Was sind Führerschein und Fahrerlaubnis?
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Führerschein nicht mitgeführt | 10 € |
Führerschein nach Verlust & Wiederfinden nicht bei der zuständigen Behörde abgeliefert, obwohl bereits ein neuer ausgestellt wurde | 25 € |
Führerschein nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich abgegeben | 25 € |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fahren mit gefälschtem Führerschein (Urkundenfälschung) | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Führerschein und Fahrerlaubnis
Jede Person, die im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge bedienen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. So steht es bereits in § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geschrieben. Diese Fahrerlaubnis wird nach verschiedenen Klassen ausgestellt und ist demnach nur für eine Fahrzeugart bzw. eine Gruppe von Fahrzeugen gültig.
Die Führerschein-Bezeichnungen für die verschiedenen Klassen werden in Deutschland durch Buchstaben angegeben. Haben Sie die Fahrerlaubnis erhalten, muss diese mithilfe einer amtlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck gibt es den Führerschein, mit dem Sie das Recht haben, ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse im Verkehr zu führen.
Allgemeine Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein
Der Führerschein ist ein Dokument, welches nachweist, dass eine Fahrerlaubnis der jeweiligen Führerscheinklasse vorliegt.
Um einen Führerschein erwerben zu können, ist ein Besuch der Fahrschule vonnöten. Nach bestandener praktischer Fahrprüfung wird das Dokument ausgehändigt und berechtigt ab diesem Zeitpunkt zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Haben Sie das Dokument nicht dabei und geraten in eine Polizeikontrolle, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.
Was ist eine Fahrerlaubnis?
Nach § 2 StVG erhält der Bewerber die Fahrerlaubnis dann, wenn er:
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.“
Neben einer Prüfung muss vor Erhalt der Fahrerlaubnis ein Sehtest für den Führerschein gemacht und bestanden werden.
Weitere Infos zu den Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis
Der EU-Führerschein
Seit 1909 gibt es in Deutschland den Führerschein. Grob blieb dieser in den Grundbestandteilen bestehen, bis im Jahr 1999 die EU-Fahrerlaubnisverordnung und somit der EU-Führerschein eingeführt wurde.
Seitdem werden Fahrzeuge international zudem in unterschiedliche Klassen aufgeteilt. Je nach Klasse werden dieser verschiedene Buchstaben zugewiesen, die für jeweils andere Fahrzeugarten stehen.
Die letzte Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gab es im Jahr 2013: Einige Fahrerlaubnisklassen und die Gültigkeitsfrist des Führerscheins wurden geändert.
Alle vor dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine sowie der DDR-Führerschein haben eine Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033 und müssen danach neu beantragt werden. Das gilt allerdings nicht für die Fahrerlaubnis, sondern nur für das ausgestellte Dokument, den Führerschein. Ein Führerschein, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist 15 Jahre gültig. Erst danach ist ein neuer Führerschein – auch hier keine neue Erlaubnis – notwendig.
Internationaler Führerschein und vorläufiger Führerschein
Besitzen Sie einen EU-Führerschein, dürfen Sie damit in jedem Land der Europäischen Union (EU) die Kraftfahrzeuge fahren, die Sie mit Ihrer Führerscheinklasse abdecken.
Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fahren wollen, benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.
Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig, kann nicht verlängert werden und darf die Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins nicht überschreiten. Wenn Sie zum Beispiel einen Urlaub in den USA planen und dort Autofahren wollen, ist ein internationaler Führerschein nötig.
Ein vorläufiger Führerschein wird dann von der Behörde ausgestellt, wenn Ihnen Ihr normaler Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben. Mit diesem überbrücken Sie also die Zeit, bis ein Ersatz ausgestellt wird.
Bei jeder Autofahrt müssen Sie den vorläufigen Führerschein dabei haben, bis Ihnen Ihr richtiger EU-Führerschein erneut ausgestellt wird.
Führen Sie dieses Ausweisdokument nicht mit, müssen Sie mit einem Verwarngeld für das Autofahren ohne Führerschein von 10 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog rechnen.
Umtausch des Führerscheins
Liegt bei Ihnen aufgrund einer Eheschließung o. ä. eine Namensänderung vor, können Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Pflicht, einen Führerschein nach einer Namensänderung umzutauschen und die Informationen zu erneuern. Wenn Sie den Führerschein nicht tauschen, sollten Sie immer zusätzlich ein weiteres Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen.
Infos zur Gültigkeit des Führerscheins
Führerschein und Erklärung der Kennziffern
Neben den einzelnen Führerscheinklassen für die Fahrzeuge gibt es zudem beim Führerschein Kennziffern, die für die jeweilige Klasse weitere Informationen geben. Diese Schlüsselzahlen auf dem Führerschein gelten von 0 bis 100 international, alle weiteren Kennziffern sind nur in Deutschland gültig.
Sind Sie beispielsweise Brillenträger, so ist auf dem Führerschein die Ziffer „01.01“ für eine Brille, bzw. „01.02“ für Kontaktlinsen vermerkt. Werden Sie beim Autofahren kontrolliert und tragen Sie die vorgeschriebene Sehhilfe nicht, kann ein Bußgeld von 25 Euro auf Sie zukommen.
Der Führerschein und die Probezeit
Wenn Sie einen Führerschein machen und zum ersten Mal die Fahrerlaubnis erhalten, befinden Sie sich zwei Jahre lang in einer Probezeit. In dieser Zeit werden Delikte im Verkehr strenger geahndet. Die Probezeit beim Führerschein dient erzieherischen Zwecken und soll den Fahranfänger für das Verkehrsgeschehen und andere Verkehrsteilnehmer sensibilisieren.
Begehen Sie in der Probezeit einen A-Verstoß – zum Beispiel wenn Sie mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h geblitzt werden – wird Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert.
Einzig bei den Führerscheinklassen AM, L und T müssen Sie keine Probezeit durchlaufen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Welche Strafe kommt auf Sie zu?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und unterscheidet sich hiermit vom Fahren ohne Führerschein, bei dem lediglich ein Verwarngeld anfällt. Nach § 21 des StVG können beim Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe angesetzt werden.
Ein gefälschter Führerschein kann ebenfalls Strafe provozieren. Diese Tat gilt als Urkundenfälschung und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Wenn Sie nach Entziehung der Fahrerlaubnis Ihren Führerschein nicht direkt abgeben, droht Ihnen laut aktuellem Bußgeldkatalog ebenfalls ein Bußgeld von 25 Euro. Gleiches gilt, wenn Sie den Führerschein für Eintragungen nicht unverzüglich der Führerscheinbehörde aushändigen oder den Führerschein nach Verlust und Wiederfinden nicht der zuständigen Behörde ausliefern, obwohl Sie schon einen neuen Führerschein besitzen.
Weitere Infos zu Verstößen und Sanktionen bei Fahrerlaubnis und Führerschein
Der Fahrerlaubnisentzug
Bei vielen Ordnungswidrigkeiten wird Ihnen für einen oder mehrere Monate der Führerschein entzogen.
Punkte und Bußgelder sind ebenfalls oft der Fall. Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten, bekommen Sie Ihren Führerschein nach der festgelegten Zeit zurück.
Wird Ihnen jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie beispielsweise mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt wurden, erfolgt erst nach einer Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Den EU-Führerschein dann ohne eine MPU zurückzuerlangen, ist selten der Fall. Bei den meisten Alkoholfahrten – und in der Regel immer ab 1,6 Promille – ist eine MPU obligatorisch. Eine Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU wird nicht gewährt.
Hallo, Führerscheinentzug 2008 wegen 2,02 Promille..
Strafe 450 € und 10 Monate Fahrverbot.
Danach mal ein Aufbauseminar zum Thema Alkohol gemacht.
Seit dem bin ich nicht gefahren bzw. im Besitz der Fahrerlaubnis.
Kann ich jetzt den Führerschein nach Ablauf der Strafe und der 10 jährigen Verjährungsfrist einfach neu beantragen? Wenn ja, welche Dokumente benötige ich dafür und wo finde ich den Gesetzestext dazu ?
Hi einen bekannten fährt seit jaren mitt ein gekaufte führerschein und bei der kontrolle hat die polizei nicht erkannt??
Hallo,
auf meinem alten grauen Führerschein steht noch mein Mädchenname und meine damalige Wohnadresse. Bin ich verpflichtet den Führerschein gegen einen neuen einzutauschen bzw. muss ich die Daten aktualisieren lassen?
Vielen Dank
Hallo Edith,
bei einem Umzug oder einer Namensänderung sind Sie in der Regel nicht dazu verpflichtet den Führerschein umzutauschen. Schließlich sind Ihre aktuellen Daten dem Personalausweis zu entnehmen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Liebes Bußgeldrechner Team,
Mein Freund hat einen Spanischen EU Führerschein und wollte diesen Ummelden auf den Deutschen, zumindest war er bei der Zulassungstelle.
Die haben ihm den FS weggenommen und nun hat er ein Schreiben erhalten das der FS gefälscht ist und dieser zur Staatsanwaldschaft weitergeleitet wird.
Er ist ja garnicht Auto gefahren, zumindest kann man das ja garnicht feststellen.
Wurde weder geblitzt noch angehalten (hat aber ein Auto auf sich angemeldet.)
mit was muss er rechnen und kann er jetzt einen Deutschen führerschein anfangen ?
Hallo Amet M,
ohne Akteneinsicht ist keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
ich habe den alten grauen Führerschein und benötige einen internationalen für einen Urlaub außerhalb der EU. Ist der internationale F ein weiterer? Muss ich den grauen deshalb austauschen? Was benötige ich für den internationalen?
Vielen Dank für eure Antwort.
Viele Grüße
Hallo Maggie,
internationale Führerscheine werden nur auf Basis des EU-Führerscheins ausgestellt. Um einen Austausch Ihres alten Scheins kommen Sie also nicht herum. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach den benötigten Dokumenten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Am 10.05.2006 (rechtskräftig 30.05.2006) wurde mir der Führerschein wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährung durch Trunkenheit entzogen. Ich habe danach eine Therapie und eine MPU gemacht. Der Führerschein wurde am 20.01.11 mir wieder erteilt. Meine Frage: ist diese Straftat nunmehr getilgt und aus dem Verkehrsregister gelöscht?
Danke für eine kurzfriste Rückantwort.
Hallo Magar,
ja, das sollte sie. Vergehen werden, je nach Schwere, spätestens nach zehn Jahren plus einem Jahr Überliegefrist getilgt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Unser fester Wohnsitz ist seit mehreren Jahren in den USA und wir waren im Sommer in Deutschland zu Besuch.
Mein Mann hat ein Ticket wegen zu schnellem Fahren bekommen (es war wirklich ein Versehen!) musste sein Bußgeld sofort bezahlen und soll nun seinen Führerschein abgeben. Leider kann er seinen deutschen Führerschein nicht finden und hat nur seinen amerikanischen Fuehrerschein. Welche Möglichkeiten hat er?
Danke für die Antwort im Voraus.
Hallo Susanne,
über die Kooperation der USA und Deutschland bzgl. der Verfolgung von Verkehrsdelikten liegen uns leider keine Informationen vor. Solche Informationen sollten Sie bei der zuständigen Bußgeldbehörde bzw. einer Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und letzlich beim Fahren mit dem Auto meines Vaters erwischt worden. Der wußte davon nichts. Leider hatte auch noch Gras geraucht und das wurde ebenfalls festgestellt. Ich weiß das ich ganz schön Mist gebaut habe. Aber können Sie mir bitte mitteilen mit welchen Strafen ich rechnen muß. Ich meine Führerscheinsperre, MPU und wird ggf. auch mein Vater noch belangt?
Danke für eine Antwort
Hallo Tamara,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt gemäß § 21 StVG einen Straftatbestand. Dieser kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden – auch für den Halter, wenn dieser zuließ, dass der Betroffene gefahren ist. Das Fahren unter Drogeneinfluss kann ggf. erschwerend hinzukommen. Ob eine Führerscheinsperre zu den strafrechtlichen Sanktionen hinzutritt, ist im Einzelfall zu entscheiden.
– Die Redaktion
Darf ich mit einen Polnischen Führerschein in Deutschland fahren.
Habe 185 Tage eine Wohnung in Pohlen gemietet.
Vor 15 Jahren wurde mir der Führerschein in Deutschland enzogen.
Hallo Thorsten,
in aller Regel wird ein polnischer Führerschein anerkannt, wenn Sie 185 Tage oder mehr Ihren festen Wohnsitz in Polen hatten.
– Die Redaktion
Nehmen wir an Person A wurde im Februar 2016 (vor 1,5 jahren) bei einer kontrolle von der Polizei angehalten und zeigte einen Führerschein vor der von der Polizei als totalfälschung deklariert wurde. Weil Person A vorher keine Führerschein gemacht hatte wird ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Schuld gelegt und Urkundenfälschung. Person A habe keine Vorstrafen und ist nicht sonderlich aufgefallen.
– muss Person A eine MPU machen?
– hat Person A eine Sperre zum erlangen der Fahrerlaubnis
– Mit welcher strafe muss Person A rechnen?
Hallo Anton,
ob eine MPU und eine Sperrfrist angeordnet werden, liegt im Ermessen der Behörden. Fahren ohne Fahrlerlaubnis wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert. Ebenso verhält es sich bei der Urkundenfälschung.
– Die Redaktion
Hallo,
ich habe verpasst, vor sehr langer Zeit im Fahrzeugbrief und – schein meine neuen Angaben (Wohnadresse) eintragen zulassen. Ich habe eine Aufforderung, dieses innerhalb von 14 Tagen in Ordnung zubringen. Wenn ich das nicht einhalte, will man mir den Betrieb meines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr untersagen.
Ich möchte das nicht mehr machen lassen, weil ich in 4 Wochen in ein anderes Bundesland umziehe und mich dort mit allem wieder neu anmelden muss.
Das habe ich der Behörde telefonisch mitgeteilt.
Würde gerne wissen, was kommt bei Nichteinhaltung auf mich zu ?
Vielen Dank
Hallo Maria,
in diesem Fall wird Ihnen der Betrieb des Kfz auf öffentlichen Straßen untersagt. Zusätzlich kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich habe Führerschein klasse B, aber mein Auto und Wohnwagen zusammen ist 3590 kg.
Es ist die Toleranz für das Gewicht oder nicht.
gibt es eine Strafe.
danke
Hallo Carlos,
Sie müssen sich grundsätzlich an die Vorschriften zum zulässigen Gesamtgewicht halten. Tun Sie dies nicht, kann Ihr Gespann aufgrund von Überladung stillgelegt werden oder es droht der Vorwurf von Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil Sie nicht über die Klasse BE verfügen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe meinen FS am 05.01,1983 gemacht und behielt bis zum 27.09.2006 meinen Grauen FS. Nachdem ich den Scheckkarten FS bekam, habe ich mich gewundert, da ich für die CE Klasse eine Begrenzung bis zum 28.01.2015 bekam. In der Spalte 12 steht noch eine Bezeichnung 79(c1E>12000kg,Ls3) Ferner steht bei meinem C1 ebenfalls eine Bemerkung 171. was bedeutet jeweils die Bemerkung und warum wurde mein FS begrenzt?
Wäre für eine Info sehr dankbar.
Hallo Anette Christine,
es galt in dieser Zeit eine Befristung der CE-Klasse bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) heißt: max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen „L“ und der „3“ steht ein Symbol das bedeutet „kleiner/ gleich“; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl
Die Schlüsselzahl 171 bedeutet, dass Sie die Klasse C1 fahren dürfen und das dies auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste gültig ist.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
bin in Deutschland geblitzt worden. Bin Pole mit polnischem Führerschein. Bujssgelsdtelle will nun Bussgeld und 1 Monat Führerschein. Dürfen die das überhaupt Fahrerlaubnis polnische einziehen ??
Hallo Christian,
das Fahrverbot gilt für Deutschland. Es ist dabei entscheidend, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Mein Kollege hat den Führeschein für maximal 3,5 tonnen, fährt aber einen LKW für 4,5 tonnen. Mit welcher strafe müßte er bei einer kontrolle rechnen ?
Hallo Alexander,
das Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr geahndet.
Das Team von bussgeldrechner.org
Habe seit 2008 einen Schwedischen Führerschein, wurde oft agehalten und Kontrolliert hatte nie probleme selbst bei der Führerscheinstelle sagte man zu mir ich könnte es gegen Deutsche Führerschein für 38€ umtauschen lassen wollte es auch machen aber beim letzten kontrolle sagten mir die Polizisten es sei gefälscht und mir wird jetzt Urkundenfälschung vorgevorfen….. mit welche strafe kann ich rechnen ? Was muss ich machen ?
Hallo Baris,
Urkundenfälschung wird in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) geahndet. Eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen jedoch leider nicht geben. Dazu müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Bin mit 1,56 Promille gestoppt wurden.Muß ich mit MPU rechnen?war vorher nicht auffällig !!
Hallo Michael,
mit einer MPU müssen Sie durchaus rechnen. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und variablen Bußgeld, sowie Fahrverbot.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe eine Anzeige wegen BTMG bekommen. Die Polizisten haben aber keinen Test mit mir gemacht. Jetzt meine Frage:
Kann ich trotzdem meinen Führerschein verlieren bzw. wird die Führerscheinstelle mir mit einem Piss-Test drohen oder gar mit MPU? (war bis dato polizeilich nicht bekannt)
Um eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Hallo Shala,
welche Maßnahmen die einzelnen Organe letztlich ergreifen werden, können wir nicht voraussehen. Es ist jedoch all dies möglich.
Das Team von bussgeldrechner.org