Fahrverbot antreten – Wann muss das geschehen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann müssen Sie ein Fahrverbot antreten?

Ein Fahrverbot können Sie hinauszögern, wenn Sie Einspruch einlegen. Sprechen Sie dazu mit einem Anwalt.
Ein Fahrverbot können Sie hinauszögern, wenn Sie Einspruch einlegen. Sprechen Sie dazu mit einem Anwalt.

Grundsätzlich ist die Angabe auf dem Bußgeldbescheid hilfreich, wenn Sie nicht genau wissen, ab wann das Fahrverbot angetreten werden muss. Denn auf diesem Bescheid ist alles verzeichnet, was mit Ihrem Verstoß beim Fahren im Straßenverkehr zu tun hat.

Sowohl ein fälliges Bußgeld als auch Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat oder länger werden hier aufgelistet, wenn der von Ihnen begangene Verstoß entsprechende Maßnahmen laut Bußgeldkatalog erfordert. Aber ab wann muss das Fahrverbot eigentlich genau angetreten werden?

FAQ: Fahrverbot antreten

Wann müssen Ersttäter ein Fahrverbot antreten?

Wurde in den letzten zwei Jahre kein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen, können Sie sich innerhalb einer Frist von vier Monaten aussuchen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Für Wiederholungstäter gilt das Fahrverbot mit der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid.

Kann ich ein Fahrverbot aufteilen?

Hier erfahren Sie, ob es möglich ist, ein Fahrverbot aufzuteilen bzw. zu splitten.

Fahrverbot: Ab wann muss ich den Führerschein abgeben?

Gibt es eine Schonfrist, in der Sie als Autofahrer den Führerschein abgeben können? Ja, diese ist durchaus existent, allerdings nur für bestimmte Fahrzeugführer vorgesehen. Sind Sie Ersttäter beim Fahren oder haben in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten, so ist es möglich, dieses innerhalb einer Frist von vier Monaten anzutreten und das Fahrverbot entsprechend zu verschieben.

Auch ein Einspruch kann das Fahrverbot hinauszögern, da das Verfahren so neu aufgerollt wird und Sie dadurch Zeit gewinnen können.

Die 4-Monats-Frist für die Abgabe des Führerscheins ist in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:

Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.“

Beachten Sie allerdings: Sind Sie kein Ersttäter und haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits den Führerschein abgeben müssen, so können Sie für das Fahrverbot den Zeitraum nicht frei wählen. In diesem Fall muss das Fahrverbot unmittelbar nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids angetreten werden

Den Führerschein abgeben: Ab wann Frist der Rechtskraft?

Bevor Sie das Fahrverbot antreten, können Sie auch versuchen, dieses in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln.
Bevor Sie das Fahrverbot antreten, können Sie auch versuchen, dieses in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln.

Wenn der Bußgeldbescheid, in dem Ihnen das Verbot vom Fahren, das Bußgeld und die Punkte angeordnet wurden, rechtskräftig wird, so ist dies auch mit dem Fahrverbot der Fall. Wann das Antreten des Verbots geschehen muss, ist von eben dieser Rechtskraft abhängig.

Sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben, verzögert sich der Eintritt der Rechtskraft entsprechend. Das kann ein Vorteil für Sie sein, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind oder diesen zur Zeit des Erhalts des Bescheids benötigen.

Auch eine Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld kann möglich sein. Sprechen Sie dazu mit einem Anwalt, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch einzuschätzen und das Fahrverbot eventuell umgehen zu können.

Übrigens: Ein Fahrverbot und ein Entzug der Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche Dinge. Erhalten Sie ein Fahrverbot für einen Monat oder mehrere Monate im Straßenverkehr, bleibt Ihnen Ihre Fahrerlaubnis trotzdem erhalten. Sie müssen keine zweite Prüfung ablegen oder Ihren Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis neu beantragen.

Können Sie das Fahrverbot aufteilen oder splitten?

Auch wenn die Regelungen dazu, wann Sie Ihr Fahrverbot antreten können, einige Freiheiten lassen, liegt doch nicht alles in Ihrer Hand. Können Sie das Fahrverbot durch die 4-Monatsfrist noch in einem gewissen Rahmen frei legen, so ist das Aufteilen nicht möglich. Nach Antritt vom Fahrverbot muss dieses komplett in einem Stück und ohne Unterbrechungen durchgezogen werden: Sie dürfen also ein paar Monate nicht mit dem Auto fahren.

Entsprechend ist es nicht möglich, ein 1-Monat-Fahrverbot aufteilen zu können. Genauso wenig ist dies mit einem 2 oder 3-monatigen Fahrverbot möglich. Wann Sie den Führerschein abgeben müssen, ist also einerseits vorgegeben, andererseits werden Ersttätern aber auch einige Freiheiten eingeräumt.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

11 Kommentare

  1. Sabine

    26. Mai 2022 um 12:13

    Ich bin beruflich Auslieferungsfahrer und wurde mit meinen 5,5 t innerhalb einer Woche 2x geblitzt (einmal in einer 30er Zone). Allerdings war ich nicht so schnell, ca als 20 km/h zuviel. Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen, und wenn ja, kann es in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden?

  2. Bernhard

    16. September 2020 um 10:06

    Fahrverbot 1.Monat vom 27.08 bis zum 26.09.2020,gleich 31.Tage.Sind es nicht nur 30.Tage Fahrverbot?

  3. Silke

    27. Februar 2020 um 21:20

    Darf ich an dem Tag wo ich den Führerschein wegschicken, noch Auto fahren ? Habe gehört bis 24 Uhr dürfte man noch Autofahren

  4. Cano

    30. Juli 2018 um 1:34

    Hi,

    Ich bin in der Probezeit und wurde außerorts 52kmh zu schnell geblitzt .
    Ich weiß dass meine Probezeit sich verlängert und ich eine nachschulung machen muss .
    Ich weiß auch die Höhe meiner Strafe und 1 Monat Fahrverbot , ist es jedoch auch möglich das fAhrverbot 4 Monate zu verschieben obwohl ich in der Probezeit bin ?
    I

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:35

      Hallo Cano,
      uns ist keine Vorschrift bekannt, die verhindert, dass Ersttätern in der Probezeit den Beginn des Fahrverbotes verschieben. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Jani

    19. Juli 2018 um 10:54

    Bei welchem Datum hat man 4 Monate Zeit? Ab dem Blitzerdatum oder ab dem Datum vom Bußgeldbescheid? Schliesslich kam der fast 1 Monat später an. Gruss

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 10:50

      Hallo Jani,

      im Regelfall beläuft sich das Datum auf die Zustellung des Bußgeldbescheids.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  6. Terry

    10. Mai 2018 um 17:38

    Gilt die 4 Monatsfrist auch nach einer Verurteilung durch das Gericht, bei der als Nebenstrafe ein Fahrverbot verhängt wurde?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:34

      Hallo Terry,

      wenden Sie sich an einen Anwalt/das Gericht oder die Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. smolinski

    23. April 2018 um 22:07

    Hallo,
    kein kommnentar, eher ein anliegen – kann ich während des fahrverbotes ein mofa bis 25 kmh führen, für das man eh keinen führerschein benötigt ?
    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:36

      Hallo smolinski,

      für das Führen eines Mofas benötigen Sie in der Regel eine Prüfbescheinigung. Durch ein Fahrverbot ist das Führen von Kraftfahrzeugen „jeder oder einer bestimmten Art“ nicht erlaubt – und damit ist auch ein Mofa eingeschlossen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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