Fahrzeugschein verloren: Wie müssen Sie dann vorgehen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Fahrzeugschein verloren

Was ist zu tun, wenn Sie den Fahrzeugschein (Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren haben?

Haben Sie den Kfz-Schein verloren, ist dies der Zulassungsbehörde zu melden. Gleiches gilt bei einem Diebstahl des Dokuments. Hier ist zudem auch eine Meldung an die Polizei notwendig. Darüber hinaus müssen Sie einen Ersatz beantragen. Mehr dazu, was bei einem solche Antrag wichtig ist, erfahren Sie hier.

Wie lange dauert es, bis man einen neuen Fahrzeugschein bekommt?

Ist der Fahrzeugschein weg, kann es möglich sein, den Ersatz bereits am Tag der Antragstellung zu erhalten. Die ist möglich, wenn Sie den Ersatz bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Gehen Sie zum Bürger- oder Bezirksamt dauert die Ausstellung einige Tage. Welche Kosten beim Verlust vom Fahrzeugschein auf Sie zukommen, lesen Sie hier.

Kann man den TÜV ohne einen Fahrzeugschein machen lassen?

Haben Sie die Fahrzeugpapiere verloren, ist in der Regel nicht möglich, die Hauptuntersuchung zu bestehen. Denn diese wird im Fahrzeugschein vermerkt. Sie können nach dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I erst wieder zum TÜV, wenn der Ersatz vorliegt.

Müssen Sie mit Bußgeldern rechnen, wenn Sie nach dem Verlust vom KFZ-Schein ohne diesen fahren?

Den Fahrzeugschein müssen Sie mitführen. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht, fällt ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro an. Können Sie den Verlust durch eine Anzeige oder Verlustmeldung nachweisen, können die Beamten davon allerdings absehen.

Zulassung verloren: Was sollten Sie nun tun?

Kraftfahrzeugschein: Ging er verloren, muss dies zeitnah gemeldet werden.
Kraftfahrzeugschein: Ging er verloren, muss dies zeitnah gemeldet werden.

Wie gehen Sie richtig vor, wenn Sie den Fahrzeugschein (Kfz-Zulassung) verloren haben? Der Verlust vom Zulassungsschein sollte immer so schnell wie möglich der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Handelt es sich um einen Diebstahl, ist zudem auch eine Anzeige bei der Polizei notwendig.

Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil im Fahrzeugschein persönliche Daten des Halters sowie alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug festgehalten sind. Zudem besteht die Pflicht, den Fahrzeugschein immer mitzuführen. „Verloren“ bedeutet dann, dass Sie den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs nicht nachweisen können.

Daher ist es wichtig, dass der Verlust vom Zulassungsschein relativ zeitnah gemeldet bzw. angezeigt wird. Ohne das Dokument droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Können Sie allerding nachweisen, dass Sie den Fahrzeugschein verloren haben und gerade neu beantragen, z. B. durch die Verlustanzeige bei der Zulassungsstelle oder die Diebstahlanzeige bei der Polizei, können die Beamten von der Sanktion absehen.

Beim Fahrzeugschein kann der Verlust allerdings noch weitere Folgen haben. Zu diesen gehören unter anderem:

  1. Gefährdung des TÜVs (keine HU ohne Fahrzeugschein)
  2. Verkauf vom Fahrzeug nicht möglich
  3. Ordnungsgemäße Anmeldung nach Kauf nicht möglich

Verlorener Fahrzeugschein: Der Weg zum Ersatz

Fahrzeug verloren und was nun? Der Ersatz muss bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Fahrzeug verloren und was nun? Der Ersatz muss bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Die Verlustmeldung müssen Sie persönlich vornehmen. Wie bereits erwähnt, sollte das bei der zuständigen Zulassungsstelle geschehen. Sie können dies, nachdem Sie den Fahrzeugschein verloren haben aber auch bei Bürger- oder Bezirksämtern bzw. den kommunalen Äquivalenten tun. Ein Diebstahl kann bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden.

Bei einem Fahrzeugscheinverlust verlangt die Behörde in der Regel eine eidesstattliche Erklärung. Mittels dieser versichern Sie, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Es ist möglich, diese bei der Behörde abzugeben oder über einen unabhängigen Notar. Wurde der Fahrzeugschein geklaut, wird meist auf diese Erklärung verzichtet, da die polizeiliche Anzeige als Nachweis gilt.

Haben Sie die Autozulassung verloren, müssen Sie dann neben der Verlustanzeige auch einen Ersatz beantragen. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht zur aktuellen Hauptuntersuchung
  • formlose Verlusterklärung
  • eidesstaatliche Erklärung
  • Diebsstahlanzeige der Polizei

Ist das Fahrzeug finanziert, kann es etwas schwerer sein an den Fahrzeugbrief zu gelangen. Dann dieser liegt dann bei der Bank. Haben Sie den Fahrzeugschein verloren und liegt der Brief bei der Bank, müssen Sie diese kontaktieren. Die Bestätigung der Bank ist dann ebenfalls bei der Beantragung vorzulegen.

Ging die Zulassung vom Auto verloren oder wurde gestohlen, erhalten Sie den Ersatz des Fahrzeugscheins in der Regel am Tag der Antragstellung. Aber Achtung: Das ist nur möglich, wenn die Bearbeitung über die Zulassungsstelle erfolgt. Bei Anträgen über Bürger- oder Bezirksämter kann dies Ausstellung bis zu sieben Tage dauern.

Verlust vom Fahrzeug schein: Welche Kosten fallen an?

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren, kommen Kosten auf Sie zu.
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren, kommen Kosten auf Sie zu.

Haben Sie den Fahrzeugschein verloren, fallen Kosten für den Ersatz an. Dies gestalten sich regional unterschiedlich. Durchschnittlich liegen die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Dokuments zwischen 11 und 50 Euro.

Hinzukommen, wenn der Kfz-Schein durch Verlust abhandengekommen ist, auch noch die Kosten für die eidesstattliche Erklärung. Direkt in der Zulassungsstelle kostet dies derzeit 30,70 Euro. Wollen Sie die Erklärung über einen Notar erledigte, kann das bis zu 60 Euro kosten.

Fahrzeugschein verloren: Auto ab- oder anmelden?

Ging der Fahrzeugschein verloren, ist der TÜV gefährdet, da die Hauptuntersuchung nicht eingetragen werden kann. Das bedeutet also, dass erst nach dem Ausstellen des Ersatzes die HU durchgeführt werden kann. Steht diese also an, sollten Sie ebenfalls zeitnah tätig werden, wenn sie beim Fahrzeugschein einen Verlust feststellen.

Gleiches gilt zudem, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen wollen. Ohne den Fahrzeugschein ist ein Abmelden durch den Verkäufer oder ein Anmelden durch den Käufer nicht möglich.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

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