Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Überblick: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahr­ver­botFüh­rer­schein­ent­zug
Dauer1-3 Mo­nate6 Mo­nate bis 5 Jah­re
Ab wann?Muss in­ner­halb von 4 Mona­ten an­ge­tre­ten wer­den (Aus­nah­me: Wieder­hol­ungs­tä­ter müs­sen es so­fort an­tre­ten)Ab Rechts­kraft der Ent­schei­dung
Generelle Fahrerlaub­nisWei­ter­hin vor­han­den/vor­über­gehend aus­ge­setztNicht mehr vor­han­den
Führerschein zu­rück?Wie­der­erhalt nach En­de oh­ne Neu­bean­tra­gungFahr­er­laub­nis muss neu be­an­tragt wer­den. Wie­der­erlang­ung meist an Auf­la­gen ge­knüpft (z. B. MPU)

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Unterschied der Begrifflichkeiten

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Länge des Entzugs und die Neubeantragung.
Ein Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug liegt in der Dauer.

Jeder Autofahrer hat die Begriffe schon wenigstens einmal gehört und hat Respekt gegenüber beiden Maßnahmen. Denn diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie als Autofahrer müssen eine Zeit lang auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen sich mindestens drei Monate bis ein paar Jahre nicht hinters Steuer setzen.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot? Was ist schwerwiegender? Und muss Monate später der Führerschein neu beantragt werden? Ist dazu eine MPU nötig?

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wann droht ein Fahrverbot und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, ausgesprochen werden. Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen werden Sie konfrontiert, wenn Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr leisten, wie z. B. Alko‌hol am Steuer (ab 1,1 Promille). Auch das Erreichen von acht Punkten auf dem Konto in Flensburg führt zum Führerscheinentzug.

Wie lange dauern Führerscheinentzug und Fahrverbot jeweils?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland für maximal drei Monate verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, er kann jedoch auch mehrere Jahre oder in Einzelfällen sogar unbegrenzt andauern.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot bzw. nach einem Führerscheinentzug wieder zurück?

Nach dem Ablauf der jeweiligen Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Damit diesem zugestimmt wird, müssen Sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden

Immer dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten Sie nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot, das bis zu drei Monate andauern kann.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.

Trotzdem gilt: In der Zeit des Fahrverbots ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen.

Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Bei besonders schweren Verstößen – meist mit der Gefährdung von Personen im Straßenverkehr oder mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer zusammenhängend – kann es für den betroffenen Autofahrer auch zum Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug kommen.

In diesem Fall wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen. Das heißt: Sollten Sie als Autofahrer jemals wieder einen Führerschein besitzen wollen, müssen Sie diesen neu beantragen.

Das ist allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre andauern.

Nach dieser Zeit kann der Autofahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. In einigen Fällen – besonders bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist zunächst eine positiv verlaufende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Die MPU ist zum Beispiel ab einem Wert an Alkohol von 1,6 Promille hinter dem Lenkrad obligatorisch.

Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?

Sollte aufgrund von innerhalb kurzer Zeit begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowohl ein Führerscheinentzug als auch ein Fahrverbot für einige Monate gegen Sie verhängt worden sein, so ist es möglich, dass das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug zusammen abgegolten wird.

Da in der Regel ein Führerscheinentzug durchaus länger andauern kann als ein Fahrverbot, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein für das Auto neu beantragen und haben das Fahrverbot entsprechend mit abgeleistet.

Beachten Sie: Sollten Sie in der Zeit des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ohne Führerscheindokument erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.
Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Abgabe vom Führerschein. Wird Ihnen der Führerschein entzogen, so müssen Sie direkt nach Rechtskraft das Führerscheindokument abgeben.

Ab diesem Tag beginnt die Sperrfrist über mehrere Monate abzulaufen, nach der Sie den Führerschein wieder neu beantragen können. Sollten Sie allerdings lediglich ein Fahrverbot ableisten müssen, so können Sie dies innerhalb einer Viermonatsfrist selbst legen.

Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.

Denn dann gelten Sie als Ersttäter und können die Viermonatsfrist in Anspruch nehmen. Bei Tätern, die bereits zum wiederholten Mal den Führerschein für einen oder ein paar Monate abgeben müssen, gilt diese viermonatige Frist nicht. Sie müssen den Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids – zum Beispiel aufgrund von Alkohol – abgeben und können sich den Zeitraum vom Fahrverbot nicht selbst aussuchen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

185 Kommentare

  1. M L.

    23. Oktober 2017 um 14:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage: Es geht darum, ich habe 2011 meinen füherschein bestanden im Oktober.
    Allerdings, habe ich eine verlängerung der Probezeit bekommen.
    Mein Füherschein wurde 2014 im März neu ausgestellt.
    Wann ist denn dann meine Probezeit zu ende, oder ist Sie schon zu ende.

    Ich wäre sehr dankbar, über eine Hilfreiche antwort von Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.L.

    1. bussgeldrechner.org

      10. November 2017 um 12:10

      Hallo M.,

      die Probezeitverlängerung beträgt zwei Jahre, somit müsste die Probezeit von insgesamt 4 Jahren bereits vorbei sein, wenn Sie den Führerschein im Oktober 2011 bestanden haben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Alex

    16. Oktober 2017 um 15:18

    Hallo,
    Bin in einer verlängerten Probezeit und aufbauseminar hinter mir und 4 Punkte
    Hatte beim ersten vergehen 2 a Verstöße
    Wodurch ich 2 Jahre Verlängerung aufbauseminar und Punkte bekam
    1 Jahr danach unerlaubtes entfernen vom Unfallort (war nur kleiner rämpler und ich bin danach selber zur Polizei.. hatte einen Termin..)
    Wieder Punkte und Verlängerung und den Schein für 3.monate abgegeben
    Und jetzt wurde ich nach 1 1/2 Jahren Ruhe, auf
    der Autobahn gemessen (Abstandsmessung)
    125 kmh 16 Meter Abstand
    Also A Verstoß
    Wird mir der Schein entzogen oder bekomme ich normales Fahrverbot?
    Auf den Anhörungbogen geht es gegen meinen Vater der keine Probezeit mehr hat und 1 Monat Fahrverbot bekommen würde .. aber ich muss mit meinem Namen ausfüllen und denke das die Strafe härter ausfallen wird..
    Punkte hab ich noch nicht voll und Drogen oder Alkohol hatte ich auch nichts mit zu tun
    Bitte um Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:23

      Hallo Alex,

      bei einem dritten A-Verstoß in der Probezeit wird standardmäßig die Fahrerlaubnis entzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Sven

    10. Oktober 2017 um 20:30

    Ich wurde das 3. Mal während meiner p robezeit mit mindestens 20 zu schnell geblitzt und erwarte nun meinen entzug der Fahrerlaubnis würde allerdings noch ein 4. Mal geblitzt bevor es dazu kam womit habe ich zu rechnen? Bzw wie hoch werden die zusätzlichen Kosten etwa sein (4.mal=30kmh zu schnell)

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:58

      Hallo Sven,

      in solch einem Fall werden Sie als „beharrlich“ bzw. als Wiederholungstäter eingestuft. Das bedeutet, Sie müssen sich auf ein strengeres Strafmaß einstellen. Wie dieses genau ausfällt, können wir nicht vorhersagen, da dies stets Sache der ausstellenden Behörde ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Ralph

    7. Oktober 2017 um 22:48

    Hallo, ich habe eine sehr ungewöhnliche Frage – ich hatte mich vor ca 5 Wochen stark betrunken, es stellte sich später 4,2 Promille heraus. Ich war nicht mehr in der Lage mir einen RTW zu rufen, bat eine Bekannte per SMS das zu tun. Sie rief jedoch die Polizei, unterhielt sich angeblich lange mit einem netten Beamten über mich, was genau sagte sie mir nie. Ich wurde mit Polizei, RTW und Notarzt aus der Wohnung geholt, ich weiß bis heute von nichts.
    Da die Polizei mit Sicherheit ein Protokoll geschrieben hatte – und nun meine Frage –
    besteht jetzt die Wahrscheinlichkeit daß dieses Protokoll zum Landkreisamt gelangt, dieses mir Sanktionen inbezug charakterlicher Eignung was den Führerschein angeht auferlegt? Meine Bekannte sagte dem Beamten ich sei schwerer Alkoholiker, was sonst noch alles weiß ich nicht. Ich kenne einen Fall wo einer Bekannten im selben Fall der Führerschein mit Auflage zur MPU abgenommen wurde. Ich bin nicht im Straßenverkehr aufgefallen, habe einen Punkt in Flensburg wegen zu schnellem Fahrens. Ich bitte um einen Rat da ich ständig an Eventualitäten denke. Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:27

      Hallo Ralph,

      das können wir leider nicht mit Sicherheit beantworten. Grundsätzlich sind solche Sanktionen stets Sache der ausstellenden Behörde; eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn die entsprechenden Instanzen entscheiden, dass Sie ungeeignet für den Verkehr sind. Da Sie ja nicht Auto gefahren sind, sollte von solcher einer Auflage erst einmal nicht ausgegangen werden, ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Sie müssen wohl ein entsprechendes Schreiben abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Ralph

        7. November 2017 um 14:12

        Großes Dankeschön, ich sehe Ihre Antwort jetzt erst, hatte noch einmal eine Anfrage gestellt, die ist nun überflüssig. Die Sache ist nun schon ca 10 Wochen her, der psysische Druck ist nun nicht mehr auszuhalten, es waren gestern 2 Beamte bei mir die mich ermahnten die Notruftätige ab sofort nicht mehr mit SMS zu belästigen, ich wollte das ja nicht. Ich mußte erneut ohne Grund einen Alkoholtest durchführen, damit habe ich allerdings kein Problem. Nur daß die Polizei nun von diesen Falschaussagen der Bekannten davon ausgeht daß ich angeblich schwerer notorischer Alkoholiker sei.
        Aufgrund dieser ganzen Umstände hatte ich vor ca 2 Wochen einen Nervenzusammenbruch, ich halte diesen Druck nicht länger aus, werde mich übermorgen in eine Klinik begeben um zur Ruhe zu kommen.
        Ich hatte es nicht für möglich gehalten einem Menschen der schon genug Probleme am Hacken hat per Falschaussagen, noch dazu per Telefon, soviel Ärger bereiten kann, naja, wenn der eigene Schwager Polizeibeamte ist scheint das einfach zu sein.
        Jedenfalls vielen Dank für Ihre Antwort die mich allerdings noch mehr beunruhigt, der Zirkus hört scheinbar nicht auf.

  5. Robert

    20. September 2017 um 14:20

    Hallo mir wurde Mitte 07 / 2017 mein Führerschein vom Beamten entzogen ,Grund habe auf einem Garten Parkplatz ein hinter mir fahrendes Auto übersehen , leicht angestupst 2000 Euro Schaden an Heckstoßstange an der geschädigten Partei laut Kfz werkstatt.
    Blutalkohol auf Wache 0.58 Promille… nur einen Brief vom amtsrichter bekommen wo steht Gefährdung für den Straßenverkehr, und bis jetzt nichts weiter stand : 20.09.2017 ich weiß weder wie lange mein Fahrverbot gilt noch meine Geld Strafe, da ich selbstständig bin aufm Bau und angewiesen bin auf den Führerschein.
    Zu mal das ein Unfall war der 200 mal am Tag auf deutschen parkplätzen passiert.

    Werden meine 2 1/2 Monate mit eingerechnet beim Fahrverbot?

    Wie lange mit zurechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:28

      Hallo Robert,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Nicole

    11. September 2017 um 22:08

    Hallo…
    Mein Lebensgefährte wurde am Wochenende von der Polizei festgenommen. Er sollte pusten, tat sich damit allerdings schwer, da er seine Existens vor seinen Augen kaputt gehen sah…. 1,4 promille!! Er kämpfte gegen die Beamten und sie setzten Pfefferspray ein :(
    Er durfte gehen, nach dem der Arzt kam um Blut abzunehmen. Auf sein Entlassungszettel stand… Führerscheinabnahme!! Er soll warten bis er Post bekommt. Sein Job besteht ausschließlich aus Autofahren.
    Meine Fragen: hat er ne Chance sein Führerschein bei der Wache abzuholen, bevor der Gerichtsbeschluss folgt? Da es sein erstes Delikt ist…kann er verhandeln mit dem Richter und statt Fahrverbot Geldbuße bekommen? Was passiert jetzt und wie lange dauert all das?? Was kann er tun?? Lg

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:52

      Hallo Nicole,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. R.

    16. August 2017 um 19:02

    Hallo,ich habe folgendes Problem.
    Mein Führerschein war weg wegen Alkohol am Steuer.
    Sperre war ein Jahr.
    Die Frist war vorbei,hätte meinen Führerschein neu beantragen müssen.
    Hab ich nicht getan weil ich nicht soviel Geld auf einmal hatte.
    Dachte auch das es NUR um die Karte geht.
    Wusste also nicht das ich ohne Führerschein gefahren bin und wurde wieder angehalten.
    Ich hatte zuvor vor ca.20 Stunden Cannabis konsumiert.
    Jetzt muss ich meinen Lappen für eineinhalb Jahren abgeben.
    Im Urteil steht aber nichts von MPU.
    Womit muss ich also rechnen und was kann ich nun tun.
    Mfg
    R.

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:39

      Hallo,

      beim Fahren unter Drogeneinfluss ist die Anordnung einer MPU wahrscheinlich. Dies bestimmt grundsätzlich aber nicht das Gericht, sondern die Führerscheinstelle bei Antrag auf Wiedererteilung. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in diesem Fall die MPU-Auflage begründen. Eine pauschale Angabe ist hier jedoch nicht möglich. Wenden Sie sich an die entscheidungstragende Führerscheinstelle.

      – Die Redaktion

  8. Ela

    12. August 2017 um 11:56

    Hallo
    ich habe gestern beim einparken ein Auto beschädigt ,
    bei Alkohol kontrolle seitens der Polizei wurde 0,7 promille festgestellt. Führerschein wurde sofort einbehalten. Bekomm ich den erstmal wieder auch wenn sicher ein Fahrverbot folgen wird? Ich bin Ersttäter . Hat da jemand Erfahrung mit. Lg Ela

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:19

      Hallo Ela,

      dies hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Daher ist eine pauschale Antwort nicht möglich.

      – Die Redaktion

  9. Matthias

    10. August 2017 um 20:53

    Habe wegen parkschaden mit Unfallflucht heute 6 Monate Fahrverbot und 800€ Strafe bekommen kann Mann das Fahrverbot umwandeln in eine höhere Strafe ? Arbeite beim ambulanten Pflegedienst?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:47

      Hallo Matthias,

      das Fahrverbot umzuwandeln ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten.

      – Die Redaktion

  10. Stephan

    4. August 2017 um 18:38

    Hallo ich wurde in den letzten 4 Monaten 2x innerorts mit 22 km/h zu viel und 2x außerorts mit 22 km/h zu viel geblitzt, was habe ich zu erwarten?

  11. Andi

    17. Juli 2017 um 11:41

    Hallo,
    mein Sohn wurde mit Alkohol am Steuer wegen auffälliger Fahrweise kontrolliert. Der Test ergab 1,09%°. Er ist Ersttäter. Der Führerschein wurde ihm vor Ort entzogen. Der Bescheid ist nach Auskunft noch in Bearbeitung, aber er erhielt die Info, dass es sein kann, dass er seinen Führerschein gar nicht wieder bekommt. Er wäre als verkehrsgefährdend eingestuft worden. Kann so was sein?
    Meine zusätzliche Frage dazu: wenn er seinen Bescheid mit Fahrverbot bekommt, wird ihm die bereits führerscheinfreie Zeit angerechnet?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 11:55

      Hallo Andi,

      je nach Wertung des Vorfalls kann nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis für eine Trunkienheitsfahrt drohen. Dabei wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen und muss hiernach auf Antrag neu erteilt werden. Ggf. kann hierfür eine MPU verlangt werden.

      Die Dauer der Führerscheinabnahme wird auf ein eventuelle verhängtes Fahrverbot nicht angerechnet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Georg

        29. August 2017 um 13:01

        Laut Bundesverwaltungsgericht 06.04.2017 muss man die MPU erst ab ein Promillewert von 1,6 machen, anders ist wenn man schon einmal wegen Alkohol oder Drogen( Wiederholungstäter) schon mal aufgefallen ist.

        Das sollten ihr den Leuten schon mitteilen die hier Rat suchen, und nicht gleich schreiben, dass man eine MPU aufgebrummt bekommt.

        1. bussgeldrechner.org

          4. September 2017 um 11:08

          Hallo Georg,
          wie wir in unserem Kommentar geschrieben haben, kann ggf. eine MPU drohen. Ob diese tatsächlich verlangt wird hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und liegt unter anderem im Ermessen der Behörden.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  12. Marcel Simply

    12. Juli 2017 um 11:42

    Ich bin im April mit 23,7 ng aktivem und 71,7 ng COOH bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert worden. Habe leider auch schon eine Erklärung bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben, die mit Schreiben vom Juni verlangt wurde.
    1 x monatlich Konsum (am Tatabend 2-3 Züge 1/2 Stunde vor Kontrolle und 1-2 Stunden später Bluttest) und Pause von 4 Monaten seit Silvester. Mir ist erst jetzt aufgefallen das der aktive Wert ziemlich hoch ist, was eigentlich nicht sein kann bei so einem geringen Konsum am Abend (ich hatte lt. Polizei und Amtsarzt keinerlei Ausfallerscheinungen). Kann das ein Messfehler sein und kann ich dagegen auch beim Bußgeldbescheid noch Widerspruch einlegen?
    Ich bin in der verlängerten Probezeit, aber nach Geschwindigkeitsverstoß und Aufbauseminar habe ich mir über 1 Jahr nichts mehr zu schulden kommen lassen.
    Was passiert jetzt, wie lange dauert der Bußgeldbescheid noch (Erklärung vor 1 Woche abgegeben) und wann kommt die Fahrerlaubnisbehörde auf mich zu. Muss ich zu MPU und kann ich außer dem einmonatigen Fahrverbot der Entziehung der Fahrerlaubnis entgehen. Ich bin vorher nie unter THC Auto gefahren und in der Zeit zwischen Tat und Bescheid durch die Fahrerlaubnisbehörde auch nicht. Den Konsum hab ich nach dem Bescheid vor 2 Wochen komplett eingestellt und werde es auch für immer lassen. Schaffe ich bis dahin das COOH aus dem Körper zu bekommen. Ich bin verzweifelt, da meine Ausbildung auf dem Spiel steht.
    Es sind zwar sehr viele Informationen aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 9:19

      Hallo Marcel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Marcel Simply

        17. Juli 2017 um 14:07

        Vielen Dank, um eine Rechtsberatung werde ich mich kümmern. Vielleicht können Sie mir noch die Auskunft erteilen wann der Bußgeldbescheid kommen könnte (anderer Ort als Führerscheinstelle). Ich habe eine Erklärung zum Tatvorwurf vor 2 Wochen an die Führerscheinstelle abgegeben. Was denken Sie wann kommt der Bescheid für die OWI und wie lange kann es danach dauern bis ich erneut von der Führerscheinstelle höre. Es ist wichtig zu wissen, wie lange ich noch Zeit habe das THC COOH aus dem Körper zu bekommen. Ich bin jetzt seit 2,5 Wochen clean und werde es definitiv bleiben.

        1. bussgeldrechner.org

          24. Juli 2017 um 8:17

          Hallo Marcel,

          das können wir leider nicht voraussagen.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. Jutta

    15. Juni 2017 um 16:29

    Ich versuche es noch einmal, kann meinen Beitrag leider nicht finden. Man hat meiner Tochter den Führerschein entzogen weil sie angeblich absichtlich versucht hat, einen Menschen zu überfahren, Dieser konnte noch an die Seite springen und sie hat ihn dann mit dem Wagen an der Schulter erwischt. Sie fährt einen Sprinter. Jetzt hat die Polizei den Führerschein eingezogen. es erging auch schon ein Gerichtsurteil dass sie nicht fahren darf. Beim STVA ist aber keine Fahrsperre eingetragen. Wie kann das und was passiert wenn sie fährt und erwischt wird? Da keine Fahrsperre eingetragen ist kann man doch nicht festestellen dass man ihr den Führerschein entzogen hat, oder sehe ich das falsch?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 13:06

      Hallo Jutta,

      Entscheidungen über den Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote werden nicht beim Straßenverkehrsamt eingetragen, sondern zentral beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert – genauer im Fahreignungsregister (FAER).

      Das Fahren nach erteiltem Führerscheinentzug erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Jutta

    15. Juni 2017 um 16:02

    Ich hätte da auch mal eine Frage . Man hat meiner Tochter den Führerschein entzogen nachdem sie angeblich einen Menschen absichtlich angefahren haben soll, Wie es behauptet wird, hat sie mit dem Auto auf ihn zugehalten und er konnte gerade noch zur Seite springen und wurde vom Spiegel umgeworfen. Der Wagen ist ein Sprinter muss ich dabei sagen. Die Polizei fuhr dann zu ihr nach Hause und hat sofort den Führerschein eingezogen. Es liegt auch ein Gerichtsurteil vor wonach sie kein Auto fahren darf, Beim Staßenverkehrsamt ist aber keine Fahrsperre eingetragen. Darf sie nun fahren oder nicht, Und was ist wenn sie fährt und jemand die Polizei ruft? Die erkundigen sich doch sicherlich beim STVA ob eine Fahrsperre eingetragen ist

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:10

      Hallo Jutta,
      liegt ein Fahrverbot durch ein Gerichtsurteil vor, sollte diesem auch Folge geleistet werden. Missachten Sie dieses, kann es sich ggf. um Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat handelt. Genauere Informationen erhalten Sie auch bei den zuständigen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Teresa

    9. Juni 2017 um 0:14

    Hallo,
    Ich habe seit ein paar Tagen meinen Führerschein wieder. Ich musste ihn für einen Monat als Ersttäter abgeben da ich innerorts zu schnell gefahren bin (30 zu viel)…
    Heute wurde ich wieder innerorts geblitzt. Erlaubt waren 50 und ich hatte ca 120 drauf. Ich dachte es wäre schon außerorts. Was droht mir jetzt?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 9:28

      Hallo Teresa,
      gemäß Ihrer Angaben müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 480 Euro, 2 Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Zudem greift die Regelung für Wiederholungstäter, sodass sich das Fahrverbot auf insgesamt vier Monate verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Klaus pein

    27. Mai 2017 um 18:20

    ich war am 8.August 2016 in einen Unfall verwickelt. Meine gegnerin überholte trotz überholverbootschid die beiden fahrzeuge berührten sich und es ab bei der gegnerin bei einem 9 Jahre alten BMW einen Sachschden von 5000 Tausend € am Auto meiner frau enstand ein schaden von 1000€. die beiden fahrzeuge waen bei der glichen versicherung versichert und bekamen beide ihre schäden voller setzt. Ich habe mich wie ich jetztweis nach dem Unfall gute 200 Meter von der Unfallstelle entfernrt und bin nachdem der Unfall um8,32 uhr morgens passiert war gegen 10 Uhr zur Polizei gefahren um den Unfall Anzuzeigen ich bekam 11 Monate fahrverbot und eine geldstrafe von 30mal 30 € was sollte ich ihrer meinung nach tun ich brauche den Füherschein da ich trotz meiner 77 Jahre im Außendienst tätig bin. Denn ich muss auch meine frau zu den dieversen Arztterminen fahren. eine Angebotene höhere geldstrafe hat die richterin abgelehnt was sool ich tun???

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 8:10

      Hallo Klaus,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Sahra

    12. Mai 2017 um 16:11

    Wurde vor paar Wochen mit Alkohol am Steuer erwischt , was ich am Vorabend zu mir genommen hab , was mir aber nicht bewusst war das ich noch was im Blut hatte . Hab Fahrerflucht begangen durch ein Unfall , stand unter Schock und bin vor Angst geflohen.
    Strafe kam jetzt , 11 Monate Fahrverbot und 900€ Strafe , muss ich mit einer Mpu rechnen nach Ablauf der Frist ??

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:29

      Hallo Sahra,
      gemäß Ihrer Angaben ist eine MPU wahrscheinlich. Eine definitive Information erhalten Sie allerdings nur bei den zuständigen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Patrick

    9. Mai 2017 um 13:43

    Anfang letzten Jahres würde ich mit thc erwischt im Wert von THC -10ng/ml und thc-carbonsäurewert (THC-COOH) von 49ng/ml. Nach dem Tag durfte ich normal weiter Auto fahren. Nach ner Zeit kam der erste Brief 750€ Strafe, 1monat Fahrverbot und 2 Punkte. Dann kam der zweite Brief wo ich den Führerschein 6monate abgeben musste. Die Speerfrist, ist in 3wochen vorbei, kann ich den Führerschein einfach so wiederholen oder muss ich mit nen Test rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 12:09

      Hallo Patrick,
      ob eine MPU droht, liegt im Ermessen der Führerscheinstelle. Droht kann man Ihnen bei Ihrer Frage sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Markus

        19. Januar 2020 um 13:30

        Hallo ich habe mein Führerschein seit 18 jahren und bin im eine kontrolle gekommen habe thc im blut gehabt ein monat lappen weg 700 euro gedstrafe und jetzt soll ich zu einer stelle wo ich ein test machen soll mir hat mann geraten zum Anwalt zu gehen da ich ja genug atrafen bekommen habe ach 2 punkte habe ich auch bekommen jetzt soll ich noch das gutachten bis zum 13.04.2020 abgeben was ich mir nicht leisten kann was mache ich nur das ich den Führerschein brauche das ich meine Tochter jeden tag zu schulebringen muss die 15 Kilometer weit weg ist .

  19. Ekici

    24. April 2017 um 22:35

    Sommer 2015 wurde ich festgenommen und musste dort abpissen. Thc positiv.
    Sommer 2016 gabs die verhandlung und wurde zu 1 jahr 10 monate auf 3 jahre verurteilt+ gelbuße
    3-4 monate später wurde ich vom landratsamt angeschrieben dass ich mein fs abgeben soll weil ich damals thc positiv war jedoch nicht am steuer gewesen bin.
    Ich war kurz davor zu meiner freundin zu ziehen und jetzt kann ich es nicht mehr weil ich sonst nicht zur arbeit komme.
    Meine frage ist.. kann ich trotzdem zu ihr ziehen und meinen führerschein behalten mit der begründung, dass es keine gute bus- bzw zuganbindung zu meiner arbeitsstätte gibt..? Mithilfe eines anwalts versteht sich

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 10:49

      Hallo Ekici,

      zu individuellen Fällen dürfen wir keine Einschätzung bzw. Rechtsberatung geben. Wir bitten um Verständnis. Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihre Team von bussgeldrechner.org

  20. Salim

    24. April 2017 um 12:46

    Hallo
    Ich habe heute ein Brief bekommen, dass mir der Führerschein Entzogen wird weil ich 8 punkte in Flensburg hab und eine sperre von 6 Monaten.
    Beruflich bin ich für Import und Export von LKW zuständig.
    Wenn ich mein Führerschein verliere, verliere ich auch mein Job.
    Was kann ich tun? Gibt es ein Möglichkeit das ich mein Führerschein behalte und eine Geldstrafe zahle??

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 9:21

      Hallo Salim,

      beim Erreichen von 8 Punkten erfolgt der Führerscheinentzug. Solange der Bußgeldbescheid, der Ihnen den 8. Punkt ankündigt, noch nicht rechtskräftig ist, können Sie dagegen Einspruch einlegen und so u.U. dem 8. Punkt entgehen. Ob sich in Ihrem Fall so ein Einspruch lohnen würden, können und dürfen wir allerdings nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Julia

    4. April 2017 um 14:37

    Hallo
    Ich habe von der Staatsanwaltschaft den Führerschein entzogen bekommen wg Trunkenheit im Verkehr. ..2,04 Promille. ..ich kann mich selbst nicht daran erinnern auto gefahren zu sein
    Ich arbeite im ambulanten Pflege dienst und bin auf Führerschein angewiesen und dazu alleinerziehend. ..durch arbeitsverlust verlieren wir die Wohnung. ..kann nan da nichts dagegen tun?

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 10:41

      Hallo Julia,
      welche Optionen Sie haben, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erörtern. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. John

    13. März 2017 um 15:17

    Hallo,
    ich hatte heute ein Strafverfahren wegen THC am Steuer (1,7ng) dabei wurden mir Ausfallerscheinungen unterstellt, die jedoch im Laufe der Verhandlung eher durch die endtandene Nervosität, als durch den Rausch verdeutlicht werden konnten. Urteil: 1 Monat Fahrverbot + 500€ Strafe. Auffällige Fahrweise etc war nicht zu erkennen. Habe mich einsichtig gezeigt und den Fehler eingesehen. Der Richter hat mich nicht nach dem Konsumverhalten gefragt und ist davon ausgegangen dass ich es eingestellt habe, was auch stimmt. Kommt zusätzlich noch ein Entzug der Fahrerlaubnis auf mich zu ?
    Liebe Grüße

    1. Daniel B.

      10. Februar 2021 um 16:56

      Hallo, ich wurde kontrolliert, habe jetzt Post bekommen das ich mit 0,98 Promille 1 Monat Fahrverbot und Bußgeld bezahlen soll. Kann jetzt im Nachhinein noch was kommen.?

    2. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:32

      Hallo John,

      wenn der Richter im Rahmen des Verfahrens keinen Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet hat, so müssen Sie diesen in der Regel auch nicht befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Dekstahh

        16. Januar 2020 um 13:41

        Hallo,
        Ich musste meinen Führerschein vor 6 Monaten abgeben Fahrverbot .Am 25.01.2020 ist meine Frist abgelaufen hab schon mit der Staatsanwaltschaft gesprochen den FS bekomme ich per einschreiben wieder . Aber wieviel tage vorher hat man mir nicht gesagt weiß jemand vll.t

  23. Daniel

    6. März 2017 um 20:02

    Hallo ich bin 33 Jahre und meine Probezeit wäre in 1.5monaten zu ende. Leider habe ich jetzt meinen dritten A Verstoß
    1.rote Ampel unter 1sec
    2.geblitzt 32kmh zu schnell auf der Autobahn
    3. Vorgestern geblitzt, ich denke etwas über 20kmh.
    Mit was muss ich rechnen?
    Hab echt Angst jetzt meinen schein zu verlieren

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 10:01

      Hallo Daniel,
      beim 3. A-Verstoß wird in der Regel die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen. Danach kann die Neuerteilung deines Führerscheines beantragt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Melanie

    8. Februar 2017 um 9:23

    Hallo, die Staatsanwaltschaft schickte mir postalisch den Beschluss zu, meinen vorläufig einzuziehen. Begründung dafür, Verdacht auf Fahrerflucht. Ich bin hartz4 Empfänger und kann mir weder Anwalt noch die auf mich zukommende Gerichtsverhandlung finanziell leisten. Was kann ich tun? Ich brauche dringend Hilfe. Was kommt jetzt weiter auf mich zu? Es entstand beim Unfall ein leichter Schaden

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:11

      Hallo Melanie,
      bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich zieht. Unter Umständen steht Ihnen finanzielle Unterstützung für einen Anwalt zu, informieren Sie sich dafür bei den zuständigen Ämtern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Christian

    16. November 2016 um 19:23

    hallo,
    ich bekomme ein fahrverbot wegen unfall 2 monate
    dazu 2 punkte und damit hab ich 8 punkte und muss den schein wohl abgeben für 6 monate
    also insgesamt 8 monate
    könnte ich jetzt zuerst die 6 monate machen und die rechtssprechung würde dann in den zeitraum fallen. geht das ?oder wird das dann angerechnet und ich die 2 monate kommen dann direkt nach den 6.
    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:57

      Hallo Christian,
      Die Monate werden höchstwahrscheinlich addiert. Um sicher zu gehen, sollten Sie allerdings die Bußgeldstelle oder einen Anwalt kontaktieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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