Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?

Ein Härtefall kann ein Fahrverbot verhindern, wenn es zum Beispiel Ihre berufliche Existenz gefährdet.
Ein Härtefall kann ein Fahrverbot verhindern, wenn es zum Beispiel Ihre berufliche Existenz gefährdet.

Hat ein Verkehrsteilnehmer für einen Verstoß im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten, so kommt es oft vor, dass mit dem verhängten Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot einhergehen.

Besonders ein Fahrverbot kann den betroffenen Berufskraftfahrer dabei sehr stark einschränken und in gewissen Fällen sogar zum Arbeitsplatzverlust führen.

Aber wo wird die Grenze zum Härtefall gezogen? Wann kann ein Kraftfahrzeugführer darauf plädieren, dass der Entzug vom Führerschein eine unzumutbare Härte darstellt? Gibt es eine Möglichkeit, dass der Richter im Zuge seiner Entscheidung vom Fahrverbot absehen kann?

FAQ: Härtefall beim Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot bei einem Härtefall umgewandelt werden?

Ein Fahrverbot lässt sich in ein höheres Bußgeld umwandeln, wenn dieses eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen bzw. Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.

Wann liegt ein Härtefall bei einem Fahrverbot vor?

Ein Härtefall liegt bei einem Fahrverbot vor, wenn Sie im Beruf oder zur Betreuung von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen sind.

Wann kann trotz Härtefall ein Fahrverbot verhängt werden?

Bei Alkohol oder Drogen am Steuer, einem bereits gefüllten Punktekonto oder bei Wiederholungstäters kann ein Fahrverbot unter Umständen trotz Härtefall nicht abgewendet werden.

Video: Lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Fahrverbot abwenden – Wie geht das? Die Antwort gibt’s hier im Video.
Fahrverbot abwenden – Wie geht das? Die Antwort gibt’s hier im Video.

Härtefall: Kann ein Fahrverbot immer umgewandelt werden?

Wie bereits erwähnt, ist eine Bedrohung oder Gefährdung der beruflichen Existenz einer der häufigsten und wichtigsten Gründe, wieso ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt wird. In einem solchen sogenannten Härtefall liegen besondere Umstände vor, die dem Betroffenen das Leben ohne einen Führerschein extrem erschweren.

Ob ein Fahrverbot durch einen Härtefall abgewendet werden kann, wird vor Gericht entschieden.
Ob ein Fahrverbot durch einen Härtefall abgewendet werden kann, wird vor Gericht entschieden.

Sollten Sie denken, sich in einer solchen Situation zu befinden, sollten Sie dringend einen Anwalt aufsuchen. Nur ein Rechtsanwalt kann die Verhängung des Fahrverbots verhindern.

Denn mithilfe dieses Anwalts haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht auf eine „unzumutbare Härte“ der Strafe zu plädieren und das Fahrverbot zu umgehen. Aber wann liegt genau ein Grund vor, der das Absehen vom Fahrverbot aufgrund unzumutbarer Härte rechtfertigt?

Das kann aus verschiedenen Gründen passieren. Einige – für Betroffene wichtige – sollen im Folgenden aufgezählt werden:

  • Existenz-/Arbeitsplatzgefährdung: Sollten Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen oder selbstständig sein und den Führerschein dringend benötigen, so können Sie auf unzumutbare Härte plädieren. Besonders, wenn Sie hinsichtlich Ihrer Selbstständigkeit aus finanziellen Gründen keine weiteren Fahrer einstellen können und deshalb dringend selbst fahren müssen.
  • Betreuung von Angehörigen: Besitzt ein Ihnen nahestehender Verwandter oder Bekannter eine gewisse Pflegebedürftigkeit, so ist in einzelnen Fällen ebenfalls vom Fahrverbot abzusehen. Sollten Sie für die Betreuung zuständig sein und diesen Pflichten ohne Fahrzeug bzw. Führerschein nicht nachkommen können, kann ein Härtefall vorliegen.

Auch in anderen, weniger harten Fällen kann ein Richter im Verkehrsrecht von der Verhängung des Fahrverbots absehen. Das kann beispielsweise beim Augenblicksversagen, geringer Ortskenntnis oder einem Verbotsirrtum der Fall sein.

Sollte ein stichhaltiger Grund vorliegen, wieso der betroffene Autofahrer das Fahrverbot als nicht gerechtfertigt ansieht, so kann der Rechtsanwalt vor Gericht auf unzumutbare Härte plädieren. In bestimmten Fällen ist dann die Umwandlung in ein höheres Bußgeld statt eines Fahrverbots möglich.

Sind Wiederholungstäter ausgenommen?

Ein Fahrverbot durch einen Härtefall abzuwenden, ist besonders bei Berufsfahrern sinnvoll.
Ein Fahrverbot durch einen Härtefall abzuwenden, ist besonders bei Berufsfahrern sinnvoll.

In verschiedenen Fällen kann es vorkommen, dass die Entscheidung des Richters zugunsten des betroffenen Angeklagten fällt und ein drohendes Fahrverbot durch einen Härtefall abgewendet wird. Das muss allerdings durch gute Argumente seitens des Autofahrers begründet werden.

Auch wenn es in einigen Situationen möglich ist, ein Fahrverbot durch ein erhöhtes Bußgeld zu umgehen, so gibt es ebenso Fälle, in denen ein Richter von der Verhängung eines Fahrverbots nicht absehen kann. Das ist beispielsweise in folgenden Situationen der Fall:

  • Sie sind Wiederholungstäter und begehen die Ordnungswidrigkeit bereits zum zweiten Mal.
  • Sie haben einen Verkehrsverstoß begangen, bei dem Alkohol oder Drogen am Steuer im Spiel waren.
  • Sie haben bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt.

Sollte das Fahrverbot gegen Sie verhängt worden sein, weil Sie eine der genannten Ordnungswidrigkeiten begangen haben, so ist eine Umwandlung in ein doppeltes oder dreifaches Bußgeld nicht möglich.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Jennifer R.

    10. August 2017 um 14:26

    Muss der Einspruch von einem Anwalt eingereicht werden oder kann ich das auch verfassen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:10

      Hallo Jennifer,

      den Einspruch können Sie selbst verfassen und an die zuständige Behörde schicken.

      – Die Redaktion

  2. bussgeldrechner.org

    5. Dezember 2016 um 9:44

    Hallo Ronja,

    die Bewertung, ob es sich um einen Härtefall handelt, obliegt dem Gericht. Ein Anwalt kann Sie beraten, inwiefern dieser möglich erscheint.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Susanne F.

    15. Juli 2016 um 15:27

    Hallo,

    mein Mitarbeiter hat einen Unfall verursacht unter Alkohol 0,46. Der Unfall war eine Kleinigkeit, er hat nur ein vor ihm fahrendes Auto angeschubst. Nur ein Lackschaden.
    Er ist auf den Führerschein innerhalb seiner Beschäftigung angewiesen, sonst müsste ich ihm kündigen. Dies wäre für mich auch eine besondere Belastung. Gibt es da Möglichkeiten auf Härtefall zu plädieren?

    Mit freundlichem Gruß
    Susanne Fischer

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 7:40

      Hallo Susanne,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen daher sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Dieser kann Ihnen in Ihrem besondern Fall sicherlich helfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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