Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Das Fahrerverbot ist aus unterschiedlichen Gründen eine Maßnahme laut Bußgeldkatalog. Doch die Folgen können für den Verkehrsteilnehmer verheerend sein. Ist er beruflich auf den Führerschein für Pkw oder Lkw abgewiesen, können sich arbeitsrechtliche Probleme auftun. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Einem Anwalt kann es unter Umständen gelingen, das Fahrverbot zu umgehen. So wandelt sich diese Maßnahme in ein höheres Bußgeld oder verkürzt sich. Hierfür sind jedoch einige Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Text.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden kann. Der Betroffene muss dann für bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und diesen in amtliche Verwahrung geben.

Wofür kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Das Fahrverbot finden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anwendung.

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbots?

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Video zum Fahrverbot: Ablauf und Dauer

In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.
In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?
Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?

Der Bußgeldkatalog soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr wahren. Um dies zu erreichen, schreckt er nicht nur durch teilweise hohe Bußgelder und Maßnahmen ab, sondern wirkt verkehrserzieherisch. Letzteres erreicht er durch Punkte, Fahrverbote und letztendlich den Fahrerlaubnisentzug.

Meist reicht bereits ein Fahrverbot von 1 Monat aus, damit der Verkehrsteilnehmer aus seinen Fehlern lernt. Die zweite Instanz in puncto Verkehrsüberwachung ist die zuständige Führerschein- bzw. Verwaltungsbehörde.

Sie prüft, ob ein Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Kommt sie zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, kann sie Maßnahmen durchsetzen, auch wenn bspw. ein Fahrverbot nicht für das entsprechende Delikt laut Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Dies passiert meist bei wiederholten Taten im Verkehr.

Das Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnisentzug zu trennen. Das Fahrverbot bezeichnet eine temporäre Entziehung des Führerscheins, also des Dokuments. Der Fahrerlaubnisentzug meint die Entziehung der Erlaubnis per se, sodass Sie diese nach einer Sperrfrist wieder beantragen dürfen. Meist ist dieser Antrag an eine Bedingung geknüpft, wie z.B. an die erfolgreiche Teilnahme einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Um den Führerschein temporär abgeben zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Urteil eines Strafgerichtes: 1 Monat bis 6 Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: 1 Monat bis 3 Monate Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundsätzlich gesagt werden. In der Regel ahndet der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, mit einem Fahrverbot.

Die Strafen im Rahmen des Bußgeldkatalogs staffeln sich folgendermaßen:

Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen
Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot rechnen
  • Verwarnungsgeld (5 bis 55 Euro)
  • Bußgeld (ab 60 Euro)
  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Straftat und Fahrverbot (2 Punkte)
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)

Die Länge vom Fahrverbot ist nicht anhand der Punkte ersichtlich. Hierüber können keine pauschalen Aussagen gemacht werden, weshalb es sich lohnt, den Bußgeldrechner zu Hilfe zu nehmen. Wer 8 Punkte erreicht, bekommt kein Fahrverbot. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.

Fahrverbot bei Alkohol

Ein Fahrverbot bei Alkohol- und Drogendelikten ist ab dem ersten Verstoß zu erwarten. Da hier eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs, also anderer Verkehrsteilnehmer, besteht, ahndet die deutsche Rechtsprechung die Verstöße mit empfindlichen Folgen.

Wer die gesetzliche Promillegrenze in Deutschland von 0,5 Promille übersteigt und damit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bedient, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, weshalb Wiederholungstäter neben den im Bußgeldkatalog genannten Maßnahmen auch ein 6-Monate-Fahrverbot erwarten können.

Fahrverbote sind laut deutscher Gesetzeslage eine sogenannte Nebenstrafe. Sie können nicht selbstständig vom Urteil festgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gericht dazu meist noch ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen kann.

Die Staffelung beim Fahrverbot bei Alkohol- und Drogenverstößen ist folgendermaßen:

  • 1. Verstoß gegen die Promillegrenze: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Neben den Alkohol- und Drogenverstößen gibt es auch bei anderen Delikten ein Fahrverbot. Wer die Geschwindigkeit nicht einhält, muss auch mit dieser Maßnahme rechnen. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Erst- und Wiederholungstätern.

Der Verkehrsteilnehmer, der zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder kontrolliert wird, muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Verbot wird um einen Monat verlängert, wenn die Bußgeldtabelle für das Delikt sowieso eine solche Maßnahme vorsieht.

Wer also beispielsweise 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen. Ist dies die zweite Tat innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate. So kann sich das Fahrverbot auch auf vier Monate verlängern.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung zieht außerorts ein Fahrverbot nach sich?

  • 41 bis 50 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot für eine nicht angepasste Geschwindigkeit innerorts ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 31 bis 40 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot für rote Ampel überfahren

Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung
Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung

Wie bereits bei den beiden Delikten davor, zieht auch das Rote-Ampel-Überfahren ein Fahrverbot nach sich.

Der Bußgeldkatalog kategorisiert dieses Delikt in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße.

Ein einfacher Verstoß, bei dem die rote Ampel weniger als eine Sekunde leuchtete, kann bereits bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Teilnehmer ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich ziehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Maßnahme nicht nur ein Fahrverbot für das Rote-Ampel-Missachten die Folge.

Zudem handelt es sich hierbei auch um deine Straftat, weshalb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das Fahrverbot umgehen, verschieben oder aufteilen

Wer das Fahrverbot umgehen will, muss zuerst den Bußgeldbescheid abwarten. Nach Erhalt des Schreibens haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun sie dies nicht, können sie das Fahrverbot nicht umwandeln, da die Rechtsfolge rechtskräftig wird.

Haben Sie also Einspruch eingelegt, um das Fahrverbot zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln kann:

  • als Ersttäter: Der Betroffene beging in den letzten zwei Jahren kein Delikt, weshalb er den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis temporär abgeben musste.
  • als Wiederholungstäter: Dieser Verkehrsteilnehmer erwarb in den letzten beiden Jahren bereits ein Fahrverbot.

Ersttäter können das Fahrverbot verschieben. Sie haben in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten, in dem sie wählen können, wann sie das Fahrverbot durchsetzen wollen. Die 4-Monats-Frist beginnt nach Erhalt des Bußgeldbescheids bzw. zwei Wochen danach, sobald er rechtskräftig wird und Sie keinen Einspruch eingelegt haben.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder gibt sie persönlich dort ab.

Es gilt der Tag, an dem die Behörde das Dokument erhält. Ist dies z.B. der 5. Juni, ist das einmonatige Fahrverbot am 4. Juli beendet, usw.

Wie kann ich das Fahrverbot abwenden?

Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen
Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen

Bei Kraftfahrzeugfahrern, die ein Fahrverbot umwandeln und so eine höhere Geldbuße oder Punkte erlangen wollen, ist jeder Fall unterschiedlich.

In manchen individuellen Situationen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht das Fahrverbot gänzlich abwenden oder zumindest eine Geldstrafe statt Fahrverbot für den Mandanten durchsetzen.

Dabei ist es wichtig, sich vorher bei einem Anwalt zu informieren, der die Chancen vor Gericht sinnvoll abwägt. Wer das Fahrverbot umgehen möchte, sollte wissen, dass sich in diesem Fall das Bußgeld dann meist verdoppelt. Kommen dann noch Kosten für einen Anwalt dazu, da die betroffene Person keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt, kann es teuer werden.

Umgangssprachlich nennen Verkehrsteilnehmer den Vorgang „das Fahrverbot freikaufen“. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. In der Praxis, also bei aktuellen Gerichtsurteilen haben sich folgende Argumente als dienlich erwiesen, um das Fahrverbot zu umgehen oder sich freikaufen zu können:

  • Dies ist Ihr erstes Fahrverbot.
  • Es handelt es sich um keinen Verstoß mit Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Es ist Ihr erster Verstoß gegen das Verkehrsrecht (bzw. seit längerer Zeit).
  • Sie besitzen keine Punkte in Flensburg.

Diese Argumente zeigen dem Gericht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht beharrlich gehandelt hat und sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen ist. Um eine Geldstrafe statt Fahrverbot durchzusetzen, muss ein Großteil dieser Punkte auf den Verkehrsteilnehmer zutreffen. Wie gesagt, dies sind jedoch nur Ratschläge. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Zusätzlich ist es wichtig, dem Gericht eine „unzumutbare Härte“ zu verdeutlichen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Bei dieser Argumentation, um das Fahrverbot zu umgehen, muss dieser Vorfall jedoch, auch anhand von Beweisen, glaubhaft dargestellt werden.

Wer ein Fahrverbot aufteilen will, hat leider keine Chance, dies durchzusetzen. Es ist laut der deutschen Rechtsprechung nicht möglich, das Fahrverbot in verschiedene Zeiträume aufzuteilen. Es muss in seiner vollen Länge „abgesessen“ werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Maßnahmen

Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

Um das Fahrverbot nicht umgehen zu müssen, sind einige Verkehrsteilnehmer der Ansicht, ein Fahrzeug zu fahren, obwohl sie ein Fahrverbot abwarten müssen. Im Straßenverkehrsgesetz ist zu finden, dass laut Paragraph 21 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bei Fahren trotz Fahrverbot zu erwarten ist.

Wer Ersttäter ist, kann möglicherweise eine mildere Strafe erwarten. Fahrverbote müssen ernstgenommen werden, da im Ernstfall auch der Führerschein entzogen werden kann.

In folgenden Fällen können die Behörden das Fahrzeug gänzlich entziehen:

  1. Der Halter hat angeordnet oder zugelassen, dass der Fahrer, welcher ein Fahrverbot erlangt hat, das Fahrzeug führt.
  2. Der Fahrer hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (64 Bewertungen, Durchschnitt: 4,38 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

213 Kommentare

  1. Tony

    6. August 2015 um 14:40

    Hey
    Mit welchen Maßnahmen muss man rechnen wenn man über 250 Meter den Abstand zwischen 3-17 Metern gehalten hat ?
    Die geschwindigkeit betrug so um die 120-130 kmh.
    Den Abstand habe ich jetzt geschätzt.
    Falls dort noch Toleranzen vorhanden sind.

    MfG Tony

    1. bussgeldrechner.org

      10. August 2015 um 12:09

      Hallo Tony,

      bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind 17 Meter Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Ein solcher Abstandsverstoß hat ein Bußgeld von mindestens 160 Euro, 2 Punkte und mindestens 1 Monat Fahrverbot zur Folge.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Nadine B.

    3. August 2015 um 18:18

    Hallo…

    Habe ein kfz privat gekauft und dieses mit meinen alten nr. Schildern auf den Parkplatz vor meine Tür gefahren. Habe es dort abgestellt und stehen gelassen bis die Polizei klingelte und mich auf die abgemeldeten Schilder ansprach …. was droht mir an strafe? Habe nun eine vorladung von der Polizei erhalten.

    1. bussgeldrechner.org

      10. August 2015 um 12:17

      Hallo Nadine,

      ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb zu nehmen, kostet laut Bußgeldkatalog 40 Euro.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. ilee

    16. Juli 2015 um 3:17

    Hallo,
    vor der Hauptpost in unserer Stadt wurden die Kurzzeitparkplätze umfunktioniert in eine Busspur und Bushaltestelle, da am ZOB große Umbauarbeiten sind und die Busse dort nicht mehr alle halten können, dieser Bereich vor der Post ist gelb markiert mit absolutem Halteverbot.
    Als ich meine Mutter, (71 Jahre alt) welche zur Zeit unter einem Miniskusriss am Knie leidet mit Schmerzen beim Gehen und Anfang August operiert wird, zur Post gefahren habe, war ich überrascht von der gesperrten Parkfläche und habe leider trotz Halteverbot gehalten und meine Mutter abgesetzt und im Auto mit Warnblinklicht im Halteverbot (es gab keinen anderen Haltebereich vor der Post) gewartet, als ein Bus kam, wollte ich Platz machen und wegfahren, aber ich war zu langsam – der Busfahrer schnitt mich schräg vorne und hielt so, daß ich nicht mehr wegfahren konnte und während die Buspassagiere ein- und ausstiegen, machte er mit seinem Smartphone Fotos von meinem Fahrzeug, als ich mich bei ihm entschuldigte und mitteilte, ich wollte doch gerne platzmachen für ihn, erwiderte er, es gäbe keine Entschuldigung – nur eine Anzeige und ich sollte mich auf einiges gefasst machen.
    Da bin ich nun sehr beunruhigt, was durch meinen Fehler auf mich zukommt….
    Wie ist Ihre Einschätzung der Strafe?
    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 11:17

      Hallo ilee,

      die Benutzung der Busspur in Verbindung mit einer Behinderung des Linienverkehrs (TBNR: 141203) zieht, sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es nicht.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. halti

    12. Juli 2015 um 23:07

    hallo ich habe samstag abent eine Großer fela gemcht in ordschavt ich wa zu schnel 64 km und di polizai erwischt was passirt jezt kann jemand mier andworten danke

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 10:33

      Hallo,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 64 km/h innerorts zieht ein Bußgeld von 480 Euro nach sich, außerdem 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Stefan

        2. März 2017 um 14:41

        Quatsch!!! Bei 64kmh überschreitung wird von Vorsatz ausgegangen und der Geldbetrag verdoppelt sich. Rund 1300€! Imnerorts jedenfalls. Gruß…

        1. bussgeldrechner.org

          9. März 2017 um 9:00

          Hallo Stefan,
          ob von Vorsatz ausgegangen wird, liegt in der Regel im Ermessensspielraum der Beamten.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          1. Kw

            6. Juli 2017 um 10:00

            Erstmal richtig schreiben lernen! Wenn man es nicht kann, jemand bitten, der verständlich schreiben kann. Das Geschreibsel verursacht ja Augenkrebs.

            Aus der Frage geht nicht hervor, ob die gemessene Geschwindigkeit 64 km/h war oder der Fahrer das Tempolimit um 64 km/ h überschritten hat. Danach richtet sich die Strafe.

  5. Lisa

    8. Juni 2015 um 22:28

    Hallo, habe Freitag einen großen Fehler begangen. War mit meinem Freund auf einem großen Parkplatz und habe ihn dort OHNE Führerschein mit meinem Auto fahren lassen. Schließlich kam die Polizei und „erwischte“ uns bei dem Vorgehen..

    Nun meine Frage.. mit welcher Strafe muss ich nun Rechnen? Habe meinen Führerschein seit März 2014 und bin somit noch in der Probezeit..

    Muss ich meinen Führerschein abgeben?

    1. karli

      26. März 2016 um 19:45

      es wird wohl keiner eine Strafe erhalten – sicher beide mit einem blauen Auge davon kommen und das Verfahren einstellen. (auch bei einem öffentlichen Parkplatz)

    2. Jacki

      22. Februar 2016 um 13:07

      Ja das gibt für den Halter des Autos 2 Punkte und eine Strafe für dich.

    3. bussgeldrechner.org

      15. Juni 2015 um 10:30

      Hallo Lisa,

      Ihr Freund erhält wohl eher eine Strafe, als Sie, denn er hat die Straftat „Fahren ohne Führerschein“ begangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar