Was sind Führerschein und Fahrerlaubnis?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

TatbestandBußgeld
Führer­schein nicht mitgeführt10 €
Führer­schein nach Verlust & Wieder­finden nicht bei der zustän­digen Behörde abgeliefert, obwohl bereits ein neuer ausgestellt wurde25 €
Führer­schein nach Ent­ziehung der Fahrer­laubnis nicht unver­züglich abgegeben25 €
Fahren ohne Fahrer­laubnisFreiheits­strafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Fahren mit gefälschtem Führerschein (Urkunden­fälschung)Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Führerschein und Fahrerlaubnis

Mit dem EU-Führerschein können Sie in jedem Land der Europäischen Union fahren.
Mit dem EU-Führerschein können Sie in jedem Land der Europäischen Union fahren.

Jede Person, die im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge bedienen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. So steht es bereits in § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geschrieben. Diese Fahrerlaubnis wird nach verschiedenen Klassen ausgestellt und ist demnach nur für eine Fahrzeugart bzw. eine Gruppe von Fahrzeugen gültig.

Die Führerschein-Bezeichnungen für die verschiedenen Klassen werden in Deutschland durch Buchstaben angegeben. Haben Sie die Fahrerlaubnis erhalten, muss diese mithilfe einer amtlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck gibt es den Führerschein, mit dem Sie das Recht haben, ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse im Verkehr zu führen.

Allgemeine Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

FAQ: Führerschein

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Der Führerschein ist ein Dokument, welches nachweist, dass eine Fahrerlaubnis der jeweiligen Führerscheinklasse vorliegt.

Wie bekomme ich einen Führerschein in Deutschland?

Um einen Führerschein erwerben zu können, ist ein Besuch der Fahrschule vonnöten. Nach bestandener praktischer Fahrprüfung wird das Dokument ausgehändigt und berechtigt ab diesem Zeitpunkt zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

Haben Sie das Dokument nicht dabei und geraten in eine Polizeikontrolle, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.

Was ist eine Fahrerlaubnis?

Nach § 2 StVG erhält der Bewerber die Fahrerlaubnis dann, wenn er:

  1. seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 26) im Inland hat,
  2. das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
  3. zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  4. zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  5. die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  6. Erste Hilfe leisten kann und
  7. keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.“

Neben einer Prüfung muss vor Erhalt der Fahrerlaubnis ein Sehtest für den Führerschein gemacht und bestanden werden.

Weitere Infos zu den Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis

Der EU-Führerschein

Fahren Sie außerhalb der EU Auto, ist ein internationaler Führerschein nötig.
Fahren Sie außerhalb der EU Auto, ist ein internationaler Führerschein nötig.

Seit 1909 gibt es in Deutschland den Führerschein. Grob blieb dieser in den Grundbestandteilen bestehen, bis im Jahr 1999 die EU-Fahrerlaubnisverordnung und somit der EU-Führerschein eingeführt wurde.

Seitdem werden Fahrzeuge international zudem in unterschiedliche Klassen aufgeteilt. Je nach Klasse werden dieser verschiedene Buchstaben zugewiesen, die für jeweils andere Fahrzeugarten stehen.

Die letzte Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gab es im Jahr 2013: Einige Fahrerlaubnisklassen und die Gültigkeitsfrist des Führerscheins wurden geändert.

Alle vor dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine sowie der DDR-Führerschein haben eine Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033 und müssen danach neu beantragt werden. Das gilt allerdings nicht für die Fahrerlaubnis, sondern nur für das ausgestellte Dokument, den Führerschein. Ein Führerschein, der nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist 15 Jahre gültig. Erst danach ist ein neuer Führerschein – auch hier keine neue Erlaubnis – notwendig.

Internationaler Führerschein und vorläufiger Führerschein

Besitzen Sie einen EU-Führerschein, dürfen Sie damit in jedem Land der Europäischen Union (EU) die Kraftfahrzeuge fahren, die Sie mit Ihrer Führerscheinklasse abdecken.

Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fahren wollen, benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.

Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig, kann nicht verlängert werden und darf die Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins nicht überschreiten. Wenn Sie zum Beispiel einen Urlaub in den USA planen und dort Autofahren wollen, ist ein internationaler Führerschein nötig.

Beim Fahren ohne Führerschein fällt ein Verwarngeld von 10 Euro an.
Beim Fahren ohne Führerschein fällt ein Verwarngeld von 10 Euro an.

Ein vorläufiger Führerschein wird dann von der Behörde ausgestellt, wenn Ihnen Ihr normaler Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben. Mit diesem überbrücken Sie also die Zeit, bis ein Ersatz ausgestellt wird.

Bei jeder Autofahrt müssen Sie den vorläufigen Führerschein dabei haben, bis Ihnen Ihr richtiger EU-Führerschein erneut ausgestellt wird.

Führen Sie dieses Ausweisdokument nicht mit, müssen Sie mit einem Verwarngeld für das Autofahren ohne Führerschein von 10 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog rechnen.

Umtausch des Führerscheins

Liegt bei Ihnen aufgrund einer Eheschließung o. ä. eine Namensänderung vor, können Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Pflicht, einen Führerschein nach einer Namensänderung umzutauschen und die Informationen zu erneuern. Wenn Sie den Führerschein nicht tauschen, sollten Sie immer zusätzlich ein weiteres Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen.

Infos zur Gültigkeit des Führerscheins

Führerschein und Erklärung der Kennziffern

Neben den einzelnen Führerscheinklassen für die Fahrzeuge gibt es zudem beim Führerschein Kennziffern, die für die jeweilige Klasse weitere Informationen geben. Diese Schlüsselzahlen auf dem Führerschein gelten von 0 bis 100 international, alle weiteren Kennziffern sind nur in Deutschland gültig.

Sind Sie beispielsweise Brillenträger, so ist auf dem Führerschein die Ziffer „01.01“ für eine Brille, bzw. „01.02“ für Kontaktlinsen vermerkt. Werden Sie beim Autofahren kontrolliert und tragen Sie die vorgeschriebene Sehhilfe nicht, kann ein Bußgeld von 25 Euro auf Sie zukommen.

Der Führerschein und die Probezeit

Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Führerscheinklassen erteilt.
Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Führerscheinklassen erteilt.

Wenn Sie einen Führerschein machen und zum ersten Mal die Fahrerlaubnis erhalten, befinden Sie sich zwei Jahre lang in einer Probezeit. In dieser Zeit werden Delikte im Verkehr strenger geahndet. Die Probezeit beim Führerschein dient erzieherischen Zwecken und soll den Fahranfänger für das Verkehrsgeschehen und andere Verkehrsteilnehmer sensibilisieren.

Begehen Sie in der Probezeit einen A-Verstoß – zum Beispiel wenn Sie mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h geblitzt werden – wird Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert.

Einzig bei den Führerscheinklassen AM, L und T müssen Sie keine Probezeit durchlaufen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Welche Strafe kommt auf Sie zu?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und unterscheidet sich hiermit vom Fahren ohne Führerschein, bei dem lediglich ein Verwarngeld anfällt. Nach § 21 des StVG können beim Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe angesetzt werden.

Ein gefälschter Führerschein kann ebenfalls Strafe provozieren. Diese Tat gilt als Urkundenfälschung und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Wenn Sie nach Entziehung der Fahrerlaubnis Ihren Führerschein nicht direkt abgeben, droht Ihnen laut aktuellem Bußgeldkatalog ebenfalls ein Bußgeld von 25 Euro. Gleiches gilt, wenn Sie den Führerschein für Eintragungen nicht unverzüglich der Führerscheinbehörde aushändigen oder den Führerschein nach Verlust und Wiederfinden nicht der zuständigen Behörde ausliefern, obwohl Sie schon einen neuen Führerschein besitzen.

Weitere Infos zu Verstößen und Sanktionen bei Fahrerlaubnis und Führerschein

Der Fahrerlaubnisentzug

Ein gefälschter Führerschein kann eine Strafe hervorrufen.
Ein gefälschter Führerschein kann eine Strafe hervorrufen.

Bei vielen Ordnungswidrigkeiten wird Ihnen für einen oder mehrere Monate der Führerschein entzogen.

Punkte und Bußgelder sind ebenfalls oft der Fall. Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten, bekommen Sie Ihren Führerschein nach der festgelegten Zeit zurück.

Wird Ihnen jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie beispielsweise mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt wurden, erfolgt erst nach einer Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Den EU-Führerschein dann ohne eine MPU zurückzuerlangen, ist selten der Fall. Bei den meisten Alkoholfahrten – und in der Regel immer ab 1,6 Promille – ist eine MPU obligatorisch. Eine Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU wird nicht gewährt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 3,84 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

34 Kommentare

  1. timmey

    4. August 2020 um 11:40

    Hallo, Führerscheinentzug 2008 wegen 2,02 Promille..
    Strafe 450 € und 10 Monate Fahrverbot.
    Danach mal ein Aufbauseminar zum Thema Alkohol gemacht.
    Seit dem bin ich nicht gefahren bzw. im Besitz der Fahrerlaubnis.
    Kann ich jetzt den Führerschein nach Ablauf der Strafe und der 10 jährigen Verjährungsfrist einfach neu beantragen? Wenn ja, welche Dokumente benötige ich dafür und wo finde ich den Gesetzestext dazu ?

  2. mickey

    14. Oktober 2018 um 14:37

    Hi einen bekannten fährt seit jaren mitt ein gekaufte führerschein und bei der kontrolle hat die polizei nicht erkannt??

  3. Edith

    5. April 2018 um 10:39

    Hallo,
    auf meinem alten grauen Führerschein steht noch mein Mädchenname und meine damalige Wohnadresse. Bin ich verpflichtet den Führerschein gegen einen neuen einzutauschen bzw. muss ich die Daten aktualisieren lassen?
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      9. April 2018 um 8:28

      Hallo Edith,
      bei einem Umzug oder einer Namensänderung sind Sie in der Regel nicht dazu verpflichtet den Führerschein umzutauschen. Schließlich sind Ihre aktuellen Daten dem Personalausweis zu entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Amet M

    19. Januar 2018 um 15:34

    Hallo Liebes Bußgeldrechner Team,

    Mein Freund hat einen Spanischen EU Führerschein und wollte diesen Ummelden auf den Deutschen, zumindest war er bei der Zulassungstelle.
    Die haben ihm den FS weggenommen und nun hat er ein Schreiben erhalten das der FS gefälscht ist und dieser zur Staatsanwaldschaft weitergeleitet wird.

    Er ist ja garnicht Auto gefahren, zumindest kann man das ja garnicht feststellen.
    Wurde weder geblitzt noch angehalten (hat aber ein Auto auf sich angemeldet.)

    mit was muss er rechnen und kann er jetzt einen Deutschen führerschein anfangen ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:10

      Hallo Amet M,

      ohne Akteneinsicht ist keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Maggie

    8. Dezember 2017 um 0:26

    Hallo liebes Team,

    ich habe den alten grauen Führerschein und benötige einen internationalen für einen Urlaub außerhalb der EU. Ist der internationale F ein weiterer? Muss ich den grauen deshalb austauschen? Was benötige ich für den internationalen?

    Vielen Dank für eure Antwort.

    Viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:11

      Hallo Maggie,

      internationale Führerscheine werden nur auf Basis des EU-Führerscheins ausgestellt. Um einen Austausch Ihres alten Scheins kommen Sie also nicht herum. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach den benötigten Dokumenten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Magar

    19. Oktober 2017 um 13:10

    Am 10.05.2006 (rechtskräftig 30.05.2006) wurde mir der Führerschein wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährung durch Trunkenheit entzogen. Ich habe danach eine Therapie und eine MPU gemacht. Der Führerschein wurde am 20.01.11 mir wieder erteilt. Meine Frage: ist diese Straftat nunmehr getilgt und aus dem Verkehrsregister gelöscht?
    Danke für eine kurzfriste Rückantwort.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:09

      Hallo Magar,

      ja, das sollte sie. Vergehen werden, je nach Schwere, spätestens nach zehn Jahren plus einem Jahr Überliegefrist getilgt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Susanne

    12. Oktober 2017 um 15:26

    Unser fester Wohnsitz ist seit mehreren Jahren in den USA und wir waren im Sommer in Deutschland zu Besuch.
    Mein Mann hat ein Ticket wegen zu schnellem Fahren bekommen (es war wirklich ein Versehen!) musste sein Bußgeld sofort bezahlen und soll nun seinen Führerschein abgeben. Leider kann er seinen deutschen Führerschein nicht finden und hat nur seinen amerikanischen Fuehrerschein. Welche Möglichkeiten hat er?
    Danke für die Antwort im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:39

      Hallo Susanne,

      über die Kooperation der USA und Deutschland bzgl. der Verfolgung von Verkehrsdelikten liegen uns leider keine Informationen vor. Solche Informationen sollten Sie bei der zuständigen Bußgeldbehörde bzw. einer Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Tamara

    16. August 2017 um 23:41

    Hallo, ich bin 17 Jahre alt und letzlich beim Fahren mit dem Auto meines Vaters erwischt worden. Der wußte davon nichts. Leider hatte auch noch Gras geraucht und das wurde ebenfalls festgestellt. Ich weiß das ich ganz schön Mist gebaut habe. Aber können Sie mir bitte mitteilen mit welchen Strafen ich rechnen muß. Ich meine Führerscheinsperre, MPU und wird ggf. auch mein Vater noch belangt?
    Danke für eine Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:46

      Hallo Tamara,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt gemäß § 21 StVG einen Straftatbestand. Dieser kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden – auch für den Halter, wenn dieser zuließ, dass der Betroffene gefahren ist. Das Fahren unter Drogeneinfluss kann ggf. erschwerend hinzukommen. Ob eine Führerscheinsperre zu den strafrechtlichen Sanktionen hinzutritt, ist im Einzelfall zu entscheiden.

      – Die Redaktion

  9. Torsten

    10. August 2017 um 19:08

    Darf ich mit einen Polnischen Führerschein in Deutschland fahren.
    Habe 185 Tage eine Wohnung in Pohlen gemietet.
    Vor 15 Jahren wurde mir der Führerschein in Deutschland enzogen.

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:46

      Hallo Thorsten,

      in aller Regel wird ein polnischer Führerschein anerkannt, wenn Sie 185 Tage oder mehr Ihren festen Wohnsitz in Polen hatten.

      – Die Redaktion

  10. Anton

    7. August 2017 um 21:26

    Nehmen wir an Person A wurde im Februar 2016 (vor 1,5 jahren) bei einer kontrolle von der Polizei angehalten und zeigte einen Führerschein vor der von der Polizei als totalfälschung deklariert wurde. Weil Person A vorher keine Führerschein gemacht hatte wird ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Schuld gelegt und Urkundenfälschung. Person A habe keine Vorstrafen und ist nicht sonderlich aufgefallen.

    – muss Person A eine MPU machen?
    – hat Person A eine Sperre zum erlangen der Fahrerlaubnis
    – Mit welcher strafe muss Person A rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:44

      Hallo Anton,

      ob eine MPU und eine Sperrfrist angeordnet werden, liegt im Ermessen der Behörden. Fahren ohne Fahrlerlaubnis wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert. Ebenso verhält es sich bei der Urkundenfälschung.

      – Die Redaktion

  11. maria

    23. Juli 2017 um 2:10

    Hallo,
    ich habe verpasst, vor sehr langer Zeit im Fahrzeugbrief und – schein meine neuen Angaben (Wohnadresse) eintragen zulassen. Ich habe eine Aufforderung, dieses innerhalb von 14 Tagen in Ordnung zubringen. Wenn ich das nicht einhalte, will man mir den Betrieb meines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr untersagen.
    Ich möchte das nicht mehr machen lassen, weil ich in 4 Wochen in ein anderes Bundesland umziehe und mich dort mit allem wieder neu anmelden muss.
    Das habe ich der Behörde telefonisch mitgeteilt.
    Würde gerne wissen, was kommt bei Nichteinhaltung auf mich zu ?
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:26

      Hallo Maria,

      in diesem Fall wird Ihnen der Betrieb des Kfz auf öffentlichen Straßen untersagt. Zusätzlich kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  12. Carlos

    9. Mai 2017 um 20:58

    Hallo, ich habe eine Frage.
      Ich habe Führerschein klasse B, aber mein Auto und Wohnwagen zusammen ist 3590 kg.
    Es ist die Toleranz für das Gewicht oder nicht.
    gibt es eine Strafe.
      danke

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 12:07

      Hallo Carlos,
      Sie müssen sich grundsätzlich an die Vorschriften zum zulässigen Gesamtgewicht halten. Tun Sie dies nicht, kann Ihr Gespann aufgrund von Überladung stillgelegt werden oder es droht der Vorwurf von Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil Sie nicht über die Klasse BE verfügen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Anette Christine

    18. Januar 2017 um 14:51

    Ich habe meinen FS am 05.01,1983 gemacht und behielt bis zum 27.09.2006 meinen Grauen FS. Nachdem ich den Scheckkarten FS bekam, habe ich mich gewundert, da ich für die CE Klasse eine Begrenzung bis zum 28.01.2015 bekam. In der Spalte 12 steht noch eine Bezeichnung 79(c1E>12000kg,Ls3) Ferner steht bei meinem C1 ebenfalls eine Bemerkung 171. was bedeutet jeweils die Bemerkung und warum wurde mein FS begrenzt?

    Wäre für eine Info sehr dankbar.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:11

      Hallo Anette Christine,
      es galt in dieser Zeit eine Befristung der CE-Klasse bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
      CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) heißt: max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen „L“ und der „3“ steht ein Symbol das bedeutet „kleiner/ gleich“; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl
      Die Schlüsselzahl 171 bedeutet, dass Sie die Klasse C1 fahren dürfen und das dies auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste gültig ist.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Christian

    28. November 2016 um 20:21

    Hallo
    bin in Deutschland geblitzt worden. Bin Pole mit polnischem Führerschein. Bujssgelsdtelle will nun Bussgeld und 1 Monat Führerschein. Dürfen die das überhaupt Fahrerlaubnis polnische einziehen ??

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 10:07

      Hallo Christian,
      das Fahrverbot gilt für Deutschland. Es ist dabei entscheidend, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Alexander

    14. November 2016 um 18:54

    Mein Kollege hat den Führeschein für maximal 3,5 tonnen, fährt aber einen LKW für 4,5 tonnen. Mit welcher strafe müßte er bei einer kontrolle rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:34

      Hallo Alexander,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr geahndet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Baris

    2. August 2016 um 17:36

    Habe seit 2008 einen Schwedischen Führerschein, wurde oft agehalten und Kontrolliert hatte nie probleme selbst bei der Führerscheinstelle sagte man zu mir ich könnte es gegen Deutsche Führerschein für 38€ umtauschen lassen wollte es auch machen aber beim letzten kontrolle sagten mir die Polizisten es sei gefälscht und mir wird jetzt Urkundenfälschung vorgevorfen….. mit welche strafe kann ich rechnen ? Was muss ich machen ?

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 11:57

      Hallo Baris,

      Urkundenfälschung wird in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) geahndet. Eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen jedoch leider nicht geben. Dazu müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Michael S.

    26. Mai 2016 um 20:32

    Bin mit 1,56 Promille gestoppt wurden.Muß ich mit MPU rechnen?war vorher nicht auffällig !!

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:50

      Hallo Michael,

      mit einer MPU müssen Sie durchaus rechnen. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und variablen Bußgeld, sowie Fahrverbot.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Shala

    5. April 2016 um 17:03

    Hallo,
    ich habe eine Anzeige wegen BTMG bekommen. Die Polizisten haben aber keinen Test mit mir gemacht. Jetzt meine Frage:
    Kann ich trotzdem meinen Führerschein verlieren bzw. wird die Führerscheinstelle mir mit einem Piss-Test drohen oder gar mit MPU? (war bis dato polizeilich nicht bekannt)

    Um eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 9:14

      Hallo Shala,

      welche Maßnahmen die einzelnen Organe letztlich ergreifen werden, können wir nicht voraussehen. Es ist jedoch all dies möglich.

      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar