
Hallo Wolfgang,
haben Sie Ihren Pkw-Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten, muss dieser bis zum 19. Januar 2033 umgeschrieben werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
vielen Dank
sehr ausführlich, informativ und klar zu verstehen
danke
Zwar ausführlich, aber leider nicht informativ genug und teilweise nicht zu verstehen:
1. wenn ich Jahrgang 1950 bin muss ich meinen Führerschein bis zum 9.01,2033 umschreiben lassen. Ausgestellt wurde er 2001, also Umschreibung bis 09.01.2026 (s.o.).
Was trifft denn nun für mich zu?
2. Zum biometrischen Passbild werden die Kriterien aufgeführt, z.B. soll das Gesicht NICHT durch Kopfbedeckungen bedeckt sein (s.o.), Im nächsten Satz heißt es dagegen: „Das ist nur dann möglich, wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen.“
Heißt das, wenn ich aus religiösen Gründen z.B. ein Kopftuch trage, das mein Gesicht teilweise verdeckt, ist mein Passbild trotzdem biometrisch korrekt?
Ergänzung zu meinem Kommentar vom 20.01.2021:
Ich muss also meinen EU-Führerschein nach obiger Aussage unter dem Bild eines EU-Führerscheins überhauptnicht umschreiben lassen:
„Den EU-Führerschein können, aber müssen Sie nicht umschreiben lassen.“