Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben – Was nun?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was passiert, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird?

Fahrverbot erhalten und Führerschein nicht abgegeben? Das kann Folgen haben.
Fahrverbot erhalten und Führerschein nicht abgegeben? Das kann Folgen haben.

Ein Autofahrer kann aufgrund vieler Verstöße im Straßenverkehr ein Fahrverbot erhalten. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war, wie beispielsweise beim Fahren mit einer hohen Geschwindigkeit oder dem Konsum von Alkohol oder Drogen am Steuer.

Haben Sie die Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Verkehr begangen und wurden Sie von der Polizei erwischt, so dauert es nicht lang, bis Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Darauf ist verzeichnet, welches Bußgeld Sie zahlen müssen oder wie viele Punkte Ihnen für den Verkehrsverstoß angerechnet werden. Auch ein mögliches, zwischen einem und drei Monaten andauerndes Fahrverbot ist auf dem Bescheid gelistet. Aber was passiert eigentlich, wenn Sie beim Fahrverbot den Führerschein einfach nicht abgeben?

FAQ: Führerschein nicht abgegeben

Was passiert, wenn Sie den Führerschein nicht abgeben?

Geben Sie Ihren Führerschein nicht ab, kann dieser von der Polizei bzw. vom Ordnungsamt beschlagnahmt werden.

Was droht, wenn ich den Führerschein nicht abgebe und trotzdem fahre?

Geben Sie Ihren Führerschein nicht ab und fahren weiterhin, kann es sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln. Dies stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Wann beginnt das Fahrverbot, wenn der Führerschein nicht abgegeben wurde?

Die Dauer des Fahrverbots verkürzt sich nicht, wenn der Führerschein verspätet eingezogen wird. Das Fahrverbot beginnt erst, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt.

Führerschein beim Fahrverbot nicht abgeben

Wenn Sie beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben, kann dieser von der Behörde beschlagnahmt werden.
Wenn Sie beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben, kann dieser von der Behörde beschlagnahmt werden.

Wenn Sie den Weisungen der Führerscheinstelle nicht folgen und Ihren Führerschein zum genannten Datum nicht abgeben, kann dieser von der Behörde selbst beschlagnahmt werden. Dabei kann das Ordnungsamt bzw. die Polizei selbst tätig werden und den Beschuldigten in seiner Wohnung aufsuchen, um den Führerschein direkt einzusammeln.

Zudem ist dem betroffenen Autofahrer mit der verzögerten Abgabe nicht geholfen. Denn: In der Zeit, in der dieser seinen Führerschein noch einbehält, obwohl das Dokument schon längst durch die Behörde beschlagnahmt werden müsste, kann sich der Autofahrer in Deutschland durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig machen.

Und diese Tat der nicht vorzeigbaren Fahrerlaubnis gilt in Deutschland als Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Zudem zögert sich das Fahrverbot lediglich hinaus. Denn dieses beginnt erst dann, wenn der Führerschein tatsächlich bei der zuständigen Behörde abgegeben wurde. Aus diesem Grund schneidet sich ein Autofahrer selbst ins Fleisch, wenn er sich weigert, der Behörde seinen Führerschein auszuhändigen.

Beachten Sie also: Sollten Sie beispielsweise für 1 Monat ein Fahrverbot erhalten, den Führerschein aber nicht abgegeben haben, so läuft die einmonatige Frist erst dann, wenn Sie den Führerschein schließlich der Behörde aushändigen. Denn der Startpunkt des Fahrverbots ist nicht die Rechtskraft des Bußgeldbescheids, sondern die tatsächliche Abgabe der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheindokuments.

Gibt es eine legale Möglichkeit, den Führerschein nicht abzugeben?

Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben, kann eine Strafe nach sich ziehen - besonders bei schwerwiegenden Alkoholverstößen.
Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben, kann eine Strafe nach sich ziehen – besonders bei schwerwiegenden Alkoholverstößen.

Sollten Sie die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein beruflich oder privat dringend benötigen oder ist sogar Ihre Existenz durch den Entzug gefährdet, so können Sie – oft nur mithilfe eines Anwalts – darauf plädieren, Ihren Führerschein zu behalten und das Fahrverbot dafür in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.

In diesem Fall ist es legal, den Führerschein einzubehalten und durch das umgewandelte Fahrverbot nicht abzugeben. Allerdings ist dafür viel Fingerspitzengefühl Ihres Anwalts nötig sowie eine gute Strategie, die dieser verfolgt. Auch ein guter Grund Ihrerseits zur Umwandlung des Verbots ist zwingend nötig.

Zudem sollte der betroffene Autofahrer keine schwerwiegenden Verstöße im Straßenverkehr – wie Alkohol am Steuer oder eine Wiederholungstat – vorweisen. Ein Anwalt kann Ihnen nach Rechtskraft des Bescheids beim Einspruch beratend zur Seite stehen und zudem Ihre Chancen für einen erfolgreichen Einspruch bzw. Ausgang der darauffolgenden Verhandlung einschätzen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Lightbearer078

    16. Oktober 2023 um 23:16

    Hallo Sascha D. bzw. liebe Mitleser,

    ich brauche schnellstmöglich einen Rat für folgenden Sachverhalt innerhalb der Schweiz:

    —> Wochenaufenthalter in Luzern mit deutschem Wohnsitz in Umgebung Freiburg & Meldeadresse in Luzern

    Sachverhalt:
    – selbstverschuldeter Unfall mit PKW
    – Schaden nur an eigenem Fahrzeug und eigener Person
    – Fahrt unter Einfluss von BtM (Opiate, Kokain, und Amphetamin)
    – deshalb Entzug der Fahrerlaubnis mit zwischenzeitlicher Rückgabe an mich
    – nun soll ich den Führerschein noch mal abgeben und mich von einem Verkehrsarzt bzgl. der Fahrtüchtigkeit untersuchen lassen

    Auf Grund des Einflusses von BtM ist das Ergebnis wohl klar…da ich allerdings beruflich und privat komplett zurück nach Deutschland gehe, frage ich mich, wie ich die Abgabe vermeiden und den Führerschein dann in Deutschland weiter benutzen kann, da ich gelesen habe, dass das Verbot aus der Schweiz in Deutschland keine Wirkung hat rechtlich betrachtet!

    Danke für die Hilfe.

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