Fahrzeugmängel und trotzdem gefahren?
Letzte Aktualisierung am: 11. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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FAQ: Fahrzeugmängel
Dies kommt auf den konkreten Mangel an. Sie können die jeweiligen Sanktionen mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.
Achten Sie darauf, die vorgeschriebene Profiltiefe einzuhalten, vermeiden Sie Mischbereifung und befolgen Sie die Winterreifenpflicht in Deutschland.
In der Regel müssen beide mit Sanktionen rechnen, wenn das Fahrzeug trotz Mängeln in Betrieb genommen wurde. Der Halter muss allerdings Kenntnis darüber haben, dass sein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner Fahrzeug
Am Straßenverkehr dürfen nur verkehrssichere Fahrzeuge teilnehmen. Dies ist aufgrund der Sicherheit des Straßenverkehrs zwingend erforderlich. Für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs sind grundsätzlich sowohl Halter als auch der Fahrer bzw. Fahrzeugführer verantwortlich.
Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher, hat das im Falle eines Unfalls nicht nur haftungsrechtliche Konsequenzen dergestalt zur Folge, dass der Versicherer zwar den Schaden regulieren muss, aber unter Umständen Halter bzw. Fahrer anschließend in Regress nehmen kann. Vielmehr drohen Halten und Fahrer auch Sanktionen in Form von Bußgeldern und Punkten in Flensburg.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Ratgeber zum Thema Fahrzeug
- Bremslicht funktioniert nicht
- Fahrzeugschein
- Reifen
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherung
- Reifenwechsel
- Reifenkennzeichnung
- Schneekettenpflicht
- Sommerreifen im Winter
- Winterreifenpflicht
Wofür Halter und Fahrer jeweils verantwortlich sind
Der Halter eines Fahrzeuges darf dessen Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass
- der Fahrer nicht zur nicht zur eigenständigen Fahrzeugführung geeignet ist oder
- das Fahrzeug bzw. Gespann nicht verkehrssicher ist oder dessen Verkehrssicherheit leidet (etwa wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird)
Ist das Fahrzeug bzw. Gespann verkehrsunsicher oder dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigt, muss ermittelt werden, ob neben dem Fahrer auch der Halter sanktioniert wird. Denn der Fahrer ist regelmäßig für die Verkehrssicherheit des von ihm geführten Fahrzeugs bzw. Gespanns verantwortlich.
Welche Fahrzeugmängel wie sanktioniert werden
Folgende Mängel am Fahrzeug bzw. Gespann werden gegenüber Halter und Fahrer wie nachstehend sanktioniert:
Abgefahrene Reifen
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Diese Profiltiefe muss der gesamte Reifen aufweisen, bei weniger Profil etwa am Rand ist der Reifen abgefahren. Unbeschadet der erforderlichen Mindestprofile werden für Sommerreifen 3 mm und für Winterreifen 4 mm von Fachleuten und Automobilclubs empfohlen, um ausreichenden Grip (Haftreibung) des Reifens sicherzustellen. Darüber hinaus gelten im Ausland (etwa Tschechien und Österreich) weitaus höhere Mindestprofiltiefen, so Fahrten in diese Länder mit dem in Deutschland vorgeschrieben Minimum von 1,6 mm dort zu empfindlichen Sanktionen führen können.
Wird hier mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, riskiert als
- Fahrer 50 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- Halter 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Mischbereifung
Der Gesetzgeber bezeichnet als Mischbereifung die Kombination von Radial- und Diagonalreifen, die nicht gestattet ist. Diagonalreifen sind jedoch inzwischen nicht mehr zeitgemäß. Die Frage, ob folgende aktuellen Kombinationen von Mischbereifungen zulässig sind, ist daher wie folgt zu beantworten:
Kombination | zulässig |
---|---|
Reifen mit unterschiedlichen Modelbezeichnungen oder von unterschiedlichen Herstellern | ja |
Sommer- und Winterreifen | ja |
Deutlich unterschiedliche Profiltiefen | ja |
Verschiedene Reifengrößen (soweit nicht in den Fahrzeugpapieren für Hinter- und Vorderachse eingetragen) | nein |
Run Flat Reifen mit normalen Reifen (soweit die Spezialreifen in den Fahrzeugpapieren nicht vorgeschrieben sind) | nein |
Empfohlen werden die zulässigen Reifenkombinationen von Fachleuten und Automobilclubs allerdings nicht. Soweit verschiedene Reifengrößen kombiniert werden, dürfte das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit zu einem Bußgeld von 15 Euro führen.
Keine Winterreifen
Winterreifen sind seit Dezember 2010 bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Ohne Winterreifen darf bei diesen Wetterverhältnissen nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Konkret handelt es sich bei Winterreifen um M+S-Reifen, die aufgrund ihres Profils und ihrer Struktur so aufgebaut sind, dass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften bieten als normale Reifen. Über solche Eigenschaften können aber auch Ganzjahresreifen verfügen. Nach Empfehlungen von Fachleuten und Automobilclubs sollten Winterreifen mindestens 4 mm Profil haben und nicht älter als sechs Jahre sein.
Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden wie folgt geahndet: Es ergeht ein Bußgeld von
- 60 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird
- 80 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und andere dadurch behindert werden
- 100 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und andere dadurch gefährdet werden
- 120 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und es dadurch zu einem Unfall kommt
Zudem wird der Verstoß in allen Fällen mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
Die Winterreifenpflicht bedeutet aber nicht, dass Winterreifen zwingend aufgezogen werden müssen. Es darf lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht ohne Winterreifen gefahren werden. Ist das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet, kann es bei diesen Wetterverhältnissen geparkt bleiben oder im Winter – bei eben nicht winterlichen Straßenverhältnissen – gefahren werden. Fachleute und Automobilclubs raten aber in der kalten Jahreszeit generell zu Winterreifen, weil diese bei niedrigen Temperaturen über bessere Haftungseigenschaften verfügen.
Mangelhafter Zustand
Befindet sich das Fahrzeug bzw. Gespann in einem mangelhaften Zustand (etwa Bremsen, Lenkung, Verbindungseinrichtung), drohen
- dem Fahrer 10 bis 25 Euro Bußgeld
- demjenigen, der die Fahrt anordnete 35 Euro Bußgeld
Zulässiges Gesamtgewicht
Werden Fahrzeuge beladen, muss darauf geachtet werden, dass das zulässige Gesamtgewicht, die zulässige Achslast oder die zulässige Anhängelast hinter einem Fahrzeug nicht überschritten wird. Für Fahrzeuge unter 7,5 t wie Pkws und Sprinter gelten dabei gestaffelte Sanktionen in Abhängigkeit von der prozentualen Gewichtsüberschreitung. Richtig teuer wird es sowohl für den Fahrer als auch für den Halter, wenn die Gewichtsüberschreitung mehr als 20% der zulässigen Werte beträgt. Hier beträgt das Bußgeld 95 Euro. Liegt die Überschreitung bei über 30%, erhöht sich das Bußgeld auf 235 Euro. Zudem wird bei Überschreitungen ab 20% in allen Fällen ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Kennzeichen
Einen Fahrzeugmangel stellt es auch dar, wenn das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen wird, etwa um dessen Erfassung durch Radaranlagen zu verhindern. Solche Abdeckungen werden mit 65 Euro Bußgeld geahndet.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Neben den Sanktionen für Fahrzeugmängel sind speziell die Bußgelder höchst unterschiedlich, die der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Abhilfe schafft hier unser Bußgeldrechner Mangel am Fahrzeug, mit dem das zu erwartende Bußgeld und die voraussichtlichen Punkte in Flensburg zuverlässig ermittelt werden können.
Außerdem zeigt der Bußgeldkatalog Rechner auch auf, inwieweit sich die Sanktionen für Fahrer und Halter unterscheiden.
Hallo,
hab eine A170 gekauf Vorgänger hat E10 getankt kann ich das jetzt auch oder ist Super besser
Danke
Hallo,
ich wurde in der Probezeit angehalten und es wurde festgestellt, dass ein einziger Reifen abgefahren ist. Habe einen Punkt bekommen und war zuvor nie aufgefallen. Bin auch nicht der Halter vom Auto. Was wird auf mich zukommen? Probezeitverlängerung-Aufbauseminar?
Hallo Tali,
der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus wird dies in der Probezeit als B-Verstoß gewertet.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Nach dem Unfall, ist das Auto fahrbereit , aber verkehrunsicher. Hat scharfe Kanten. Wenn man es trotzdem fährt, bekommt man Strafe oder Punkte ? Vielen Dank
Hallo Jessica,
in der Regel wird das Fahren eines verhrsunsicheren Fahrzeugs mit 25 Euro geahndet. Möglicherweise werden jedoch weitere Bußgelder etc. fällig, wenn beispielsweise durch die Mängel keine Betriebserlaubnis bestünde. Im Fall eines Unfalls könnte auch die Versicherung Probleme machen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ein ungebremster 750kg Anhänger mit einem 100 kmh Schild wird von einem Fahrzeug gezogen, dass nicht das notwendige Leergewicht hat, um die 750 kg mit 100 kmh ziehen zu dürfen. Es ist also das „falsche Fahrzeug“ vor den Hänger. Wie hoch wäre das Bußgeld?
Vielen Dank.
Hallo Bene,
bei einer Überschreitung der zulässigen Achslast sieht der Bußgeldkatalog abhängig vom Ausmaß Sanktionen vor. Das Bußgeld kann dabei zwischen 30 und 425 Euro variieren.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich wurde gestern Abend von der Polizei wegen 2 Abgefahrenen Reifen angehalten die wirklich kein Millimeter Profil mehr besaßen. Ich bin noch auf Probezeit und der Polizist wusste selber nicht ob meine Probezeit verlängert wird oder nicht hatte vorher auch kein B-Verstoß oder wurde von der Polizei auffällig mit was für Konsequenzen muss ich rechnen?
Mfg.
Hallo,
laut Bußgeldkatalog müssen Sie mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine Verlängerung der Probezeit ist bei erstmaliger Auffälligkeit nicht vorgesehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Mir wird die inbetriebnahme des Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubniss erloschen war. Angeblich wesentliche beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
(Dunklere Rückleuchten )
Nun Halter 135 Euro + 1 Punkt
Und Fahrer 200 Euro + 1 Punkt
Warum beide 1 Punkt? Bei einem bekannten kam auf den Halter garnichts zu.
Hallo Max,
es obliegt uns nicht, diese Frage zu beantworten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
wie sieht es aus wenn ein Fahrzeug durch z.B. Folieren der Rückleuchten, die Betriebserlaubnis verliert.
Strafe sind hier ja 90€ und 1 Punkt.
Wer erhält den Punkt – der Fahrer oder der Halter ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Florian,
bei Fahrzeugmängeln haften unter Umständen sowohl der Halter als auch der Fahrer.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Und zwar habe ich vor kurzem einen Auffahrunfall verursacht. Als sich der äußerst unfreundliche und aggressive Polizist mein Auto anschaute sagte er nach kurzem Blick dass meine Reifen abgefahren seien und dass ich deshalb noch ein Bußgeldbescheid bekommen würde, er hat jedoch nie gemessen wie tief mein Profil tatsächlich ist, sondern nur ein Foro gemacht, ist dies zulässig? Auch wenn noch Restprofil vorhanden war?
Lg Altay
Und vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo Altay,
unter Umständen lässt sich eine zu geringe Profiltiefe auch mit bloßem Auge erkennen. Es besteht allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, gegen einen solchen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Wie wirkt sich die Strafe bei abgefahrenen Rollerreifen aus? (Habe noch BF17 Bescheinigung)
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort im Voraus.
Hallo Sanane K,
der Bußgeldkatalog sieht für Kraftfahrzeuge (außer Mofa), die mit Reifen ohne ausreichendes Profil in Betrieb genommen werden, ein Bußgeld in Höhe von 60 € sowie einen Punkt vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
bin heute angehalten worden mit nicht eingetragene Fahrwerk und Alufelgen was kommt jetzt alles auf mich zu?
Hallo Johnny,
nehmen Sie ein Fahrzeug ohne eingetragene Bauteile in Betrieb, wird dies gemäß Bußgeldkatalog als Fahren ohne Betriebserlaubnis gewertet. In der Regel wird dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
wie ist das wenn die aussenseiten vom reifen abgefahren sind
Mfg Alex
Hallo Alex,
der Gesetzgeber schreibt zur Profiltiefe gemäß § 36 (2) StVZO folgendes vor: „Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.“
Kann dies nicht gewährleistet werden, drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich habe vor demnächst vor nach Österreich zu fahren, habe auf meinem Auto Winterreifen (Radial) mit einer Profiltiefe von 4mm, was passiert wenn ich von der Polizei angehalten werde und Profil kontrolliert wird? Dort gilt ja eine Mindestproftiefe von 5mm bei Radial Winterreifen. Ich bin zur Zeit noch in D in der Probezeit, was kommt dann auf mich zu? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort im Voraus.
Hallo Basti,
wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass Sie die Mindestprofiltiefe mit den Reifen nicht erreichen, erwartet Sie eine Geldbuße von 35 Euro. Kommt es zu einem Unfall, können bis zu 5.000 Euro Bußgeld verhängt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ich wurde angehalten weil ich mein Handy benutzt habe.
Und zugleich weil meine Rad reifen Kombi nicht eingetragen war.
Was kann passieren.?
Ist es nicht normalerweise so das man nur in einer sache etwas bekommt.
Die netten Herren in blau haben mir jetzt ein schreiben zukommen lassen wo ich 3 Punkte bekommen soll.
Gruss
Hallo Tim,
es kann sein, dass Ihre zwei Verstöße als Tateinheit beurteilt werden. In diesem Fall werden Sie nur für das schwerwiegendere Delikt herangezogen. Bezweifeln Sie die Richtigkeit Ihres Bußgeldbescheids, können Sie Einspruch gegen ihn einlegen. Hierfür haben Sie bis 14 Tage nach Zustellung Zeit.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Abend,
Ich bin in der Probezeit und wurde mit einem Reifen zu wenig Profiltiefe angehalten 1. Punkt.
Hat das auswirkungen auf Probezeit Verlängerung oder auf nachschulung?
Hallo Sanane,
das Fahren mit abgefahrenen Reifen gilt als B-Verstoß. Bei einem B-Verstoß drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen. Die Probezeit wird erst bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo Zusammen,
Bekomme ich einen Punkt wenn meine Reifen älter als 10 Jahre sind? Meine sind wenig gefahren und es ist noch genügend Profil vorhanden!
Danke Andrea
Hallo Andrea,
je älter die Reifen, desto mitgenommener in der Regel der Pneu. Er wird porös und könnte schlimmstenfalls platzen. Sie dürften bei so alten Reifen also Probleme beim TÜV bekommen. Es lohnt sich daher, die Empfehlungen zum rechtzeitigen Reifenwechsel durchaus ernstzunehmen. Mit einem Bußgeld müssen Sie nur bei Anhängern mit einer Tempo-100-Bescheinigung rechnen. Die Reifen dürfen hier nicht älter als 6 Jahre sein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo guten Tag ich habe eine Frage letzte Jahre Polizei hat mich angehalten wegen Bremslicht Defekt ich habe Reparatur gemacht mit Stempel gemacht hin geschickt und jetzt habe ich eine berief Straßenverkehramt bekommt 150 € wegen Außendienst. Und ich habe von Post Quittung wenn ich schikt habe was kann ich jetzt machen?
Liebe Grüße
Hallo Thomas,
leider könne wir Ihre Frage nicht ganz verstehen. Doch bei uns können Sie ohnehin nicht erfahren, was Sie als nächstes tun können. Für eine Beratung in rechtlichen Sachen, suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Das Team von bussgeldrechner.org
„Diese Profiltiefe muss der gesamte Reifen aufweisen, bei weniger Profil etwa am Rand ist der Reifen abgefahren.“
Diese Aussage ist leider falsch. Die Ränder spielen keine Rolle.
Unter § 36 Bereifung und Laufflächen StVZO Punkt 2 steht:
„Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.“
Hallo,
Erstmal daumen hoch für euch!
zu meiner Frage: ich habe in mein Fahrzeug ein US-Tagfahrlicht reincodiert sodass neben dem Standlicht der Corona Ringen (BMW) auch die Blinker dauerhaft gedimmt leuchten.
Was für Folgen hätte es wenn ich erwischt werde?
Mfg
Hallo Patrick,
die Manipulation der Leuchtanlagen eines Fahrzeuges hat zur Folge, dass dessen Zulassung erlischt. Sollten Sie trotzdem damit fahren, droht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Außerdem wird das Auto wahrscheinlich stillgelegt und muss auf ihre Kosten wieder verkehrstüchtig gemacht werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Wie sieht es aus mit elekrtischen Skateboards?
Laut Internet wäre es Fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und Kennzeichen.
Wie hoch wäre die gesamte Summe bzw. droht die Konfiszierung?
Cheers
Julian
Hallo Julian,
es kann hier keine pauschale Summe, die als Strafe anfällt, genannt werden, Sie sollten jedoch bei der Inbetriebnahme eines elektronischen Skateboards darauf achten, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Das Team von bussgeldrechner.org