Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Das Fahrerverbot ist aus unterschiedlichen Gründen eine Maßnahme laut Bußgeldkatalog. Doch die Folgen können für den Verkehrsteilnehmer verheerend sein. Ist er beruflich auf den Führerschein für Pkw oder Lkw abgewiesen, können sich arbeitsrechtliche Probleme auftun. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Einem Anwalt kann es unter Umständen gelingen, das Fahrverbot zu umgehen. So wandelt sich diese Maßnahme in ein höheres Bußgeld oder verkürzt sich. Hierfür sind jedoch einige Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Text.

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FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden kann. Der Betroffene muss dann für bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und diesen in amtliche Verwahrung geben.

Wofür kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Das Fahrverbot finden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anwendung.

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbots?

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Video zum Fahrverbot: Ablauf und Dauer

In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.
In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?
Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?

Der Bußgeldkatalog soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr wahren. Um dies zu erreichen, schreckt er nicht nur durch teilweise hohe Bußgelder und Maßnahmen ab, sondern wirkt verkehrserzieherisch. Letzteres erreicht er durch Punkte, Fahrverbote und letztendlich den Fahrerlaubnisentzug.

Meist reicht bereits ein Fahrverbot von 1 Monat aus, damit der Verkehrsteilnehmer aus seinen Fehlern lernt. Die zweite Instanz in puncto Verkehrsüberwachung ist die zuständige Führerschein- bzw. Verwaltungsbehörde.

Sie prüft, ob ein Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Kommt sie zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, kann sie Maßnahmen durchsetzen, auch wenn bspw. ein Fahrverbot nicht für das entsprechende Delikt laut Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Dies passiert meist bei wiederholten Taten im Verkehr.

Das Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnisentzug zu trennen. Das Fahrverbot bezeichnet eine temporäre Entziehung des Führerscheins, also des Dokuments. Der Fahrerlaubnisentzug meint die Entziehung der Erlaubnis per se, sodass Sie diese nach einer Sperrfrist wieder beantragen dürfen. Meist ist dieser Antrag an eine Bedingung geknüpft, wie z.B. an die erfolgreiche Teilnahme einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Um den Führerschein temporär abgeben zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Urteil eines Strafgerichtes: 1 Monat bis 6 Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: 1 Monat bis 3 Monate Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundsätzlich gesagt werden. In der Regel ahndet der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, mit einem Fahrverbot.

Die Strafen im Rahmen des Bußgeldkatalogs staffeln sich folgendermaßen:

Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen
Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot rechnen
  • Verwarnungsgeld (5 bis 55 Euro)
  • Bußgeld (ab 60 Euro)
  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Straftat und Fahrverbot (2 Punkte)
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)

Die Länge vom Fahrverbot ist nicht anhand der Punkte ersichtlich. Hierüber können keine pauschalen Aussagen gemacht werden, weshalb es sich lohnt, den Bußgeldrechner zu Hilfe zu nehmen. Wer 8 Punkte erreicht, bekommt kein Fahrverbot. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.

Fahrverbot bei Alkohol

Ein Fahrverbot bei Alkohol- und Drogendelikten ist ab dem ersten Verstoß zu erwarten. Da hier eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs, also anderer Verkehrsteilnehmer, besteht, ahndet die deutsche Rechtsprechung die Verstöße mit empfindlichen Folgen.

Wer die gesetzliche Promillegrenze in Deutschland von 0,5 Promille übersteigt und damit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bedient, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, weshalb Wiederholungstäter neben den im Bußgeldkatalog genannten Maßnahmen auch ein 6-Monate-Fahrverbot erwarten können.

Fahrverbote sind laut deutscher Gesetzeslage eine sogenannte Nebenstrafe. Sie können nicht selbstständig vom Urteil festgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gericht dazu meist noch ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen kann.

Die Staffelung beim Fahrverbot bei Alkohol- und Drogenverstößen ist folgendermaßen:

  • 1. Verstoß gegen die Promillegrenze: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Neben den Alkohol- und Drogenverstößen gibt es auch bei anderen Delikten ein Fahrverbot. Wer die Geschwindigkeit nicht einhält, muss auch mit dieser Maßnahme rechnen. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Erst- und Wiederholungstätern.

Der Verkehrsteilnehmer, der zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder kontrolliert wird, muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Verbot wird um einen Monat verlängert, wenn die Bußgeldtabelle für das Delikt sowieso eine solche Maßnahme vorsieht.

Wer also beispielsweise 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen. Ist dies die zweite Tat innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate. So kann sich das Fahrverbot auch auf vier Monate verlängern.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung zieht außerorts ein Fahrverbot nach sich?

  • 41 bis 50 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot für eine nicht angepasste Geschwindigkeit innerorts ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 31 bis 40 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot für rote Ampel überfahren

Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung
Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung

Wie bereits bei den beiden Delikten davor, zieht auch das Rote-Ampel-Überfahren ein Fahrverbot nach sich.

Der Bußgeldkatalog kategorisiert dieses Delikt in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße.

Ein einfacher Verstoß, bei dem die rote Ampel weniger als eine Sekunde leuchtete, kann bereits bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Teilnehmer ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich ziehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Maßnahme nicht nur ein Fahrverbot für das Rote-Ampel-Missachten die Folge.

Zudem handelt es sich hierbei auch um deine Straftat, weshalb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das Fahrverbot umgehen, verschieben oder aufteilen

Wer das Fahrverbot umgehen will, muss zuerst den Bußgeldbescheid abwarten. Nach Erhalt des Schreibens haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun sie dies nicht, können sie das Fahrverbot nicht umwandeln, da die Rechtsfolge rechtskräftig wird.

Haben Sie also Einspruch eingelegt, um das Fahrverbot zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln kann:

  • als Ersttäter: Der Betroffene beging in den letzten zwei Jahren kein Delikt, weshalb er den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis temporär abgeben musste.
  • als Wiederholungstäter: Dieser Verkehrsteilnehmer erwarb in den letzten beiden Jahren bereits ein Fahrverbot.

Ersttäter können das Fahrverbot verschieben. Sie haben in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten, in dem sie wählen können, wann sie das Fahrverbot durchsetzen wollen. Die 4-Monats-Frist beginnt nach Erhalt des Bußgeldbescheids bzw. zwei Wochen danach, sobald er rechtskräftig wird und Sie keinen Einspruch eingelegt haben.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder gibt sie persönlich dort ab.

Es gilt der Tag, an dem die Behörde das Dokument erhält. Ist dies z.B. der 5. Juni, ist das einmonatige Fahrverbot am 4. Juli beendet, usw.

Wie kann ich das Fahrverbot abwenden?

Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen
Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen

Bei Kraftfahrzeugfahrern, die ein Fahrverbot umwandeln und so eine höhere Geldbuße oder Punkte erlangen wollen, ist jeder Fall unterschiedlich.

In manchen individuellen Situationen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht das Fahrverbot gänzlich abwenden oder zumindest eine Geldstrafe statt Fahrverbot für den Mandanten durchsetzen.

Dabei ist es wichtig, sich vorher bei einem Anwalt zu informieren, der die Chancen vor Gericht sinnvoll abwägt. Wer das Fahrverbot umgehen möchte, sollte wissen, dass sich in diesem Fall das Bußgeld dann meist verdoppelt. Kommen dann noch Kosten für einen Anwalt dazu, da die betroffene Person keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt, kann es teuer werden.

Umgangssprachlich nennen Verkehrsteilnehmer den Vorgang „das Fahrverbot freikaufen“. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. In der Praxis, also bei aktuellen Gerichtsurteilen haben sich folgende Argumente als dienlich erwiesen, um das Fahrverbot zu umgehen oder sich freikaufen zu können:

  • Dies ist Ihr erstes Fahrverbot.
  • Es handelt es sich um keinen Verstoß mit Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Es ist Ihr erster Verstoß gegen das Verkehrsrecht (bzw. seit längerer Zeit).
  • Sie besitzen keine Punkte in Flensburg.

Diese Argumente zeigen dem Gericht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht beharrlich gehandelt hat und sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen ist. Um eine Geldstrafe statt Fahrverbot durchzusetzen, muss ein Großteil dieser Punkte auf den Verkehrsteilnehmer zutreffen. Wie gesagt, dies sind jedoch nur Ratschläge. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Zusätzlich ist es wichtig, dem Gericht eine „unzumutbare Härte“ zu verdeutlichen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Bei dieser Argumentation, um das Fahrverbot zu umgehen, muss dieser Vorfall jedoch, auch anhand von Beweisen, glaubhaft dargestellt werden.

Wer ein Fahrverbot aufteilen will, hat leider keine Chance, dies durchzusetzen. Es ist laut der deutschen Rechtsprechung nicht möglich, das Fahrverbot in verschiedene Zeiträume aufzuteilen. Es muss in seiner vollen Länge „abgesessen“ werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Maßnahmen

Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

Um das Fahrverbot nicht umgehen zu müssen, sind einige Verkehrsteilnehmer der Ansicht, ein Fahrzeug zu fahren, obwohl sie ein Fahrverbot abwarten müssen. Im Straßenverkehrsgesetz ist zu finden, dass laut Paragraph 21 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bei Fahren trotz Fahrverbot zu erwarten ist.

Wer Ersttäter ist, kann möglicherweise eine mildere Strafe erwarten. Fahrverbote müssen ernstgenommen werden, da im Ernstfall auch der Führerschein entzogen werden kann.

In folgenden Fällen können die Behörden das Fahrzeug gänzlich entziehen:

  1. Der Halter hat angeordnet oder zugelassen, dass der Fahrer, welcher ein Fahrverbot erlangt hat, das Fahrzeug führt.
  2. Der Fahrer hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

213 Kommentare

  1. Fotini

    21. März 2017 um 1:16

    Ich spreche bischen Deutsch.
    In einem monat habe ich zwei mal bei rot geblitzt,langer als zwei sekunden.
    Was das bedeutet??

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 10:06

      Hallo Fotini,
      der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel länger als eine Sekunde rot war, jeweils ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Dragan

    16. März 2017 um 12:42

    Hallo,
    Ich wurde letzten Samstag von der Polizei aufgehalten Allgemeine Verkehrskontrolle der Polizist wollte einen Urintest machen den ich auch zustimmte aber ich konnte dann nicht da der Polizist die ganze Zeit auf mein Ding starte und dann meinte er wir müssen in Krankenhaus eine Blutabnahme durchführen und das ganze OHNE richterlichen Beschluss ich selbst bin noch in der Probezeit habe am Vortag Cannabis konsumiert und davor auch schon wird mir jetzt der Führerschein entzogen ich bin beruflich angewiesen auf ihn ach ja hinzu kommt noch das ich aus Bayern bin ich habe gehört das da die Strafen da etwas härter gegen Drogen sind was für Eine Strafe kann mich erwarten hatte davor nie Ärger oder Anzeigen mit der Polizei

    Vielen Dank schon im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Dragan

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 8:57

      Hallo Dragan,
      beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Bensch

    2. März 2017 um 0:20

    Hallo erstmal,
    Wie so ziemlich alle hier hab ich Blödsinn gemacht,
    Ich habe ne Ampel bei Rot überfahren – zur Erläuterung…Ampel war gelb…wollte noch als Rechtsabbieger rumschnacken…Ampel Rot…BING….Checkpot…!
    Der Blitzer hat mich nur einmal erwischt, das zweite hab ich noch im Spiegel gesehen…
    Jetzt stellen sich mir zwei Fragen:

    Kann und wird Post vom Amt kommen, da ich ja „Rechtsabbieger war?
    -und-
    Ich bin nicht Halter des Fahrzeuges, das ist mein Großvater, lohnt es sich da Einspruch einzulegen und zu behaupten, dass der Fahrer nicht bekannt ist?

    MfG Bensch

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 8:21

      Hallo Bensch,
      durch das Auslösen des Blitzer liegt in der Regel ein Beweis für den Rotlichtverstoß vor. Geben Sie oder Ihr Großvater den Fahrer nicht an, kann unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage drohen. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. bernd

    25. Februar 2017 um 23:41

    Musste heute aufgrund von Gegenverkehr auf einer Kreuzung halten.Weil dieser abbog.Nachdem ich weiterfahren konnte wurde ich einmalig von der Ampelblitzer aufgenommen. Kann ich dagegen was unternehmen. Musste ja halten da es sonst zum Verkehrsunfall gekommen wäre.

    Bin 59j und ausserdem war es in einer fremden Stadt wo ich mich nicht auskenne.keine punkte oder ähnliches. Da ich im Schichtdienst arbeite benötige ich mein Führerschein .Wohne in Bremerhaven und arbeite in Bremen.

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:25

      Hallo Bernd,
      sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen diesen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Alexander S

    22. Februar 2017 um 11:35

    Hallo, ich wurde heute von der Polizei gestoppt (sind hintermir gefahren), sie meinten ich bin beim blinkend Geld abgebogen, obwohl ein anderer Ampel kurz davor Rot war und haben eine Anzeige wegen Rotlich gemacht. Laut den erhalte ich ein Monat Fahrverbot. Ich hatte schon ein Fahrverbot wegen Rotlicht (blitzer) vor 18 Monate gehabt. Zählt das als „Ersttäter“? Ohne Führerschein kann ich nicht arbeiten.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:47

      Hallo Alexander,

      beim Rotlichverstoß gilt keine Wiederholungstäterregel.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  6. Lily S.

    20. Februar 2017 um 13:33

    Ich hab Gestern beim rückwärts ausparken anderen Auto getouched. Das andere Auto hat an die Spielstrasse Einfahrt ( ca 15 m von Ecke aber direkt von unserem Parkplatz) geparkt. Weil ich eilig war, bin weg gefahren und war wieder in 1 Std da. Und bin dann zur Polizei gegangen. Das falsch parkende Auto (nachbar) kenne ich und weiß dass er nicht früh weg fährst, deswegen bin erst gefahren. Leider war eine Anzeige beim Nachbar schon gemacht.

    Wegen leichte Sachschaden, mein Führerschein würde nicht genommen.
    Welhche Konzequenz soll ich rechnen? Bußgeld? Fahrverbot? wie teuer? ich arbeite aber nur mit 450 euro gehalt.

    Um eine Antwort würde mich freuen.

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:41

      Hallo Lily,

      sie haben offenbar Fahrerflucht begangen – dies stellt eine Straftat dar. Da der Schaden gering ist, droht Ihnen eine Geldauflage – wie hoch diese ausfällt, hängt von den Umständen ab.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Mona W

    9. Februar 2017 um 21:56

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten mit Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h ausserorts. Einen Monat Fahrverbot gab’s obenauf mit der Begründung dass es die zweite Überschreitung innerhalb eines Jahres ist. Die Überschreitung ist 1 Jahr und 12 Tage her, lt. Bescheid zählt aber die Rechtskraft des ersten Bescheids.???

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:25

      Hallo Mona W,
      der Zeitraum von 12 Monaten beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Helmut S.

    10. Januar 2017 um 1:58

    Hei
    Habe eini Fahrverbot vo Zwei Monaten bekommen , weil ich um 68 km/h zu schnell war ! Meine Frage , darf ich während des Fahrverbots am begleitenden Fahren teilnehmen ?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 10:44

      Hallo Helmut,
      Sie sind trotz Fahrverbots im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis, können Ihren Führerschein bei einer möglichen Kontrolle jedoch nicht vorzeigen (gemäß § 48a Abs. 5 FeV – den Voraussetzungen für das begleitete Fahren).
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Joggi

    7. Januar 2017 um 0:12

    Hallo zusammen,

    Heute auf der Autobahn im Tunnel 80 wegen Baustelle, allerdings gibt es seit tagen schon keine Baustelle mehr. Es War ein elektronisches Verkehrsschild. Leider bin ich 68 km zu schnell gelasert worden. Da es an einem Feiertag War ich der Meinung dass vergessen wurde das Schild auszuschalten.

  10. Vera M.

    25. Dezember 2016 um 18:18

    Hallo. Ich bin vor ein paar Wochen außerorts mit 35km/h zu schnell geblitzt worden. Nun kam der anhörungsbrief und ich soll Stellung nehmen. Normalerweise gibt das ja ca 150€ Strafe und 1 Punkt oder? Leider ist mir fast das gleiche Anfang August schon mal passiert. Muss ich nun zwingend mit einem Fahrverbot rechnen oder in wessen Ermessen liegt das?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 8:50

      Hallo Vera M.,
      eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres führt zu einem Fahrverbot.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Thomas

    13. Dezember 2016 um 16:07

    Hallo,
    Ich würde Sonntag Mittag angehalten und hatte Alkohol und Drogen im Blut, ich bin mit dem Auto von meinem Stiefvater gefahren. Wird er erfahren das Drogen im Spiel waren?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 9:02

      Hallo Thomas,
      in Deutschland gilt Fahrerhaftung. Müssen Sie als Fahrer nicht mehr identifiziert werden, erfährt der Halter in der Regel nichts
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. christina

    2. Dezember 2016 um 9:42

    Hallo,

    Ich habe eine Frage :

    Am nächsten Dienstag (06.12.) wird mich mein Anwalt vor Gericht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung vertreten, zu der ich Einspruch eingelegt habe.
    Es geht um ca 150 EUR + 1 Punkt (außerorts über 25 kmh zu schnell glaube ich ).

    Jetzt wurde ich leider gestern abend (01.12.) nochmal gelasert (außerorts, aber ich weiß nicht, ob ich mehr oder weniger als 20 kmh zu schnell war, war genau an der Grenze).

    Jetzt frage ich mich, ob der Richter am nächsten Dienstag 6.12. schon von dem Verstoße von gestern Abend 1.12. erfahren kann – bisher ist war meine Punktekonto nämlich noch leer und ich hatte eine weiße Weste.
    Ich hätte ja das Knöllchen von gestern direkt gezahlt, aber wurde nur gelasert und nirgends aus dem Verkehr gezogen, d.h. das Knöllchen wird in den nächsten Wochen per Post kommen.

    Ich habe nun die Befürchtung, dass ich die Verhandlung am Dienstag verlieren werde, wenn dann bekannt sein wird, dass ich jetzt schon wieder zu schnell war…. Ärgerlich – 15 Jahre keinen Punkt auf dem Konto und jetzt zweimal zu schnell innerhalb von 6 Monaten 

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 9:30

      Hallo Christina,

      das hängt davon ab, wie eng das Gericht und die Bußgeldstelle zusammenarbeiten. Allerdings ist es eher unüblich, dass eine so schnelle Bearbeitung erfolgt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Dirk

    24. November 2016 um 14:01

    Hallo, kann man ein 1 Monatiges Fahrverbot abwenden wegen Alkohol am Steuer, wenn man nachweißlich im Schichtbetrieb arbeitet ( auch Samstags und Sonntags) und es wirklich keine Bus und Bahnverbindung gibt die weniger als 4Std dauert, je Einzelfahrt? Der Jahresurlaub für 2017 ist bereits verplant und genehmigt – kann auch nicht mehr geändert werden. Oder kann man sich nur die Fahrten zur Arbeit genehmigen lassen, während des Fahrverbotes?

    Mfg: Dirk

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:32

      Hallo Dirk,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies kann nur ein Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Toony

    3. November 2016 um 14:56

    Hallo,
    befinde mich kurz vor ende der Probezeit ( endet in 4 Monaten).
    Im ersten Jahr wurde ich von der Polizei angehalten und habe einen B-Verstoß begannen, da ich mit abgefahrenen Reifen gefahren bin.
    Nun wurde ich letzte Woche von einem Rot Blitzer erfasst da ich unabsichtlich über eine Rote Ampel gefahren bin. Es war nachts und eine sehr unübersichtliche Kreuzung.
    Habe die Rote Ampel wirklich nicht gesehen ich dachte die Ampel wäre ausgeschaltet.
    Daher denke ich das die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war.
    Was erwartet mich nun?
    Falls ich ein Fahrverbot bekomme, kann ich nach diesem Fahrverbot meinen Führerschein wieder abholen? Also das ich danach erst falls es zu einem Aufbauseminar kommen sollte, dieses erst danach absolvieren?
    LG

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 8:24

      Hallo Toony,
      ein A-Verstoß der einem B-Verstoß in der Probezeit folgt, wird mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4) und der Anordnung eines Aufbauseminars geahndet. Hinzu kommen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mindestens 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Auch ein Führerscheinentzug ist denkbar. Informieren können Sie sich über das anstehende Prozedere bei der zuständigen Behörde.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Andreas

    30. Oktober 2016 um 10:52

    Habe beim ausparken ein anderen PKW angefahren, es selbst gemerkt aber nichts gesehen.
    Schaden lt. Polizei um die 200€.
    Habe ich ein Fahrverbot zu erwarten?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:14

      Hallo Andreas,
      in der Regel müssen Sie bei einem verursachten Parkschaden nicht mit einem Fahrverbot rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. alex

    16. Oktober 2016 um 10:05

    Hallo,
    Hatte einen einen Unfall ( Vorfahrt missachtet) und somit meine 8 Punkte voll.
    Die anderen Punkte waren für telefonieren und zu schnelles Fahren. Gibt es eine Möglichkeit den Führerschein zu behalten, brauche ihn beruflich. Ich würde sonst ein halbes Jahr arbeitslos sein.

    Liebe Grüße

    Alex

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 8:11

      Hallo Alex,
      Leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Setzen Sie sich diesbezüglich am besten mit einem Anwalt zusammen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Tobi

    2. Oktober 2016 um 15:17

    Servus :)

    Ich wurde gestern an einer roten Ampel geblitzt. Wer kennt das nicht, bei dunkelgelb rutscht man eben gern nnochmal drüber und zack – Blitzer. Leider bin ich noch in der Probezeit. Bisher wurde ich einmal mit 7 oder 8 kmH zu schnell auf der Landstraße geblitzt und habe einmal falsch geparkt.

    Ich bin leider beruflich als Musiker auf mein Auto angewiesen um Auftritte wahrzunehmen, mit denen ich mir das Studium finanziere.

    Zur Situation: Die Ampel war gelb, vor mir war ein Auto relativ langsam, innerorts und deshalb habe ich verzögert. Dann, beim rechts abbiegen dachte ich, es noch rechtzeitig zu schaffen. Dem war nicht so.

    Ich bin mir sehr sicher, dass die Ampel sehr knapp vor dem Überfahren auf rot schaltete. Je nachdem, wie knapp, könnte ich da auf Messungenauigkeit plädieren?

    Außerdem war ich maximal 40 – eher 35 kmH schnell (50 KmH erlaubt), weshalb man mir nicht vorhalten kann, rücksichtslos über die Ampel geheitzt zu sein – ich bin ja nicht einfach mit 60 drüber.

    Was erwartet mich denn jetzt definitiv?

    Entweder kann ich die Strafe gänzlich abwenden und auf Messungenauigkeit setzen.

    Die andere Möglichkeit wäre, das Fahrverbot zu umgehen und dafür eine erhöhte Strafe zu zahlen.

    Da ich aber noch in der Probezeit bin, weiß ich nicht genau, was noch auf mich zukommt.

    Muss ich das Aufbauseminar definitiv machen, wenn ich quasi überführt werde oder kaufe ich mich davon auch frei?

    Liebe Grüße

    Tobi

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 8:48

      Hallo Tobi,
      Ein Gelblichtverstoß wird nur mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Auf die Probezeit hätte dies einen Einfluss, da es sich um den zweiten B-Verstoß handelt. Sie müssen dementsprechend mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Sollten die Sanktionen im Bußgeldbescheid höher ausfallen, könnte es ratsam sein, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen. Wir dürfen Ihnen nämlich leider keine Rechtsberatung geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Tartarugehtta

    30. September 2016 um 11:40

    Guten Tag,

    meine schwester hat schon 5 Punkte und ist wieder 41 kmh zu schnell gefahren, heißt sie wird 7 Punkte haben.

    Sie hat schon mal (innerhalb eines Jahres) sich freikaufen müssen, da sie berufsbedingt den Führerschein braucht. Hat Sie dies nochmal die Möglichkeit?!

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 9:12

      Hallo Tartarugehtta,
      Ihre Schwester kann bei einem so hohen Punktestand Ihr Konto nicht mehr durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar reduzieren. Da Sie Wiederholungstäterin zu sein scheint, ist auch eine Umwandlung eher unwahrscheinlich. Bei einem Anwalt für Verkehrsrecht erfährt Sie mehr.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Suschek

    20. September 2016 um 15:39

    Hallo Zusammen,

    bin als Fahranfänger innerhalb der Probezeit mit 31 Km/h Innerorts nach Abzug Toleranz geblitzt worden.
    Habe vom Landkreis den Bußgeldbescheid bekommen, brav bezahlt und meinen FS zur Verwahrung für 4 Wochen abgeben. Zusätzlich 2 Punkte in Flensburg.
    Jetzt bekomme ich noch Post vom Bürgermeister dass ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Ist das überhaupt rechtens? Wie oft wird meine Blödheit denn noch bestraft?
    Ich sehe ja ein das Strafe sein muss aber gleich 2 Mal?
    Danke für eine Info

    1. bussgeldrechner.org

      26. September 2016 um 9:31

      Hallo Suschek,
      der Bußgeldkatalog sieht vor, dass beim ersten A-Verstoß neben einer verlängerten Probezeit auch die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Als Fahranfänger sind Sie in besonderem Maße dazu angehalten, sich regelkonform zu verhalten. Tun Sie dies nicht, haben Sie mit den entsprechenden Sanktionen zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Babsi

    15. September 2016 um 8:23

    Hallo, mir ist Folgendes passiert. Ich bin mit dem Auto zu meiner Schwiegertochter gefahren, ich bin auch gut angekommen. Ich bin dann in ihr Haus gegangen und habe mit meinem Enkel gespielt. Als ich wieder raus kam, stand da 2 Polizisten ( zufällig), Arbeitskollegen meiner Schwiegertochter. Einer von denen meinte gleich, es riecht hier nach Alkohol. Ich sollte pusten und hatte tatsächlich noch Atemalkohol, Restalkohol. ( 0,8 Promille) Mein Führerschein wurde soofort eingezogen. Ich bin die ganze Strecke unfallfrei gefahren, kein Personen- oder Sachschaden, keine rote Ampel überfahren ( Gott sei Dank). Ich habe meinen Führerschein über 40 Jahre, war nie im Straßenverkehr auffällig und habe auch keine Punkte in Flensburg. Was kann auf mich zukommen?

    1. bussgeldrechner.org

      19. September 2016 um 8:51

      Hallo Babsi,
      da es sich um Ihren 1. Verstoß handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro rechnen. Hinzu kommen unter Umständen ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 2 Punkte in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Marco

    7. September 2016 um 17:58

    Hallo, mir wurde für 3 Monate der Führscheinentzogen, Trotz der Fahrspeere bin ich trotzdem mit dem Auto gefahren und bin in einer Verkehrskontrolle gekommen und wurde von der Polizei erwischt.Was für eine Strafe wird auf mich zukommen da ich noch in der Probezeit war als mir der Führerschein entzogen wurde.

    Mfg Marco

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 9:05

      Hallo Marco,
      hier müssen Sie mit einer hohen Geld- oder gar Haftstrafe rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Mo

    3. September 2016 um 11:23

    Hallo, ich bin ca vor 4wochen in eine verkehrskotrolle gekommen. Dabei wollten die Herren urin Probe haben ich tat das auch und war positiv auf THC. Ich habe ca 14st.davor was geraucht und war zu der zeit Punkt voll nüchtern. Dann zu Blut Abnahme. Ich habe seit 21jahren meine Führerschein und musste es vor 10jahren wegen zu schnell fahren mal für einen Monat abgeben. Somit ist das erstemal das ich wegen Drogen aufgefallen bin. Was wird auf mich zukommen?? Muss ich auch ein MPU machen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      5. September 2016 um 8:13

      Hallo Mo,
      Sie haben einen Verstoß gegen das Drogengesetz begangen. Beim ersten Mal kommt ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot auf Sie zu. Ein einmaliger Cannabiskonsum führt in der Regel allerdings weder zum Führerscheinentzug noch zu einer MPU. Sollten Sie allerdings nochmals auffällig werden, dann ist beides sehr wahrscheinlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Hans

    20. August 2016 um 3:11

    Hallo,
    Ein Freund von mir wurde ausserorts bei einer Baustelle geblitzt. Das Geschwindigkeitslimit war von 120 erst auf 100 und dann auf 80 runtergesetzt. Leider ist er mit knapp hundert sachen oder mehr (ich weiß es nicht) in der 80ger Zone reingebraust. Er ist in der Probezeit und braucht seinen Führerschein für ein anstehendes Fsj. 3 Punjte hat er schon wegen einer roten Ampel.

    Wie sehen seine chancen aus den führerschein zu behalten?

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:35

      Hallo Hans,
      Die Sanktionen in der Probezeit sind ganz davon abhängig, ob Ihr Freund schon mehr als zwei A-Verstöße begangen hat oder nicht. Beim insgesamt dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in der verlängerten Probezeit für mindestens sechs Monate entzogen und muss neu beantragt werden.
      Leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und können Ihnen daher nicht sagen wie es mit seinen Chancen den Führerschein zu behalten steht. Ihr Freund sollte bestenfalls einen Anwalt kontaktieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Detlef

    5. August 2016 um 16:56

    Hallo,
    ich bin von der AB richtung Schwerin gefahren. In der Ortschaft Ortkrug stand ein Starrenkasten. Ich bin nicht Ortskundig. Es war die ganze Strecke 70 erlaubt. Für mich es nicht ersichtlich das es sich um eine Ortschaft handelt, deswegen habe ich auch nicht gesehen das da ein Ortsschild stand. Ich wurde geblitzt mit 81km/h. Ich war mir jetzt nicht sicher, war es eine Ortschaft oder nicht. Nach ca 5 km bin ich zurückgefahren, wollte wissen ob das ein Ort ist oder nicht. Es war einer.
    Bußgeldbescheid bekommen, 260€ 1 Monat Fahrverbot. 80€ mehr weil ich 1 Punkt in Fl. habe, 80€ gerechtfertigt??
    Kann man Einspruch einlegen wegen Augenblickversagen? Ich habe das Ortsschild wirklich nicht gesehen. Kommt man damit durch, akzeptieren die das?

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 10:00

      Hallo Detlef,

      befinden sich bereits Voreintragungen in Ihrem Punktekonto oder geht die Bußgeldstelle von einem schwerwiegenderen Verstoß aus, darf sie vom Regelsatz abweichen und das Bußgeld erhöhen.

      Einspruch können Sie immer bis zu 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids einlegen. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnen dürfen, dürfen wir aus rechtlichen Gründen jedoch nicht einschätzen. Wir empfehlen Ihnen daher sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. A. N.

    1. August 2016 um 20:20

    Hallo!
    Folgender Sachverhalt: Einen Transporter gemietet; von nicht eingetragener Person gefahren worden. Dabei unbemerkt beim Wenden ein Auto touchiert –> Brief von Polizei wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten. Schaden beläuft sich auf etwa 2500€. Welches Strafmaß ist zu erwarten? Sowohl für den Fahrer als auch für die Person, die den nicht-eingetragenen hat fahren lassen?

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 12:06

      Hallo A.N.,

      Fahrerflucht wird mit 3 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe (nach Tagessätzen) bestraft.

      Wie hoch die Strafe desjenigen ausfällt, der eine nicht-eingetragene Person hat fahren lassen, ist von den AGB des Vermietungsunternehmen abhängig, daher können wir hier keine pauschalen Aussagen treffen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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