Fahrverbot aufteilen – Ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Können Sie ein Fahrverbot aufteilen?
Waren Sie für einen kurzen Moment unaufmerksam und wurden geblitzt? Dann kann es sein, dass Sie für diese Überschreitung der Geschwindigkeit als Strafe nicht nur ein Bußgeld und Punkte, sondern ebenfalls ein Fahrverbot erhalten. Ein Entzug vom Führerschein ist ärgerlich und kann weitaus mehr Probleme bereiten, als dem Fahrzeugführer lieb ist.
Denn nicht nur beruflich, auch privat kann der zeitweilige Entzug die Betroffenen einiges an Lebensqualität einbüßen lassen. Zudem beschränkt sich das Fahrverbot nicht immer nur auf einen Monat, sondern kann je nach Schwere des Delikts bis zu 3 Monate – bei Wiederholungstätern sogar 4 Monate – andauern.
Aber was ist, wenn es Ihnen zum Beispiel beruflich nicht möglich ist, das Fahrverbot in einem Stück abzuleisten? In diesem Fall fragen sich viele Autofahrer: „Kann man das Fahrverbot auch splitten?“.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrverbot aufteilen
Nein, ein Fahrverbot muss unabhängig von der Dauer am Stück abgeleistet werden und kann nicht aufgeteilt werden.
Sie können ein Fahrverbot verschieben. Als Ersttäter haben Sie die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb eines viermonatigen Zeitraums selbst festzulegen.
Fahren Sie trotz des verhängten Fahrverbots, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.
Fahrverbot von 1 Monat splitten – Ist das möglich?
Wird Ihnen durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß oder andere Verstöße mit dem Auto im Straßenverkehr der Führerschein für einen Monat oder länger entzogen, so ist es in keinem Fall möglich, dieses Fahrverbot aufzuteilen. Die 4 Wochen vom Fahrverbot zu splitten ist genauso wenig möglich, wie ein längeres Fahrverbot aufzuteilen. Denn: Ein Fahrverbot muss immer an einem Stück abgeleistet werden.
Eine Aufteilung der Strafe ist zu keinem Zeitpunkt möglich und schlichtweg verboten. Sollten Sie sich nicht an dieses Gesetz halten, das Fahrverbot unterbrechen bzw. aufteilen und trotzdem mit dem Auto fahren, so machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, da Ihnen Ihr Führerschein in der Zwischenzeit nicht wieder ausgeteilt wird.
Diese Straftat wird in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Das ist in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) so festgelegt.
Können Sie die Zeit für das Fahrverbot beeinflussen?
Obwohl es nicht möglich ist, das für 1 Monat angesetzte Fahrverbot zu splitten, gibt es eine Möglichkeit, das Fahrverbot mit dem Auto wenigstens in einen bestimmten Zeitraum zu legen. Das ist allerdings auch nur dann möglich, wenn Sie in den letzten zwei Jahren nicht bereits ein Fahrverbot erhalten haben und den Führerschein abgeben mussten, also als Ersttäter ein Fahrverbot erhalten.
Ersttäter sind Personen, die in den letzten 24 Monaten nicht von einem Fahrverbot betroffen waren. Wiederholungstäter haben also keine Chance, ein Fahrverbot zu verschieben. Sollten Sie Ersttäter sein, können Sie das Fahrverbot zwar nicht aufteilen, aber Sie können es innerhalb der nächsten vier Monate verschieben.
Können Sie das Fahrverbot als Berufsfahrer aufteilen?
Aber wie verhält es sich, wenn Sie beruflich Ihren Führerschein benötigen? Ist es in solch einem Ausnahmefall möglich, das Fahrverbot aufteilen zu können? Die Antwort lautet: Nein. Auch dann, wenn das drohende Fahrverbot durch den Verlust vom Führerschein Ihre Existenz gefährden könnte, ist es nicht möglich, das Fahrverbot aufteilen zu können.
Sollten Sie wirklich dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sein, bleibt Ihnen in diesem Fall nur die Möglichkeit, das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Dann müssen Sie den Führerschein nicht abgeben. Das ist allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann unter Umständen nur mithilfe eines Anwalts durchgesetzt werden.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen