Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Das Fahrerverbot ist aus unterschiedlichen Gründen eine Maßnahme laut Bußgeldkatalog. Doch die Folgen können für den Verkehrsteilnehmer verheerend sein. Ist er beruflich auf den Führerschein für Pkw oder Lkw abgewiesen, können sich arbeitsrechtliche Probleme auftun. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Einem Anwalt kann es unter Umständen gelingen, das Fahrverbot zu umgehen. So wandelt sich diese Maßnahme in ein höheres Bußgeld oder verkürzt sich. Hierfür sind jedoch einige Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Text.

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FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden kann. Der Betroffene muss dann für bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und diesen in amtliche Verwahrung geben.

Wofür kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Das Fahrverbot finden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anwendung.

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbots?

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Video zum Fahrverbot: Ablauf und Dauer

In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.
In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?
Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?

Der Bußgeldkatalog soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr wahren. Um dies zu erreichen, schreckt er nicht nur durch teilweise hohe Bußgelder und Maßnahmen ab, sondern wirkt verkehrserzieherisch. Letzteres erreicht er durch Punkte, Fahrverbote und letztendlich den Fahrerlaubnisentzug.

Meist reicht bereits ein Fahrverbot von 1 Monat aus, damit der Verkehrsteilnehmer aus seinen Fehlern lernt. Die zweite Instanz in puncto Verkehrsüberwachung ist die zuständige Führerschein- bzw. Verwaltungsbehörde.

Sie prüft, ob ein Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Kommt sie zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, kann sie Maßnahmen durchsetzen, auch wenn bspw. ein Fahrverbot nicht für das entsprechende Delikt laut Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Dies passiert meist bei wiederholten Taten im Verkehr.

Das Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnisentzug zu trennen. Das Fahrverbot bezeichnet eine temporäre Entziehung des Führerscheins, also des Dokuments. Der Fahrerlaubnisentzug meint die Entziehung der Erlaubnis per se, sodass Sie diese nach einer Sperrfrist wieder beantragen dürfen. Meist ist dieser Antrag an eine Bedingung geknüpft, wie z.B. an die erfolgreiche Teilnahme einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Um den Führerschein temporär abgeben zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Urteil eines Strafgerichtes: 1 Monat bis 6 Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: 1 Monat bis 3 Monate Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundsätzlich gesagt werden. In der Regel ahndet der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, mit einem Fahrverbot.

Die Strafen im Rahmen des Bußgeldkatalogs staffeln sich folgendermaßen:

Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen
Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot rechnen
  • Verwarnungsgeld (5 bis 55 Euro)
  • Bußgeld (ab 60 Euro)
  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Straftat und Fahrverbot (2 Punkte)
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)

Die Länge vom Fahrverbot ist nicht anhand der Punkte ersichtlich. Hierüber können keine pauschalen Aussagen gemacht werden, weshalb es sich lohnt, den Bußgeldrechner zu Hilfe zu nehmen. Wer 8 Punkte erreicht, bekommt kein Fahrverbot. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.

Fahrverbot bei Alkohol

Ein Fahrverbot bei Alkohol- und Drogendelikten ist ab dem ersten Verstoß zu erwarten. Da hier eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs, also anderer Verkehrsteilnehmer, besteht, ahndet die deutsche Rechtsprechung die Verstöße mit empfindlichen Folgen.

Wer die gesetzliche Promillegrenze in Deutschland von 0,5 Promille übersteigt und damit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bedient, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, weshalb Wiederholungstäter neben den im Bußgeldkatalog genannten Maßnahmen auch ein 6-Monate-Fahrverbot erwarten können.

Fahrverbote sind laut deutscher Gesetzeslage eine sogenannte Nebenstrafe. Sie können nicht selbstständig vom Urteil festgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gericht dazu meist noch ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen kann.

Die Staffelung beim Fahrverbot bei Alkohol- und Drogenverstößen ist folgendermaßen:

  • 1. Verstoß gegen die Promillegrenze: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Neben den Alkohol- und Drogenverstößen gibt es auch bei anderen Delikten ein Fahrverbot. Wer die Geschwindigkeit nicht einhält, muss auch mit dieser Maßnahme rechnen. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Erst- und Wiederholungstätern.

Der Verkehrsteilnehmer, der zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder kontrolliert wird, muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Verbot wird um einen Monat verlängert, wenn die Bußgeldtabelle für das Delikt sowieso eine solche Maßnahme vorsieht.

Wer also beispielsweise 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen. Ist dies die zweite Tat innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate. So kann sich das Fahrverbot auch auf vier Monate verlängern.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung zieht außerorts ein Fahrverbot nach sich?

  • 41 bis 50 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot für eine nicht angepasste Geschwindigkeit innerorts ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 31 bis 40 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot für rote Ampel überfahren

Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung
Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung

Wie bereits bei den beiden Delikten davor, zieht auch das Rote-Ampel-Überfahren ein Fahrverbot nach sich.

Der Bußgeldkatalog kategorisiert dieses Delikt in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße.

Ein einfacher Verstoß, bei dem die rote Ampel weniger als eine Sekunde leuchtete, kann bereits bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Teilnehmer ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich ziehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Maßnahme nicht nur ein Fahrverbot für das Rote-Ampel-Missachten die Folge.

Zudem handelt es sich hierbei auch um deine Straftat, weshalb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das Fahrverbot umgehen, verschieben oder aufteilen

Wer das Fahrverbot umgehen will, muss zuerst den Bußgeldbescheid abwarten. Nach Erhalt des Schreibens haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun sie dies nicht, können sie das Fahrverbot nicht umwandeln, da die Rechtsfolge rechtskräftig wird.

Haben Sie also Einspruch eingelegt, um das Fahrverbot zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln kann:

  • als Ersttäter: Der Betroffene beging in den letzten zwei Jahren kein Delikt, weshalb er den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis temporär abgeben musste.
  • als Wiederholungstäter: Dieser Verkehrsteilnehmer erwarb in den letzten beiden Jahren bereits ein Fahrverbot.

Ersttäter können das Fahrverbot verschieben. Sie haben in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten, in dem sie wählen können, wann sie das Fahrverbot durchsetzen wollen. Die 4-Monats-Frist beginnt nach Erhalt des Bußgeldbescheids bzw. zwei Wochen danach, sobald er rechtskräftig wird und Sie keinen Einspruch eingelegt haben.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder gibt sie persönlich dort ab.

Es gilt der Tag, an dem die Behörde das Dokument erhält. Ist dies z.B. der 5. Juni, ist das einmonatige Fahrverbot am 4. Juli beendet, usw.

Wie kann ich das Fahrverbot abwenden?

Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen
Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen

Bei Kraftfahrzeugfahrern, die ein Fahrverbot umwandeln und so eine höhere Geldbuße oder Punkte erlangen wollen, ist jeder Fall unterschiedlich.

In manchen individuellen Situationen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht das Fahrverbot gänzlich abwenden oder zumindest eine Geldstrafe statt Fahrverbot für den Mandanten durchsetzen.

Dabei ist es wichtig, sich vorher bei einem Anwalt zu informieren, der die Chancen vor Gericht sinnvoll abwägt. Wer das Fahrverbot umgehen möchte, sollte wissen, dass sich in diesem Fall das Bußgeld dann meist verdoppelt. Kommen dann noch Kosten für einen Anwalt dazu, da die betroffene Person keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt, kann es teuer werden.

Umgangssprachlich nennen Verkehrsteilnehmer den Vorgang „das Fahrverbot freikaufen“. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. In der Praxis, also bei aktuellen Gerichtsurteilen haben sich folgende Argumente als dienlich erwiesen, um das Fahrverbot zu umgehen oder sich freikaufen zu können:

  • Dies ist Ihr erstes Fahrverbot.
  • Es handelt es sich um keinen Verstoß mit Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Es ist Ihr erster Verstoß gegen das Verkehrsrecht (bzw. seit längerer Zeit).
  • Sie besitzen keine Punkte in Flensburg.

Diese Argumente zeigen dem Gericht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht beharrlich gehandelt hat und sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen ist. Um eine Geldstrafe statt Fahrverbot durchzusetzen, muss ein Großteil dieser Punkte auf den Verkehrsteilnehmer zutreffen. Wie gesagt, dies sind jedoch nur Ratschläge. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Zusätzlich ist es wichtig, dem Gericht eine „unzumutbare Härte“ zu verdeutlichen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Bei dieser Argumentation, um das Fahrverbot zu umgehen, muss dieser Vorfall jedoch, auch anhand von Beweisen, glaubhaft dargestellt werden.

Wer ein Fahrverbot aufteilen will, hat leider keine Chance, dies durchzusetzen. Es ist laut der deutschen Rechtsprechung nicht möglich, das Fahrverbot in verschiedene Zeiträume aufzuteilen. Es muss in seiner vollen Länge „abgesessen“ werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Maßnahmen

Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

Um das Fahrverbot nicht umgehen zu müssen, sind einige Verkehrsteilnehmer der Ansicht, ein Fahrzeug zu fahren, obwohl sie ein Fahrverbot abwarten müssen. Im Straßenverkehrsgesetz ist zu finden, dass laut Paragraph 21 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bei Fahren trotz Fahrverbot zu erwarten ist.

Wer Ersttäter ist, kann möglicherweise eine mildere Strafe erwarten. Fahrverbote müssen ernstgenommen werden, da im Ernstfall auch der Führerschein entzogen werden kann.

In folgenden Fällen können die Behörden das Fahrzeug gänzlich entziehen:

  1. Der Halter hat angeordnet oder zugelassen, dass der Fahrer, welcher ein Fahrverbot erlangt hat, das Fahrzeug führt.
  2. Der Fahrer hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

213 Kommentare

  1. dennis

    1. August 2016 um 8:55

    Hallo ich habe heute morgen versehentlich eine rote Ampel überfahren. Das ist wie folgt passiert: an der Kreuzung gibt es eine spur für Grade aus fahren uns 2 Spuren zum links abbiegen. Ich wollte links abbiegen habe aber auf die Ampel für Grade aus geguckt und da die 1-2 senden früher grün wird bin ich losgefahren. Mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen? Bekomme ich ein Fahrverbot?

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 9:03

      Hallo Dennis,
      mit welchen Sanktionen Sie nun zu rechnen haben, hängt von den konkreten Umständen ab, zum Beispiel, ob Sie jemanden gefährdet haben. Da die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot leuchtete, müssen Sie nun wahrscheinlich mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Nick

    29. Juli 2016 um 16:33

    Hallo miteinander,

    Habe heute Post bekommen mit Bußgeldbescheid. 28kmh außerorts zu schnell gewesen, im Bußgeldbescheid wurde gleichzeitig hinterlegt das ich den FS für einen Monat abgeben soll.. Dieses passiert auf Grundlage dessen das es wohl das zweite Mal innerhalb eines Jahres geschehen ist.

    Da ich aber aus beruflichen Gründen auf meinen FS angewiesen bin (Außendienst) ist dieses absolut nicht möglich.

    Wie komm ich am besten aus der Sache raus?doppeltes Bußgeld z.B

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:43

      Hallo Nick,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. In Ihrem Fall wäre es daher ratsam, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser kann Ihnen in Ihrer besonderen Situation sicherlich helfen und zur Seite stehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Tony T.

    22. Juli 2016 um 10:46

    Hallo,
    Ich habe heute meinen Bussgeldbscheid bekommen ( 1 Monat Fahrverbot , 48km/h außerorts zu viel ,2 Punkte) , ein Aufbauseminar hatte ich bereits absolviert , habe ich jetzt „nur“ diesen einen Monat Fahrverbot oder bekomme ich noch Post von der Führerscheinstelle ? Bin ziemlich verwirrt ob es das nun war oder ob ich noch mal Post bekomme ? Danke für die Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 9:26

      Hallo Tony,

      mehr Strafen sollten Sie nicht zu erwarten haben, da erst ein 3. A-Verstoß in der Probezeit zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Gerhard G.

    10. Juni 2016 um 11:09

    Hallo ,

    ich habe eine Frage zum Führerscheinentzug. Habe leider 8 Punkte und man wird Ihn mir abnehmen, aber gibt es eine Möglichkeit das mit einer hohen Geldstrafe abzuwenden? Ich bin Berufskraftfahrer und meine Existenz steht auf dem Spiel. Gibt es da irgendwelche Chancen? Alles schon beim Anwalt, aber irgendwie will ich jede Anlaufstelle befragen bevor ich aufgebe. Habe ihn heute abgegeben und der netten Dame versucht zu erklären, dass ich ab Montag jetzt Arbeitslos wäre und ich durch mein „früheres“ dummes Verhalten Altpunkte angesammelt hatte ich aber 2 jahre z.B. Punktefrei gefahren bin und erst im letzten Jahr den entscheidenden Punkt kassierte. Aber Sie schüttelte nur mit dem Kopf :( Naja hoffe auf Antwort Eures lieben Teams.
    liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 8:59

      Hallo Gerhard,
      Ein Führerscheinentzug durch 8 Punkte in Flensburg lässt sich in der Regel nicht durch eine Geldstrafe begleichen. Da wir allerdings keine Rechtsberatung geben dürfen, sind Sie bei einem Anwalt in den richtigen Händen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Muhammet Ö.

    1. Juni 2016 um 11:13

    Hallo,
    ich habe trotz 1. Monatige Fahrverbot meine Führerschein an Polizei nicht abgegeben da ich meine führerschein verloren haben. Trotzdem dürfte ich nicht mehr fahreb. hab versucht immer wieder den frist zu verlängern aber klapt nicht mehr. und jetz trotz fahrverbot wurde ich ohne Führerschei bein eine polizeilichen kontrolle angehalten und wurde abgezeigt durch fahren ohne fahrerlaubniss. was ist jetz der tat? PS: ich habe meine führerschein immer noch nicht abgegeben. und hab erst jetz beantragt

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 9:58

      Hallo Muhammet Ö.,
      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, berät Sie auch darüber, was nun die beste Entscheidung ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Dennis

    1. Juni 2016 um 9:26

    Hallo,

    ich wurde gestern Nacht, um 00:00 Uhr an der Grenze zur Landstraße (30 km/h erlaubt) mit 56 km/h zu viel gelasert. Ich bin noch in der Probezeit hatte vorher aber keinerlei Verkehrssünden. Kann ich das Fahrverbot umgehen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 9:54

      Hallo Dennis,
      Sie haben ein A-Delikt begangen, das – da es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h handelte – beim ersten Mal mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt vier) und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet wird. Hinzu kommt ein Bußgeld von ca. 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Martin R.

    23. Mai 2016 um 9:26

    Hallo,
    ich bin an einem Ortseingang abzüglich Toleranz mit 81 km/h gestoppt worden. Früher bestand dort immer ein 70 km/h-Limit (Schnellstraße). Zudem war es 23.30 Uhr und kaum Verkehr auf der Straße. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber gibt es eine Chance, das Fahrverbot abzuwenden? Hätte ein Einspruch möglicherweise Erfolgsaussichten – es geht schließlich „nur“ um 1 km/h?

    In den letzten Jahren bin ich nicht geblitzt worden; hatte aber 2012 schon mal einen Monat Fahrverbot – da war ich auf der Autobahn mit 60 zu viel geblitzt worden. Es handelte sich auch da um ein Limit, was erst kürzlich aufgestellt worden war – angeblich wegen Fahrbahnschäden… Ich glaube eher, dass es eine Cash Cow für die anliegende Gemeinde war… Danke für eine Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:18

      Hallo Martin,
      mit höheren Ahndungen als den regulären werden Sie wohl nicht rechnen müssen, da Sie nicht als Wiederholungstäter gelten. Einspruch können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung immer einlegen. Welche Erfolgsaussichten hiermit verbunden sind, klären Sie am besten mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er berat Sie umfassend.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Franzi

    16. Mai 2016 um 15:23

    Hallo,

    Ich bin Freitag vermutlich mit 60 km/h bei 30 innerorts geblitzt worden und vorhin mit 70 bei 50 innerorts. Was erwartet mich?
    Danke!!!

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 8:43

      Hallo Franzi,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit beträgt, gehen die Behörden von Vorsatz aus, weshalb sich auch die Bußgelder verdoppeln. Das wären dann 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Für 20 km/h zu viel innerorts fallen 35 Euro an. Als Wiederholungstäterin gelten Sie jetzt noch nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Otzebollek

    2. Mai 2016 um 12:18

    Hallo, ich bin leider 3x in einem Jahr schneller als 26 km/h ausserorts gefahren, bekam erst ab dem 3ten mal ein Monat Fahrverbot, allerdings wurde ich kurz vorher erneut mit 29 km/h zu schnell geblitzt, jetzt bekam ich ein schreiben das ich den den Führerschein für einen Monat abgeben soll, entweder sofort wenn ich den Führerschein schon einmal abgeben habe oder innerhalb von 4 Monaten wenn das nicht der Fall war.

    Da ich ja beim ersten noch am beginn der 4 Monatsfrist bin, weiss ich nicht wirklich was jetzt los ist, hat sich wohl irgendwie überschnitten.

    Natürlich bin ich als Außendienstmitarbeiter abhängig vom Führerschein, den einen Monat (den mit der Frist) bekomme ich mit meinen Jahresurlaub hin, allerdings bricht mir der 2te das Genick … wie muss ich jetzt verfahren was das abgeben betrifft und wie sind wohl meine chance wegen unzumutbarer härte den aktuellen fall umzuwandeln?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 8:44

      Hallo Otzebollek,
      wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Er berät Sie ausführlich und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Anas

    29. April 2016 um 17:31

    Ich habe ein fheler gemacht dass Rotlichtverstöße mehr als 1 Sekunde gefahren aber mein führerschein seit 12 Jahre und habe ich kein Punkte in Flensburg und keine bussgeldverfahren bekommen und jetzt auf einmal muss ich 228 Euro und 2 Punkte und 1 Monat fhar Verbot mein frage gibt ein Möglichkeiten dass mein führerschein behalten
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 8:29

      Hallo Anas,

      es ist unter Umständen möglich, das Fahrverbot in eine Höhere Geldstrafe umzuwandeln. Dafür müssen triftige Gründe (wie die Bedrohung des Arbeitsplatzes) vorliegen. Wenden sie sich für weitere Schritte an einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Tigga

    19. April 2016 um 15:15

    Habe letztes Jahr wohl iwann die Geschwindigkeit überschritten und 119€ bezahlt.
    Hört sich blöd an aber ich kann mich daran nicht erinnern.
    Nun habe ich Post bekommen… Soll den Lappen für einen Monat abgeben => ich fahre bald aber im Urlaub und wollte mir einen Mietwagen leisten… Kann ich das ganze noch verschrieben?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:12

      Hallo Tigga,
      Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und die Ahndung damit unter Umständen abzuwenden. Als Wiederholungstäter steht die Chance eher schlecht, das Fahrverbot zu verschieben bzw. in eine Geldstrafe umzuwandeln. Gegebenenfalls kann ein Anwalt den Ausgang des Vorgangs zu Ihren Gunsten beeinflussen. Suchen Sie sich deshalb hier Unterstützung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Luca

    19. April 2016 um 1:16

    Hallo.
    Ich muss zu meiner Schande gestehen ich bin ein Tempo Sünder wo 50 ist fahre ich Automatisch 60.
    Ich bin 20 jahre alt bin bereits in der verlängerten probezeit ( überholverbot missachtet) Habe in der verlängerten Probezeit ein Fahrverbot bekommen da ich außerorts 46 kmh zu schnell war ( 1 monat ) das war im oktober das fahrverbot habe ich im Februar abgesessen. Seit 1 märz habe ich einen neuen wagen den ich auch seit 1 März wieder fahren darf und wurde jetzt 1 1/2 Monate später mit 76 kmh innerorts nachts gelasert.

    Mitlerweile besuche ich die Meisterschule um meinen Meister zu machen und Gründe meine existenz und lege den Stein für meine Zukunft. Laut Bußgeldkatalog erwartet mich ein Entzug der Fahrerlaubniss.

    Meine Frage: HABE ICH ÜBERHAUPT NOCH EINE MÖGLICHKEIT ?
    Oder muss ich jetzt für mein Vergehen und Leichtsinn Grade stehen?

    Danke Lg. Ps: User erspart mir den shitstorm!

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:07

      Hallo Luca,
      die Ahndungen im Straßenverkehr dienen der Verkehrserziehung. Verkehrssünder werden hiermit zu umsichtigem Fahren angeregt. Sie haben immer die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Wenden Sie sich hierzu bestenfalls an einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt in diesem Gebiet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Spawny

    31. März 2016 um 8:56

    Hallo… muss man bei der 4 Monatsverschiebbarkeit den 1 Monat ohne FS innerhalb der 4 Monate absitzen oder innerhalb der 4 Monate damit beginnen??? LG

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 9:30

      Hallo Spawny,

      Ihnen wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie Ihren Führerschein abzugeben haben. Verstreicht die Frist, so wird Ihnen der Führerschein abgenommen.

      Das Team von bußgeldrechner.com

  14. Benito

    18. März 2016 um 15:03

    Hallo mir droht ein Fahrverbot (1monatiges)

    Ich bin ersttäter
    Nicht wegen Alkohol oder Drogen verdonnert worden

    Ich habe einen Arbeitsvertrag erhalten in dem steht das ich mein Führerschein dafür Vorraussetzung ist!

    Und kurz vor Beginn meiner neuen Beschäftigung habe ich nun den Bußgeldbescheid und das drohende Fahrverbot bekommen..

    Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werde ich fristlos gekündigt. (steht in meinem Vertrag)

    Bitte helfen

    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:35

      Hallo Benito,

      es ist möglich, das Fahrverbot in eine erhöhte Bußgeldstrafe umzuwandeln. Suchen Sie dafür einen Anwalt auf.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Patrick

    15. März 2016 um 3:05

    Schönen Guten Tag !

    Ich hab ein Fahrverbot von einem Monat erhalten für 41kmh Außerorts + 160 Euro Bußgeld. Allerdings drohen mir enorme Probleme auf der Arbeit, wenn ich den Schein nun abgeben muss – Gibt es eine möglichkeit, dass ich das ganze auszahle?

    Ich hatte eine zweite Probezeit – Also eine Nachschulung. Seitdem keine Punkte oder dergleichen gesamelt.

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:07

      Hallo Patrick,
      ob sich das Erheben eines Einspruchs gegen die angekündigten Konsequenzen lohnt, erörtern Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Kirsten

    13. März 2016 um 19:53

    Hallo,
    ich habe einen Anhörungsbogen erhalten und die Geschwindigkeit außerorts um 43 km/h überschritten. Dies bedeutet Fahrverbot. Ich bin alleinerziehend und brauche das Auto für jede Kleinigkeit (Kita, Einkauf..) da wir in einer ländlichen Gegend wohnen. Zudem bin ich aus beruflichen Gründen zwingend auf das Auto angewiesen (Fahrtweg zur Arbeit 43 km pro Strecke).
    Kann ich das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen und wie sollte ich da vorgehen? Sollte ich gleich im Anhörungsbogen einen Text zu meiner persönlichen Situation verfassen und um Umwandlung des Fahrverbotes bitten ?
    Muss ich einen Anwalt einschalten? Ich bin nicht rechtsschutzversichert.
    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 9:24

      Hallo Kirsten,

      es ist bei Ersttätern bei einem drohenden Fahrverbot von einem Monat durchaus möglich, stattdessen das Bußgeld zu erhöhen. Darüber entscheidet die Bußgeldstelle. Sie können sich direkt an diese wenden und Ihre Situation schildern. Ein Telefonat mit der Bußgeldstelle sollte klären, auf welchem Wege dies geschehen kann. Ein Fachanwalt kann Ihnen hier behilflich sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Patrick

    13. März 2016 um 19:45

    Hallo,
    ich wurde zwei mal innerhalb eines Jahres mit über 35 km/h außerorts geblitzt.
    Beim ersten Vergehen musste ich den Führerschein für einen Monat spätestens bis zum 19.02.16 abgegeben haben. Diesen habe ich am 15.02.16 abgegeben.
    Das zweite Vergehen wurde zum 22.02.16 rechtskräftig. Darin wurde ein sofortiges einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Jedoch von einer anderen Behörde.
    Ich bekomme den Führerschein am 15.03.16 zurück. Muss ich den Führerschein unverzüglich wieder abgeben? Im Grunde habe ich den Führerschein abgeben gehabt. Schließlich kann ich ihn ja nicht doppelt abgeben.
    Besitze ich dadurch keine 4-Monatsfrist?
    Ich hoffe Sie verstehen meine Frage.
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:40

      Hallo Patrick,
      vermutlich wird Ihnen die 4-Monats-Regel nicht gewährt, da Sie kein Ersttäter mehr sind. Sie können das Fahrverbot deshalb höchstwahrscheinlich nicht verschieben. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um Näheres zu erfahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Sandra

    9. März 2016 um 17:56

    Hallo ,

    ich bin blöderweise über ein Blitzampel gefahren, als diese von grün auf gelb geschalten hat. Als ich drüber war, habe ich im linken Aussenspiegel ein gelbes Licht gesehen. Allerdings habe ich kein frontales Licht wahrgenommen. Blitzt der Blitzer einer Rotlichtampel nicht von vorne und zweimal? Leider hat die Ampel nur eine 2 Sekunden Umschaltphase.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Beste Grüße
    Sandra

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:07

      Hallo Sandra,

      ein Rotlichtblitzer funktioniert auf die von Ihnen beschriebene Weise. Welches Licht Sie gesehen haben, können wir nicht nachvollziehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. JT

    9. März 2016 um 13:38

    Hallo,
    ich wurde vor einigen Wochen geblitzt und nun kam gestern der Anhörungsbogen. Mir wird vorgeworfen 33 km/h zu schnell gefahren zu sein und somit drohe mir ein Fahrverbot. Allerdings gibt es einige Ungereimtheiten die mich zu dem Entschluss kommen lassen, dass die Messung nicht korrekt war. Ich war auf der linken Spur und auf der rechten Spur fuhr ein anderer PKW ebenfalls mit erhöhter Geschwindigkeit auf fast gleicher Höhe mit mir (ich war jedoch etwas weiter vor) und war im Begriff mich noch zu überholen. Des Weiteren stand der mobile Blitzer unmittelbar hinter einer (bzw. in einer) lang gezogenen Kurve. Diese Umstände veranlassen mich zu der Annahme dass die Messung nicht korrekt war. Des Weiteren war in dem Fahrzeug hinter mir ein Bekannter der die Situation bezeugen kann. Wie gehe ich nun am besten gegen die ganze Sache vor? Was muss ich nun genau tun? Wie stehen unter diesen Umständen die Chancen ein Fahrverbot abzuwenden?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:09

      Hallo JT,

      da wir keine Rechtsberatungen geben dürfen, müssen wir Ihnen raten, einen Anwalt aufzusuchen, welcher Sie durch das Einpruchsverfahren leitet, sollten Sie gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass sich ein gerichtliches Vorgehen lohnt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. kata

    29. Februar 2016 um 19:13

    Hallo, Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und muss nun Strafe zahlen und habe einen Monat Fahrverbot bekommen. Kann ich die Geldstrafe in einen zusätzlichen Monat Fahrverbot umwandeln lassen? Ich verdiene so wenig, dass ich mir die Strafe einfach nicht leisten kann. Dann lieber einen Monat länger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein… oder gibt es noch ganz andere Möglichkeiten um das Bußgeld zu umgehen?
    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 10:13

      Hallo Kata,
      es ist theoretisch möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln, dafür muss jedoch Einspruch gegen den Bescheid erhoben werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er steht mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Frank

    23. Februar 2016 um 10:15

    Hallo
    Ich bin Reisebusfahrer und bin mit dem Privat Pkw auf der Autobahn mit 47 km/h zu schnell geblitzt worden. Das ist mein erster Verstoß und ich habe keine Punkte in Flensburg. Beruflich wäre ein Fahrverbot katastrophal. Habe ich eine Chance auf Umgehung des Fahrveebots??

    Lieben Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 10:09

      Hallo Frank,
      Sie haben innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit Einspruch zu erheben und in diesem Zuge das angekündigte Fahrverbot potenziell in eine Geldstrafe umwandeln zu lassen. Die Beratung und Vertretung durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts kann hier sehr hilfreich sein.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Keks

    16. Februar 2016 um 22:16

    Hallo
    Haber heute ein Brief in meiner Firma bekommen
    Und haben nun geschaut was auf mich zukommt!
    104kmh 15 Meter abstand wegen 4 kmh verliere ich nun mein Führerschein?
    Ich brauche mein Führerschein für die Kinder und Arbeit !
    Fahre täglich 300km nach 5 Jahren Firmen angehörigkeit ist das mein 1 Fahrverbot generell .
    Nun werde ich ja in 1-2 Wochen Post bekommen das ich 1monat Fahrverbot bekomme und hab 4 Monate Zeit bräuchte aber 5 Monate Zeit wegen meinen Kindern (Ferien)
    Geht das?
    Oder würde auch ne doppelte Strafe zahlen !? Funktioniert das?
    Oder soll ich Einspruch einlegen um das zu verzögern?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 10:15

      Hallo Keks,

      der Verlust ihres Führerscheins kann nicht durch eine höhere Geldstrafe abgewendet werden. Für verlängerte Fristen und Ausnahmen, wenden Sie sich bitte an die Bußgeldstelle, da solche Dinge Ermessenssache sind. Jedoch können wir Ihnen keine große Hoffnung machen. Weitergehend können wir Ihnen keine Auskunft geben, da dies auf eine Rechtsberatung hinauslaufen würde. Wenden Sie sich dafür bitte an einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Henne87

    15. Februar 2016 um 15:50

    Hallo liebes Bussgeldrechner.org Team,

    zu Beginn möchte ich ein dickes Danke dafür aussprechen, dass es solche Plattformen gibt und sich Menschen darum kümmern anderen zur Seite zu stehen. DANKE im voraus.

    Ich würde mich in folgender Situation über einen Rat sehr freuen:

    Ich habe bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Ampeln (ca. 50-100m auseinander) wohl die zweite Rotphase missachtet und wurde daraufhin von 3 Polizeibeamten angehalten. Mir wurde diese Missachtung vorgeworfen und ein Fahrverbot stand im Raum, da die Ampel mindestens 2 Sekunden auf rot stand.

    Ich rechne nun mit 2 Punkten, einer Geldstrafe von ca. 200€ und einem 1-monatigen Fahrverbot. Da besteht auch der Knackpunkt, da ich bald einen Außendienst-Job antreten werde und natürlich auf den Wagen/Führerschein angewiesen bin.

    Zum Einen bin ich mir unsicher ob und wann ich diese Tatsache meinem neuen Arbeitgeber mitteilen muss und zum anderen ob es da Möglichkeiten gibt dieses Fahrverbot abzuwenden!?
    Ich bin absoluter Ersttäter und habe die rote Ampel einfach nicht gesehen und kann die Angaben der Polizei dazu auch nicht bestätigen/widerlegen. Bescheid liegt noch nicht vor.

    Wie soll ich nun vorgehen und welche Chancen habe ich das Fahrverbot abzuwenden?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Henne87

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 9:32

      Hallo Henn87,
      ob und inwiefern das Fahrverbot abwendbar ist, klären Sie am besten mit einem Rechtsanwalt. Dort bekommen Sie Auskunft darüber, ob sich ein Einspruch lohnt bzw. wie aussichtsreich die Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldbuße ist. Er klärt Sie auch darüber auf, wann und ob Sie Ihren Arbeitgeber hierüber informieren müssen. Wir dürfen per Gesetz leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Jerry227

    14. Februar 2016 um 11:33

    Hallo ich habe folgende Frage. Ich bin noch in der probezeit bin bisher nie auffällig gewesen oder sonstwas immer ordnungsgemäß gefahren nun bin ich aber auf den weg zum Krankenhaus aufgrund von wehen meiner Frau ein Ort eingangs Schild übersehen wo davor und danach 100 erlaubt ist der ist war nur 1 km lang und wurde durch das übersehen des orteingangs Schildes von ein stationären blitzer geblitzt mit 90-100 km statt innerorts 50 kmh. Nun meine frage was auf mich zu kommt und ob man die fahrverbot eventuell umgehen.

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2016 um 9:15

      Hallo Jerry227,

      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts ist mit eine Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Sollten die Behörden eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis 50 km/h feststellen, werden in der Regel 200 Euro Bußgeld berechnet. Zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sind jedoch ziemlich sicher. Es ist bin der Regel nicht möglich, persönliche Umstände als strafmildernd vorzubringen, so verständlich diese sein mögen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Tina

    12. Februar 2016 um 11:02

    Ich habe heute eine Riesen-Dummheit begangen. Ich bin über 2 rote Ampeln gefahren und angehalten worden. Der Polizist wies mich auch darauf hin. Er sprach von einer Rotphase von über 1 Sek., Ordnungswidrigkeitsanzeige und 1 Monat Fahrfahrbot kommen auf mich zu. Muss ich jetzt mit einer „doppelten“ Bestrafung rechnen? Er sprach nicht von einer Gefährdung. Die doppelte rote Ampel kann die mir als Straftat ausgerichtet werden? Bitte um eine schnelle Antwort. Vielen lieben Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2016 um 9:40

      Hallo Tina,

      der Beamte dürfte Sie in Gänze über die zu erwartenden Sanktionen informiert haben. Inwiefern Ihnen der doppelte Rotlichtverstoß angelastet wird, muss im Einzelfall entschieden werden und kann von uns leider nicht beurteilt werden. Im Normalfall werden zwei Ordnungswidrigkeiten nicht automatisch als Straftat „zusammengerechnet“, sondern einzeln sanktioniert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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