Falschrum parken: Ist das zulässig?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn Fahrer ihr Kfz kurzerhand verkehrt herum abstellen
Zeit ist wohl für die meisten Menschen ein wertvolles Gut. Daher ist es nur allzu verständlich, dass niemand seine kostbare Zeit mit einer stundenlangen Parkplatz-suche verschwenden möchte. Leider ist jedoch ebendiese Suche vor allem in Großstädten ein fester Bestandteil des Alltags. Kein Wunder also, dass wohl die meisten Autofahrer nicht lange fackeln, sobald sie eine freie Parklücke erspäht haben.
Doch was, wenn sich diese auf der falschen Straßenseite befindet und der betroffene Kraftfahrer sich dementsprechend dazu gezwungen sieht, falschrum zu parken? Wann Sie als Fahrer das Recht haben, Ihr Fahrzeug verkehrt herum abzustellen und wann Ihnen aus diesem Grund Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog drohen können, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Falsch herum parken
In der Regel ja, denn § 12 StVO schreibt das Parken am rechten Seitenstreifen vor.
Ja. Dies ist in Einbahnstraßen erlaubt und in Straßen, in denen auf der rechten Seite Straßenbahnschienen verlegt sind.
Sie müssen in diesem Fall mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 35 Euro rechnen.
Wo dürfen Sie gemäß StVO parken und wo nicht?
Welche Vorschriften auf öffentlichen Straßen einzuhalten sind, definiert die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Thema „Parken“ wird wiederum in § 12 StVO behandelt. Autofahrer, die sich fragen, wann es gestattet ist, falschrum zu parken, finden die gewünschte Antwort im vierten Absatz des Paragraphen:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. […]“
Aus diesem Zitat geht klar hervor: Es ist in der Regel nicht erlaubt, als Kraftfahrer falschrum zu parken. Dieses Verbot dient letztendlich der Verkehrssicherheit, da sich beim Ein- oder Ausparken in verkehrter Richtung schnell ein Unfall mit dem Gegenverkehr ereignen kann.
Wie so oft im Verkehrsrecht gibt es allerdings auch in diesem Punkt gewisse Ausnahmefälle, in denen es zulässig ist, falschrum zu parken. Diese befinden sich ebenfalls in § 12 Absatz 4 StVO und lauten wie folgt:
[…] Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienen-fahrzeugen darf nicht gehalten werden.“
Zusammengefasst bedeutet dies also: Generell ist es nicht erlaubt, falschrum zu parken. Sind Sie allerdings als Autofahrer in einer Einbahnstraße unterwegs oder am rechten Fahrbahnrand sind Schienen verlegt, haben Sie in der Regel das Recht, Ihr Fahrzeug am linken Straßenrand abzustellen.
Falsch herum parken: Welches Bußgeld wird fällig?
Liegt keine der gerade beschriebenen Ausnahmesituationen vor und Sie entscheiden sich dennoch dazu, falschrum zu parken, müssen Sie sich in der Regel darauf einstellen, einen Strafzettel an Ihrem Fahrzeug vorzufinden. Gemäß Bußgeldkatalog müssen Kraftfahrer, die falschrum parken, mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen. Liegt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor oder parken Sie dort länger als eine Stunde, erhöht sich das Verwarngeld auf 25 Euro.
Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Verstoß maximal einen Regelsatz von 35 Euro vor, wenn Sie länger als eine Stunde falschrum parken und gleichzeitig andere behindern. Wenn Sie das Geld innerhalb einer Woche überweisen, kommen jedoch keine weiteren Konsequenzen auf Sie zu. Anders verhält es sich allerdings, wenn Sie die Zahlung verweigern. In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen sogenannten Bußgeldbescheid, der mit bestimmten Auslagen und Gebühren einhergeht.
Dies führt logischerweise dazu, dass der eigentliche Betrag von 15 Euro ansteigt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie demzufolge darauf achten, das Verwarnungsgeld fristgerecht zu begleichen, nachdem Sie beschlossen haben, falschrum zu parken, und dabei erwischt wurden.
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