Fahrzeugmängel und trotzdem gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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FAQ: Fahrzeugmängel

Wie werden Mängel am Fahrzeug sanktioniert?

Dies kommt auf den konkreten Mangel an. Sie können die jeweiligen Sanktionen mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.

Was muss ich hinsichtlich der Bereifung meines Fahrzeugs beachten?

Achten Sie darauf, die vorgeschriebene Profiltiefe einzuhalten, vermeiden Sie Mischbereifung und befolgen Sie die Winterreifenpflicht in Deutschland.

Wer wird bei Fahrzeugmängeln belangt: der Fahrer oder der Halter?

In der Regel müssen beide mit Sanktionen rechnen, wenn das Fahrzeug trotz Mängeln in Betrieb genommen wurde. Der Halter muss allerdings Kenntnis darüber haben, dass sein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner Fahrzeug

Bußgelder für Fahrzeugmängel
Bußgelder für Fahrzeugmängel

Am Straßenverkehr dürfen nur verkehrssichere Fahrzeuge teilnehmen. Dies ist aufgrund der Sicherheit des Straßenverkehrs zwingend erforderlich. Für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs sind grundsätzlich sowohl Halter als auch der Fahrer bzw. Fahrzeugführer verantwortlich.

Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher, hat das im Falle eines Unfalls nicht nur haftungsrechtliche Konsequenzen dergestalt zur Folge, dass der Versicherer zwar den Schaden regulieren muss, aber unter Umständen Halter bzw. Fahrer anschließend in Regress nehmen kann. Vielmehr drohen Halten und Fahrer auch Sanktionen in Form von Bußgeldern und Punkten in Flensburg.

Spezifische Ratgeber zum Thema Fahrzeug

Wofür Halter und Fahrer jeweils verantwortlich sind

Der Halter eines Fahrzeuges darf dessen Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass

  • der Fahrer nicht zur nicht zur eigenständigen Fahrzeugführung geeignet ist oder
  • das Fahrzeug bzw. Gespann nicht verkehrssicher ist oder dessen Verkehrssicherheit leidet (etwa wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird)

Ist das Fahrzeug bzw. Gespann verkehrsunsicher oder dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigt, muss ermittelt werden, ob neben dem Fahrer auch der Halter sanktioniert wird. Denn der Fahrer ist regelmäßig für die Verkehrssicherheit des von ihm geführten Fahrzeugs bzw. Gespanns verantwortlich.

Welche Fahrzeugmängel wie sanktioniert werden

Folgende Mängel am Fahrzeug bzw. Gespann werden gegenüber Halter und Fahrer wie nachstehend sanktioniert:

Abgefahrene Reifen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Diese Profiltiefe muss der gesamte Reifen aufweisen, bei weniger Profil etwa am Rand ist der Reifen abgefahren. Unbeschadet der erforderlichen Mindestprofile werden für Sommerreifen 3 mm und für Winterreifen 4 mm von Fachleuten und Automobilclubs empfohlen, um ausreichenden Grip (Haftreibung) des Reifens sicherzustellen. Darüber hinaus gelten im Ausland (etwa Tschechien und Österreich) weitaus höhere Mindestprofiltiefen, so Fahrten in diese Länder mit dem in Deutschland vorgeschrieben Minimum von 1,6 mm dort zu empfindlichen Sanktionen führen können.

Mischbereifung am Fahrzeug ist verboten
Mischbereifung am Fahrzeug ist verboten

Wird hier mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, riskiert als

  • Fahrer 50 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Halter 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Mischbereifung

Der Gesetzgeber bezeichnet als Mischbereifung die Kombination von Radial- und Diagonalreifen, die nicht gestattet ist. Diagonalreifen sind jedoch inzwischen nicht mehr zeitgemäß. Die Frage, ob folgende aktuellen Kombinationen von Mischbereifungen zulässig sind, ist daher wie folgt zu beantworten:

Kombinationzulässig
Reifen mit unterschiedlichen Modelbezeichnungen oder von unterschiedlichen Herstellernja
Sommer- und Winterreifenja
Deutlich unterschiedliche Profiltiefenja
Verschiedene Reifengrößen (soweit nicht in den Fahrzeugpapieren für Hinter- und Vorderachse eingetragen)nein
Run Flat Reifen mit normalen Reifen (soweit die Spezialreifen in den Fahrzeugpapieren nicht vorgeschrieben sind)nein

Empfohlen werden die zulässigen Reifenkombinationen von Fachleuten und Automobilclubs allerdings nicht. Soweit verschiedene Reifengrößen kombiniert werden, dürfte das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit zu einem Bußgeld von 15 Euro führen.

Keine Winterreifen

Winterreifen sind seit Dezember 2010 bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Ohne Winterreifen darf bei diesen Wetterverhältnissen nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

Konkret handelt es sich bei Winterreifen um M+S-Reifen, die aufgrund ihres Profils und ihrer Struktur so aufgebaut sind, dass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften bieten als normale Reifen. Über solche Eigenschaften können aber auch Ganzjahresreifen verfügen. Nach Empfehlungen von Fachleuten und Automobilclubs sollten Winterreifen mindestens 4 mm Profil haben und nicht älter als sechs Jahre sein.

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden wie folgt geahndet: Es ergeht ein Bußgeld von

  • 60 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird
  • 80 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und andere dadurch behindert werden
  • 100 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und andere dadurch gefährdet werden
  • 120 Euro, sofern ohne Winterreifen gefahren wird und es dadurch zu einem Unfall kommt

Zudem wird der Verstoß in allen Fällen mit einem Punkt in Flensburg geahndet.

Die Winterreifenpflicht bedeutet aber nicht, dass Winterreifen zwingend aufgezogen werden müssen. Es darf lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht ohne Winterreifen gefahren werden. Ist das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet, kann es bei diesen Wetterverhältnissen geparkt bleiben oder im Winter – bei eben nicht winterlichen Straßenverhältnissen – gefahren werden. Fachleute und Automobilclubs raten aber in der kalten Jahreszeit generell zu Winterreifen, weil diese bei niedrigen Temperaturen über bessere Haftungseigenschaften verfügen.

Mangelhafter Zustand

Befindet sich das Fahrzeug bzw. Gespann in einem mangelhaften Zustand (etwa Bremsen, Lenkung, Verbindungseinrichtung), drohen

  • dem Fahrer 10 bis 25 Euro Bußgeld
  • demjenigen, der die Fahrt anordnete 35 Euro Bußgeld

Zulässiges Gesamtgewicht

Das Fahrzeug darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten
Das Fahrzeug darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten

Werden Fahrzeuge beladen, muss darauf geachtet werden, dass das zulässige Gesamtgewicht, die zulässige Achslast oder die zulässige Anhängelast hinter einem Fahrzeug nicht überschritten wird. Für Fahrzeuge unter 7,5 t wie Pkws und Sprinter gelten dabei gestaffelte Sanktionen in Abhängigkeit von der prozentualen Gewichtsüberschreitung. Richtig teuer wird es sowohl für den Fahrer als auch für den Halter, wenn die Gewichtsüberschreitung mehr als 20% der zulässigen Werte beträgt. Hier beträgt das Bußgeld 95 Euro. Liegt die Überschreitung bei über 30%, erhöht sich das Bußgeld auf 235 Euro. Zudem wird bei Überschreitungen ab 20% in allen Fällen ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Kennzeichen

Einen Fahrzeugmangel stellt es auch dar, wenn das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen wird, etwa um dessen Erfassung durch Radaranlagen zu verhindern. Solche Abdeckungen werden mit 65 Euro Bußgeld geahndet.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Neben den Sanktionen für Fahrzeugmängel sind speziell die Bußgelder höchst unterschiedlich, die der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Abhilfe schafft hier unser Bußgeldrechner Mangel am Fahrzeug, mit dem das zu erwartende Bußgeld und die voraussichtlichen Punkte in Flensburg zuverlässig ermittelt werden können.

Außerdem zeigt der Bußgeldkatalog Rechner auch auf, inwieweit sich die Sanktionen für Fahrer und Halter unterscheiden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

36 Kommentare

  1. Klaus

    4. März 2021 um 15:25

    Hallo,
    hab eine A170 gekauf Vorgänger hat E10 getankt kann ich das jetzt auch oder ist Super besser
    Danke

  2. Tali

    19. Oktober 2018 um 12:37

    Hallo,

    ich wurde in der Probezeit angehalten und es wurde festgestellt, dass ein einziger Reifen abgefahren ist. Habe einen Punkt bekommen und war zuvor nie aufgefallen. Bin auch nicht der Halter vom Auto. Was wird auf mich zukommen? Probezeitverlängerung-Aufbauseminar?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Oktober 2018 um 9:59

      Hallo Tali,
      der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus wird dies in der Probezeit als B-Verstoß gewertet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Jessica

    28. April 2018 um 23:54

    Hallo,
    Nach dem Unfall, ist das Auto fahrbereit , aber verkehrunsicher. Hat scharfe Kanten. Wenn man es trotzdem fährt, bekommt man Strafe oder Punkte ? Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:20

      Hallo Jessica,

      in der Regel wird das Fahren eines verhrsunsicheren Fahrzeugs mit 25 Euro geahndet. Möglicherweise werden jedoch weitere Bußgelder etc. fällig, wenn beispielsweise durch die Mängel keine Betriebserlaubnis bestünde. Im Fall eines Unfalls könnte auch die Versicherung Probleme machen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Bene

    16. März 2018 um 11:18

    Hallo,

    ein ungebremster 750kg Anhänger mit einem 100 kmh Schild wird von einem Fahrzeug gezogen, dass nicht das notwendige Leergewicht hat, um die 750 kg mit 100 kmh ziehen zu dürfen. Es ist also das „falsche Fahrzeug“ vor den Hänger. Wie hoch wäre das Bußgeld?

    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 14:49

      Hallo Bene,
      bei einer Überschreitung der zulässigen Achslast sieht der Bußgeldkatalog abhängig vom Ausmaß Sanktionen vor. Das Bußgeld kann dabei zwischen 30 und 425 Euro variieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Eko

    10. März 2018 um 10:58

    Hallo, ich wurde gestern Abend von der Polizei wegen 2 Abgefahrenen Reifen angehalten die wirklich kein Millimeter Profil mehr besaßen. Ich bin noch auf Probezeit und der Polizist wusste selber nicht ob meine Probezeit verlängert wird oder nicht hatte vorher auch kein B-Verstoß oder wurde von der Polizei auffällig mit was für Konsequenzen muss ich rechnen?

    Mfg.

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 12:37

      Hallo,

      laut Bußgeldkatalog müssen Sie mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine Verlängerung der Probezeit ist bei erstmaliger Auffälligkeit nicht vorgesehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Max

    13. September 2017 um 17:19

    Mir wird die inbetriebnahme des Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubniss erloschen war. Angeblich wesentliche beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

    (Dunklere Rückleuchten )

    Nun Halter 135 Euro + 1 Punkt
    Und Fahrer 200 Euro + 1 Punkt

    Warum beide 1 Punkt? Bei einem bekannten kam auf den Halter garnichts zu.

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:16

      Hallo Max,

      es obliegt uns nicht, diese Frage zu beantworten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Florian

    7. Juni 2017 um 23:39

    Hallo,

    wie sieht es aus wenn ein Fahrzeug durch z.B. Folieren der Rückleuchten, die Betriebserlaubnis verliert.
    Strafe sind hier ja 90€ und 1 Punkt.
    Wer erhält den Punkt – der Fahrer oder der Halter ?

    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 9:22

      Hallo Florian,
      bei Fahrzeugmängeln haften unter Umständen sowohl der Halter als auch der Fahrer.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Altay

    21. Mai 2017 um 23:26

    Hallo,
    Und zwar habe ich vor kurzem einen Auffahrunfall verursacht. Als sich der äußerst unfreundliche und aggressive Polizist mein Auto anschaute sagte er nach kurzem Blick dass meine Reifen abgefahren seien und dass ich deshalb noch ein Bußgeldbescheid bekommen würde, er hat jedoch nie gemessen wie tief mein Profil tatsächlich ist, sondern nur ein Foro gemacht, ist dies zulässig? Auch wenn noch Restprofil vorhanden war?
    Lg Altay
    Und vielen Dank schonmal im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 um 9:05

      Hallo Altay,
      unter Umständen lässt sich eine zu geringe Profiltiefe auch mit bloßem Auge erkennen. Es besteht allerdings grundsätzlich die Möglichkeit, gegen einen solchen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Sanane K

    5. April 2017 um 11:22

    Wie wirkt sich die Strafe bei abgefahrenen Rollerreifen aus? (Habe noch BF17 Bescheinigung)
    Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:56

      Hallo Sanane K,
      der Bußgeldkatalog sieht für Kraftfahrzeuge (außer Mofa), die mit Reifen ohne ausreichendes Profil in Betrieb genommen werden, ein Bußgeld in Höhe von 60 € sowie einen Punkt vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Johnny

    3. April 2017 um 21:54

    Hallo,

    bin heute angehalten worden mit nicht eingetragene Fahrwerk und Alufelgen was kommt jetzt alles auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 10:34

      Hallo Johnny,
      nehmen Sie ein Fahrzeug ohne eingetragene Bauteile in Betrieb, wird dies gemäß Bußgeldkatalog als Fahren ohne Betriebserlaubnis gewertet. In der Regel wird dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Alex

    22. März 2017 um 19:57

    wie ist das wenn die aussenseiten vom reifen abgefahren sind
    Mfg Alex

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:40

      Hallo Alex,
      der Gesetzgeber schreibt zur Profiltiefe gemäß § 36 (2) StVZO folgendes vor: „Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.“

      Kann dies nicht gewährleistet werden, drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Basti

    4. Dezember 2016 um 15:00

    Hallo, ich habe vor demnächst vor nach Österreich zu fahren, habe auf meinem Auto Winterreifen (Radial) mit einer Profiltiefe von 4mm, was passiert wenn ich von der Polizei angehalten werde und Profil kontrolliert wird? Dort gilt ja eine Mindestproftiefe von 5mm bei Radial Winterreifen. Ich bin zur Zeit noch in D in der Probezeit, was kommt dann auf mich zu? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 9:15

      Hallo Basti,

      wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass Sie die Mindestprofiltiefe mit den Reifen nicht erreichen, erwartet Sie eine Geldbuße von 35 Euro. Kommt es zu einem Unfall, können bis zu 5.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Tim

    3. August 2016 um 21:55

    Hallo ich wurde angehalten weil ich mein Handy benutzt habe.
    Und zugleich weil meine Rad reifen Kombi nicht eingetragen war.
    Was kann passieren.?
    Ist es nicht normalerweise so das man nur in einer sache etwas bekommt.
    Die netten Herren in blau haben mir jetzt ein schreiben zukommen lassen wo ich 3 Punkte bekommen soll.
    Gruss

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 8:48

      Hallo Tim,
      es kann sein, dass Ihre zwei Verstöße als Tateinheit beurteilt werden. In diesem Fall werden Sie nur für das schwerwiegendere Delikt herangezogen. Bezweifeln Sie die Richtigkeit Ihres Bußgeldbescheids, können Sie Einspruch gegen ihn einlegen. Hierfür haben Sie bis 14 Tage nach Zustellung Zeit.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Sanane

    17. Juni 2016 um 23:22

    Guten Abend,
    Ich bin in der Probezeit und wurde mit einem Reifen zu wenig Profiltiefe angehalten 1. Punkt.
    Hat das auswirkungen auf Probezeit Verlängerung oder auf nachschulung?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:33

      Hallo Sanane,

      das Fahren mit abgefahrenen Reifen gilt als B-Verstoß. Bei einem B-Verstoß drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen. Die Probezeit wird erst bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Andrea M.

    9. Juni 2016 um 13:43

    Hallo Zusammen,
    Bekomme ich einen Punkt wenn meine Reifen älter als 10 Jahre sind? Meine sind wenig gefahren und es ist noch genügend Profil vorhanden!
    Danke Andrea

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 10:08

      Hallo Andrea,
      je älter die Reifen, desto mitgenommener in der Regel der Pneu. Er wird porös und könnte schlimmstenfalls platzen. Sie dürften bei so alten Reifen also Probleme beim TÜV bekommen. Es lohnt sich daher, die Empfehlungen zum rechtzeitigen Reifenwechsel durchaus ernstzunehmen. Mit einem Bußgeld müssen Sie nur bei Anhängern mit einer Tempo-100-Bescheinigung rechnen. Die Reifen dürfen hier nicht älter als 6 Jahre sein.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Thomas

    21. April 2016 um 16:59

    Hallo guten Tag ich habe eine Frage letzte Jahre Polizei hat mich angehalten wegen Bremslicht Defekt ich habe Reparatur gemacht mit Stempel gemacht hin geschickt und jetzt habe ich eine berief Straßenverkehramt bekommt 150 € wegen Außendienst. Und ich habe von Post Quittung wenn ich schikt habe was kann ich jetzt machen?
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:57

      Hallo Thomas,

      leider könne wir Ihre Frage nicht ganz verstehen. Doch bei uns können Sie ohnehin nicht erfahren, was Sie als nächstes tun können. Für eine Beratung in rechtlichen Sachen, suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Heinzmann

    12. April 2016 um 9:36

    „Diese Profiltiefe muss der gesamte Reifen aufweisen, bei weniger Profil etwa am Rand ist der Reifen abgefahren.“

    Diese Aussage ist leider falsch. Die Ränder spielen keine Rolle.

    Unter § 36 Bereifung und Laufflächen StVZO Punkt 2 steht:
    „Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.“

  18. Patrick

    7. Februar 2016 um 15:06

    Hallo,
    Erstmal daumen hoch für euch!
    zu meiner Frage: ich habe in mein Fahrzeug ein US-Tagfahrlicht reincodiert sodass neben dem Standlicht der Corona Ringen (BMW) auch die Blinker dauerhaft gedimmt leuchten.
    Was für Folgen hätte es wenn ich erwischt werde?
    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      8. Februar 2016 um 9:33

      Hallo Patrick,

      die Manipulation der Leuchtanlagen eines Fahrzeuges hat zur Folge, dass dessen Zulassung erlischt. Sollten Sie trotzdem damit fahren, droht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Außerdem wird das Auto wahrscheinlich stillgelegt und muss auf ihre Kosten wieder verkehrstüchtig gemacht werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Julian

    10. Juni 2015 um 5:25

    Hallo,

    Wie sieht es aus mit elekrtischen Skateboards?

    Laut Internet wäre es Fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und Kennzeichen.
    Wie hoch wäre die gesamte Summe bzw. droht die Konfiszierung?

    Cheers
    Julian

    1. bussgeldrechner.org

      15. Juni 2015 um 10:29

      Hallo Julian,

      es kann hier keine pauschale Summe, die als Strafe anfällt, genannt werden, Sie sollten jedoch bei der Inbetriebnahme eines elektronischen Skateboards darauf achten, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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