Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben?
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Muss das Bußgeld trotz falschem Kennzeichen gezahlt werden?
Einen Bußgeldbescheid erhalten Kraftfahrer immer dann, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begangen haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten, die Vorschriften zur Vorfahrt missachten oder eine rote Ampel überfahren.
In diesem Bescheid erfahren sie, wie hoch das mit dem Verkehrsverstoß verbundene Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg auf sie zukommen und ob ein Fahrverbot verhängt wird.
Besonders dann, wenn der Führerschein in Gefahr zu sein scheint, suchen einige Fahrer nach Möglichkeiten, wie sie den Ahndungen entgehen können. Sie machen sich daher auf die Suche nach einem Fehler im Bußgeldbescheid, der ihn ungültig macht. Befindet sich beispielsweise ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid, fühlen sich viele bereits auf der sicheren Seite und meinen, das Bußgeld und die weiteren Sanktionen nicht akzeptieren zu müssen.
Doch ist dem wirklich so? Muss das Bußgeld bei falschem Kennzeichen nicht gezahlt werden, weil der Bescheid dadurch seine Gültigkeit einbüßt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid
Nicht unbedingt. Wichtig ist nur, dass der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann (z. B. auf dem Blitzerfoto).
In diesem Fall kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen.
Es sollten Angaben zur Person, also zum Fahrer, enthalten sein. Klicken Sie hier, um zu erfahren, was im Bescheid stehen muss.
Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid: Wie ist das möglich?
Jeden Tag müssen unzählige Bußgeldbescheide bearbeitet werden, weshalb es keine Seltenheit ist, dass dabei Fehler – wie ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid – gemacht werden.
Meist handelt es sich dabei jedoch lediglich um einen Buchstabendreher oder einen anderweitigen Schreibfehler. Bei Formfehlern dieser Art können Betroffene sich an die dafür zuständige Bußgeldstelle wenden und erhalten im Regelfall einen neuen Bescheid mit den korrekten Angaben.
Diese orientieren sich an § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Demnach sollte ein Bußgeldbescheid unter anderem folgende Punkte abdecken:
- die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
- den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
- die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
- die Beweismittel,
- die Geldbuße und die Nebenfolgen.“
Ist ein Einspruch durch ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid gerechtfertigt?
Befindet sich ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid, was jedoch offensichtlich auf einen Formfehler zurückzuführen ist, so muss das Bußgeld trotzdem gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle anderen Angaben (Name, Geburtsdatum und -ort) korrekt sind und eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers ermöglichen.
Ist dies nicht der Fall, sprich es ist nicht nur ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben, sondern außerdem noch ein falsches Geburtsdatum oder ein falscher Name, so bestehen bei einem Einspruch durchaus Aussichten auf Erfolg.
Sie haben nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Dabei kann es sich empfehlen, einen Anwalt mit ins Boot zu holen, der sich im Verkehrsrecht bestens auskennt.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen