Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Überblick: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahr­ver­botFüh­rer­schein­ent­zug
Dauer1-3 Mo­nate6 Mo­nate bis 5 Jah­re
Ab wann?Muss in­ner­halb von 4 Mona­ten an­ge­tre­ten wer­den (Aus­nah­me: Wieder­hol­ungs­tä­ter müs­sen es so­fort an­tre­ten)Ab Rechts­kraft der Ent­schei­dung
Generelle Fahrerlaub­nisWei­ter­hin vor­han­den/vor­über­gehend aus­ge­setztNicht mehr vor­han­den
Führerschein zu­rück?Wie­der­erhalt nach En­de oh­ne Neu­bean­tra­gungFahr­er­laub­nis muss neu be­an­tragt wer­den. Wie­der­erlang­ung meist an Auf­la­gen ge­knüpft (z. B. MPU)

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Unterschied der Begrifflichkeiten

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Länge des Entzugs und die Neubeantragung.
Ein Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug liegt in der Dauer.

Jeder Autofahrer hat die Begriffe schon wenigstens einmal gehört und hat Respekt gegenüber beiden Maßnahmen. Denn diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie als Autofahrer müssen eine Zeit lang auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen sich mindestens drei Monate bis ein paar Jahre nicht hinters Steuer setzen.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot? Was ist schwerwiegender? Und muss Monate später der Führerschein neu beantragt werden? Ist dazu eine MPU nötig?

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wann droht ein Fahrverbot und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, ausgesprochen werden. Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen werden Sie konfrontiert, wenn Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr leisten, wie z. B. Alko‌hol am Steuer (ab 1,1 Promille). Auch das Erreichen von acht Punkten auf dem Konto in Flensburg führt zum Führerscheinentzug.

Wie lange dauern Führerscheinentzug und Fahrverbot jeweils?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland für maximal drei Monate verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, er kann jedoch auch mehrere Jahre oder in Einzelfällen sogar unbegrenzt andauern.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot bzw. nach einem Führerscheinentzug wieder zurück?

Nach dem Ablauf der jeweiligen Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Damit diesem zugestimmt wird, müssen Sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden

Immer dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten Sie nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot, das bis zu drei Monate andauern kann.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.

Trotzdem gilt: In der Zeit des Fahrverbots ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen.

Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Bei besonders schweren Verstößen – meist mit der Gefährdung von Personen im Straßenverkehr oder mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer zusammenhängend – kann es für den betroffenen Autofahrer auch zum Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug kommen.

In diesem Fall wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen. Das heißt: Sollten Sie als Autofahrer jemals wieder einen Führerschein besitzen wollen, müssen Sie diesen neu beantragen.

Das ist allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre andauern.

Nach dieser Zeit kann der Autofahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. In einigen Fällen – besonders bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist zunächst eine positiv verlaufende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Die MPU ist zum Beispiel ab einem Wert an Alkohol von 1,6 Promille hinter dem Lenkrad obligatorisch.

Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?

Sollte aufgrund von innerhalb kurzer Zeit begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowohl ein Führerscheinentzug als auch ein Fahrverbot für einige Monate gegen Sie verhängt worden sein, so ist es möglich, dass das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug zusammen abgegolten wird.

Da in der Regel ein Führerscheinentzug durchaus länger andauern kann als ein Fahrverbot, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein für das Auto neu beantragen und haben das Fahrverbot entsprechend mit abgeleistet.

Beachten Sie: Sollten Sie in der Zeit des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ohne Führerscheindokument erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.
Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Abgabe vom Führerschein. Wird Ihnen der Führerschein entzogen, so müssen Sie direkt nach Rechtskraft das Führerscheindokument abgeben.

Ab diesem Tag beginnt die Sperrfrist über mehrere Monate abzulaufen, nach der Sie den Führerschein wieder neu beantragen können. Sollten Sie allerdings lediglich ein Fahrverbot ableisten müssen, so können Sie dies innerhalb einer Viermonatsfrist selbst legen.

Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.

Denn dann gelten Sie als Ersttäter und können die Viermonatsfrist in Anspruch nehmen. Bei Tätern, die bereits zum wiederholten Mal den Führerschein für einen oder ein paar Monate abgeben müssen, gilt diese viermonatige Frist nicht. Sie müssen den Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids – zum Beispiel aufgrund von Alkohol – abgeben und können sich den Zeitraum vom Fahrverbot nicht selbst aussuchen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

185 Kommentare

  1. Florian

    13. März 2018 um 10:35

    Hallo,
    aktuell habe ich 5 Punkte aber 2 verfahren laufen durch die ich einmal einen und einmal zwei Punkte kassieren würde.
    Gegen beide habe ich Einspruch eingelegt, die Verfahren werden irgendwann verhandelt werden.
    Die Frage ist nun folgende:
    Da ich aktuell ja noch 5 Punkte habe, habe ich noch keine Verwarnung der fahrbehörde bekommen und würde ja dann mit wirksamwerden beider Verfahren automatisch von 5 auf 8 Punkte springen.
    Soweit ich mich erinnere, wurde man dann aber früher auf 7 Punkte zurück gestuft. Ist dies immernoch so?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 13:02

      Hallo Florian,
      grundsätzlich gilt, wer 8 oder mehr Punkte beim Fahreignungsregister ansammelt, ohne vorher eine Verwarnung zu erhalten, wird auf 7 Punkte runtergestuft. Ob dies aufgrund Ihrer Verfahren allerdings tatsächlich so der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Enrico

    27. Februar 2018 um 20:21

    Hallo.
    Ich war gestern mit den rad unterwegs mit ca.2 Promille und wurde leider von der Polizei angehalten.muss ich jetzt mit ein fahr Verbot oder Führerschein entzug rechnen und muss ich ein mpu test machen?? Danke für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 9:02

      Hallo Enrico,
      bei einem Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad drohen gemäß Bußgeldkatalog in der Regel drei Punkte, eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Thomas

    25. Februar 2018 um 22:48

    hallo liebes community

    wurde heute beim überfahren einer roten ampel angehalten …
    ich kann leider nicht einschätzen wie lang die ampel schon rot war
    was ich weiß war die ampel noch orange bis zur leitline dann sofort auf rot gesprungen als ich die leitlinie überqueren wollte …

    die frage die ich jetzt habe ist ..

    ich habe diesen montag ein antrag auf die persönbeförderung beantragt
    droht mir dadurch eine ablehnung weil mir jetzt ein oder zwei punkte drohen ?

    ich möchte nicht dadurch meine arbeitszukunft verlieren :(

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 8:31

      Hallo Thomas,
      inwieweit sich ein solcher Verkehrsverstoß auf die Erteilung eines Personenbeförderungsscheins auswirkt, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Katja

    17. Februar 2018 um 2:15

    Hallo,

    Mein Vater habens heute den Führerschein genommen mit 1.4 Promille.
    Er ist aber selbständig und ohne Führerschein kann er nicht mehr arbeiten.
    Gibt es eine Sonderregelung ?
    Was kann man tun dagegen ?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 14:25

      Hallo Katja,
      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Welche Sanktionen drohen, legt somit ein Gericht fest. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. T.,Matthias

    14. Februar 2018 um 10:25

    Ich musste voriges Jahr meinen Führerschein abgeben. Ich war mit dem Rad auf dem Gehweg gestürzt ich hatte 2,02 Promille,es ist weder ein Personen,noch ein Sachaden entstanden ich habe 400€ Strafe abgearbeitet (120h) plus Gerichtskosten Gebühren MPU Verkehrspsychologe usw insgesamt 2200€. Meine Frage bekomme ich irgendwann meinen Führerschein zurück? Ich meine wenn jemand einen Mord begeht kommt er nach lebenslänglich aus dem Knast,wie ist das Verhältnis? MFG Matthias T.

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 9:19

      Hallo Matthias,

      nach Ablauf der Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Marcel W.

    2. Februar 2018 um 10:06

    Hallo …
    Ich habe am Dienstag Abend Grad geraucht nach 12 bis 13 Std bin ich Auto gefahren Mittwoch würde ich angehalten habe kein test gemacht an schnell test natürlich positiv ab zu Wache Blut abgenommen …habe ca. 1 Monat durch geraucht…und wollte fragen was jetzt alles auf mich zu kommt darf ich den Führerschein behalten? Oder wird der mir weg genommen und muss Mpu machen ? Dazu muss ich noch sagen bin in Probezeit

    Mit freundlichen grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 9:43

      Hallo Marcel,
      der Tatbestand „Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr“ zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Zuden droht in der Probezeit die Verlängerung auf vier Jahre und die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Mike

    30. Januar 2018 um 16:09

    Hallo, bin heute von der Polizei angehalten worden bei einer allgemeinen verkehrskontrolle dabei wurde ein Drogen Screening gemacht was positiv war auf Cannabis……. Blutest auf der wache wurde zusätzlich gemacht…. Ich habe den Polizisten gesagt das ich gestern aber gegen 22:00 Uhr einen joint geraucht habe….. Jetzt meine Frage der Polizist sagte da ich erstlingstater bin und es sich ja um eine Ordnungswidrigkeit handelt 500€ Bußgeld….. Im Internet lese ich aber immer von zusätzlich 1 monat Fahrverbot und mpu??? Bin beruflich auf den Führerschein angewiesen…… Was erwartet mich jetzt wirklich???

    Lebe in NRW

    Vlt könnten sie mir konkrete Infos zukommen lassen…..
    Bin sehr in Sorge das mein Führerschein jetzt ganz weg ist……

    LG Mike

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 9:16

      Hallo Mike,
      der Bußgeldkatalog sieht für einen Drogenverstoß im Straßenverkehr ein Bußgeld in Höh von 500 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Ob auch eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Schilli

    28. Januar 2018 um 17:52

    Mein Mann hatte vor vielen Jahren die Fahrerlaubnis entzogen bekommen wegen Alkohol. Vor zwei Jahren wurde er erwischt wegen fahren ohne Führerschein und Alkohol.
    Wo kann man erfahren wie lange die Sperre beträgt und einen neuen Führerschein zu beantragen.
    Auf den Schreiben von der Staatsanwaltschaft steht nicht drauf.
    Wir haben uns bei der Führerscheinstelle erkundigt und man sagte uns, wir müssen einen Antrag stellen, was aber ja dann auch Kosten verursacht.
    Es muss doch eine Stelle geben, die kostenlos eine Auskunft gibt, wie lange die Sperre ist und ob er überhaupt eine neue Fahrerlaubnis machen darf ?

    Mfg Schilli

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:48

      Hallo Schilli,
      wenden Sie sich ggf. an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Hannes

    24. Januar 2018 um 13:20

    Hallo,

    Ich hatte am 28.10.2017 einen Unfall unter Alkoholeinfluss (0,96 Promille).

    Habe eine Kurve unterschätzt und gegen den Bordstein gekracht. Es wurde außer meinem Auto nichts und niemand beschädigt.

    Am 11.11.2017 bekam ich nen Schrieb vom Amtsgericht, der besagt dass mir die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen ist. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

    Am Tag des Unfalls hat mir die Polizei den Führerschein entzogen.
    bin übrigens Ersttäter.

    Was ist jetzt zu tun? Könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen?

    Danke schon mal im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:02

      Hallo Hannes,
      das weitere Vorgehen sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Engin. B

    22. Januar 2018 um 18:26

    Hallo,
    wurde vor zweieinhalb Monaten auf Thc Positiv getestet. Bin aber nicht Bekifft gefahren. Vor Paar tagen habe ich dann das Bussgeldbescheid erhalten. 570€ , ein Monat Fahrverbot und die Vier Monate Abgabe frisst des Führerscheins wurde gewährt.
    Wenn ich jetzt angenommen über dem 1,0 ng Thc wert liegen sollte , warum darf ich noch vier Monate Auto Fahren, und danach eine Mpu machen ? Das ganze ist doch irrelevant oder nicht?

    p.s Habe meinen Führerschein seid 16 Jahren und habe mir nie was schulden kommen lassen.

    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 10:32

      Hallo Engin B.,

      wurde die MPU denn bereits angeordnet? Möglicherweise wird diese gar nicht gefordert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Azad

    20. Januar 2018 um 17:19

    Hallo Ich würde wegen entfernens vom Unfallort ein Monat Fahrverbot bekommen Weil jemand hat auf mein Auto sprogen und bin ich nicht stehengeblieben ich bin weiter gefahren zu Polizei undann hab ich nach 5 Monate ein post bekommen Von Staatsanwaltschaft Strafe 2200 und ein Monat Fahrverbot und ich muss fürschein Staatsanwaltschaft abgegeben und auch von Staatsanwaltschaft abholen
    Und ich bin in Probezeit und ich hab zwei Verstoß in der Probezeit einmal wegen überhol zweite mall bei Blitz
    Bei Blitz ich würde zwei Monate Fahrverbot bekommen und zwei Punkte
    Bei überholen hab ich aufbauseminar gemacht und ein Punkt und auf Jahre verlängert jetzt hab ich drei Punkte in flensburg

  12. Marita

    19. Januar 2018 um 11:36

    1 mal von der Ampel geblickt @mal von der Polizei. Immer zu schnell innerorts , beim 2mal konnte ich durch ein erhöhtes Bußgeld meinenFührerschein behalten . wie geht es jetzt weiter?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:53

      Hallo Marita,

      nach der Zahlung des erhöhten Bußgeldes sollte das Verfahren abgeschlossen sein. Um Ihren Punktestand zu erfahren, können Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Cidem.K

    17. Januar 2018 um 15:51

    Guten Tag
    Habe mal eine Frage
    Musste mein Führerschein für 2 Monate wegen nötigung im Straßenverkehr der Staatsanwaltschaft abgeben plus 900€ Gerichts kosten… ich bin noch in der Probezeit, das ganze passierte am 13.10.2017.. in dem strafbefehl steht das ich meinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wieder bekomme…

    Muss ich den noch mit andere Maßnahmen rechnen also würde da noch was auf mich zukommen ?

    Bin Drogen & Alkohol frei habe auch damit nix zutun… und bin erst Täterin noch nie aufgefallen im Straßenverkehr..

    Danke für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:09

      Hallo Cidem.K,

      die Führerscheinbehörde kann vor Rückgabe des Führerscheins eine MPU fordern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Muzaffer E.

    9. Januar 2018 um 23:22

    Hallo, wenn man seinen Führerschein abgeben muss für einen Monat da ich ein Fahrverbot bekommen habe wegen Geschwindigkeit. Wird dann der Arbeitgeber auch informiert das der Führerschein eingezogen wurde. ?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:54

      Hallo Muzzaffer E.,

      nein, in der Regel werden die Arbeitgeber nicht über solche persönlichen Belange informiert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. n.

    15. Dezember 2017 um 7:53

    Ich wurde am 08.11.2017 am morgen kontrolliert und es wurde ein THC Wert vom 1,6ng festgestellt, und 21ng THC COOH. Seit dem besagten Tag den Konsum komplett eingestellt. Anhörung der Führerscheinstelle bekommen, und einen Bußgeldbescheid, über ein Monat Fahrverbot, 500€ und 2 Punkten. Ich habe leider bereits 6 Punkte.
    Der nächste Punkt wird getilgt am 25.02.2018, bis dahin wird das Bußgeldverfahren definitiv laufen. Allerdings zählt ja die Tatzeit und nicht Rechtskräftgkeit und es gibt ja noch diese Überliegefrist, die einem das Genick bricht. Mittlerweile gehe ich von einem Führerscheinentzug aufgrund Punkten und Entzug vom Landratsamt aufgrund des niedrigen Wertes der definitiv nicht die Drogenfahrt belegt, aus. Wie kann ich am schnellsten wieder den Führerschein erlangen und was geschieht mit den 8 Punkten nach Wiedererlangung?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:13

      Hallo n.,

      beraten Sie sich am besten mit einem Anwalt zum weiteren Vorgehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  16. Kerstin

    13. Dezember 2017 um 16:40

    Hallo!
    Ich hab einen Strafbefehl bekommen wegen Trunkenheit im Verkehr.. Neben 1800€ Geldstrafe die Formulierung: „Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.“ Heißt das wirklich einfach nur, dass ich nach 8 Monaten einen neuen beantragen kann? Dachte erst, ich müsste dann eine neue Führerscheinprüfung machen. Aber von MPU usw. steht nix.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Kerstin

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:25

      Hallo Kerstin,

      ob eine MPU gefordert wird, erfahren Sie spätestens bei der Neubeantragung.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  17. Tobias

    13. Dezember 2017 um 3:16

    Hallo, erstmal

    Ich hatte in September einen Verkehrsunfall und war vor kurzem noch in einer Rera. Muss ich erstens, wegen meine Punkte schon Sorgen (Überschreitung mit 54 km/h( 2015/3Qurtal )) machen, dass der Führerschein weg ist und zweitens, ist eine mpu besser?

    Wenn der Führerschein erst am 2015/1Qurtal aus gehändigt ist (Erteilung des Führen eines PKW)

    Mfg Tobias K.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 16:04

      Hallo Tobias,

      über die Anzahl Ihrer Punkte kann nur das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft erteilen.
      Wenn Sie eine MPU für den Führerschein machen müssen, wird Ihnen dies mitgeteilt.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  18. Andreas

    10. Dezember 2017 um 19:34

    Wurde gestern geblitzt. Ich Schätze wahr 70 zur schnell auf Autobahn. Kaman die fahrverbot umgehen. Brauche unbedingt mein Führerschein weil ich lkw fahrer bin.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:38

      Hallo Andreas,

      unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Besprechen Sie sich dazu am besten mit einem Anwalt, denn das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Melli

    28. November 2017 um 14:22

    Hallo,
    wollte mal fragen wie es geregelt ist. Wird die Zeit der Führerscheinabgabe bis zum Urteil mitgerechnen?
    Also: August Führerschein Abnahme von der Polizei,im November das Urteil bekommen.(9Monate Führerschein Endzug)
    Werden die 4Monate angerechnet so das es „nur noch“ 5Monate sind?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 8:58

      Hallo Melli,
      der Führerscheinentzug beginnt in der Regel erst mit der Rechtskraft des Urteils. Nicht selten wird bei der Bemessung aber auch ein vorheriger Einzug berücksichtigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. denise

    24. November 2017 um 0:31

    Hallo mir wurde letztes Jahr in März der Führerschein von der Polizei abgenommen seit her hab ich kein mehr ..

    wegen Fahrerflucht ..

    hab nun ein Brief bekomm Soll mich bei der MPU anmelden.. Tat ich u nun hab ich ein anderes schreiben bekommen wo die frisst fest gelegt wurde wann ich es bis wann gemacht haben soll die MPU und das mein Führerschein der Führerschein stelle seit 11.06.17 vor liegt ..

    heißt es das ich den Führerschein wieder bekomme so bald ich die MPU positiv abgeschlossen habe ??

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 7:27

      Hallo Denise,
      kommt die MPU zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie in der Regel Ihren Führerschein zurück.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Rüdiger

    22. November 2017 um 11:03

    Ich habe wegen einer Trunkenheitsfahrt vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Darf ich in dieser Zeit ein Mofa (bis 25 km/h) fahren. Ich bin vor dem Jahrgang 65 geboren. Hier gibt es laut Paragraph 76 Abs. 3 einen Passus für diese Zielgruppe

    Vielen Dank und BG

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 14:59

      Hallo Rüdiger,
      in diesem Fall ist das Führen eines Mofas in der Regel zulässig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Christine

    20. November 2017 um 10:54

    Und wie lange werde ich meinen Führerschein abgeben müssen? Muss ich danach MPU machen? Der Polizist hat zu mir gesagt, dass ich durch ein beschleunigtes Verfahren die Möglichkeit haben werde, persönlich mit dem Richter zu sprechen.
    Ich habe ein Kind zuhause und muss regelmäßig mit ihm zur Physio und zum Arzt fahren. Aber wir wohnen auf dem Dorf. Besteht die Möglichkeit, dass ich den Richter überzeugen kann, das Fahrverbot zu umgehen oder zu verkürzen? Ich bin Ersttäter und sehe meinen Fehler ein. Und ich hab mich ja auch noch selbst angezeigt. Da muss es doch die Möglichkeit einer Kulanz geben oder?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 13:29

      Hallo Christine,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Falls an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Christine

    19. November 2017 um 20:26

    Hallo,

    bin gestern Nacht angetrunken Auto gefahren und habe einen Straßenpfosten umgefahren. Bin dann nach Hause gefahren und habe mich mit meinem Mann gestritten. Aufgrund der heftigen Auseinandersetzung habe ich die Polizei gerufen. Blöderweise hab ich mich verplappert und von meiner Fahrt erzählt. Ich musste dann pusten und hatte ca. 1,52 Promille. Sie sind dann mit mir zur Blutentnahme gefahren und nun warte ich auf das Ergebnis.
    Mit welcher Strafe werde ich rechnen müssen?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:37

      Hallo Christine,

      es handelt sich um eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Andreas S.

    7. November 2017 um 13:57

    Hallo,
    ich versuche es erneut. vlt können Sie mir einen Rat geben.
    Ich bin vor ca 10 Wochen sturzbetrunken notfallmäßig von Polizei und RTW aus meiner Wohnung geholt worden. Die Polizei hatte vom Notruftätiger zt. unwahre Informationen erhalten, zB. daß ich schwerer notorischer Alkoholiker sei.
    Meine Frage – muss ich dahingehend mit Sanktionen seitens der Führerscheinbehörde rechnen? Wie relevant sind solche von fremden Personen per Telefon gemachten falschen Aussagen für die Polizei bzw die Führerscheinbehörde? Ich bin sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen, außer Parkvergehen und 1 Punkt in Flensburg wegen zu schnellem Fahrens.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:17

      Hallo Andreas S.,

      die Polizei kann die Führerscheinbehörde in so einem Fall informieren und es können auch Sanktionen in Bezug auf den Führerschein drohen. Das liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Khan

    28. Oktober 2017 um 18:22

    Hallo,
    ich habe heute per Post einen Beschluss erhalten, worin mir die Fahrerlaubnis nach 111§ vorläufig entzogen wurde.
    Ich bin aber noch im besitzt meines Führerscheins, also es ist nicht geschildert wo oder wann ich meinen Führerschein abgeben muss ode abgenommen bekomme. Darf ich trotz Beschluss, mit meinem Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr einen Fahrzeug führen ?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:37

      Hallo Khan,

      nein, dürfen Sie nicht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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