Führerschein: Wie die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland geregelt ist
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Welche Führerscheine werden anerkannt und welche nicht?
Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis, die im Ausland ausgestellt wurde, und möchten in Deutschland ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr steuern? Worüber Sie in diesem Fall bereits im Vorfeld Informationen einholen sollten, ist, wie es sich bei Ihrem ausländischen Führerschein mit der Anerkennung verhält.
Schließlich ist nicht jedes Dokument aus dem Ausland automatisch auf deutschem Grund und Boden gültig. Welche Faktoren bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine eine Rolle spielen, ob beispielsweise ein mazedonischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird und wann Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis umschreiben müssen, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Die Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland
Es ist vom Land abhängig, in dem der Führerschein gemacht wurde. Wenn es sich um einen EU-Führerschein oder einen Führerschein aus einem EWR-Mitgliedsstaat handelt, wird der Führerschein generell in Deutschland anerkannt.
Um den ausländischen Führerschein anerkennen zu lassen, muss unter anderem die nationale Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Genauere Informationen der zu einreichenden Unterlagen finden Sie hier.
Nach einer theoretischen und praktischen Prüfung kann der ausländische Führerschein umgeschrieben werden.
Führerschein: Wovon die Anerkennung abhängig ist
Grundsätzlich müssen zwei Faktoren beachtet werden, um die Frage zu klären, ob ein Führerschein aus dem Ausland Anerkennung in Deutschland findet:
- Wo wurde die Fahrberechtigung ausgestellt?
- Hat der betroffene Fahrer einen ordentlichen Wohnsitz im Inland (Aufenthalt von mindestens 185 Tagen jährlich) oder handelt es sich um einen begrenzten Aufenthalt?
Zunächst einmal muss also unterschieden werden, ob Ihr Führerschein in der Europäischen Union (EU), einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem anderen Staat ausgestellt wurde. Das Wichtigste vorneweg: Ein in einem EWR- oder EU-Mitgliedsstaat erworbener Führerschein erfährt generell Anerkennung in Deutschland.
Unabhängig davon, ob Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich nur für kurze Zeit in der Bundesrepublik aufhalten – um die Anerkennung von Ihrem EU-Führerschein müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen. Sie können mit diesem Dokument wie gewohnt auf deutschen Straßen unterwegs sein. Weiterhin sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine solche Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Bedenken Sie: Auch wenn Ihr ausländischer Führerschein in Deutschland Anerkennung findet, bedeutet dies nicht, dass Sie von möglichen Auflagen oder Beschränkungen befreit sind, die im Ausstellungsland für Ihre Fahrberechtigung gelten!
Der Umfang der Fahrerlaubnis wird eins zu eins übernommen und gilt so lange, bis die jeweilige Gültigkeitsdauer schließlich abläuft. Halten Sie sich auf deutschen Straßen nicht daran, handelt es sich um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, worauf § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zufolge eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen kann.
Anerkennung bei einem Führerschein aus einem anderen Staat
Sie fragen sich, wie bei einem Führerschein die Anerkennung abläuft, der weder in einem EWR- noch in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde? Allgemein müssen Sie bei einem solchen Dokument die folgenden Regelungen bei Fahrten in der Bundesrepublik beachten:
- Sie benötigen eine gültige nationale oder internationale Fahrberechtigung.
- Bei einem internationalen Führerschein findet die Anerkennung nur in Kombination mit dem nationalen Dokument statt; das internationale Schriftstück allein genügt nicht.
- Sie dürfen ausschließlich Kfz der Fahrerlaubnisklassen führen, die auf dem Dokument vermerkt sind.
- Haben Sie einen nationalen Führerschein, der nicht auf Deutsch ausgestellt wurde, ist im Regelfall eine Übersetzung notwendig. Eine solche erhalten Sie beispielsweise von den zuständigen amtlichen Stellen im Ausstellungsland oder diversen deutschen Automobilclubs.
Darauf verzichten können Sie nur dann, wenn es sich bei dem Ausstellungsstaat um Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, die Schweiz oder den Senegal handelt. Für diese Länder sieht der deutsche Gesetzgeber Ausnahmen vor und verlangt daher keine entsprechende Übersetzung.
Wichtig: Damit es bei Ihrem ausländischen Führerschein zu einer Anerkennung in Deutschland kommt, nachdem Sie Ihren festen Wohnsitz in die Bundesrepublik verlegt haben, muss eine Umschreibung stattfinden. Dazu haben Sie in der Regel sechs Monate lang Zeit. Verstreicht die Frist für die Umschreibung und die damit verbundene Anerkennung, ist Ihr ausländischer Führerschein nicht mehr gültig!
Um weiterhin als Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist nach Ablauf von sechs Monaten dementsprechend eine deutsche Fahrerlaubnis vonnöten. Lediglich wenn Sie einen Nachweis darüber erbringen können, dass Sie nicht länger als zwölf Monate über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen werden, kann die Frist von sechs auf insgesamt zwölf Monate verlängert werden.
Führerscheinumschreibung: Welche Formen gibt es?
Je nachdem, in welchem Land außerhalb des EWR und der EU die Fahrerlaubnis erworben wurde, finden andere Bestimmungen in Bezug auf die Umschreibung in eine deutsche Erlaubnis Anwendung. Um bei dem entsprechenden Führerschein eine Anerkennung auf deutschen Straßen zu erreichen, führt normalerweise kein Weg an einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung vorbei.
Wie so oft gibt es allerdings auch hier Ausnahmen: Erfüllt das Land, in dem die Fahrberechtigung ausgestellt wurde, die Mindeststandards, die in der gesamten Europäischen Union für Führerscheinprüfungen gelten, kann die benötigte Umschreibung des Dokuments auch ohne Prüfung vorgenommen werden. Dazu bedarf es jedoch in jedem Fall eines sogenannten Anerkennungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und dem jeweiligen Staat im Ausland.
Dadurch soll der Vorgang der Umschreibung allgemein erleichtert werden, sollte dies die einzige Möglichkeit sein, um für den ausländischen Führerschein eine Anerkennung zu erreichen. Welche Länder ein Abkommen wie das gerade beschriebene mit Deutschland haben, können Sie der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen.
Sollte das von Ihnen gewünschte Land nicht dabei sein, haben Sie wohl oder übel keine andere Wahl und müssen die verlangten Prüfungen ablegen. Entgegen der Annahme einiger ausländischer Kraftfahrer ist ein erneuter Besuch der Fahrschule jedoch nicht vorgeschrieben.
Sie selbst entscheiden, wann Sie die jeweilige Prüfung antreten, um Ihren Führerschein im Anschluss anerkennen zu lassen.
Welche Führerscheine werden wann anerkannt? Beispiele
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele zusammengefasst und erklären, wann welche ausländischen Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik anerkannt werden:
- Wann findet ein in Mazedonien ausgestellter Führerschein Anerkennung in Deutschland? Nach einem Umzug von Mazedonien nach Deutschland dürfen Sie noch sechs Monate lang mit Ihrem mazedonischen Dokument fahren. Danach müssen Sie eine Umschreibung vornehmen lassen. Da zwischen Mazedonien und Deutschland ein Anerkennungsabkommen besteht, müssen Sie jedoch als Inhaber eines mazedonischen Führerscheins keine erneute Führerscheinprüfung ablegen, um diesen umschreiben zu können.
- Wann wird der albanische Führerschein in Deutschland anerkannt? Für eine Fahrerlaubnis aus Albanien gilt im Grunde genommen dasselbe wie für ein solches Dokument aus Mazedonien, jedoch mit dem Unterschied, dass kein Anerkennungsabkommen vorhanden ist. Damit es bei diesem Führerschein zur Anerkennung kommt, müssen Sie daher eine theoretische sowie praktische Prüfung absolvieren, bevor er umgeschrieben werden kann.
- Wann wird ein englischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Da Großbritannien (noch) als Mitgliedsstaat der EU gilt, wird eine dort erworbene Fahrberechtigung ohne Probleme in Deutschland anerkannt. Sie muss in der Regel weder übersetzt noch umgeschrieben werden.
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