Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beim Fahrverbot wo den Führerschein abgeben

Die Führerscheinabgabe nach einem Verkehrsverstoß erfolgt per Post oder persönlich.
Die Führerscheinabgabe nach einem Verkehrsverstoß erfolgt per Post oder persönlich.

Hat ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit mit dem Auto im Verkehr begangen und wird von der Polizei erwischt, so erhält er oft nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg, sondern zudem auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Dieses Fahrverbot abzuleisten ist nicht für jeden Autofahrer auf die leichte Schulter zu nehmen, denn oft ist auch die berufliche Existenz gefährdet, wenn der Führerschein für ein paar Monate abgegeben werden muss.

Sollten Sie jedoch trotzdem einmal ein Fahrverbot von der Polizei erhalten und dieses nicht in ein Bußgeld umwandeln können, so bleibt noch die Frage, wo die Führerscheinabgabe möglich ist. Und wo erfolgt die Abholung des Führerscheins nach Ablauf der vorgeschriebenen Monate?

FAQ: Führerschein abgeben

Wo kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sie müssen Ihren Führerschein nicht zwingend bei der Bußgeldstelle abgeben, welche den Bußgeldbescheid erstellt hat, sondern Sie können diesen auch bei jeder anderen Behörde hinterlassen.

Wie kann ich meinen Führerschein abgeben?

Sie können den Führerschein entweder persönlich bei der Behörde oder gegebenenfalls bei einer Polizeidienststelle abgeben oder diesen per Post versenden.

Wie erhalte ich meinen Führerschein wieder?

In der Regel wird der Führerschein einen Tag vor Ablauf des Fahrverbots an Sie per Post zurückgesendet und ist nach Ablauf des Fahrverbots wieder gültig. Sie können diesen aber auch persönlich abholen.

Im Video: Infos dazu, wo und wie Sie den Führerschein abgeben

Alle wichtigen Infos zum Abgeben des Führerscheins finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Infos zum Abgeben des Führerscheins finden Sie auch im Video.

Führerscheinabgabe: Wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Wollen Sie Ihren Führerschein abgeben, können Sie das bei jeder Behörde tun.
Wollen Sie Ihren Führerschein abgeben, können Sie das bei jeder Behörde tun.

Bei einem Fahrverbot mit dem Auto ist es wichtig, dass ein Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Erst nach dieser Abgabe vom Führerschein gilt das Fahrverbot als angetreten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist der Monate zu laufen, über die Sie das Fahrverbot erhalten haben. Den Führerschein zur Abgabe bereitstellen können Sie bei jeder Behörde.

Es muss nicht zwingend die Bußgeldstelle sein, von der Sie auch den Bußgeldbescheid mit der Ankündigung vom Fahrverbot erhalten haben.

Trotzdem ist es immer von Vorteil, Ihren Führerschein bei der Behörde abzugeben, die auch auf Ihrem Bußgeldbescheid verzeichnet ist. Alle Details zu dieser Behörde, Adresse sowie Telefonnummer, können dem Bescheid mit dem verzeichneten Fahrverbot entnommen werden.

Amtliche Verwahrung: Führerschein abgeben – Wie ist das möglich?

Um den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich wieder zurückzuerhalten, ist eine zügige Abgabe desselben hilfreich. Dazu gibt es verschiedene Wege, auf denen Sie den Führerschein zur entsprechenden Behörde schicken können. Wie können Sie also den Führerschein wo abgeben? Eine kurze Übersicht soll Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen:

  • Auf dem Postweg: Versenden Sie den Brief unbedingt per Einschreiben, um eine Zustellung schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Führerschein abgeben bei der Polizei: In einigen Bundesländern können Sie Ihren Führerschein auch bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe abgeben.
  • Persönlich: Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Führerschein auf direktem Weg persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben.

Sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben und wurde daraufhin eine Entscheidung für ein Fahrverbot gefällt, so ist die jeweilige Vollstreckungsbehörde für das Verwahren Ihres Führerscheins bei Abgabe zuständig.

Sollten Sie den Führerschein dann dennoch bei einer anderen Bußgeldstelle oder der Polizei abgeben wollen, so sollten Sie dies vorher der Vollstreckungsbehörde melden bzw. dies mit der Behörde absprechen.

Wo muss ich meinen Führerschein wieder abholen?

Wollen Sie Ihren Führerschein persönlich wieder abholen, müssen Sie das vorher anmelden.
Wollen Sie Ihren Führerschein persönlich wieder abholen, müssen Sie das vorher anmelden.

Haben Sie Ihren Führerschein abgegeben, das Bußgeld gezahlt und das Fahrverbot abgeleistet, so fragen sich viele Betroffene: „Wo muss ich den Führerschein wieder abholen?“.

Wo Sie den Führerschein nach Ablauf vom Fahrverbot abholen können, liegt daran, auf welche Weise Sie diesen zurückerhalten wollen bzw. eingeschickt haben. In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein nach der Frist per Post zurück.

Das geschieht einen Tag vor Ablauf des Verbots. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie vorher angegeben haben, diesen selbst persönlich bei der entsprechenden Behörde abholen zu wollen. Die Fahrerlaubnis ist dann nach Ablauf vom Fahrverbot wieder gültig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

89 Kommentare

  1. Timo

    24. Januar 2023 um 10:19

    In Sachsen Anhalt konnte ich den Führerschein NICHT bei der Polizei abgeben sondern musste ihn nach Magdeburg zur zentralen Bußgeldstelle schicken! Dadurch habe ich eine Woche verloren (Feiertage), die nicht angerechnet wird, obwohl ich nicht gefahren bin!

  2. Tina

    30. Januar 2021 um 22:43

    Ich hatte ein Fahrverbot wegen Restabbau THC und ähnliches.Die Frist ist am 7.Januar abgelaufen.Habe eine Bußgeldbescheid von 850 Euro bekommen.Nun wurde mein Führerschein am 14. 1.2021 neu beantragt worden.wie lange kann das nun dauern und ust nich eine MPU fällig?

  3. Flint

    30. Januar 2021 um 22:40

    Ich hatte ein Fahrverbot wegen Restabbau THC und ähnliches.Die Frist ist am 7.Januar abgelaufen.Habe eine Bußgeldbescheid von 850 Euro bekommen.Nun wurde mein Führerschein am 14. 1.2021 neu beantragt worden.wie lange kann das nun dauern und ust nich eine MPU fällig?

  4. Daniel

    30. März 2020 um 19:31

    Ein Freund muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Die lokale Polizeidienststelle sagt, das sie im Moment aufgrund der Corona-Epidemie keine Führerscheine in Verwahrung nehmen. Gleiche Aussage von der lokalen Bussgeldstelle. Die Bussgeldstelle, die das Fahrverbot ausgesprochen hat (Kassel) ist, laut deren Bandansage zur Zeit aus dem gleichen Grund gechlossen. Was nun?

  5. marco

    21. Februar 2020 um 13:39

    habe eine frage, ich habe 1995 meinen fürhrerschein klasse 3 gemacht, hatte ihn anfang 2000 bei der polizeidienststelle freiwillig abgegeben, und brauche den jetzt aus beruflichen und privaten gründen zurück. wo kann ich meinen führerschein wieder bekommen. ich hatte keine punkte in flensburg und keine auffäligkeiten also polizeilich eine weiße weste.

  6. Andre

    4. Februar 2020 um 22:35

    Guten Tag,

    ich habe meinen Führerschein am 7.01.2020 bei einer Polizeibehörde in NRW abgegeben, da ich eine Rote Ampel überfahren habe und einen Monat Fahrverbot bekommen habe. Auf der Bescheinigung der Polizeidienststelle steht, dass ich am 04.02.2020 wieder fahren darf. Jetzt habe ich leider keine Post bekommen in der mein Führerschein war und auch sonst nichts bekommen. Nach zahlreichen Telefonaten mit dem zuständigen Amt des Bußgeldes, der Polizeidienststelle in der ich den Führerschein abgegeben habe und dem Amt in dem ich gemeldet bin, weiß niemand wo mein Führerschein ist. Ich bin mit dem ausgestellten Schreiben der Polizei Dienststelle dann dort hingegangen wo ich den Führerschein abgegeben habe und die haben zu mir gesagt, dass die diesen Versand haben aber wenn der jetzt auf dem Postweg verloren gegangen sei, dann haften die nicht und ich müsse selber für die Kosten einer Neuausstellung des Führerscheins aufkommen, da die den nicht mehr haben.
    Muss mir keiner nachweisen, dass wenn die Polizei Dienststelle diesen verschickt hat, dass dies per Einschreiben geschehen ist und wenn der tatsächlich abhanden gekommen sein sollte, dass der Staat für die Kosten einer Neuausstellung verantwortlich ist? Es kann ja nicht richtig sein, dass ich selber dafür aufkommen muss. Darf ich trotzdem wieder fahren, denn auf der Bescheinigung von der Abgabe ist ja der 04.04.2020 als Aufhebung des Fahrverbotes vermerkt?

    Gruß André

  7. Johnny

    11. Dezember 2019 um 11:04

    Ich wohne in Hessen und muss für 1 Monat meinen Schein abgeben.
    Nun die Frage wo muss ich ihn per Post hin schicken wenn ich ihn am 16.01 abgeben/verschicken möchte und wann Bekomme ich diesen ca wieder ?

  8. jockel

    20. November 2019 um 3:13

    Kann die amtliche Verwahrung eines Führerscheins auch in einer Dienststelle des Bundes durchgeführt werden? Genauer bei einer Dienststelle der Bundeswehr.

  9. Markus

    1. Oktober 2019 um 12:24

    Hallo, mein Fahrverbot beginnt mit dem 03.10. also einem Feiertag. Gilt dann auch der Feiertag tatsächlich als der Termin um das Fahrverbot anzutreten, oder verschiebt es sich auf den 04.10?

  10. Alban W.

    12. August 2019 um 8:55

    Ich finde es nicht gerecht, wenn ich den Führerschein für einen Monat abgeben muss und dies zwischen Februar und März tue, oder zwischen zwei anderen Monaten. Zwischen Februar und März spart man 3 Tage. Das bedeutet ja, dass die Strafe für das gleiche Vergehen um 10 Prozent schwankt. Gibt es da eine Erklärung?

  11. Herbert

    3. Juni 2019 um 15:45

    Bin 85 Jahre alt und möchte meinen Führerschein abgeben
    Was muss ich tun?

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:31

      Hallo Herbert,
      möchten Sie Ihren Führerschein freiwillig abgeben, ist dies bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Dafür wird der Führerschein und eine Verzichtserklärung benötigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Roland

    14. Juli 2018 um 9:32

    Bin an einem Tag bei einer Fahrt zweimal geblitz wurden ( an verschiedenen Stellen nicht in gleicen Stadtkeisen) meine Frage habe bis jetzt noch kein Bescheid bekommen sollte ich einen Bescheid zur Ababe des Führescheins bekommen wo gebe ich ihn ab? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    Mit Freunlichen Grüßen
    Roland E

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 10:00

      Hallo Roland,

      Sie werden in einem Bußgeldbescheid über Ihre Sanktionen informiert. Sollte es zu einem Fahrverbot kommen, dann werden Ihnen darin alle wichtigen Informationen diesbezüglich mitgeteilt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  13. Franz

    23. Juni 2018 um 12:34

    1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung . Ich möchte die 4 Monate-Regelung in Anspruch nehmen – muß ich hierzu bei der ZBS die Erlaubnis
    einholen oder kann ich eigenständig handeln bzw. ohne weitere Verständigung
    der ZBS den Termin festlegen?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:53

      Hallo Franz,
      in der Regel ist dafür keine Erlaubnis notwendig. Das Fahrverbot beginnt mit der Abgabe des Führerscheins. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie sich ggf. an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Giovanni

    25. März 2018 um 20:01

    Guten Tag,
    ich habe meinen Führerschein am 12.03. per Einschreiben Rückschein versendet. Seit dem 12.03. bin ich natürlich auch nicht mehr gefahren. Nun habe ich den Rückschein erhalten, auf dem vermerkt ist, dass die Sendung am 21.03 zugestellt wurde. Zählt das einmonatige Faheverbot nun wirklich erst ab dem 21.03? 9 Tage für die Zustellung finde ich nicht wirklich zumutbar.

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 8:35

      Hallo Giovanni,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Marion

    28. Februar 2018 um 20:17

    Hallo
    Meine frage,wenn der Führerschein für ein Monat abgegeben werden muss..Ihn auch heute am 28 Februar abgegeben wurde. Bekommt man ihn dann am 28 März wieder? Weil ab 29 März sind nur noch Feiertage? Oder liege ich falsch?
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 9:32

      Hallo Marion,
      wenn Sie das Fahrverbot zum 28. Februar antreten, dürfen Sie ab dem 29. März wieder fahren. Die Bußgeldstelle versendet den Führerschein in der Regel zeitig, sodass dieser zum Ablauf des Fahrverbots wieder vorliegt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Nora B.

    4. Januar 2018 um 22:43

    Guten Tag,
    ich muss meinen Führerschein für 1 Monat abgeben.
    Ich habe allerdings 2 Probleme und hoffe auf Hilfe!
    1. Im Sommer wurde mein Portemonnaie inklusive aller Papiere, also auch dem Führerschein, gestohlen. Ich habe dies auch bei der Polizei angezeigt, jedoch nie einen neuen Führerschein beantragt, sodass ich jetzt nichts habe, was ich abgeben kann. Kann das Amt die Abgabe auch ohne das Dokument vermerken?
    2. Habe ich den Brief der Bußgeldstelle verlegt und weiß nicht genau, wo ich jetzt hin müsste. Reicht es zum Straßenverkehrsamt zu gehen?
    Für eine schnelle Antwort wäre ich mehr als dankbar!
    LG Nora Brühl

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:21

      Hallo Nora,

      wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Behörde. Die Beamten können Ihnen erklären, was zu tun ist.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  17. L. Schmidt

    20. Dezember 2017 um 18:54

    Ich muss wegen einem Geschwindigkeitsverstoß den Führerschein abgeben und zwar in Kassel, allerdings bräuchte ich den Führerschein pünktlich wieder. Ist es möglich diesen bei einer Polizeidienststelle in Hessen abzugeben oder fällt Hessen wieder aus diesen privileg?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:43

      Hallo L. Schmidt,

      informieren Sie sich bitte direkt bei der Führerscheinbehörde.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  18. Andrea

    15. Dezember 2017 um 17:29

    Hallo,
    ich muß meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben, bin Ersttäter. Einen Bußgeldbescheid habe ich nach mittlerweile 7 Wochen immer noch nicht erhalten. Meine Frage, kann ich den Führerschein auch jetzt schon abgeben oder muß ich warten bis der Bescheid da ist?
    LG Andrea

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:17

      Hallo Andrea,

      in der Regel sollten Sie den Bussgeldbescheid abwarten. Erst in diesem wird Ihnen die genaue Strafe bekanntgegeben.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  19. Nadine

    11. Dezember 2017 um 9:34

    Hallo liebes Team,
    Kann ich den Führerschein in jedem Polizeiabschnitt (Wache) abgeben? Der Postweg ist fast zu lang für 14 Tage Fahrverbot…Danke !

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 10:32

      Hallo Nadine,
      ob diese Option besteht, sollten Sie direkt bei der zuständigen Wach in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Klaus

    6. Dezember 2017 um 9:10

    hallo busgeldorga,
    muß meinen führereschein für 1 Monat abgeben. möchte ihn mitte Januar 2018 abgeben. wie ich hier gelesen habe kann ich diesen bei der nächsten polizeidienstelle abgeben, frage: kann ich den dort auch wieder abholen und das persönlich? dann bräuchte ich keinen Postverkehr zwecks abgabe.
    über eine antwort würde ich mich freuen.
    gruß
    klaus

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 10:30

      Hallo Klaus,
      grundsätzlich ist dies möglich. Sicherheitshalber sollten Sie allerdings im Voraus die entsprechende Wache kontaktieren und diese Option bestätigen lassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Marlene

    28. November 2017 um 20:12

    muss meinen Führerschein wahrscheinlich 1 Monat abgeben. Würde gerne wissen ob ich ihn innerhalb der 4 Monatsfrist abgeben muss oder ob ich ihn spätestens nach der 4 Monatsfrist abgeben kann.
    also wenn der Bussgeldbescheid z.B. am 01.12.17 eintrifft, kann ich dann meinen Führerschein am 01.04.18 abgeben?
    Lg.Marlene

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 8:05

      Hallo Marlene,
      die Möglichkeit für einen flexiblen Antritt des Fahrverbots besteht in der Regel nur für Ersttäter.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Simea

    27. November 2017 um 16:46

    Hallo, wurde mit 44km/h zu schnell geblitzt und muss mein Führerschein 1 Monat abgeben. Meine Anwältin hat versucht Einspruch einzulegen und die Behörde wollte es zum Amtsgericht weiterleiten. Jetzt haben wir den Einspruch zurück gezogen. Ich wohne in NRW und wurde in Ba-Wü geblitzt also ist die leitende Behörde Karlsruhe. Kann ich meinen Führerschein auch in NRW abgeben? Und wenn ja wo? Landratsamt? Polizei?
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 7:52

      Hallo Simea,
      ob die Möglichkeit besteht, den Führerschein bei einer örtliche Behörde zu hinterlegen, sollten Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Willy

    15. November 2017 um 7:53

    Hallo,
    Ich bin Niederländer habe ein Fahrverbot von einen
    Monat in Deutschland, wohne 10 km. von Aachen entfernd, kann ich mich
    auch bei einer Behörde in Aachen melden? und bei welcher
    Ordnungsamt oder Polizei?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:09

      Hallo Willy,

      wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Matthias Z.

    7. November 2017 um 17:50

    Nach Auskunft der Bussgeldstelle welche mein Fahrverbot verhängt haben kann man den Führerschein auch bei anderen Behörden abgeben (also den lokalen) die dies quittieren und der Polizeibehörde weiterleiten, welche das Fahrverbot veranlasst haben.

    Blöd ist jedoch wenn die lokale Behörde (welche keine 500 Meter von meinem Wohnort weg ist) sich querstellt und der Meinung ist, weder diese noch die lokale Polizeidienststelle ist berechtigt den Führerschein in Gewahrsam zu nehmen, da diese hierzu keinen Vorgang haben. ;-)
    Nun bleibt mir quasi nichts anderes mehr übrig als den Führerschein per Post abzusenden. Jedoch bereits eine Woche bevor ich das Fahrverbot antrete.
    Da ich nicht weiß ob die Mitarbeiter der Post wieder streiken werden etc.
    Wie dem auch sei warum soll ich hierzu 10 € Bußgeld bezahlen wenn mich die Polizei anhält und ich zwar ohne Führerschein fahre (also nicht nicht während des Fahrverbots) dieser sich jedoch per Post auf dem Weg zur Bußgeldstelle befindet.
    Fahrverbot startet am 08.12.2017 und den Führerschein versende ich bereits eine Woche früher.

    Ebenso der Rückweg. Ich fahre am 08.01.2018 wieder Auto. Warum sollte ich hier ein Bußgeld bezahlen wenn mich die Polizei anhält? Ich fahre nicht während meines Fahrverbots. Da mir nach Eingang des Führerscheins eine Bestätigung zukommt kann ich das wenigsten vorzeigen.

    Dass ich vor und danach den Führerschein evtl. nicht habe, dafür kann ich ja nichts.
    Wie schon geschrieben, würde die 500 Meter auch persönlich laufen und den Führerschein abgeben aber wenn sich die Behörde querstellt…

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:26

      Hallo Matthias Z.,

      vielleicht kann die zulässige Fahrerlaubnisbehörde vermitteln? Ansonsten bleibt Ihnen wahrscheinlich nichts anderes übrig, als den Führerschein direkt abzugeben bzw. zu versenden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Ralph

    7. November 2017 um 10:46

    Gilt ein in Deutschland ausgesprochenes Fahrverbot nur in Deutschland, und, falls ja, wie kann ich ggf. im Ausland belegen, dass ich im Besitz einer Fahrerlaubnis bin.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:14

      Hallo Ralph,

      leider kann dazu keine eindeutige Antwort gegeben werden. Die ausländischen Behörden können das Führen eines Fahrzeugs während eines Fahrverbots durchaus als Fahren ohne Fahrerlaubnis interpretieren. Dann können hohe Bußgelder oder sogar Haftstrafen drohen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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