Bekommen Sie den Führerschein ohne MPU zurück?
Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Folgt dem Fahrerlaubnisentzug immer die MPU?
Der Fahrerlaubnisentzug stellt für alle betroffenen Kraftfahrer eine hohe Belastung dar. Die zuvor gelebte individuelle Mobilität wird enorm eingeschränkt. Wurde der Führerschein von den Behörden eingezogen, müssen Betroffene zunächst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren hinter sich bringen. Danach gibt es die Möglichkeit, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen.
Für den Führerschein ist die Wiedererteilung auch ohne MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) möglich. Das ungeliebte Gutachten wird nur dann verordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde berechtigte Zweifel an der Fahreignung hat. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein Kraftfahrer acht Punkte in Flensburg gesammelt hat oder durch Alkohol und Drogen auffällig geworden ist.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Den Führerschein zurück ohne MPU – Ist das möglich?
Die MPU ist nicht immer die Folge des Entzugs der Fahrerlaubnis. Erst, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung des Führerscheininhabers hat, wird sie zur Pflicht. Häufig wird eine MPU nach einer Drogen- oder Alkoholfahrt verhängt oder wenn mehr als acht Punkte in Flensburg gesammelt wurden.
Wenn eine MPU verordnet wurde, ist ein positives Ergebnis notwendig, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Wenn Sie allerdings eine MPU umgehen möchten, ist auch es auch möglich, dass Sie die Tilgungsfrist gemäß § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) abwarten. Warum es jedoch risikoreich ist, erfahren Sie hier.
Die MPU selbst hat keine Verjährungsfrist. Die Verjährung von Straftaten, wegen derer der Führerschein entzogen wurde, hat jedoch eine: Es dauert zehn Jahre, dann sind sie verjährt. Bis diese Verjährung beginnt, können weitere fünf Jahre ins Land ziehen. Insgesamt kann es also bis zu fünfzehn Jahre dauern, in denen es zu keinen weiteren Ordnungswidrigkeiten kommen darf, bis Sie den Führerschein ohne MPU zurückbekommen.
Wiedererteilung vom Führerschein – auch ohne MPU ist das möglich!
Folgt jetzt die MPU? Oftmals kommt es auf bestimmte Grenzwerte an. Bei Alkohol ist beispielsweise für den Führerschein eine Wiedererteilung auch ohne MPU möglich. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist gemäß Bußgeldkatalog ab einem Wert von 1,1 Promille gegeben. Die Anordnung einer MPU erfolgt aber in der Regel erst ab 1,6 Promille Blutalkohol. Allerdings sind einige Bundesländer wie Baden-Württemberg mittlerweile dazu übergegangen, das Gutachten schon früher zu verlangen.
Es bleibt also stets eine Ermessenssache, ob Sie von der Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ohne MPU zurück- bzw. wiedererhalten. Das Gutachten ist jedenfalls nicht immer die Folge eines Führerscheinentzugs. Ist dies bei Ihnen der Fall, erhalten Sie den Führerschein ohne MPU wieder. Sie bekommen diesen allerdings nur auf Antrag und nach Absolvieren der Sperrfrist. Hier unterscheidet sich der Fahrerlaubnisentzug grundlegend vom Fahrverbot, bei dem Sie die Fahrerlaubnis direkt nach Ablauf des Verbots zurückerhalten.
Führerscheintourismus: EU-Führerschein statt MPU
Nicht immer gibt es den Führerschein wieder, ohne dass eine MPU angeordnet wird.
Um weiterhin in Deutschland ein Fahrzeug führen zu dürfen, müssen die Betroffenen die Untersuchung bei einer der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) durchführen lassen.
Dies ist allerdings häufig leichter gesagt als getan. Die MPU ist teuer und die Vorbereitung auf den Test recht zeitaufwendig.
Erschwerend kommt dazu, dass die Durchfallquote mit rund 50 Prozent hoch ist. Die Wiederholung der MPU ist also nicht unüblich.
Das führt nicht selten zu folgender Situation: Die Betroffenen brauchen den Führerschein wieder, bekommen diesen aber ohne positives MPU-Gutachten nicht mehr zurück. Der finanzielle Aufwand für den Test, der samt Vorbereitung und Abstinenznachweisen auch schon mal im Tausenderbereich liegen kann, ist nicht von jedem zu stemmen. Betroffene versuchen daher, die für den Führerschein notwendige MPU zu umgehen. Aber ist das überhaupt legal möglich?
Ausländischer EU-Führerschein: Ohne MPU zurück auf die Straße
Vor einigen Jahren kam es zum regelrechten Führerscheintourismus, denn scheinbar gab es den Führerschein ohne eine MPU zurück. Ein neues Gesetzt bzw. vielmehr eine europäische Verordnung hatte vielen Betroffenen Hoffnung gemacht. Hintergrund war die Vereinheitlichung der Fahrerlaubnis in Europa, wodurch sich jedes Land dazu verpflichtet hatte, die Führerscheine der anderen Mitgliedsstaaten zu akzeptieren. Demnach ist eine Fahrerlaubnis aus Tschechien oder Polen in Deutschland genauso gültig wie eine inländische.
Viele hatten daraufhin versucht, mit ausländischer Fahrerlaubnis die MPU zu umgehen. Ein EU-Führerschein ließ sich relativ günstig in den osteuropäischen Nachbarländern erwerben. In der Folge gab es einige Verwirrung, ob diese Praxis überhaupt legal sei. Erst ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgte für Klarheit.
Klarstellung durch das EuGH
Ausländische Führerscheine (EU) sind grundsätzlich von Deutschland zu akzeptieren, allerdings muss der Wohnsitz beim Erwerb der Fahrerlaubnis nachweislich sechs Monate im entsprechenden Land gelegen haben. Außerdem muss die Sperrfrist bereits abgelaufen sein. Der Weg über das Ausland (z. B. Tschechien oder Polen), um in kurzer Zeit den Führerschein ohne MPU zurückzubekommen, steht demnach nicht mehr offen für Personen mit deutschem Wohnsitz. Das Dokument ist in Deutschland nicht gültig. Wer dennoch ein Fahrzeug führt, fährt ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar.
Kann ich den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren wiederbekommen?
Viele Betroffene fragen sich, ob es für eine MPU eine Verjährung gibt. Der Gesetzgeber hat offiziell zwar keine Frist festgeschrieben, allerdings lässt sich diese über Umwege erreichen. Dieser Weg verlangt aber viel Geduld und birgt das Risiko, dass erneut eine Fahrschule besucht werden muss.
Entscheidend ist die Tilgungsfrist gemäß § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG), wonach alle Vergehen, welche zum Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland geführt haben, gelöscht werden.
Ohne diese Einträge im Fahreignungsregister kann laut Verkehrsrecht keine MPU angeordnet werden. Die Tilgung erfolgt generell nach 10 Jahren. Den Führerschein zurück ohne MPU gibt es aber erst später. Grund dafür ist, dass die Frist nicht zeitgleich mit dem Vollzug vom Verstoß beginnt. Sicher gibt es den Führerschein daher erst nach 15 Jahren ohne MPU zurück.
Tilgungsfrist: Den Führerschein gibt es nach 10 bis 15 Jahren ohne MPU zurück
Endlich wieder Auto fahren. So einfach ist das leider nicht. Während der Tilgung dürfen keine Verwaltungsakte die Frist unterbrechen. Wer Punkte als Fußgänger oder Radfahrer sammelt bzw. zu früh einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt, wartet umsonst. Die Frist wird unterbrochen und die MPU kann nicht verjähren. Auch wenn die Tilgungsfrist zehn Jahre beträgt, Sie erhalten erst nach 15 Jahren den Führerschein zurück, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Entscheidend ist, wann die Frist beginnt zu laufen. Dies kann von verschiedenen Verwaltungsakten abhängig sein.
Bitte beachten: Nach der langen Wartezeit kann die Führerscheinstelle das erneute Ablegen der Fahrprüfung samt Fahrstunden verlangen.
Hallo,
Musste meine Pappe im Dezember 2003 abgeben wegen Alkohol ( unter 1 Promille )
zu schnellen fahrens und verschiedene kleinere Dilikte, so das ich damal meine 18 Punkte voll hatte, habe jetzt einen Antrag auf Neuerteilung gestellt.
Wie stehen meine Chancen, eine Fahrschule habe ich bereits insolviert wegen Theorie und Praxis, warte jetzt auf ein Ergebniss aber würde schon gerne vorher wissen wollen wie meine Chancen stehen.
Vielen Dank schon mal an euch!!
Hallo Jochen,
das könnte nur ein Anwalt mit Akteneinsicht zuverlässig beantworten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo an das Team und vorab vielen Dank für Ihre Mühe!
Ich habe meinen Führerschein (damals 1 & 3, heute A & B) 1978 gemacht und wg. einer Alkoholfahrt 1987 verloren. Nach einer bestandenen MPU habe ich meinen 3er Führerschein 1990 mit den damals erforderlichen 10 praktischen (vom Gesetzgeber vorgeschriebenen) Fahrstunden und der Theorie wiedererlangt. Mittlerweile habe ich auch den LKW-Führerschein (C & CE) und bin als Kraftfahrer seit mehr als 10 Jahren Punkte- und unfallfrei unterwegs. Meine Frage an Sie! Kann ich meinen 1978 gemachten Motorradführerschein ohne Fahrschulprüfung wiedererlangen
MfG Vocke
Hallo vocke14,
diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Es obliegt der Fahrerlaubnisbehörde, an welche Voraussetzungen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geknüpft wird.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag
Ich habe nie einen Führerschein besessen, wurde aber 2008 mit Cannabis erwischt, wollte 2009 meinen Führerschein machen. Da habe ich dann erfahren das ich eine MPU machen soll. Jetzt Meine frage, wann würde die MPU bei mir wegfallen?
Vielen Dank
Hallo Patrick,
eine Verjährung der MPU-Anordnung tritt frühestens nach 15 Jahren ein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Team bussgeldrechner.org, nach dem Verlusst meines Führerscheines (Alkohol) vor knapp 21 Jahren habe ich mich nach kurzer Zeit damit arangiert, mein Leben so einzurichten, dass es auch ohne Ihn und dazu noch viel billiger geht. Ich habe seither keine weiteren Einträge, oder Punkte als Fussgänger und Radfahrer bekommen. Meine heutige Arbeit in der Pflege, hat durch Weiterbildung einen erweiterten Radius bekommen, weshalb ich darüber nachdenke, meinen entzogenen Führerschein wieder zu beantragen. Ich wohne heute in Rheinland Pfalz, werde aber in absehbarer Zeit nach Mecklenburg/Vorpommern umziehen. Meine Frage an sie lautet: Welche Unterschiede gibt es je nach Bundesland, bei der Beantragung und Wiedererteilung des Führerscheines zu beachten
Hallo Frank S.,
grundsätzlich sollte es keine Unterschiede geben. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen möchten, müssen Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen an eine Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dort bearbeitet man Ihren Antrag und informiert Sie über den weiteren Verlauf.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Bis zur nächsten Frage.
Frage: Nachdem ich Theorie und Praxisprüfung abgelegt habe,bekomme ich dann meine alten Führerscheinklassen zurück?
Hallo Schlebusch,
das kommt darauf an, für welche Klasse Sie die Prüfungen abgelegt haben.
Ihr Team von bussgeldrechner.org