Fake-Führerschein: Weshalb Sie für Bares nicht immer gleich Wahres bekommen
Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Es ist keine gute Idee, den Führerschein fälschen zu lassen
Ohne gültige Fahrerlaubnis ist das Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen in Deutschland nicht erlaubt. Dass eine solche vorhanden ist, wird durch einen Führerschein nachgewiesen, der nur dann ausgestellt wird, wenn der Anwärter eine theoretische sowie eine praktische Prüfung erfolgreich hinter sich gebracht hat.
Gelingt Ihnen ebendies nicht oder Ihnen wurde die Erlaubnis aufgrund schwerer Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht entzogen, wären Sie nicht die erste Person, die daraufhin beschließt, einen Fake-Führerschein online zu kaufen. Was auf Sie zukommen kann, wenn Sie einen gefälschten Führerschein erwerben, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fake-Führerschein
Die Strafe kann in diesem Fall ganz erheblich ausfallen. Zum einen begehen Sie eine Straftat, wenn Sie ohne bzw. mit einem gefälschten Führerschein fahren. Und zum anderen könnten Sie der Urkundenfälschung angeklagt werden. Beide Taten werden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.
Ein echter Führerschein weist zahlreiche Sicherheitsmerkmale auf, die meist nicht alle von einer Fälschung kopiert werden können. Woran Sie ein echtes Fahrerlaubnis-Dokument erkennen, lesen Sie hier.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, dürfen Sie diese wieder beantragen, wenn die verhängte Sperrfrist (fast) abgelaufen ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen, die an die Wiedererteilung geknüpft sind. In vielen Fällen ist das das Bestehen einer MPU.
Was Fahrten mit einem Fake-Führerschein so gefährlich macht
Es hat durchaus seine Gründe, weshalb der Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland stets der Besuch einer Fahrschule vorausgehen muss. Schließlich sollten Anwärter erst einmal lernen, ein Kfz im Straßenverkehr zu steuern. Das Gleiche gilt für das Aneignen der entsprechenden Verkehrsregeln.
Wenn Sie einen Führerschein jedoch fälschen lassen, fehlen Ihnen diese grundlegenden Kenntnisse und Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, sollten Sie trotzdem fahren.
Ähnlich verhält es sich, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, und Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen müssen, um eine neue zu erhalten. Bei dieser Untersuchung geht es um eine Überprüfung Ihrer Fahreignung.
Wenn Sie allerdings einen Führerschein, der fake ist, kaufen, weil Sie bei der MPU durchgefallen sind, liegt es auf der Hand, dass Sie sich tatsächlich nicht dafür eignen, als Fahrzeugführer am Verkehr teilzunehmen.
In beiden Szenarien stellen Sie nicht nur eine Gefahr dar: Mit einem Fake-Führerschein machen Sie sich zudem strafbar.
Welche Strafe droht, wenn Sie einen Fake-Führerschein erstellen lassen?
Greifen Sie auf einen Fake-Führerschein zurück, anstatt diesen legal in der Fahrschule zu erwerben, begehen Sie eine Straftat. Dabei können sogar zwei Tatbestände erfüllt sein:
- Wenn Sie einen Führerschein, der fake ist, erstellen lassen und diesen anschließend nutzen, kann dies als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Gemäß § 267 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird schließlich jeder bestraft, der „[…]eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht […]“. Auf diese kriminelle Handlung kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen.
- Verwenden Sie einen Fake-Führerschein, sind demzufolge (zumindest für den Moment) nicht im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung, und setzen sich dennoch hinter das Steuer eines Kfz, handelt es sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis. § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zufolge wird dieses Fehlverhalten mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert.
Zu guter Letzt sollten Sie bedenken, dass Sie sich mit Kriminellen einlassen und sich selbst strafbar machen, wenn Sie einen Fake-Führerschein bestellen. Zahlen Sie beispielsweise im Voraus für das das gewünschte Dokument, der jeweilige Webseitenbetreiber lässt Ihnen dieses allerdings nicht zukommen, können Sie das Ganze entsprechend nicht anzeigen. Da ein gefälschter Führerschein gut und gerne 1.400 Euro und mehr kosten kann, ist dies mehr als ärgerlich.
Führerschein: Fake vs. Original
Unabhängig davon, wie echt ein Fake-Führerschein auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine originale und legale Fahrberechtigung weist mittlerweile in der Regel so viele Sicherheitsmerkmale auf, dass es lediglich ein geschultes Auge braucht, um eine Fälschung zu erkennen. Schließlich ist es normalerweise schlichtweg nicht möglich, alle dieser Merkmale zu kopieren.
Beispiele für die Sicherheitsmerkmale, die eine originale Fahrerlaubnis möglicherweise von einem Fake-Führerschein unterscheiden, können unter anderem diese sein:
- Die Größe (86 x 54 mm),
- ein sogenannter Sicherheitsfaden auf der Rückseite in Silber (vor 2013 auf der linken und danach auf der rechten Seite),
- eine „taktile Lasergravur“ der Inhalte 1., 3. und 5. auf der vorderen Seite (hervorstehende Buchstaben),
- eine optisch variable Farbe auf der vorderen Seite, durch die das Wort „FÜHRERSCHEIN“ seine Farbe ändert, je nachdem, aus welchem Winkel das Dokument betrachtet wird (erst seit 2013) oder
- ein Laserkippbild, welches sich auf der hinteren Seite befindet, und je nach Winkel eine Folge von Zahlen oder drei Verkehrszeichen abbildet.
Fällt einem erfahrenen Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle auf, dass eines oder mehrere dieser Merkmale nicht vorhanden sind, kann er dadurch leicht feststellen, dass es sich bei Ihrem Dokument um einen Fake-Führerschein handelt. Dass dies gar nicht so selten vorkommt, beweist der nächste Abschnitt.
Kuriose Fälle, in denen ein gefälschter Führerschein eine Rolle spielte
Im Folgenden geht es um zwei Situationen, in denen sich Kraftfahrer einen Fake-Führerschein besorgt haben und dabei erwischt wurden, wenn auch beide auf eine unterschiedliche Art und Weise.
Fall Nummer 1: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Im ersten Fall geht es um einen 24 Jahre alten Autofahrer, der im Jahr 2016 im Zuge einer Verkehrskontrolle mit einem Fake-Führerschein aufgegriffen wurde. Da den zuständigen Beamten das Dokument nicht ganz geheuer war, ließen sie es vom Landeskriminalamt prüfen – mit Erfolg. Der Schein war gefälscht.
Der betroffene Fahrer gab schließlich zu, ihn online erworben zu haben. Das Kuriose an diesem Fall: Dass es sich dabei um einen Fake-Führerschein handelte, war dem Betroffenen eigenen Angaben zufolge nicht bewusst. Er hatte im Vorfeld bereits dreimal versucht, eine Fahrerlaubnis auf dem legalen Weg in Deutschland zu erwerben. Als dies nicht funktionierte, beschloss er, das gewünschte Dokument im Internet zu kaufen.
Nachdem er sich gleich mehrere Male per E-Mail hatte versichern lassen, dass es sich dabei nicht um einen Fake- Führerschein handelte, bezahlte er schließlich und erhielt sowohl die falsche Berechtigung als auch ein Schriftstück, welches bestätigte, dass er für eine längere Zeit in Polen gelebt habe – was nicht der Fall war. Letztendlich wurde der betroffene Autofahrer vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen Urkundenfälschung zu 50 Tagessätzen á 40 Euro, also insgesamt 2.000 Euro, verurteilt.
Fall Nummer 2: Auch Dummheit kann bestraft werden
Im Jahr 2017 besorgte sich ein 23-jähriger Fahrer aus Oldenburg einen Fake-Führerschein im Internet, weil ihm sein eigener bereits vor einer gewissen Zeit entzogen worden war. Er war allerdings der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine echte Fahrberechtigung handelte. Als das Dokument schließlich in seinem Briefkasten landete, bemerkte er jedoch schnell selbst, dass es ein Fake-Führerschein war.
In seiner Wut darüber rief der Betroffene bei der Polizei an, um sich über die gefälschte Fahrerlaubnis und den Betrug zu beschweren. Nachdem ihm die Polizisten allerdings erklärt hatten, dass er sich durch den Erwerb selbst strafbar gemacht hatte, legte er den Hörer panisch auf.
Das half jedoch nicht, da er seine Rufnummer bei seinem überstürzten Anruf bei der Polizei nicht verborgen hatte. Die Beamten kamen ihm so auf die Schliche und konnten schließlich erreichen, dass ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Er war tatsächlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
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