Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beim Fahrverbot wo den Führerschein abgeben

Die Führerscheinabgabe nach einem Verkehrsverstoß erfolgt per Post oder persönlich.
Die Führerscheinabgabe nach einem Verkehrsverstoß erfolgt per Post oder persönlich.

Hat ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit mit dem Auto im Verkehr begangen und wird von der Polizei erwischt, so erhält er oft nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg, sondern zudem auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Dieses Fahrverbot abzuleisten ist nicht für jeden Autofahrer auf die leichte Schulter zu nehmen, denn oft ist auch die berufliche Existenz gefährdet, wenn der Führerschein für ein paar Monate abgegeben werden muss.

Sollten Sie jedoch trotzdem einmal ein Fahrverbot von der Polizei erhalten und dieses nicht in ein Bußgeld umwandeln können, so bleibt noch die Frage, wo die Führerscheinabgabe möglich ist. Und wo erfolgt die Abholung des Führerscheins nach Ablauf der vorgeschriebenen Monate?

FAQ: Führerschein abgeben

Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sie müssen Ihren Führerschein nicht zwingend bei der Bußgeldstelle abgeben, welche den Bußgeldbescheid erstellt hat, sondern Sie können diesen auch bei jeder anderen Behörde hinterlassen.

Wie kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sie können den Führerschein entweder persönlich bei der Behörde oder gegebenenfalls bei einer Polizeidienststelle abgeben oder diesen per Post versenden.

Wie erhalte ich meinen Führerschein wieder?

In der Regel wird der Führerschein einen Tag vor Ablauf des Fahrverbots an Sie per Post zurückgesendet und ist nach Ablauf des Fahrverbots wieder gültig. Sie können diesen aber auch persönlich abholen.

Im Video: Infos dazu, wo und wie Sie den Führerschein abgeben

Alle wichtigen Infos zum Abgeben des Führerscheins finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Infos zum Abgeben des Führerscheins finden Sie auch im Video.

Führerscheinabgabe: Wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Wollen Sie Ihren Führerschein abgeben, können Sie das bei jeder Behörde tun.
Wollen Sie Ihren Führerschein abgeben, können Sie das bei jeder Behörde tun.

Bei einem Fahrverbot mit dem Auto ist es wichtig, dass ein Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Erst nach dieser Abgabe vom Führerschein gilt das Fahrverbot als angetreten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist der Monate zu laufen, über die Sie das Fahrverbot erhalten haben. Den Führerschein zur Abgabe bereitstellen können Sie bei jeder Behörde.

Es muss nicht zwingend die Bußgeldstelle sein, von der Sie auch den Bußgeldbescheid mit der Ankündigung vom Fahrverbot erhalten haben.

Trotzdem ist es immer von Vorteil, Ihren Führerschein bei der Behörde abzugeben, die auch auf Ihrem Bußgeldbescheid verzeichnet ist. Alle Details zu dieser Behörde, Adresse sowie Telefonnummer, können dem Bescheid mit dem verzeichneten Fahrverbot entnommen werden.

Amtliche Verwahrung: Führerschein abgeben – Wie ist das möglich?

Um den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich wieder zurückzuerhalten, ist eine zügige Abgabe desselben hilfreich. Dazu gibt es verschiedene Wege, auf denen Sie den Führerschein zur entsprechenden Behörde schicken können. Wie können Sie also den Führerschein wo abgeben? Eine kurze Übersicht soll Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen:

  • Auf dem Postweg: Versenden Sie den Brief unbedingt per Einschreiben, um eine Zustellung schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Führerschein abgeben bei der Polizei: In einigen Bundesländern können Sie Ihren Führerschein auch bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe abgeben.
  • Persönlich: Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Führerschein auf direktem Weg persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.

Sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben und wurde daraufhin eine Entscheidung für ein Fahrverbot gefällt, so ist die jeweilige Vollstreckungsbehörde für das Verwahren Ihres Führerscheins bei Abgabe zuständig.

Sollten Sie den Führerschein dann dennoch bei einer anderen Bußgeldstelle oder der Polizei abgeben wollen, so sollten Sie dies vorher der Vollstreckungsbehörde melden bzw. dies mit der Behörde absprechen.

Wo muss ich meinen Führerschein wieder abholen?

Wollen Sie Ihren Führerschein persönlich wieder abholen, müssen Sie das vorher anmelden.
Wollen Sie Ihren Führerschein persönlich wieder abholen, müssen Sie das vorher anmelden.

Haben Sie Ihren Führerschein abgegeben, das Bußgeld gezahlt und das Fahrverbot abgeleistet, so fragen sich viele Betroffene: „Wo muss ich den Führerschein wieder abholen?“.

Wo Sie den Führerschein nach Ablauf vom Fahrverbot abholen können, liegt daran, auf welche Weise Sie diesen zurückerhalten wollen bzw. eingeschickt haben. In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein nach der Frist per Post zurück.

Das geschieht einen Tag vor Ablauf des Verbots. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie vorher angegeben haben, diesen selbst persönlich bei der entsprechenden Behörde abholen zu wollen. Die Fahrerlaubnis ist dann nach Ablauf vom Fahrverbot wieder gültig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

89 Kommentare

  1. ceto

    12. Oktober 2017 um 9:50

    Schönen guten tag ich habe eine frage und zwar musste ich meinen Führerschein 3 Monate abgeben, aber aber 2 monate zuvor einen neuen führerschein beim strassenverkehrsamt beantragt da meiner abhanden gekommen is.jefoch habe ich ihn bis heute nicht da abgeholt und gäbe der Frau von der Stadt gesagt das mein führerschein beim strassenverkehramt liegt.jetzt die frage wird die zeit offiziell angerechnet da er ja bei der führerschein stelle liegt oder gilt das Fahrverbot nur wenn ich ihn bei der Stadt abgibt?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:19

      Hallo ceto,

      in der Regel ist das Fahrverbot immer auf einen konkreten Zeitraum begrenzt. Wie Ihr Fall gehandhabt wurde, können wir Ihnen nicht sagen. Wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, um solche Details zu erfragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Kristina

    25. September 2017 um 8:12

    Wenn ich meinen Führerschein (1 Monat Fahrverbot) am 27. Dezember morgens persönlich bei der Polizei abgebe – kann ich ihn dann am 26. Januar morgens wieder dort abholen und ab dem 27. Januar morgens wieder fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:24

      Hallo Kristina,
      dies sollte in der Regel möglich sein. Erkundigen Sie sich allerdings im Voraus, ob die entsprechende Wache diesen Service auch anbietet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Hansen

    25. August 2017 um 18:50

    Kann ich den führerschein auch bei Amt in meiner nähe abgeben? oder muss ich das da abgeben wo ich die post herbekommen habe?

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:08

      Hallo Hansen,
      fragen Sie bei Ihrer Behörde vor Ort, ob eine Abgabe dort möglich ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Helmut

    15. August 2017 um 13:05

    Ich habe innerhalb geschlossener Ortschaft eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31kmh (nach Abzug von 3kmh) begangen. Jetzt werde ich das ausgesprochene Fahrverbot antreten und meinen Führerschein am 18.08.2017 abgeben.
    Wann darf ich wieder fahren? Datum……….?
    Wird mir der Führerschein autom. zugeschickt?

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 9:50

      Hallo Helmut,

      in der Regel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von 31 bis 40 km/h mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Wenn Sie ein einmonatiges Fahrverbot am 18.08.2017 antreten, gilt es bis zum 17.09.2017. Der Führerschein wird Ihnen von der zuständigen Behörde zurückgesandt, wenn Sie keine persönliche Abholung angegeben haben.

      – Die Redaktion

  5. Isabel

    26. Juli 2017 um 14:13

    Hallo,
    ich muß 4 Wochen laufen.
    Kann ich den Führerschein bei der örtlichen Polizei abgeben und dort wird er verwahrt oder wird er von der Polizei zur Bußgeldstelle geschickt und ab dann beginnt die Frist?
    Die Bußgeldstelle ist (hin/rück) 60km entfernt.
    Ist die Polizei die zuständige Behörde?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:20

      Hallo Isabel,

      fragen Sie am besten direkt bei der Polizei nach, diese kann den Führerschein auch verwalten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  6. Luc B.

    17. Juli 2017 um 16:44

    Hallo,

    Leider bin ich gegen ein Fahrverbot von 3 Monate gelaufen.
    Bin Niederländer mit Wohnsitz in die Niederlanden so wie in Deutschland.
    2 Fragen: 1)Das Regierungspräsidium in Kassel sagt mir ich MUSS mein Führerschein in Kassel abgeben. SO wie ich gerade gelesen habe kann ich es aber auch in Neu-Ulm bei die Polizei abgeben. Stimmt das?
    2) wenn ich die Führerschein abgebe darf ich auch in die Niederlanden nicht mehr fahren. Jetzt habe ich gehört dass man bei die Polizei ein Aufkleber machen kann wo mit man jedenfalls noch im Ausland fahren darf. Stimmt das und wenn ja wie mache ich das?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:39

      Hallo Luc,

      zu Frage 1: Sprechen Sie sich mit der zuständigen Behörde ab, ob Sie den Führerschein auch woanders abgeben können. Zu Frage 2: Diesen Aufkleber gibt es, Details können Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Nadine

    6. Juli 2017 um 13:17

    Hallo,
    mein chef muss sein Führerschein für 4 wochen abgeben. er wurde irgendwo auf der autobahn geblitzt.
    nun die frage: kann er den Führerschein bei der Polizei oder irgendwo ortsnah abgeben? kann man sich das selber „aussuchen“ wo?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:21

      Hallo Nadine,

      klären Sie dies mit der zuständigen Führerscheinstelle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Marina

    29. Mai 2017 um 17:48

    Hallo, ich muss meinen Führerschein für 1 Monat abgeben, den muss ich nach Bayern einschicken da ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Ab wann gilt für mich Fahrverbot mit der Abgabe des Führerscheins bei der Post oder nach der Bearbeitung der Bußgeldzentrale? Und wie lange dauert so eine Besrbeitung von der Bußgeldzentrale? Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 7:59

      Hallo Marina,

      das Fahrverbot gilt ab Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Allerdings dürfen Sie nicht ohne Führerschein fahren, dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 10 Euro vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Klaudia

    25. Mai 2017 um 23:44

    Mein Mann muss sein Führerschein für 3monate abgeben. Das Problem ist er hat es bei sich. Er ist auf dem Schiff die nächsten 6monate arbeiten und hat keine Möglichkeit es zu schicken.
    Was soll er tun ?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 8:15

      Hallo Klaudia,

      diese Frage sollten Sie an die zuständige Behörde richten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. michael p.

    24. Mai 2017 um 22:53

    Moin.
    Was passiert wenn man den Führerschein nicht innerhalb den Schlussdatum einreicht?
    Läuft das Fahrverbot, denn unendlich bis der eingeliefert wird?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 8:57

      Hallo Michael,

      das Fahrverbot beginnt dann automatisch, auch wenn Sie den Führerschein nicht einreichen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Thomas B

    27. April 2017 um 12:48

    Ich hab meinen Führerschein abgegeben weil ich damals keine Zeit für den Kurs hatte und nicht extra zahlen wollte für einen einzug des Führerscheins. Nun habe ich den Aufbaukurs für Fahranfänger abgeschlossen und als ich bei der Führerscheinstelle diesen abgegeben habe wurde mir mitgeteilt das ich zudem einen Sehtest, ein Passbild und ca. 90€ vorlegen muss? Ist dies wirklich zutreffend? (Ich frage nach weil der Bearbeiter nachfragen musste bei einen Kollegen was ich diese Bescheinung überhaupt sei)

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:24

      Hallo Thomas,
      in der Regel ist nach dem Aufbauseminar kein erneuter Sehtest sowie ein Passbild notwendig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Mo Mo

    29. März 2017 um 9:54

    Hallo,
    Muss bald mein Führerschein abgeben und schaff es leider nicht die Mahnung in Höhe von ca. 300 Euro zu bezahlen.
    Hab zur Dienststelle noch kein Kontakt diesbezüglich gehabt.
    Frage wenn ich mein Führerschein abgeben hat die Zahlung Einfluss auf das Geschehen?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:05

      Hallo Mo Mo,
      leider ist uns nicht klar, worauf sich Ihre Frage bezieht. Wenden Sie sich deshalb an die zuständige Behörde, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Veronika

    17. März 2017 um 13:53

    Was muss ich alles beilegen wenn ich den Führerschein per Post verschicke? Nur den Führerschein oder noch einen Brief etc.?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:04

      Hallo Veronika,
      in der Regel reicht es aus, wenn Sie nur den Führerschein versenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Verena

    9. März 2017 um 7:53

    Reicht beim Abschicken des Führerscheins das einfache Einwurfeinschreiben oder muss es das Einschreiben mit Rückschein sein?

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 8:35

      Hallo Verena,
      in der Regel reicht ein Einwurf-Einschreiben aus.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Jutta

    7. März 2017 um 15:48

    Mein Mann hat vom Landkreis Göttingen ein einmonatiges Fahrverbot bekommen. Wir wohnen in Hamburg und würden den Führerschein gerne persönlich abgeben. Die Polizei nimmt ihn nicht an und die Bußgeldstelle nimmt nach eigener Auskunft nur an, wenn der Bescheid aus Hamburg kommt. Müssen die Landesbetriebe Verkehr (Führerscheinstelle) ihn annehmen, oder wo können wir ihn sonst abgeben? Wenn wir den Führerschein mit der Post nach Göttingen schicken müssten wäre das unfair, da dann ja noch ein paar Tage ,mehr wegen des Versandweges „draufgehen“… Es muss doch eine Möglichkeit geben, den Führerschein am Wohnort abzugeben, auch wenn die Verkehrswidrigkeit an anderer Stelle im Bundesgebiet begangen wurde.

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 9:25

      Hallo Jutta,
      in der Regel sollte es möglich sein, den Führerschein bei jeder Bußgeldstelle in Verwahrung zu geben. Besteht diese Option nicht, kommen Sie wohl über den Versand per Post nicht herum. Allerdings werden Briefe und Einschreiben deutschlandweit meist innerhalb eines Tages zugestellt. Ein Einschreiben kann dabei als Nachweis dienen, der belegt, wann der Führerschein abgegeben wurde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Jochen

    10. Februar 2017 um 5:29

    Ich soll auf der Autobahn – Berlin Stadtautobahn Auffahrt Berlin Schönefeld – 132 km gefahren sein. Zulässige Geschwindigkeit 80 km. Nun schafft mein alter Transit Diesel, 400.tkm vollbesetzt, Baujahr 2002, diese Geschwindigkeit nicht. Eventuell bergab. Als Neuwagen ist der Transit mit 137 km Höchstgeschwindigkeit angegeben. Bei der Verhandlung interessierte dies in keinster Weise. Geblitzt – Gerät geeicht – Polizisten haben entsprechenden Lehrgang – Messgerät war richtig aufgestellt – Ende der Fahnenstange. Auch meine Behinderung – bin gehbehindert und auf das Fahrzeug angewiesen – wurden nicht berücksichtigt. Außer enomen Kosten nichts erreicht.

  17. Chris

    23. Januar 2017 um 18:46

    Guten Tag!

    Ich muss ein 1 Monatiges Fahrverbot in Deutschland antreten. Ich selber wohne in Österreich, da ich in Österreich kein Fahrverbot habe brauche ich den Führerschein und kann es mir nicht leisten diesen für mehrere Tage in Deutschland zu belassen. Besteht die Möglichkeit die Eintragung im Führerschein anders zu bewerkstelligen?
    Ich wohne ca 200km von der deutschen Grenze entfernt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 9:52

      Hallo Chris,

      um das Fahrverbot anzutreten, muss der Führerschein bei einer zuständigen Behörde abgegeben werden. In Ihrem konkreten Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und absprechen, welche Möglichkeiten bestehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Hubert H.

    19. Januar 2017 um 14:41

    Sehr geehrte Damen und Herren, da ich jetzt das 80.Lebensjahr erreicht habe,
    möchte ich meinen Führerschein abgeben.
    Können Sie mir mitteilen an welche Dienststelle ich mich wenden muss?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Hubert Häusler

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:48

      Hallo Hubert,

      dazu müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden. Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, welche für Sie zuständig ist, da wir Ihren Wohnort nicht kennen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Christian Busch

    4. Januar 2017 um 12:33

    Hallo Team Bussgeldrechner.org.
    Ich muss meinen Führerschein für 3 Monate abgeben. Ich habe zwar einen Einspruch eingelegt, aber eine Entscheidung ist nocht nicht getroffen. Die 3 Monate netnehme ich aus dem Bussgeldbescheid.
    Reicht es wenn ich meinen Führerschein jetzt schon bei meinem Anwalt abgebe und er Ihn in Verwahrung nimmt?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 8:28

      Hallo Christian,

      der Führerschein muss bei der Führersteinstelle oder der Polizei amtlich verwahrt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Volker

    24. Dezember 2016 um 12:14

    Ich habe meinen Führerschein abgegeben. Laut Bescheid darf ich mit Ablauf des 25.12.16, also am 26.12. wieder fahren. Bis jetzt ist der Führerschein noch nicht wieder da. Darf ich jetzt trotzdem am 26.12. wieder fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 9:10

      Hallo Volker,
      eigentlich muss der Führerschein vor Ablauf des Verbots eintreffen. Durch die Feiertage ist dies manchmal nicht möglich. Das Fahren ohne Führerschein bringt in der regel nur ein Bußgeld von 10 Euro. Ihr Fahrverbot wurde aufgehoben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Erdogan,Hatice

    11. Dezember 2016 um 5:56

    ich musste mein Führerschein abgeben vor ca 15 jahren,möchte sie wieder kriegen,was muss ich tun?Ich war schuld an einem Autounfall

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 8:19

      Hallo Erdogan,

      Sie müssen einen Abtrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Im Rahmen dessen kann es sein, dass Sie erneut die Fahrschule besuchen und eine Prüfung ablegen müssen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Selma Kocabas

    4. Dezember 2016 um 11:27

    Muss man den Führerschein persönlich abgeben oder kann mein Freund auch abgeben bei der Behörde?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 9:18

      Hallo Selma,

      Sie können den Führerschein auch durch eine bevollmächtigte dritte Person abgeben lassen oder ihn postalisch versenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Sylke R.

    15. Oktober 2016 um 16:03

    Fahrverbot abgegeben?
    Ok ich frage genauer. Ich bin von der Pfalz nach Oberhausen gezogen. Bei der Wohnungssuche vor vielen Monaten bin ich leider an einer Baustelle auf der Autobahn zu schnell gefahren. Jetzt sollte innerhalb von 4 Monaten den Führerschein einreichen. Gute das wollte ich vor einer Woche bei der Polizei, die aber sagte mit müßten den per Einschreibe/ Rückschein bei der entsprechenden Bußgeldstelle hin schicken. Gut das habe ich gemach, am Montag den 10.10.2016 habe ich den Führerschein per Einschreibe/ Rückschein versendet an die Bußgeldstelle. Nun ich habe immer noch keinen Rückschein und im Sendeverlauf steht wurde am 10.10. eingeliefert und befindet sich in Zustellung. Wenn der Führerschein nicht abgeholt wurde oder abgeholt wird und kommt zurück muß ich dann wieder von vorne aufs Auto verzichten, wieder 4 Wochen ? Oder gilt der Beleg von der Post das ich ein Einschreiben am 10.10 dort hin geschickt habe und das ab da gezählt wird ???? Bitte noch mal um Euro Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 8:17

      Hallo Sylke,
      generell gilt es, dass das Fahrverbot mit dem Tag beginnt, an welchem der Führerschein bei der Bußgeldstelle eingetroffen ist. Fragen Sie in Ihrem speziellen Fall aber mal bei der Bußgeldbehörde nach, inwiefern dies bei Ihnen umgesetzt wird. Eventuell zeigen sich die Beamten kulant.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Jules

        26. Januar 2020 um 11:20

        Hallo, ich musste meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Das habe ich am 23.12.19 getan. Da die Bußgeldstelle zu diesem Zeitpunkt allerdings geschlossen war, habe ich den Führerschein mit dazugehörigen schrieb von der Bußgeldstelle in den Briefkasten geschmissen. Am 24.12. bin ich nochmals bei der Bußgeldstelle vorbei, die zu diesen Zeitpunkt eigentlich geöffnet war, jedoch war in dem geöffneten Gebäude niemand anzutreffen. Meine Arbeit und Urlaub habe ich so gelegt, das ich bis zum 23.01.20 ohne Führerschein ausgekommen bin. Am 24.01. bin ich wieder Zuhause angekommen und habe den Brief der Bußgeldstelle geöffnet, in dem nun steht, das mein Führerschein am 07.01.20 bei ihnen eingegangen ist, und mein Fahrverbot erst am 06.02.20 endet…. Ist das rechtens? Es gab keinerlei Hinweis darauf, das die Mitarbeiter der Bußgeldstelle vom 23.12. bis 07.01. im Urlaub sind…

        1. bussgeldrechner.org

          29. Januar 2020 um 14:44

          Hallo Jules,
          wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      2. Schreml

        9. Oktober 2017 um 11:11

        Ich habe verstanden, dass das Fahrverbot in Kraft tritt, nachdem der Führerschein bei der Bußgeldstelle eintrifft. Zwei Fragen:
        – Gibt es ein Bestätigungsschreiben der Bußgeldstelle, dass das Fahrverbot jetzt in Kraft tritt?
        – Wenn der Führerschein noch mit der Post unterwegs ist, darf man in diesem Zeitraum noch Auto fahren?

        1. bussgeldrechner.org

          6. November 2017 um 9:33

          Hallo Schreml,

          zu Ihren Fragen:
          1. Ja, in der Regel werden Sie genau darüber informiert, von wann bis wann Ihr Fahrverbot gilt.
          2. Nein. Das Fahren während eines Fahrverbotes wird streng sanktioniert; aber auch wenn Ihr Fahrverbot abgelaufen ist und der Führerschein noch unterwegs ist, sollte nicht gefahren werden.

          Das Team von bussgeldrechner.org

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