Feuerwehrzufahrt: Was ist erlaubt und was nicht?
Letzte Aktualisierung am: 21. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Fehlverhalten vor oder in der Feuerwehrzufahrt
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt halten | 20 € | |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 35 € | |
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt parken | 55 € | |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 100 € | 1 |
Im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) halten | 20 € | |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 35 € | |
Im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) parken | 55 € | |
… mit Behinderung der Einsatzkräfte | 100 € |
Was steht zur Feuerwehrzufahrt in der StVO?
Welche Regeln vor und in einer Feuerwehrzufahrt Anwendung finden, regelt das wohl bekannteste Gesetz im deutschen Verkehrsrecht: die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Damit es zu keiner Beeinträchtigung der Einsatzfahrzeuge kommt, schreibt § 12 Absatz 1 Nummer 5 StVO ein absolutes Halteverbot vor einer Feuerwehrzufahrt vor.
Daher ist auch das Parken laut StVO vor einer Feuerwehrzufahrt nicht gestattet. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie das Schild für eine Feuerwehrzufahrt aussieht und worauf Sie sich als Kraftfahrer einstellen müssen, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt haben.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Feuerwehrzufahrt
Es existiert kein einheitliches Verkehrszeichen, das eine Feuerwehrzufahrt kennzeichnet. Im Normalfall handelt es sich dabei jedoch um ein weißes rechteckiges Schild mit einer roten Umrandung, auf dem „Feuerwehrzufahrt“ geschrieben steht. Zusätzlich kann das Zeichen 283 vorhanden sein, welches ein absolutes Halteverbot vorschreibt. Der Zusatz „Halteverbot nach StVO“ ist ebenfalls möglich.
Unabhängig davon, wie das Schild aussieht: Eine Feuerwehrzufahrt müssen Sie freihalten, damit die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit nicht behindert werden. Daher gilt nicht nur ein Parkverbot vor einer Feuerwehrzufahrt, sondern auch ein Halteverbot.
Das Halten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt wird laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro geahndet. Beim Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt droht ein Bußgeld von 55 Euro. Wurden dabei Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert, müssen Sie mit 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Feuerwehrzufahrt: Welches Schild weist darauf hin?
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Vorschriften dazu, wie Feuerwehrzufahrten gekennzeichnet sein müssen. Daher können dort verschiedene Schilder angebracht sein. Im Regelfall ist jedoch die folgende Beschilderung üblich:
- Ein weißes rechteckiges Zeichen, das rot umrandet ist und auf dem „Feuerwehrzufahrt“ steht.
- Auf diesem oder auf einem Zusatzschild darunter steht zum Teil außerdem „stets freihalten“, „Feuerwehrzufahrt nach StVO“ oder „Halteverbot nach StVO“.
- Teilweise ist auch das Verkehrszeichen 283 zusätzlich vorhanden. Dieses Zeichen schreibt ein absolutes Halteverbot vor.
Wie auch immer das Verkehrszeichen aussieht: Grundsätzlich schreibt das Schild für eine Feuerwehrzufahrt ein Halteverbot nach StVO vor. Als Kraftfahrer müssen Sie eine Feuerwehrausfahrt daher stets freihalten, damit Sie Einsatzfahrzeugen nicht den Weg versperren und sie dadurch daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Wenn Sie eine Feuerwehreinfahrt nicht freihalten, werden Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog konfrontiert.
Was passiert, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken?
Verstoßen Sie vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt gegen das Parkverbot bzw. das Halteverbot, können unterschiedliche Konsequenzen auf Sie zukommen:
- Wenn Sie vor oder in einer Feuerwehrzufahrt halten und erwischt werden, kostet Sie das 20 Euro.
- Kam es dabei zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, beträgt das Verwarnungsgeld 35 Euro.
- Für das unerlaubte Parken in der Feuerwehrzufahrt sieht der Bußgeldkatalog 55 Euro vor.
- Sollten Sie Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindern, während Sie vor oder in einer Feuerwehrzufahrt parken, besteht die Strafe aus einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.
Parken Sie vor einer Feuerwehrzufahrt, können Sie außerdem abgeschleppt werden. In diesem Fall kommen nicht nur die gerade erwähnten Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu, sondern zusätzlich die jeweils veranschlagten Abschleppkosten.
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