Fahrzeugbrief: Eine Erklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil II
Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein wichtiges Dokument für Kfz-Halter
Als Verkehrsteilnehmer müssen Kfz-Besitzer einige wichtige Dokumente besitzen und in bestimmten Situationen auch vorweisen können. Die Fahrerlaubnis, welche durch den physischen Führerschein nachgewiesen werden kann, ist sicherlich das bedeutsamste Schriftstück. Nicht viel weniger relevant sind aber auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II; also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Doch worum genau handelt es sich beim Kraftfahrzeugbrief? Wozu wird die Zulassungsbescheinigung Teil II gebraucht? Woher erhalten Fahrer bei der Erstzulassung den Fahrzeugbrief? Die Antworten auf die genannten Fragen erhalten Sie im Folgenden. Nicht zuletzt erfahren Sie, was passiert, wenn nach einem Import kein Fahrzeugbrief dem Eigentümer vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrzeugbrief
Nein. Anders als der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht mitgeführt werden.
Nein, dies ist nicht nötig. Muss allerdings aus irgendeinem Grund eine neue Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug ausgestellt werden, wird Ihr Fahrzeugbrief automatisch umgetauscht.
Mit dem Fahrzeugbrief können Sie nachweisen, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind. Dies ist z. B. für die Zulassung, Ummeldung oder bei einem Halterwechsel wichtig.
Das steckt im Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief, konträr zum Fahrzeugschein, muss vom Fahrzeugführer nicht dauerhaft mitgeführt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält jedoch Informationen, auf die in bestimmten Situationen der Zugriff möglich sein muss.
Darüber hinaus gehört zu den wichtigsten Einträgen in der Zulassungsbescheinigung Teil II der Name des Halters. Durch den Besitz des Fahrzeugbriefs weist dieser nach, dass er die Verfügungsberechtigung für das jeweilige Kfz besitzt. Frühere Vorbesitzer finden sich jedoch nicht mehr in dem Schriftstück. Aus Datenschutzgründen werden diese beim Weiterverkauf entfernt. Weiterhin gilt:
- Wer einen alten Fahrzeugbrief besitzt, muss diesen nicht in die neue Variante umtauschen. Wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, übernimmt das die Zulassungsbehörde automatisch.
- Als ungültig gekennzeichnete Fahrzeugbriefe werden von der zuständigen Behörde entsorgt, wenn der Fahrzeughalter nicht wünscht, diese aufzubewahren.
Woher bekommen Fahrer den Fahrzeugbrief?
Für gewöhnlich wird der Fahrzeugbrief bei einer Erstzulassung, wie sie beim Kauf eines Neufahrzeuges vorliegt, direkt vom Hersteller an den Käufer ausgehändigt.
Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, kommen jedoch nicht immer mit dem bedeutsamen Dokument in Deutschland an.
In solchen Fällen sollten sich Betroffene direkt an den Fahrzeughändler wenden, der ihnen das Kfz verkauft hat. Hat dieser seinen Betriebssitz in Deutschland, sollten diese darauf bestehen, dass er ihnen einen Vordruck mit den technischen Daten des jeweiligen Fahrzeugs aushändigt.
Grundsätzlich ist es aber auch immer möglich, mit Hilfe einer Übereinstimmungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen. Liegen gar keine Papiere dieser Art vor, kann die Behörde die notwendigen technischen Daten auch auf andere Weise ermitteln.
So gibt es immer eine Möglichkeit, die Zulassungsbescheinigung Teil II nachträglich zu erhalten. Sind Autofahrer erst einmal im Besitz des Fahrzeugbriefs, sollten sie diesen sicher zu Hause verwahren. So kann dieser nicht verloren gehen oder gar gestohlen werden. Andernfalls kann es spätestens beim Kfz-Verkauf Probleme geben.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen