Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Überblick: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahr­ver­botFüh­rer­schein­ent­zug
Dauer1-3 Mo­nate6 Mo­nate bis 5 Jah­re
Ab wann?Muss in­ner­halb von 4 Mona­ten an­ge­tre­ten wer­den (Aus­nah­me: Wieder­hol­ungs­tä­ter müs­sen es so­fort an­tre­ten)Ab Rechts­kraft der Ent­schei­dung
Generelle Fahrerlaub­nisWei­ter­hin vor­han­den/vor­über­gehend aus­ge­setztNicht mehr vor­han­den
Führerschein zu­rück?Wie­der­erhalt nach En­de oh­ne Neu­bean­tra­gungFahr­er­laub­nis muss neu be­an­tragt wer­den. Wie­der­erlang­ung meist an Auf­la­gen ge­knüpft (z. B. MPU)

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Unterschied der Begrifflichkeiten

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Länge des Entzugs und die Neubeantragung.
Ein Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug liegt in der Dauer.

Jeder Autofahrer hat die Begriffe schon wenigstens einmal gehört und hat Respekt gegenüber beiden Maßnahmen. Denn diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie als Autofahrer müssen eine Zeit lang auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen sich mindestens drei Monate bis ein paar Jahre nicht hinters Steuer setzen.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot? Was ist schwerwiegender? Und muss Monate später der Führerschein neu beantragt werden? Ist dazu eine MPU nötig?

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wann droht ein Fahrverbot und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, ausgesprochen werden. Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen werden Sie konfrontiert, wenn Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr leisten, wie z. B. Alko‌hol am Steuer (ab 1,1 Promille). Auch das Erreichen von acht Punkten auf dem Konto in Flensburg führt zum Führerscheinentzug.

Wie lange dauern Führerscheinentzug und Fahrverbot jeweils?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland für maximal drei Monate verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, er kann jedoch auch mehrere Jahre oder in Einzelfällen sogar unbegrenzt andauern.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot bzw. nach einem Führerscheinentzug wieder zurück?

Nach dem Ablauf der jeweiligen Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Damit diesem zugestimmt wird, müssen Sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden

Immer dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten Sie nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot, das bis zu drei Monate andauern kann.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.

Trotzdem gilt: In der Zeit des Fahrverbots ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen.

Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Bei besonders schweren Verstößen – meist mit der Gefährdung von Personen im Straßenverkehr oder mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer zusammenhängend – kann es für den betroffenen Autofahrer auch zum Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug kommen.

In diesem Fall wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen. Das heißt: Sollten Sie als Autofahrer jemals wieder einen Führerschein besitzen wollen, müssen Sie diesen neu beantragen.

Das ist allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre andauern.

Nach dieser Zeit kann der Autofahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. In einigen Fällen – besonders bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist zunächst eine positiv verlaufende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Die MPU ist zum Beispiel ab einem Wert an Alkohol von 1,6 Promille hinter dem Lenkrad obligatorisch.

Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?

Sollte aufgrund von innerhalb kurzer Zeit begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowohl ein Führerscheinentzug als auch ein Fahrverbot für einige Monate gegen Sie verhängt worden sein, so ist es möglich, dass das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug zusammen abgegolten wird.

Da in der Regel ein Führerscheinentzug durchaus länger andauern kann als ein Fahrverbot, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein für das Auto neu beantragen und haben das Fahrverbot entsprechend mit abgeleistet.

Beachten Sie: Sollten Sie in der Zeit des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ohne Führerscheindokument erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.
Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Abgabe vom Führerschein. Wird Ihnen der Führerschein entzogen, so müssen Sie direkt nach Rechtskraft das Führerscheindokument abgeben.

Ab diesem Tag beginnt die Sperrfrist über mehrere Monate abzulaufen, nach der Sie den Führerschein wieder neu beantragen können. Sollten Sie allerdings lediglich ein Fahrverbot ableisten müssen, so können Sie dies innerhalb einer Viermonatsfrist selbst legen.

Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.

Denn dann gelten Sie als Ersttäter und können die Viermonatsfrist in Anspruch nehmen. Bei Tätern, die bereits zum wiederholten Mal den Führerschein für einen oder ein paar Monate abgeben müssen, gilt diese viermonatige Frist nicht. Sie müssen den Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids – zum Beispiel aufgrund von Alkohol – abgeben und können sich den Zeitraum vom Fahrverbot nicht selbst aussuchen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (89 Bewertungen, Durchschnitt: 4,11 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

185 Kommentare

  1. zekeriya k.

    25. Oktober 2016 um 23:53

    hab wegen gefährlichen eingriff in den Strassen verkehr 7 Monate und 5000 euro strafe bekommen

    1. Chris

      17. März 2022 um 1:09

      Ich bin vor 3 Wochen fälschlicherweise gefährliche Eingriff in der Strassenverkehr vorgeworfen, ich soll ein Person angefahren, Führerschein würde sofort eingezogen. Heute habe ich mein Führerschein wieder bekommen.

      Was bedeutet das für mich?
      Wird das Verfahren eingestellt oder kann noch was kommen?

Verfasse einen neuen Kommentar