Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Das Fahrerverbot ist aus unterschiedlichen Gründen eine Maßnahme laut Bußgeldkatalog. Doch die Folgen können für den Verkehrsteilnehmer verheerend sein. Ist er beruflich auf den Führerschein für Pkw oder Lkw abgewiesen, können sich arbeitsrechtliche Probleme auftun. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Einem Anwalt kann es unter Umständen gelingen, das Fahrverbot zu umgehen. So wandelt sich diese Maßnahme in ein höheres Bußgeld oder verkürzt sich. Hierfür sind jedoch einige Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Text.

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FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden kann. Der Betroffene muss dann für bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und diesen in amtliche Verwahrung geben.

Wofür kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Das Fahrverbot finden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anwendung.

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbots?

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Video zum Fahrverbot: Ablauf und Dauer

In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.
In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?
Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?

Der Bußgeldkatalog soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr wahren. Um dies zu erreichen, schreckt er nicht nur durch teilweise hohe Bußgelder und Maßnahmen ab, sondern wirkt verkehrserzieherisch. Letzteres erreicht er durch Punkte, Fahrverbote und letztendlich den Fahrerlaubnisentzug.

Meist reicht bereits ein Fahrverbot von 1 Monat aus, damit der Verkehrsteilnehmer aus seinen Fehlern lernt. Die zweite Instanz in puncto Verkehrsüberwachung ist die zuständige Führerschein- bzw. Verwaltungsbehörde.

Sie prüft, ob ein Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Kommt sie zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, kann sie Maßnahmen durchsetzen, auch wenn bspw. ein Fahrverbot nicht für das entsprechende Delikt laut Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Dies passiert meist bei wiederholten Taten im Verkehr.

Das Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnisentzug zu trennen. Das Fahrverbot bezeichnet eine temporäre Entziehung des Führerscheins, also des Dokuments. Der Fahrerlaubnisentzug meint die Entziehung der Erlaubnis per se, sodass Sie diese nach einer Sperrfrist wieder beantragen dürfen. Meist ist dieser Antrag an eine Bedingung geknüpft, wie z.B. an die erfolgreiche Teilnahme einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Um den Führerschein temporär abgeben zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Urteil eines Strafgerichtes: 1 Monat bis 6 Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: 1 Monat bis 3 Monate Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundsätzlich gesagt werden. In der Regel ahndet der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, mit einem Fahrverbot.

Die Strafen im Rahmen des Bußgeldkatalogs staffeln sich folgendermaßen:

Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen
Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot rechnen
  • Verwarnungsgeld (5 bis 55 Euro)
  • Bußgeld (ab 60 Euro)
  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Straftat und Fahrverbot (2 Punkte)
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)

Die Länge vom Fahrverbot ist nicht anhand der Punkte ersichtlich. Hierüber können keine pauschalen Aussagen gemacht werden, weshalb es sich lohnt, den Bußgeldrechner zu Hilfe zu nehmen. Wer 8 Punkte erreicht, bekommt kein Fahrverbot. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.

Fahrverbot bei Alkohol

Ein Fahrverbot bei Alkohol- und Drogendelikten ist ab dem ersten Verstoß zu erwarten. Da hier eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs, also anderer Verkehrsteilnehmer, besteht, ahndet die deutsche Rechtsprechung die Verstöße mit empfindlichen Folgen.

Wer die gesetzliche Promillegrenze in Deutschland von 0,5 Promille übersteigt und damit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bedient, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, weshalb Wiederholungstäter neben den im Bußgeldkatalog genannten Maßnahmen auch ein 6-Monate-Fahrverbot erwarten können.

Fahrverbote sind laut deutscher Gesetzeslage eine sogenannte Nebenstrafe. Sie können nicht selbstständig vom Urteil festgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gericht dazu meist noch ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen kann.

Die Staffelung beim Fahrverbot bei Alkohol- und Drogenverstößen ist folgendermaßen:

  • 1. Verstoß gegen die Promillegrenze: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Neben den Alkohol- und Drogenverstößen gibt es auch bei anderen Delikten ein Fahrverbot. Wer die Geschwindigkeit nicht einhält, muss auch mit dieser Maßnahme rechnen. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Erst- und Wiederholungstätern.

Der Verkehrsteilnehmer, der zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder kontrolliert wird, muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Verbot wird um einen Monat verlängert, wenn die Bußgeldtabelle für das Delikt sowieso eine solche Maßnahme vorsieht.

Wer also beispielsweise 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen. Ist dies die zweite Tat innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate. So kann sich das Fahrverbot auch auf vier Monate verlängern.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung zieht außerorts ein Fahrverbot nach sich?

  • 41 bis 50 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot für eine nicht angepasste Geschwindigkeit innerorts ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 31 bis 40 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot für rote Ampel überfahren

Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung
Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung

Wie bereits bei den beiden Delikten davor, zieht auch das Rote-Ampel-Überfahren ein Fahrverbot nach sich.

Der Bußgeldkatalog kategorisiert dieses Delikt in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße.

Ein einfacher Verstoß, bei dem die rote Ampel weniger als eine Sekunde leuchtete, kann bereits bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Teilnehmer ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich ziehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Maßnahme nicht nur ein Fahrverbot für das Rote-Ampel-Missachten die Folge.

Zudem handelt es sich hierbei auch um deine Straftat, weshalb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das Fahrverbot umgehen, verschieben oder aufteilen

Wer das Fahrverbot umgehen will, muss zuerst den Bußgeldbescheid abwarten. Nach Erhalt des Schreibens haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun sie dies nicht, können sie das Fahrverbot nicht umwandeln, da die Rechtsfolge rechtskräftig wird.

Haben Sie also Einspruch eingelegt, um das Fahrverbot zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln kann:

  • als Ersttäter: Der Betroffene beging in den letzten zwei Jahren kein Delikt, weshalb er den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis temporär abgeben musste.
  • als Wiederholungstäter: Dieser Verkehrsteilnehmer erwarb in den letzten beiden Jahren bereits ein Fahrverbot.

Ersttäter können das Fahrverbot verschieben. Sie haben in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten, in dem sie wählen können, wann sie das Fahrverbot durchsetzen wollen. Die 4-Monats-Frist beginnt nach Erhalt des Bußgeldbescheids bzw. zwei Wochen danach, sobald er rechtskräftig wird und Sie keinen Einspruch eingelegt haben.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder gibt sie persönlich dort ab.

Es gilt der Tag, an dem die Behörde das Dokument erhält. Ist dies z.B. der 5. Juni, ist das einmonatige Fahrverbot am 4. Juli beendet, usw.

Wie kann ich das Fahrverbot abwenden?

Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen
Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen

Bei Kraftfahrzeugfahrern, die ein Fahrverbot umwandeln und so eine höhere Geldbuße oder Punkte erlangen wollen, ist jeder Fall unterschiedlich.

In manchen individuellen Situationen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht das Fahrverbot gänzlich abwenden oder zumindest eine Geldstrafe statt Fahrverbot für den Mandanten durchsetzen.

Dabei ist es wichtig, sich vorher bei einem Anwalt zu informieren, der die Chancen vor Gericht sinnvoll abwägt. Wer das Fahrverbot umgehen möchte, sollte wissen, dass sich in diesem Fall das Bußgeld dann meist verdoppelt. Kommen dann noch Kosten für einen Anwalt dazu, da die betroffene Person keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt, kann es teuer werden.

Umgangssprachlich nennen Verkehrsteilnehmer den Vorgang „das Fahrverbot freikaufen“. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. In der Praxis, also bei aktuellen Gerichtsurteilen haben sich folgende Argumente als dienlich erwiesen, um das Fahrverbot zu umgehen oder sich freikaufen zu können:

  • Dies ist Ihr erstes Fahrverbot.
  • Es handelt es sich um keinen Verstoß mit Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Es ist Ihr erster Verstoß gegen das Verkehrsrecht (bzw. seit längerer Zeit).
  • Sie besitzen keine Punkte in Flensburg.

Diese Argumente zeigen dem Gericht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht beharrlich gehandelt hat und sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen ist. Um eine Geldstrafe statt Fahrverbot durchzusetzen, muss ein Großteil dieser Punkte auf den Verkehrsteilnehmer zutreffen. Wie gesagt, dies sind jedoch nur Ratschläge. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Zusätzlich ist es wichtig, dem Gericht eine „unzumutbare Härte“ zu verdeutlichen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Bei dieser Argumentation, um das Fahrverbot zu umgehen, muss dieser Vorfall jedoch, auch anhand von Beweisen, glaubhaft dargestellt werden.

Wer ein Fahrverbot aufteilen will, hat leider keine Chance, dies durchzusetzen. Es ist laut der deutschen Rechtsprechung nicht möglich, das Fahrverbot in verschiedene Zeiträume aufzuteilen. Es muss in seiner vollen Länge „abgesessen“ werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Maßnahmen

Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

Um das Fahrverbot nicht umgehen zu müssen, sind einige Verkehrsteilnehmer der Ansicht, ein Fahrzeug zu fahren, obwohl sie ein Fahrverbot abwarten müssen. Im Straßenverkehrsgesetz ist zu finden, dass laut Paragraph 21 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bei Fahren trotz Fahrverbot zu erwarten ist.

Wer Ersttäter ist, kann möglicherweise eine mildere Strafe erwarten. Fahrverbote müssen ernstgenommen werden, da im Ernstfall auch der Führerschein entzogen werden kann.

In folgenden Fällen können die Behörden das Fahrzeug gänzlich entziehen:

  1. Der Halter hat angeordnet oder zugelassen, dass der Fahrer, welcher ein Fahrverbot erlangt hat, das Fahrzeug führt.
  2. Der Fahrer hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

213 Kommentare

  1. Papi

    11. Februar 2016 um 13:25

    Hallo liebes Team,
    erst mal möchte ich sagen dass ich es super finde dass hier jemand ist der sich „das Leid“ anderer durchliest und auch noch die Mühe macht zu Antworten und evtl zu helfen. Super!
    Zu meinem Anliegen, ich habe eine „Anhörung im Bußgeldverfahrern“ bekommen.
    Demnach soll mich ein Herr „Polizist“ beim fahren auf der Autobahn mit Handy am Ohr gesehen haben.
    Der Satz heißt: “ Sie benutzten als Führer des KFZ verbotswiedrig ein Mobil- oder Autotel., indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den hörer des Autotel. aufnahmen oder hielten.“
    Ich habe jedenfalls davon nichts mitbekommen. Wenn, dann muss es eine Zivilstreife oder so gewesen sein. Angehalten hatte mich aber niemand.

    Leider habe ich keinen Rechtsschutz mehr. Wie sind hier die Möglichkeiten ? Ich wollte zurückschreiben dass ich erst mal nicht zugebe da ich grundsätzlich nie beim Fahren telefoniere.
    Könnte ich hier „Nachweise“ einfordern ?
    Was soll ich am besten tun?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    LG,
    Papi

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2016 um 10:17

      Hallo Papi,

      danke für das Lob :)

      Bei Ihrem Anliegen können wir Ihnen jedoch leider nicht weiterhelfen, da jede Antwort auf eine Rechtsberatung hinauslaufen würde. Es steht Ihnen immer frei, einem Bußgeldbescheid zu widersprechen, ob sich das im Einzelfall jedoch lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. gustaf

    9. Februar 2016 um 9:35

    ich habe 8 punkte und musste nun mein Führerschein abgeben ich bin Berufs Kraftfahrer und habe aber erst erfahren wo ich mein Führerschein verlängert habe das ich punkte habe und zwar 6 und meine sankszionen sind nicht bei mir angekommen die haben die mir zu meinen alten Adressen geschickt obwohl ich ordnungs gemäs umgemeldet war kann man da was gegen machen ?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2016 um 10:01

      Hallo Gustaf,
      ob sich ein Einspruch lohnt, erfahren Sie bei einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er gibt u. a. Auskunft darüber, welche Erfolgsaussichten bestehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. SnakeGordi

    7. Februar 2016 um 16:51

    Hallo, bei mir wurden am 3. März 2015 zuhause in meiner Wohnung 0.7 Gramm cannabis gefunden nachdem ein Nachbar mich bei der Polizei verpetzt hat. Ich habe keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht und bin auch nicht zur Anhörung erschienen. Das Verfahren wurde Mitte Juni 2015 eingestellt. Ich bin ersttäter und habe auch keine eigenes Auto aber einen Führerschein um den ich mir seither sorgen mache. Das ganze ist jetzt 11 Monate und 1 Woche her, muss ich mir noch sorgen machen das die FEB sich meldet und z.b. ein ärztliches Gutachten verlangt?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Februar 2016 um 9:30

      Hallo SnakeGordi,

      die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung ist prinzipiell denkbar. Sollte dieses für Sie negativ ausfallen, könnten Sie dazu aufgefordert werden, sich einer MPU zu unterziehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Magda

    29. Januar 2016 um 15:47

    Wurde vor ca. 2 Wochen auf der Autobahn geblitzt – mit dem Auto meines Mannes. Heute kommt mit der Post ein Fragebogen (Adressat ist mein Mann), auf dem Angaben zum Fahrzeugführer gemacht werden sollen.
    Die zulässige Geschwindigkeit betrug 100. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 145.
    Auf dem Foto kann man mich gut erkennen.
    Meinen Führerschein habe ich seit 40 Jahren. 0 Punkte in Flensburg.
    Wie sollen wir uns verhalten?

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 10:01

      Hallo Magda,

      wir empfehlen Ihrem Mann, den Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Seine persönlichen Daten muss er angeben, zum Sachverhalt kann er schweigen. Auf Sie wird ein Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zukommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Steffi

    19. Januar 2016 um 21:31

    Hallo,
    Ich könnte heulen. Auf dem Rückweg vom Zahnarzt und mit einem „fremden“ Auto bin ich wahrscheinlich bei einer Kreuzung über rot gefahren. Das Problem: es hat zweimal geblitzt. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, ob es grün oder rot war. Oder ob der Blitzer den Verkehr aus der Gegenseite gemeint hat. Es war dunkel. Und ich bin beruflich vom Führerschein abhängig.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2016 um 9:59

      Hallo Steffi,
      Sie haben höchstwahrscheinlich einen Rotlichtverstoß begangen, der normalerweise mit 90 Bußgeld und 1 Punkt bestraft wird (sofern die Ampel noch nicht länger als 1 Sekunde rot zeigte). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde rot) drohen hingegen 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug plus eine eventuelle Geldstrafe. Für beide Fälle gilt: das Strafmaß erhöht sich, wenn es zusätzlich zur Gefährdung anderer kam. Was Ihnen vorgeworfen wird, steht im Bußgeldbescheid. Wollen Sie Einspruch erheben, haben Sie dazu zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Wenden Sie sich am besten an einen Verkehrsrechtsanwalt. Er steht Ihnen beratend zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Sandra

    18. Januar 2016 um 14:18

    Hallo…Wollte fragen was auf uns zu kommt…Mein Freund ist mit Alkohol erwischt worden und hat Führerschein weg bekommen….Hätte ihn nach 6 Monaten machen können aber hat es versäumt……Ist wieder erwischt worden ohne Führerschein….Ich selber wusste nichts davon….. Muss jetzt noch ne Aussage machen….. Danke schon mal

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2016 um 10:14

      Hallo Sandra,
      es ist wahrscheinlich, dass Ihrem Freund ein vorsätzliches Handeln unterstellt wird. Die mögliche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in diesem Fall eine 1-jährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe darstellen. Hinzu kommt das wiederholte Alkoholdelikt, das sich verschärfend auswirkt. Wenden Sie sich bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie umfassend.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Peter

    17. Januar 2016 um 12:47

    Hallo,bin am Ende des Ortes,kurz vor Ende des Ortsschildes,also innerorts mit 88 rückwärts geblitzt worden.Polizei hat mich etwas weiter rausgewinkt,sagt nach Abzug Toleranz 85 km,also 35 km zu schnell.Bußgeldkatalog sagt 160 € ,2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!Kann ich das Fahrverbot abwenden gegen ein erhöhtes Bußgeld,da es ja das 1.mal ist bei mir?Habe jetzt knapp 50 Jahre meinen Führerschein und war den Schein noch nie los,also Ersttäter und keine Punkte in Flensburg!

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 8:46

      Hallo Peter,
      in einigen Fällen ist es möglich das Fahrverbot in ein doppelt so hohes Bußgeld umzuwandeln. Hierzu sollten Sie sich jedoch an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Er unterstützt Sie bestmöglich in Ihrem Vorhaben. Grundsätzlich kann sich günstig für Sie auswirken, wenn Sie noch nie ein Fahrverbot angeordnet bekommen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Andrej

    14. Januar 2016 um 23:40

    Ich war 52 kmh außerorts zu schnell da ich einen lkw überholt habe und den Blitzer danach nicht gesehen habe. Ich habe noch keine anderen Verstöße gehabt und bekomme jetzt für einen Monat den Führerschein womöglich weg. Kann ich das Verhindern ? Das ist mein erstes mal und ich bin auf ihn angewiesen sonst verliere ich sehr viel. Danke für eure hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 9:21

      Hallo Andrej,
      ob sich ein Einspruch lohnt und welche Möglichkeiten Sie haben, das Fahrverbot abzuwenden, kann Ihnen ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt erläutern. Wir als Verein dürfen laut Gesetzgeber keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Jakob

    14. Januar 2016 um 14:54

    Hallo Leute,
    Ich habe am zweiten Weihnachtstag 2015 meinen Führerschein in Polen abgegeben. Grund: in einer Ortschaft mit 102km/h gelasert. Also 52km/h zu viel.
    Strafe sofort bezahlt. Drei Monate Fahrverbot in Polen und Führerschein gleich da gelassen. Polen soll wohl den Führerschein innerhalb kürzester Zeit nach Deutschland schicken.
    Meine Frage jetzt. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Darf ich weiter fahren in Deutschland? Droht mir hier noch eine Strafe?
    Das lasern in Polen war eh ein Witz!!!

    Gruß jakob

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 9:53

      Hallo Jakob,
      welche Konsequenzen drohen, ist in der Regel abhängig davon, wo Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und wo Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Geschah dies nicht in Polen und wohnen Sie darüber hinaus in Deutschland, wird ein Fahren in Deutschland vermutlich lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet (und nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die polnischen Behörden werden den Führerschein an die Ausstellungsbehörde in Deutschland, wo Sie sich diese abholen können. Eventuell erhalten Sie ihn erst wieder, wenn Sie vorher eine angeordnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung erfolgreich absolviert haben. Dauert Ihnen die Übersendung zu lang, haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatz-Führerschein zu beantragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Andreas H

    13. Dezember 2015 um 21:59

    Ich habe gestern eine Ampel bei Rot überquert und wurde geblitzt. Ob es länger als eine Sekunde schon Rot war, kann sein, weiß ich aber (noch) nicht. Ich habe seit 23 Jahren den Führerschein, bin in dieser Zeit auch nicht wenig gefahren (> 300.000 km), dennoch hatte ich nie ein Fahrverbot, hatte noch nie auch nur einen einzigen Punkt in Flensburg, im Gegenteil: Einzige Verfehlung in diesen 23 Jahren war ein einziger (!) Geschwindigkeitsverstoß (innerorts 58 km/h statt 50 km/h).
    Kann man mit dieser Argumentation gegenüber der Bußgeldbehörde ein Fahrverbot eventuell abwenden? Muss man dazu dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Oder zählen solche Argumente, wenn überhaupt, erst bei Gericht?
    Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 um 8:40

      Hallo Andreas,
      wie viele Kilometer Sie in Ihrer Karriere bisher gefahren sind, ist nicht relevant. Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben. Was hierbei zu beachten ist und welche Erfolgsaussichten zu erwarten sind, darüber gibt Ihnen ein, auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Anna W.

    3. Dezember 2015 um 11:38

    Ich hatte einen Unfall mit geringem Sachschaden, da ich eine rote Ampel überfahren habe. Durch die tief stehende Sonne könnte ich das Rotlicht nicht erkennen, der Straßenverlauf war gut zu sehen und die Straße war frei.
    Der Unfall ereignete sich mit einem aus der Querstraße kommenden Autos.
    Die Polzei hat mit Bildern festgehalten, dass das Rotlicht nicht zu erkennen war. Kann ich mt einem Erlass des Fahrverbotes rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Dezember 2015 um 8:47

      Hallo Anna,
      ein Rotlichtverstoß mit einhergehender Sachbeschädigung wird in der Regel – unabhängig davon wie lang die Ampel bereits rot war, bevor sie überfahren wurde – mit einem Monat Fahrverbot belegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Vidhya

    2. Dezember 2015 um 22:20

    Hallo,
    Mein Mann wohnhaft in den Niederlanden hat ein Fahrverbot für zwei Monate in Deutschland bekommen, gilt dieses Fahrverbit nur in Deutschland ?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Dezember 2015 um 8:44

      Hallo Vidhya,
      die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagt, dass bei einem verhängten Fahrverbot in Deutschland, Ihr Mann für diese Dauer auch nicht in den Niederlanden fahren darf. Er würde sich strafbar machen (§ 21 StVG).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Steve

    27. November 2015 um 16:09

    Hallo zusammen,

    wurde heute nach einer tollen fahrt mit dem „zivil“ beamten angehalten. Folgende Situation zug sich zu in einer 120ger zone auf der Autobahn fuhr ich ca 125-130 vor mir auf der linken Spur auf einmal der besagte Beamte als ich sehr nah auffuhr weil es langsam voll wurde hinter mir drängelte ich dazu mehr oder weniger den beamten endlich platz zu machen als er dann bemerkte das es recht voll wird drueckte er auf das gaspedal und fuhr verdammt schnell weit ueber 200 eine ausfahrt später fuhr er wieder vor mir und gab schon wieder gas und fuhr mit viel mehr als erlaubt… er klebte selbst jemanden fast an der schürze…. an einer blitze vorbei fuhr ich dann rechts vorbei und machte ihm deutlich mit meiner geste “ augen auf zu machen… und abstand zu halten “ also fuhr ich rechts vorbei durch die baustelle “ limit 80kmh“ durch das fahrverhalten in den minuten war ich ganz schön in rage fuhr also weiter dann auf die linke spur… vor mir wieder einer der 60 statt 80 auf der linken spur fährt für mich ganz klar verkehrsbehinderung also machte dieser dann nach paar metern platz die baustelle war schon vorbei somit konnte ich wieder aufs gas gehen… damit ich noch meine ausfahrt bekomme nach das ausfahrt wurde ich dann angehalten. Was könnte ich jetzt erwarten. Wollte mir das video nicht angucken weil ich nicht noch sauer werden wollte da ich es lächerlich fand das der Beamte sämtliche fehler selbst machte und man kann mir nicht sagen das man NUR weil man einen kitzeln will oder gucken will ob jemand fehler macht…. so ein risiko eingeht.

    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      30. November 2015 um 8:53

      Hallo Steve,
      wir empfehlen Ihnen, sich einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen. Er gibt Ihnen Auskunft darüber, ob sich ein Einspruch gegen die anstehenden Ahndungen lohnt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. Steve

      27. November 2015 um 16:12

      dazu kommt das als er das erste mal schnell fuhr ich ihm nicht gefolgt bin von der geschwindigkeit her man merkte förmlich das er mich mit all dem provozieren wollte defintiv!

  14. Tom

    14. November 2015 um 14:27

    Hallo zusammen, mir wurde vor drei Monate meinen Führerschein während einer Kontrolle abgenommen. 1,3 Promille wurden gemessen. Habe bislang keine Ahnung wie lange ich auf meinen Schein warten muss! Wo kann ich mich über den Sachverhalt informieren? Was sollte ich beachten bzw. muss ich in die Wege leiten?
    Droht mir jetzt auch ein MPU?

    Danke im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 9:32

      Hallo Tom,
      in der Regel erreicht Sie der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten nach der Tat. Bei Alkohol- und Drogenverstößen setzt die Verfolgungsverjährung erst nach 6 Monaten ein. Die Zustellung kann deshalb auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Informationen zum Thema finden Sie auf unseren Seiten hier (https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid.html) und auch an dieser Stelle (https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html).
      Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann Ihnen drohen, das ist immer einzelfallabhängig, z. B. wenn die Behörde davon ausgeht, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an einen, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Er gibt Ihnen zahlreiche Hilfestellungen und Tipps.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Lukas K.

    11. November 2015 um 0:24

    Hallo,

    ich wurde Ende Oktober 2013 mit 42 km/h zu viel auf der Autobahn erwischt. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Führerschein abgegeben im Februar 2014. Nun wurde ich Anfang September 2015 mit 24 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Muss ich ihn nun nochmal abgeben? War der Meinung mal irgendwie gehört zu haben, dass man bei Abgabe des Führerscheins zwei Jahre danach nicht mehr mit über 21 km/h geblitzt werden darf, sonst muss man ihn nochmal abgeben. Hab hierzu aber nichts gefunden. Bitte um kurze Aufklärung. Danke

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 10:12

      Hallo Lukas,
      die Überschreitung der zulässigen Höchtgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h außerorts schlägt mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zu buche. Ein Fahrverbot wird in der Regel nicht angeordnet. Sollten Sie jedoch als Wiederholungstäter eingestuft werden, können jedoch härtere Strafen drohen. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wurde. Ein mindestens 1-monatiges Fahrverbot ist dann sehr wahrscheinlich. Auf in jedem Fall anstehende Fahrverbote wird zusätzlich 1 Monat darauf gerechnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Brian

    19. Oktober 2015 um 0:27

    Hey
    Folgendes Problem: ich wurde Anfang Mai bei einer Verkehrskontrolle auf Drogen kontrolliert. Urin Test positiv – Blutprobe. Knapp 2 Monate später post. 18,9ng/ml aktiv, 217ng/ml.
    Anzeige wegen Btm fallen gelassen. Habe wiederum 2 Monate später von der Führerschein Stelle post bekommen. 900€ Strafe ink. Verwaltungskosten. 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
    Da dachte ich wirklich das Gott mir gnädig sei. Aber da hab ich mich getäuscht.
    Habe nun vor 2 Wochen Post bekommen, das ich an einem viermaligen Siminar teilnehmen solle und bis April 2016 zeit habe. Und lesten Freitag noch einen Brief bekommen von der Führerschein Stelle wo drinne steht das sie meine Fahreignung anzweifeln und sie mir in 1 Woche den Führerschein entziehen wollen.

    Also ich wurde von zwei verschiedenen Ämtern angeschrieben. Weil ich nicht in der Rigion wo ich wohne angehalten wurde. Ist es überhaupt möglich das ich ein Fahrverbot UND eine Entziehung des Führerscheins bekommen kann?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Oktober 2015 um 9:53

      Hallo Brian,
      dass zwei Führerscheinstellen Sie anschreiben, ist eher unüblich. Prinzipiell ist die Anordnung eines Fahrverbots mit der gleichzeitigen Entziehung des Führerscheins möglich. Sie erhalten ihn vermutlich erst nach der erfolgreichen Seminarteilnahme wieder.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Martin

    10. Oktober 2015 um 10:15

    „Fahrverbot: Wann antreten?
    Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat und gibt sie persönlich dort ab.“

    Wo ist „dort“?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Oktober 2015 um 12:00

      Hallo Martin,

      mit „dort“ ist die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, gemeint.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Rudi

    9. Oktober 2015 um 14:10

    Hallo,
    Habe in innerhalb von 3 Monaten 3 verschiedene Punkte vergehen begangen: 1. Abstand nicht eingehalten ( 154 km/h 17m statt 77m. 240€ Bußgeld und 2punkte 1 Monat Fahrverbot ) 2. Zu hohe Geschwindigkeit (153 km/h bei erlaubten 120km/h. 1punkt) 3. Rotlichtblitzer (200€ und 2 punkte 1 Monat Fahrverbot ) was kann auf mich zukommen? Danke schon mal im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      12. Oktober 2015 um 12:20

      Hallo Rudi,

      da Sie die Strafen bereits erhalten haben, sind keine weiteren Konsequenzen zu erwarten. Diese kommen nur bei einem weiteren Verkehrsverstoß auf Sie zu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Maria

    21. September 2015 um 9:22

    Hallo,
    letzte Woche war ich zu schnell 90/100 km wo ich nur biz 50km fahren konnte. Ich kennte diese Landstrasse nicht und plötzlich gab es eine sehr kleine Strecke wo man statt 100km nur 50 km fahren konnte. Habe schon vor 2 Jahren 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte bekommen. Welche sind die Folgen jetzt? Danke für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 9:51

      Hallo Maria,
      für eine Tempoüberschreitung von 41 bis 50 km/h außerorts drohen Ihnen 160 Euro Strafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Als Wiederholungstäterin müssen Sie ggf. mit höheren Strafen und einer MPU rechnen. Dies liegt im Ermessen der Behörden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Holger

    15. September 2015 um 15:39

    Hallo,

    ich bin gestern mit meinen Dienstwagen [ Bundesagentur für Arbeit ] über eine rote Ampel gefahren was natürlich nicht absichtlich geschah, da ich Im Außendienst tätig bin benötige ich das Fahrzeug, da ich auch leider keine Rechtschutzversicherung habe wollte ich gerne erfahren was ich tun kann, fahre seit gut 20 Jahren ohne Verstöße, ich könnte ohne Führerschein möglicherweise meinen Job verlieren.

    Danke schon mal im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 9:30

      Hallo Holger,
      ob es zu einem Fahrverbot kommt, ist abhängig davon, ob die Ampel bereits länger als 1 Sekunde leuchtete, bevor Sie sie überfuhren bzw. ob Sie jemanden gefährdeten oder es zu einer Sachbeschädigung kam. Warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Bei Bedarf wenden Sie sich an einen Verkehrsanwalt. Er prüft, ob sich ein Einspruch lohnt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Frank

    6. September 2015 um 10:49

    Bin gestern angehalten worden und musste pusten. Ergebnis 0,52 Atemalkohol,
    auf der Wache musste ich erneut pussten.0,62 Atemalkohol. Habe alles zugegeben. Führerschein seit 1987. Noch nie auffällig geworden.
    Was kommt auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      7. September 2015 um 8:49

      Hallo Frank,
      bei einem einmaligen Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze drohen Ihnen mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Angelika

    29. August 2015 um 15:42

    Hallo. Vor zwei Wochen klingelte nachts um 2.32in der Nacht die Polizei bei uns und wollte den Fahrer des schwarzen Clio sprechen. Ich fragte warum sie sagten nichts schlimmes.Daraufhin holte ich meinen Mann.Er sagte er sei nicht gefahren,die Polizisten meinten das Auto wäre aber noch warm er könne nicht seid 23uhr zu Hause sein .Die Polizei hatte einen Anruf erhalten wonach ein Auto mit auffälliger Fahrweise auf die Autobahn fährt der Zeuge sollte hinterher und informierte die Polizei wo sich der Wagen befände,hat aber niemanden erkannt.Mein Mann sollte pusten er verweigerte sich sollte daraufhin mit zur Blutannahme.Mein Mann floh durch die Tiegarage aber sie haben ihn eingeholt und geknebelt wie einen Schwervetbrecher und zu viert über die Straße getragen.Das war um 2.32 Blut hat man ihm um 6.03und um6.32abgenommen er hatte 0.63und0.53promille.DenFührescjein haben Sie sofort mitgenommen.Eine Polizisten meinte sie habe den Wagen gesehen aber nicht ihn erkannt der Zeuge auch. Nicht. Leider ist er selber bei der Polizei,was passiert jetzt wir hatten zu dem Zeitpunkt Besuch der Zeuge war auch noch mit uns verwand hat seine Aussage zurückgezogen kann sie verwertet werden.Sprich die Anrufe. Mann kann ja gar nicht beweisen wer gefahren ist. Hoppe auf Antwort Danke im vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:24

      Hallo Angelika,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung bzw. fallspezifischen Auskünfte geben. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. steven

    25. August 2015 um 9:42

    Ich habe mit 1,4 Promille eine Laterne umgefahren und das Auto ein paar Straßen weiter geparkt bin dann mit dem Taxi nach Hause also Fahrerflucht

    1. sax

      11. September 2015 um 17:48

      Cool story bro

  24. Nils

    23. August 2015 um 14:06

    Hallo,
    bin gestern Nacht an einer roten Ampel gehalten. Nach einer Minute leuchtete etwas Organe auf und ich bin los gefahren. Es war aber leider nicht die Ampel die Organe aufleuchtete und es hat zwei mal geblitzt. Es war mitten in der Nacht und kein andere Verkehrsteilnehmer zu dem Zeitpunkt in der Nähe. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen da ich jeden Tag mit dem Auto unterwegs bin. Kann ich mein Fahrverbot in eine höher Geldstrafe umwandeln?
    Mit freundlichen Grüßen
    Nils

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 10:50

      Hallo Nils,

      in einigen Fällen lässt sich ein Fahrverbot tatsächlich in ein höheres Bußgeld umwandeln. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Ob dies daher auch bei Ihnen möglich ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Norman

    12. August 2015 um 6:07

    Hallo zusammen,

    leider habe ich einen selten dummen Fehler gemacht und habe am Wochenende eine Freundin, die keinen Führerschein besitzt, mit meinem PKW auf einem sehr großen Platz, auf dem sonst Jahrmärkte oder ein Zirkus stattfindet, fahren, üben lassen.

    Ich selbst bin nicht gefahren, mir war aber bewusst, dass sie keine Fahrerlaubnis hat.
    Selbst habe ich vor ein paar Monaten eine Sperrfrist erhalten und bin auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

    Dann ist die junge Dame leider in Panik geraten, hat die Bremse nicht gefunden, dafür aber das Gas und ist in mehrere Wohnwagen gerast, die Abseits standen.

    Zum Glück wurde niemand verletzt!
    Sachschaden beläuft sich etwa auf 30.000 Euro.
    Mein Fahrzeug hat natürlich einen Totalschaden.

    Bitte keine weiteren Vorwürfe, die machen wir uns schon genug; seit Tagen keinen Schlaf und sehr unangenehme Gedanken.
    Sicherlich war das eine unverzeihliche Dummheit.

    Meine Frage ist, ob Sie mir vielleicht grob Mitteilen können welches Strafmaß mich zu erwarten hat?

    Ständig lese ich auf diversen Seiten Dinge wie Haftstrafe oder FS Entzug auf Lebenszeit, und das versetzt mich fürchterlich in Panik.

    Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße!

    1. bussgeldrechner.org

      17. August 2015 um 12:01

      Hallo Norman,

      wenn Sie als Halter des Fahrzeugs zugelassen haben, dass jemand Ihr Fahrzeug fährt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe nach Tagessätzen bestraft werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Gericht ein Fahrverbot verhängt und/oder das Fahrzeug einzieht. Wie hoch die Strafe jedoch am Ende tatsächlich ausfällt, ist abhängig von der Schwere des Vergehens.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Klaus

        22. April 2016 um 15:34

        Hallo Zusammen,

        und wenn ich nicht erlaubt habe zu fahren??? Und nicht mal was von wusste, bis nicht ein schreiben von der Polizei kam??? Bin Halter und VN des Fahrzeuges ist aber ein Firmen- Wagen

        1. bussgeldrechner.org

          25. April 2016 um 9:20

          Hallo Klaus,

          in der Gerichtsverhandlung werden die Details des Vorfalls genau geprüft. Eine Strafe kann entsprechend geringer ausfallen beziehungsweise ganz ausbleiben, wenn sich ergibt, dass dem Halter des Wagens keine oder nur eine Teilschuld trifft. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall genau zu besprechen.

          Das Team von bussgeldrechner.org

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