Fahrzeugschein im Auto lassen: Ja oder Nein?
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
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Das Mitführen des Fahrzeugscheins ist verpflichtend
§ 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert die Pflicht eines jeden Fahrers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Kfz mitzuführen und sie im Zuge einer möglichen Verkehrskontrolle zur Prüfung vorzuzeigen. Sind sie dazu nicht in der Lage, besteht die Konsequenz in der Regel aus einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Um dieser Unannehmlichkeit zu entgehen, beschließen vor allem ältere oder vergessliche Autofahrer, den Fahrzeugschein einfach im Auto zu lassen. Ähnlich verhält es sich, wenn das jeweilige Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Doch handelt es sich dabei um eine gute Idee?
Was geschieht beispielsweise, wenn Sie den Fahrzeugschein im Auto lassen und dieses mitsamt des Dokuments gestohlen wird? Bietet es sich da nicht eher an, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung im Auto aufzubewahren? Und zahlt die Versicherung im Falle eines Diebstahls, wenn sich der Kfz-Schein noch im Auto befand? Antworten finden Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrzeugschein im Auto lassen
Verboten ist dies nicht, allerdings ist es keine gute Idee. Denn wird Ihr Auto gestohlen, verfügt der Dieb damit auch automatisch über den Fahrzeugschein und kann sich bei einer Polizeikontrolle so leicht als Besitzer des Fahrzeugs ausgeben.
Nein, der Fahrzeugschein muss immer im Original mitgeführt werden.
Die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht eindeutig. Welche Urteile in dieser Frage bereits gefällt wurden, erfahren Sie hier.
Wenn das Fahrzeug inklusive Zulassungsschein gestohlen wird
Zwar müssen Kraftfahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen, allerdings ist es meist keine gute Idee, das Dokument unter der Sonnenblende oder im Handschuhfach des Kfz aufzubewahren. Auch wenn dies insofern praktisch erscheint, dass Sie bei einer polizeilichen Kontrolle nicht ohne Kfz-Schein dastehen, birgt es doch ein Risiko.
Sollte Ihr Auto beispielsweise einem Diebstahl zum Opfer fallen, verfügt der Übeltäter neben dem Kfz automatisch auch über ein offizielles Dokument, wenn Sie den Zulassungsschein im Auto lassen. Gerät er in eine Polizeikontrolle, kann er dieses den Beamten aushändigen und geht problemlos aus der Sache heraus.
Wichtig: Der Fahrzeugschein ist verpflichtend im Auto mitzuführen, dies gilt jedoch nicht für den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Diesen sollten Sie bestenfalls an einem geheimen und sicheren Ort aufbewahren. Wenn Sie sowohl den Fahrzeugbrief als auch den Kfz-Schein im Auto lassen, machen Sie es einem Dieb noch einfacher, Ihr Auto zu verkaufen oder illegal ins Ausland zu überführen.
Fahrzeugschein im Auto gelassen: Zahlt die Versicherung bei Diebstahl?
Oftmals verweigern Versicherungen die Übernahme der Kosten für den entstandenen Schaden, wenn es zu einem Diebstahl kam und sich der Fahrzeugschein im Auto befand. Sie argumentieren damit, dass derjenige fahrlässig handelt, der die Zulassungspapiere sorglos im Fahrzeug deponiert. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich allerdings geteilter Ansicht:
- Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ist der Meinung, dass sich die Gefahr lediglich unerheblich erhöhen würde, wenn Fahrer die Zulassung dauerhaft im Auto lassen (Az.: 5 U 153/09). Es darf dabei jedoch nicht von außen ersichtlich sein, dass sich das Dokument im Fahrzeuginneren befindet. Fahrlässigkeit sollte demzufolge nicht vorliegen, wenn der Fahrzeugschein beispielsweise im Handschuhfach vom Auto aufbewahrt wird.
Da sich die Gerichte bei dieser Fragestellung sichtlich uneinig sind, sollten Sie sicherheitshalber darauf verzichten, Ihren Fahrzeugschein auf Dauer im Auto zu deponieren. Bewahren Sie ihn lediglich für eine kurze Zeit im Handschuhfach auf oder dort, wo er von außen nicht sichtbar ist, sollten Ihnen jedoch keine Nachteile vonseiten der Versicherung entstehen.
Fahrzeugschein: Reicht eine Kopie im Auto aus?
Um zu verhindern, dass neben dem eigenen Kfz nicht auch noch die originale Zulassung bei einem Diebstahl verloren geht, entscheiden sich einige Fahrer dazu, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. Obwohl es sich dabei durchaus um eine kluge Überlegung handeln mag, dürfen die Beamten der Polizei keine Kopie des Dokuments, sondern nur das Original akzeptieren.
Warum gibt es den Zulassungsbescheid Teil 1 nicht im Scheckkartenformat? Dann wäre das Mitführen einfacher. Der jetzige grüne Schein ist sehr groß und beult den Geldbeutel stark aus.
Gebe Dir vollkommen recht, Hans. Was fuer ein Unsinn so ein unhandliches Ding mitschleppen zu muessen, aber nicht im Auto aufbewahren zu koennen.
Nicht sehr kunden- aeeh buergerfreundlich!