Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Beim Fahrverbot wo den Führerschein abgeben
Hat ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit mit dem Auto im Verkehr begangen und wird von der Polizei erwischt, so erhält er oft nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg, sondern zudem auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Dieses Fahrverbot abzuleisten ist nicht für jeden Autofahrer auf die leichte Schulter zu nehmen, denn oft ist auch die berufliche Existenz gefährdet, wenn der Führerschein für ein paar Monate abgegeben werden muss.
Sollten Sie jedoch trotzdem einmal ein Fahrverbot von der Polizei erhalten und dieses nicht in ein Bußgeld umwandeln können, so bleibt noch die Frage, wo die Führerscheinabgabe möglich ist. Und wo erfolgt die Abholung des Führerscheins nach Ablauf der vorgeschriebenen Monate?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein abgeben
Sie müssen Ihren Führerschein nicht zwingend bei der Bußgeldstelle abgeben, welche den Bußgeldbescheid erstellt hat, sondern Sie können diesen auch bei jeder anderen Behörde hinterlassen.
Sie können den Führerschein entweder persönlich bei der Behörde oder gegebenenfalls bei einer Polizeidienststelle abgeben oder diesen per Post versenden.
In der Regel wird der Führerschein einen Tag vor Ablauf des Fahrverbots an Sie per Post zurückgesendet und ist nach Ablauf des Fahrverbots wieder gültig. Sie können diesen aber auch persönlich abholen.
Im Video: Infos dazu, wo und wie Sie den Führerschein abgeben
Führerscheinabgabe: Wo muss ich meinen Führerschein abgeben?
Bei einem Fahrverbot mit dem Auto ist es wichtig, dass ein Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Erst nach dieser Abgabe vom Führerschein gilt das Fahrverbot als angetreten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist der Monate zu laufen, über die Sie das Fahrverbot erhalten haben. Den Führerschein zur Abgabe bereitstellen können Sie bei jeder Behörde.
Es muss nicht zwingend die Bußgeldstelle sein, von der Sie auch den Bußgeldbescheid mit der Ankündigung vom Fahrverbot erhalten haben.
Trotzdem ist es immer von Vorteil, Ihren Führerschein bei der Behörde abzugeben, die auch auf Ihrem Bußgeldbescheid verzeichnet ist. Alle Details zu dieser Behörde, Adresse sowie Telefonnummer, können dem Bescheid mit dem verzeichneten Fahrverbot entnommen werden.
Amtliche Verwahrung: Führerschein abgeben – Wie ist das möglich?
Um den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich wieder zurückzuerhalten, ist eine zügige Abgabe desselben hilfreich. Dazu gibt es verschiedene Wege, auf denen Sie den Führerschein zur entsprechenden Behörde schicken können. Wie können Sie also den Führerschein wo abgeben? Eine kurze Übersicht soll Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen:
- Auf dem Postweg: Versenden Sie den Brief unbedingt per Einschreiben, um eine Zustellung schriftlich bestätigen zu lassen.
- Führerschein abgeben bei der Polizei: In einigen Bundesländern können Sie Ihren Führerschein auch bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe abgeben.
- Persönlich: Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Führerschein auf direktem Weg persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben und wurde daraufhin eine Entscheidung für ein Fahrverbot gefällt, so ist die jeweilige Vollstreckungsbehörde für das Verwahren Ihres Führerscheins bei Abgabe zuständig.
Sollten Sie den Führerschein dann dennoch bei einer anderen Bußgeldstelle oder der Polizei abgeben wollen, so sollten Sie dies vorher der Vollstreckungsbehörde melden bzw. dies mit der Behörde absprechen.
Wo muss ich meinen Führerschein wieder abholen?
Haben Sie Ihren Führerschein abgegeben, das Bußgeld gezahlt und das Fahrverbot abgeleistet, so fragen sich viele Betroffene: „Wo muss ich den Führerschein wieder abholen?“.
Wo Sie den Führerschein nach Ablauf vom Fahrverbot abholen können, liegt daran, auf welche Weise Sie diesen zurückerhalten wollen bzw. eingeschickt haben. In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein nach der Frist per Post zurück.
Das geschieht einen Tag vor Ablauf des Verbots. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie vorher angegeben haben, diesen selbst persönlich bei der entsprechenden Behörde abholen zu wollen. Die Fahrerlaubnis ist dann nach Ablauf vom Fahrverbot wieder gültig.
Schönen guten tag ich habe eine frage und zwar musste ich meinen Führerschein 3 Monate abgeben, aber aber 2 monate zuvor einen neuen führerschein beim strassenverkehrsamt beantragt da meiner abhanden gekommen is.jefoch habe ich ihn bis heute nicht da abgeholt und gäbe der Frau von der Stadt gesagt das mein führerschein beim strassenverkehramt liegt.jetzt die frage wird die zeit offiziell angerechnet da er ja bei der führerschein stelle liegt oder gilt das Fahrverbot nur wenn ich ihn bei der Stadt abgibt?
Hallo ceto,
in der Regel ist das Fahrverbot immer auf einen konkreten Zeitraum begrenzt. Wie Ihr Fall gehandhabt wurde, können wir Ihnen nicht sagen. Wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, um solche Details zu erfragen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Wenn ich meinen Führerschein (1 Monat Fahrverbot) am 27. Dezember morgens persönlich bei der Polizei abgebe – kann ich ihn dann am 26. Januar morgens wieder dort abholen und ab dem 27. Januar morgens wieder fahren?
Hallo Kristina,
dies sollte in der Regel möglich sein. Erkundigen Sie sich allerdings im Voraus, ob die entsprechende Wache diesen Service auch anbietet.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Kann ich den führerschein auch bei Amt in meiner nähe abgeben? oder muss ich das da abgeben wo ich die post herbekommen habe?
Hallo Hansen,
fragen Sie bei Ihrer Behörde vor Ort, ob eine Abgabe dort möglich ist.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe innerhalb geschlossener Ortschaft eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31kmh (nach Abzug von 3kmh) begangen. Jetzt werde ich das ausgesprochene Fahrverbot antreten und meinen Führerschein am 18.08.2017 abgeben.
Wann darf ich wieder fahren? Datum……….?
Wird mir der Führerschein autom. zugeschickt?
Hallo Helmut,
in der Regel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von 31 bis 40 km/h mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Wenn Sie ein einmonatiges Fahrverbot am 18.08.2017 antreten, gilt es bis zum 17.09.2017. Der Führerschein wird Ihnen von der zuständigen Behörde zurückgesandt, wenn Sie keine persönliche Abholung angegeben haben.
– Die Redaktion
Hallo,
ich muß 4 Wochen laufen.
Kann ich den Führerschein bei der örtlichen Polizei abgeben und dort wird er verwahrt oder wird er von der Polizei zur Bußgeldstelle geschickt und ab dann beginnt die Frist?
Die Bußgeldstelle ist (hin/rück) 60km entfernt.
Ist die Polizei die zuständige Behörde?
Hallo Isabel,
fragen Sie am besten direkt bei der Polizei nach, diese kann den Führerschein auch verwalten.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Leider bin ich gegen ein Fahrverbot von 3 Monate gelaufen.
Bin Niederländer mit Wohnsitz in die Niederlanden so wie in Deutschland.
2 Fragen: 1)Das Regierungspräsidium in Kassel sagt mir ich MUSS mein Führerschein in Kassel abgeben. SO wie ich gerade gelesen habe kann ich es aber auch in Neu-Ulm bei die Polizei abgeben. Stimmt das?
2) wenn ich die Führerschein abgebe darf ich auch in die Niederlanden nicht mehr fahren. Jetzt habe ich gehört dass man bei die Polizei ein Aufkleber machen kann wo mit man jedenfalls noch im Ausland fahren darf. Stimmt das und wenn ja wie mache ich das?
Hallo Luc,
zu Frage 1: Sprechen Sie sich mit der zuständigen Behörde ab, ob Sie den Führerschein auch woanders abgeben können. Zu Frage 2: Diesen Aufkleber gibt es, Details können Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
mein chef muss sein Führerschein für 4 wochen abgeben. er wurde irgendwo auf der autobahn geblitzt.
nun die frage: kann er den Führerschein bei der Polizei oder irgendwo ortsnah abgeben? kann man sich das selber „aussuchen“ wo?
Hallo Nadine,
klären Sie dies mit der zuständigen Führerscheinstelle.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich muss meinen Führerschein für 1 Monat abgeben, den muss ich nach Bayern einschicken da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Ab wann gilt für mich Fahrverbot mit der Abgabe des Führerscheins bei der Post oder nach der Bearbeitung der Bußgeldzentrale? Und wie lange dauert so eine Besrbeitung von der Bußgeldzentrale? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Marina,
das Fahrverbot gilt ab Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Allerdings dürfen Sie nicht ohne Führerschein fahren, dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 10 Euro vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Mein Mann muss sein Führerschein für 3monate abgeben. Das Problem ist er hat es bei sich. Er ist auf dem Schiff die nächsten 6monate arbeiten und hat keine Möglichkeit es zu schicken.
Was soll er tun ?
Hallo Klaudia,
diese Frage sollten Sie an die zuständige Behörde richten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Moin.
Was passiert wenn man den Führerschein nicht innerhalb den Schlussdatum einreicht?
Läuft das Fahrverbot, denn unendlich bis der eingeliefert wird?
Hallo Michael,
das Fahrverbot beginnt dann automatisch, auch wenn Sie den Führerschein nicht einreichen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich hab meinen Führerschein abgegeben weil ich damals keine Zeit für den Kurs hatte und nicht extra zahlen wollte für einen einzug des Führerscheins. Nun habe ich den Aufbaukurs für Fahranfänger abgeschlossen und als ich bei der Führerscheinstelle diesen abgegeben habe wurde mir mitgeteilt das ich zudem einen Sehtest, ein Passbild und ca. 90€ vorlegen muss? Ist dies wirklich zutreffend? (Ich frage nach weil der Bearbeiter nachfragen musste bei einen Kollegen was ich diese Bescheinung überhaupt sei)
Hallo Thomas,
in der Regel ist nach dem Aufbauseminar kein erneuter Sehtest sowie ein Passbild notwendig.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Muss bald mein Führerschein abgeben und schaff es leider nicht die Mahnung in Höhe von ca. 300 Euro zu bezahlen.
Hab zur Dienststelle noch kein Kontakt diesbezüglich gehabt.
Frage wenn ich mein Führerschein abgeben hat die Zahlung Einfluss auf das Geschehen?
Hallo Mo Mo,
leider ist uns nicht klar, worauf sich Ihre Frage bezieht. Wenden Sie sich deshalb an die zuständige Behörde, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Was muss ich alles beilegen wenn ich den Führerschein per Post verschicke? Nur den Führerschein oder noch einen Brief etc.?
Hallo Veronika,
in der Regel reicht es aus, wenn Sie nur den Führerschein versenden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Reicht beim Abschicken des Führerscheins das einfache Einwurfeinschreiben oder muss es das Einschreiben mit Rückschein sein?
Hallo Verena,
in der Regel reicht ein Einwurf-Einschreiben aus.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Mein Mann hat vom Landkreis Göttingen ein einmonatiges Fahrverbot bekommen. Wir wohnen in Hamburg und würden den Führerschein gerne persönlich abgeben. Die Polizei nimmt ihn nicht an und die Bußgeldstelle nimmt nach eigener Auskunft nur an, wenn der Bescheid aus Hamburg kommt. Müssen die Landesbetriebe Verkehr (Führerscheinstelle) ihn annehmen, oder wo können wir ihn sonst abgeben? Wenn wir den Führerschein mit der Post nach Göttingen schicken müssten wäre das unfair, da dann ja noch ein paar Tage ,mehr wegen des Versandweges „draufgehen“… Es muss doch eine Möglichkeit geben, den Führerschein am Wohnort abzugeben, auch wenn die Verkehrswidrigkeit an anderer Stelle im Bundesgebiet begangen wurde.
Hallo Jutta,
in der Regel sollte es möglich sein, den Führerschein bei jeder Bußgeldstelle in Verwahrung zu geben. Besteht diese Option nicht, kommen Sie wohl über den Versand per Post nicht herum. Allerdings werden Briefe und Einschreiben deutschlandweit meist innerhalb eines Tages zugestellt. Ein Einschreiben kann dabei als Nachweis dienen, der belegt, wann der Führerschein abgegeben wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich soll auf der Autobahn – Berlin Stadtautobahn Auffahrt Berlin Schönefeld – 132 km gefahren sein. Zulässige Geschwindigkeit 80 km. Nun schafft mein alter Transit Diesel, 400.tkm vollbesetzt, Baujahr 2002, diese Geschwindigkeit nicht. Eventuell bergab. Als Neuwagen ist der Transit mit 137 km Höchstgeschwindigkeit angegeben. Bei der Verhandlung interessierte dies in keinster Weise. Geblitzt – Gerät geeicht – Polizisten haben entsprechenden Lehrgang – Messgerät war richtig aufgestellt – Ende der Fahnenstange. Auch meine Behinderung – bin gehbehindert und auf das Fahrzeug angewiesen – wurden nicht berücksichtigt. Außer enomen Kosten nichts erreicht.
Guten Tag!
Ich muss ein 1 Monatiges Fahrverbot in Deutschland antreten. Ich selber wohne in Österreich, da ich in Österreich kein Fahrverbot habe brauche ich den Führerschein und kann es mir nicht leisten diesen für mehrere Tage in Deutschland zu belassen. Besteht die Möglichkeit die Eintragung im Führerschein anders zu bewerkstelligen?
Ich wohne ca 200km von der deutschen Grenze entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Hallo Chris,
um das Fahrverbot anzutreten, muss der Führerschein bei einer zuständigen Behörde abgegeben werden. In Ihrem konkreten Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und absprechen, welche Möglichkeiten bestehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich jetzt das 80.Lebensjahr erreicht habe,
möchte ich meinen Führerschein abgeben.
Können Sie mir mitteilen an welche Dienststelle ich mich wenden muss?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hubert Häusler
Hallo Hubert,
dazu müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden. Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, welche für Sie zuständig ist, da wir Ihren Wohnort nicht kennen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Team Bussgeldrechner.org.
Ich muss meinen Führerschein für 3 Monate abgeben. Ich habe zwar einen Einspruch eingelegt, aber eine Entscheidung ist nocht nicht getroffen. Die 3 Monate netnehme ich aus dem Bussgeldbescheid.
Reicht es wenn ich meinen Führerschein jetzt schon bei meinem Anwalt abgebe und er Ihn in Verwahrung nimmt?
Hallo Christian,
der Führerschein muss bei der Führersteinstelle oder der Polizei amtlich verwahrt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe meinen Führerschein abgegeben. Laut Bescheid darf ich mit Ablauf des 25.12.16, also am 26.12. wieder fahren. Bis jetzt ist der Führerschein noch nicht wieder da. Darf ich jetzt trotzdem am 26.12. wieder fahren?
Hallo Volker,
eigentlich muss der Führerschein vor Ablauf des Verbots eintreffen. Durch die Feiertage ist dies manchmal nicht möglich. Das Fahren ohne Führerschein bringt in der regel nur ein Bußgeld von 10 Euro. Ihr Fahrverbot wurde aufgehoben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
ich musste mein Führerschein abgeben vor ca 15 jahren,möchte sie wieder kriegen,was muss ich tun?Ich war schuld an einem Autounfall
Hallo Erdogan,
Sie müssen einen Abtrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Im Rahmen dessen kann es sein, dass Sie erneut die Fahrschule besuchen und eine Prüfung ablegen müssen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Muss man den Führerschein persönlich abgeben oder kann mein Freund auch abgeben bei der Behörde?
Hallo Selma,
Sie können den Führerschein auch durch eine bevollmächtigte dritte Person abgeben lassen oder ihn postalisch versenden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Fahrverbot abgegeben?
Ok ich frage genauer. Ich bin von der Pfalz nach Oberhausen gezogen. Bei der Wohnungssuche vor vielen Monaten bin ich leider an einer Baustelle auf der Autobahn zu schnell gefahren. Jetzt sollte innerhalb von 4 Monaten den Führerschein einreichen. Gute das wollte ich vor einer Woche bei der Polizei, die aber sagte mit müßten den per Einschreibe/ Rückschein bei der entsprechenden Bußgeldstelle hin schicken. Gut das habe ich gemach, am Montag den 10.10.2016 habe ich den Führerschein per Einschreibe/ Rückschein versendet an die Bußgeldstelle. Nun ich habe immer noch keinen Rückschein und im Sendeverlauf steht wurde am 10.10. eingeliefert und befindet sich in Zustellung. Wenn der Führerschein nicht abgeholt wurde oder abgeholt wird und kommt zurück muß ich dann wieder von vorne aufs Auto verzichten, wieder 4 Wochen ? Oder gilt der Beleg von der Post das ich ein Einschreiben am 10.10 dort hin geschickt habe und das ab da gezählt wird ???? Bitte noch mal um Euro Hilfe
Hallo Sylke,
generell gilt es, dass das Fahrverbot mit dem Tag beginnt, an welchem der Führerschein bei der Bußgeldstelle eingetroffen ist. Fragen Sie in Ihrem speziellen Fall aber mal bei der Bußgeldbehörde nach, inwiefern dies bei Ihnen umgesetzt wird. Eventuell zeigen sich die Beamten kulant.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich musste meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Das habe ich am 23.12.19 getan. Da die Bußgeldstelle zu diesem Zeitpunkt allerdings geschlossen war, habe ich den Führerschein mit dazugehörigen schrieb von der Bußgeldstelle in den Briefkasten geschmissen. Am 24.12. bin ich nochmals bei der Bußgeldstelle vorbei, die zu diesen Zeitpunkt eigentlich geöffnet war, jedoch war in dem geöffneten Gebäude niemand anzutreffen. Meine Arbeit und Urlaub habe ich so gelegt, das ich bis zum 23.01.20 ohne Führerschein ausgekommen bin. Am 24.01. bin ich wieder Zuhause angekommen und habe den Brief der Bußgeldstelle geöffnet, in dem nun steht, das mein Führerschein am 07.01.20 bei ihnen eingegangen ist, und mein Fahrverbot erst am 06.02.20 endet…. Ist das rechtens? Es gab keinerlei Hinweis darauf, das die Mitarbeiter der Bußgeldstelle vom 23.12. bis 07.01. im Urlaub sind…
Hallo Jules,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe verstanden, dass das Fahrverbot in Kraft tritt, nachdem der Führerschein bei der Bußgeldstelle eintrifft. Zwei Fragen:
– Gibt es ein Bestätigungsschreiben der Bußgeldstelle, dass das Fahrverbot jetzt in Kraft tritt?
– Wenn der Führerschein noch mit der Post unterwegs ist, darf man in diesem Zeitraum noch Auto fahren?
Hallo Schreml,
zu Ihren Fragen:
1. Ja, in der Regel werden Sie genau darüber informiert, von wann bis wann Ihr Fahrverbot gilt.
2. Nein. Das Fahren während eines Fahrverbotes wird streng sanktioniert; aber auch wenn Ihr Fahrverbot abgelaufen ist und der Führerschein noch unterwegs ist, sollte nicht gefahren werden.
Das Team von bussgeldrechner.org