Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?
Hat ein Verkehrsteilnehmer für einen Verstoß im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten, so kommt es oft vor, dass mit dem verhängten Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot einhergehen.
Besonders ein Fahrverbot kann den betroffenen Berufskraftfahrer dabei sehr stark einschränken und in gewissen Fällen sogar zum Arbeitsplatzverlust führen.
Aber wo wird die Grenze zum Härtefall gezogen? Wann kann ein Kraftfahrzeugführer darauf plädieren, dass der Entzug vom Führerschein eine unzumutbare Härte darstellt? Gibt es eine Möglichkeit, dass der Richter im Zuge seiner Entscheidung vom Fahrverbot absehen kann?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Härtefall beim Fahrverbot
Ein Fahrverbot lässt sich in ein höheres Bußgeld umwandeln, wenn dieses eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen bzw. Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.
Ein Härtefall liegt bei einem Fahrverbot vor, wenn Sie im Beruf oder zur Betreuung von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen sind.
Video: Lässt sich ein Fahrverbot umgehen?
Härtefall: Kann ein Fahrverbot immer umgewandelt werden?
Wie bereits erwähnt, ist eine Bedrohung oder Gefährdung der beruflichen Existenz einer der häufigsten und wichtigsten Gründe, wieso ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt wird. In einem solchen sogenannten Härtefall liegen besondere Umstände vor, die dem Betroffenen das Leben ohne einen Führerschein extrem erschweren.
Sollten Sie denken, sich in einer solchen Situation zu befinden, sollten Sie dringend einen Anwalt aufsuchen. Nur ein Rechtsanwalt kann die Verhängung des Fahrverbots verhindern.
Denn mithilfe dieses Anwalts haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht auf eine „unzumutbare Härte“ der Strafe zu plädieren und das Fahrverbot zu umgehen. Aber wann liegt genau ein Grund vor, der das Absehen vom Fahrverbot aufgrund unzumutbarer Härte rechtfertigt?
Das kann aus verschiedenen Gründen passieren. Einige – für Betroffene wichtige – sollen im Folgenden aufgezählt werden:
- Existenz-/Arbeitsplatzgefährdung: Sollten Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen oder selbstständig sein und den Führerschein dringend benötigen, so können Sie auf unzumutbare Härte plädieren. Besonders, wenn Sie hinsichtlich Ihrer Selbstständigkeit aus finanziellen Gründen keine weiteren Fahrer einstellen können und deshalb dringend selbst fahren müssen.
- Betreuung von Angehörigen: Besitzt ein Ihnen nahestehender Verwandter oder Bekannter eine gewisse Pflegebedürftigkeit, so ist in einzelnen Fällen ebenfalls vom Fahrverbot abzusehen. Sollten Sie für die Betreuung zuständig sein und diesen Pflichten ohne Fahrzeug bzw. Führerschein nicht nachkommen können, kann ein Härtefall vorliegen.
Auch in anderen, weniger harten Fällen kann ein Richter im Verkehrsrecht von der Verhängung des Fahrverbots absehen. Das kann beispielsweise beim Augenblicksversagen, geringer Ortskenntnis oder einem Verbotsirrtum der Fall sein.
Sollte ein stichhaltiger Grund vorliegen, wieso der betroffene Autofahrer das Fahrverbot als nicht gerechtfertigt ansieht, so kann der Rechtsanwalt vor Gericht auf unzumutbare Härte plädieren. In bestimmten Fällen ist dann die Umwandlung in ein höheres Bußgeld statt eines Fahrverbots möglich.
Sind Wiederholungstäter ausgenommen?
In verschiedenen Fällen kann es vorkommen, dass die Entscheidung des Richters zugunsten des betroffenen Angeklagten fällt und ein drohendes Fahrverbot durch einen Härtefall abgewendet wird. Das muss allerdings durch gute Argumente seitens des Autofahrers begründet werden.
Auch wenn es in einigen Situationen möglich ist, ein Fahrverbot durch ein erhöhtes Bußgeld zu umgehen, so gibt es ebenso Fälle, in denen ein Richter von der Verhängung eines Fahrverbots nicht absehen kann. Das ist beispielsweise in folgenden Situationen der Fall:
- Sie sind Wiederholungstäter und begehen die Ordnungswidrigkeit bereits zum zweiten Mal.
- Sie haben einen Verkehrsverstoß begangen, bei dem Alkohol oder Drogen am Steuer im Spiel waren.
- Sie haben bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt.
Sollte das Fahrverbot gegen Sie verhängt worden sein, weil Sie eine der genannten Ordnungswidrigkeiten begangen haben, so ist eine Umwandlung in ein doppeltes oder dreifaches Bußgeld nicht möglich.
Muss der Einspruch von einem Anwalt eingereicht werden oder kann ich das auch verfassen?
Hallo Jennifer,
den Einspruch können Sie selbst verfassen und an die zuständige Behörde schicken.
– Die Redaktion
Hallo Ronja,
die Bewertung, ob es sich um einen Härtefall handelt, obliegt dem Gericht. Ein Anwalt kann Sie beraten, inwiefern dieser möglich erscheint.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
mein Mitarbeiter hat einen Unfall verursacht unter Alkohol 0,46. Der Unfall war eine Kleinigkeit, er hat nur ein vor ihm fahrendes Auto angeschubst. Nur ein Lackschaden.
Er ist auf den Führerschein innerhalb seiner Beschäftigung angewiesen, sonst müsste ich ihm kündigen. Dies wäre für mich auch eine besondere Belastung. Gibt es da Möglichkeiten auf Härtefall zu plädieren?
Mit freundlichem Gruß
Susanne Fischer
Hallo Susanne,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen daher sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Dieser kann Ihnen in Ihrem besondern Fall sicherlich helfen.
Das Team von bussgeldrechner.org