Ist es möglich, ein Fahrverbot zu verschieben?
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie Sie ein Fahrverbot verschieben können
Wurde Ihnen aufgrund eines Verkehrsverstoßes ein Fahrverbot auferlegt, so wird dieses in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit dürfen Sie nicht fahren. Waren Sie als Wiederholungstäter unterwegs, ist auch ein Zeitraum von 4 Monaten möglich.
Aber was, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind (z.B. LKW fahren müssen) und diesen deshalb dringend benötigen? Gibt es für Sie eine Möglichkeit, für das Fahrverbot einen anderen Zeitraum auswählen zu können?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrverbot verschieben
Ja. Mussten Sie innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot ableisten, gelten Sie als Ersttäter und können sich innerhalb einer Frist von 4 Monaten aussuchen, wann Sie den Führerschein abgeben.
Nein. Für Wiederholungstäter beginnt ein erneutes Fahrverbot mit dem Eintritt der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid.
Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist es grundsätzlich möglich, den Eintritt vom Fahrverbot hinauszuzögern.
1 Monat Fahrverbot: Ist ein Verschieben möglich?
Grundsätzlich ist es für einen Ersttäter bzw. einen Fahrer, der in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten hat, möglich, den Führerschein später abgeben zu können. Allerdings ist dies nur innerhalb einer viermonatigen Frist vorgesehen.
Das heißt: Wollen Sie ein Fahrverbot verschieben und sind Ersttäter, können Sie den Beginn der Frist innerhalb der nächsten vier Monate nach Rechtskraft selbst bestimmen. Hat der Bußgeldbescheid, in dem das Fahrverbot angeordnet wurde, also im Januar seine Rechtskraft erhalten, kann ein Ersttäter den Beginn der Fahrverbotsfrist auch in den April desselben Jahres verlegen.
Nicht nur ein Fahrverbot von 1 Monat können Sie verschieben, auch ein längeres Verbot – zum Beispiel für 3 Monate – kann innerhalb der Viermonatsfrist verschoben werden.
Das Fahrverbot verschieben: Kann ein Einspruch hilfreich sein?
Wollen Sie den für das Fahrverbot vorgesehenen Termin verschieben, kann es sich außerdem lohnen, Einspruch gegen Punkte, Bußgeld oder Fahrverbot einzulegen.
Das müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids tun, da dieser sonst seine Rechtskraft erhält und Sie den Forderungen im Bescheid – wie der Zahlung eines Bußgelds oder der Ableistung eines Fahrverbots – Folge leisten müssen.
Durch einen Einspruch verschiebt sich das Einsetzen der Rechtskraft, wodurch sich entsprechend auch die Frist verzögert, in der Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Die Fahrerlaubnis bleibt Ihnen allerdings erhalten, Sie müssen Ihren Führerschein also nicht noch einmal machen.
Durch erneute Sichtung der Beweismittel oder etwaige Gerichtsverfahren kann sich die Rechtskraft somit herauszögern. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn Ihr Einspruch nicht von vornherein abgelehnt wird, sondern Sie Erfolg mit Ihrem Widerspruch haben.
Einspruch mithilfe eines Anwalts?
Sollten Sie Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder das Fahrverbot erheben wollen, sollten Sie sich deshalb vorher mit einem Anwalt beraten. Dieser kann Ihnen weitere Informationen bezüglich Ihrer Erfolgschancen geben und Ihnen beratend zur Seite stehen. Doch auch ohne einen Anwalt haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen die Abgabe vom Führerschein einzulegen.
Beachten Sie: Sollten Sie Einspruch einlegen, kann die erneute Prüfung der Unterlagen auch weniger positive Wendungen für Sie bringen. Denn es können Fakten zur Tat ans Licht kommen, die bislang nicht entdeckt oder als wenig schwerwiegend beurteilt wurden. Aus diesem Grund sollten Sie sich sicher sein, ob sich ein Einspruch auch lohnt und das Fahrverbot nicht doch von 1 Monat auf 3 Monate erhöht wird.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zudem dazu beraten, ob eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres – meist doppeltes – Bußgeld möglich ist. Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind und z. B. LKW fahren müssen, kann die Abwendung des Fahrverbots über einige Monate sehr hilfreich für Sie sein. Das ist allerdings in der Regel nur mithilfe eines Anwalts möglich.
Kann das Fahrverbot für 1-3 Monate auch von einem Fahrer der noch in der Probezeit ist verschoben werden?
Hallo,
bin das erste mal im Leben mit 0,6 Promille im Blut (2 maliges ins Röhrchen blasen) erwischt worden. Mir wurde gesagt, dass das 500 € Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf mich zu kommen, das ich in den nächsten 3 Monaten ableisten muss, also bis spätestens im März 2018. Um aber meine Arbeit zu erreichen gibt es keinerlei Möglichkeit, öffentl. Verkehrsmittel zu benutzen – mit dem Fahrrad ist es recht weit – ca 10 km – für die Winterszeit
Wenn ich nun Einspruch einlege – es sind nach Fahrtantritt lediglich 5 Minuten Fahrt meinerseits vergangen – wird wohl ein Einstellen des Verfahrens kaum zu erwirken sein, aber eine Verzögerung der Rechtswirksamkeit u somit der FührerscheinAbgabe. Nun meine Frage: kommen bei einem Einspruch, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, zusätzliche Kosten auf mich zu ?
Vielen Dank im voraus
Hallo,
kommt es infolge eines Einspruchs zu einer Gerichtsverhandlung, kann dies weitere Kosten nach sich ziehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org