Ab wann muss ein Fahrverbot angetreten werden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Fahrverbot für 1 Monat: Ab wann muss es angetreten werden?
Fahrverbot für 1 Monat: Ab wann muss es angetreten werden?

Einen kurzen Moment im Straßenverkehr nicht aufgepasst und schon wurde ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild übersehen. Wer nicht genau weiß, an welches Tempolimit er sich halten muss, dem kann es schnell passieren, geblitzt zu werden: Punkte oder ein Bußgeld können die Folge sein.

Aber ab wann ist diese Überschreitung zusätzlich zum Bußgeld und Punkten in Flensburg mit einem Fahrverbot belegt? Bei welchen anderen Verkehrsverstößen kann ein Autofahrer außerdem mit einem Fahrverbot rechnen? Und auf welchen Paragraphen stützt sich die Verhängung eines Fahrverbots eigentlich genau?

FAQ: Ab wann gibt es ein Fahrverbot

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Es kommt immer dann zum Fahrverbot, wenn Sie als Kfz-Führer Ihre Pflichten grob oder beharrlich verletzen (z. B. bei Alkoholverstößen).

Ab wie viel km/h zu schnell gibt es ein Fahrverbot?

Innerorts droht ab 31 km/h zu schnell ein Fahrverbot, außerorts ab 41 km/h zu schnell. Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begehen, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.

Ab wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Als Wiederholungstäter müssen Sie das Fahrverbot umgehend antreten. Wenn Sie innerhalb eines Jahres zum ersten Mal ein Fahrverbot absitzen müssen, haben Sie vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten.

Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen

In § 44 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Strafe des Fahrverbots festgelegt. Entsprechend gilt:

Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.“

Demzufolge ist es möglich, dass ein Fahrverbot nicht nur 1 Monat, sondern bis zu 3 Monate dauern kann. Je nach Schwere der Tat wird dies festgelegt und kann im Bußgeldkatalog nachgelesen werden.

Fahrverbot: Ab wieviel Punkten wird es angesetzt?

Ab wann neben Punkten und einem Bußgeld ein Fahrverbot folgt, ist nicht eindeutig zu sagen. Oft sind Punkte in Flensburg ab einem Bußgeld von 60 Euro fällig. Ein Fahrverbot ist vom Bußgeld meist nicht abhängig und wird nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch bei Abstands- oder Vorfahrtsverstößen sowie Alkohol am Steuer verhängt. Ab wieviel Punkten ein Fahrverbot also vorgesehen ist, kann nicht genau gesagt werden.

Ab wann ist ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglich?

Ab wann ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällig ist, kann unterschiedlich sein.
Ab wann ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällig ist, kann unterschiedlich sein.

Der häufigste Grund, der zur Verhängung eines Fahrverbots führt, ist die Geschwindigkeitsübertretung. Fahren Sie außerorts mindestens 41 km/h zu schnell, erwartet Sie ein einmonatiges Fahrverbot. Innerorts sind es bereits 31 km/h, die Sie zu schnell fahren müssen, um mindestens einen Monat Ihren Führerschein abzugeben.

Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld im Zuge einer Überschreitung der Geschwindigkeit sind also nicht selten.

Auch dann, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mehr als 26 km/h zu schnell fahren und geblitzt werden, können Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. In diesem Fall ist neben der normalen Strafe ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.

Ab wann Sie ein Fahrverbot erhalten, wenn zu schnell gefahren wurde, ist deshalb auch vom Ort des Vergehens – wie innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft – abhängig.

Fahrverbot: Ab wann Sie es antreten müssen

Haben Sie zum ersten Mal ein Fahrverbot erhalten, ist es in der Regel möglich, dieses innerhalb einer Vier-Monats-Frist anzutreten. Das bedeutet: Wird gegen Sie im Januar ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog verhängt, können Sie es auch noch im April antreten.

Sollten Sie allerdings schon einmal ein Fahrverbot erhalten haben, ist diese viermonatige Frist nicht mehr anwendbar. In diesem Fall müssen Sie Ihren Führerschein direkt abgeben und können die Zeitspanne, wann Sie Ihr Fahrverbot antreten wollen, nicht mehr frei wählen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

10 Kommentare

  1. F.g

    11. Dezember 2023 um 13:50

    Bin vor 3 Monaten mit 25 zu schnell innerorts geblitzt worden habe ca 140 Euro Bußgeld zahlen müssen und habe einen Punkt bekommen …..vor kurzem wurde ich ausserorts mit Handy am Ohr mit 32 drüber geblitzt …..meine frage muss ich mit einem fahrverbot rechnen?

  2. Thomas B

    20. November 2023 um 11:05

    Hallo,

    ich bin mit September letzten Jahres geblitzt worden mit 29 Km/h zuviel. Rechtskäftig war es am 17 November. Nun bin ich nochmal geblitzt worden mit vermutlich mehr als 26 km/h. Das Jahr gilt dann bis zum 18 November. Zählt es da wann ich geblitzt worden bin oder wann dises 2. rechtskräftig wird?

  3. Blanche

    7. September 2022 um 15:16

    Hallo, ich bin vor 4 Monaten 28 km/h zu schnell gewesen und nun 24 km/h (Autobahn). Muss ich ein Fahrverbot befürchten?

  4. Deanforget

    2. Juli 2021 um 16:34

    Bin vor 4jahren mit 50 km/h außerorts geblitzt worden ,1monat Fahrverbot mit 4 Monatsfrist zur Abgabe
    Vor einem Monat mit 43 km/h außerorts zu Schnell. Gilt die viermonatsfrist nochmal oder muss die Abgabe des Führerscheins bei Zugang des bescheides erfolgen?
    Führerschein Beruflich erforderlich.

  5. CH

    25. Juli 2018 um 8:50

    2 Verstöße: 9.5.18 = 127 km/h statt 100 / 4.7.18 = 137 km/h.
    Beide Male habe ich die Reduzierung der Geschwindigkeit zu spät gesehen und daher den Tempomat nicht rechtzeitig angepasst. Ich fahre „normalerweise“ immer mit Tempomat nach Richtgeschwindigkeit, vor allem auch in Baustellen, in Ortschaften etc. Es ärgert mich, falls ich ein Fahrverbot erhielte, da ich täglich von echten Rasern in schwierigsten Gefährdungslagen überholt werde (insbesondere in engen Baustellen), die offensichtlich nur nicht erwischt werden…
    Muss ich mit Führerschein-Entzug rechnen? Es wäre der erste Entzug, von daher dürfte doch die „Viermonatsregel“ greifen, oder? Beruflich bin ich auf das Auto angewiesen. Ich arbeite vom Homeoffice aus.

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 9:45

      Hallo,
      die von Ihnen angegebenen Tempoverstöße ziehen gemäß Bußgeldkatalog Bußgelder in Höhe von 70 und 120 Euro nach sich. Zudem droht für jeden Verstoß ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus kann die Regelung für Wiederholgungstäter greifen, wenn der erste Verstoß zum Zeitpunkt des zweiten bereits rechtskräftig war und somit ein Fahrverbot bedeuten.

      Die freie Wahl beim Beginn des Fahrverbots ist für Ersttäter grundsätzlich möglich. Außerdem kann unter bestimmten Umständen ein Fahrverbot auch in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Wenden Sie sich dahingehend ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Juergen

    20. Dezember 2017 um 14:08

    Liegt die Grenze für ein Fahrverbot von einem Monat bei zwei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 26 km/h oder genau bei 26 km/h? Ich Frage deshalb, weil ich innerhalb von 6 Tagen zweimal genau 26 km/h zu schnell war.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:36

      Hallo Juergen,

      zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h können zur Einstufung als Wiederholungstäter führen. Dafür muss der Verkehrssünder jedoch Kenntnis von der ersten Tat haben.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  7. Alper

    16. September 2017 um 21:49

    Hallo,2016 September geblitzt außerhalb geschlossener 44km/h und zweitens 2017 August innerhalb geschlossener 26km/h

  8. Markus A.

    21. Juli 2017 um 20:28

    2 mal geblitzt, an 2 darauffolgenden Tagen einmal 28 und einmal 29 km/h, 2 mal der gleiche Fotograf also mobile einheitmesser , beide Male außerhalb geschlossener Ortschaften

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