Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Das Fahrerverbot ist aus unterschiedlichen Gründen eine Maßnahme laut Bußgeldkatalog. Doch die Folgen können für den Verkehrsteilnehmer verheerend sein. Ist er beruflich auf den Führerschein für Pkw oder Lkw abgewiesen, können sich arbeitsrechtliche Probleme auftun. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Einem Anwalt kann es unter Umständen gelingen, das Fahrverbot zu umgehen. So wandelt sich diese Maßnahme in ein höheres Bußgeld oder verkürzt sich. Hierfür sind jedoch einige Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Text.

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FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden kann. Der Betroffene muss dann für bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und diesen in amtliche Verwahrung geben.

Wofür kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Das Fahrverbot finden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anwendung.

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbots?

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Video zum Fahrverbot: Ablauf und Dauer

In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.
In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?
Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?

Der Bußgeldkatalog soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr wahren. Um dies zu erreichen, schreckt er nicht nur durch teilweise hohe Bußgelder und Maßnahmen ab, sondern wirkt verkehrserzieherisch. Letzteres erreicht er durch Punkte, Fahrverbote und letztendlich den Fahrerlaubnisentzug.

Meist reicht bereits ein Fahrverbot von 1 Monat aus, damit der Verkehrsteilnehmer aus seinen Fehlern lernt. Die zweite Instanz in puncto Verkehrsüberwachung ist die zuständige Führerschein- bzw. Verwaltungsbehörde.

Sie prüft, ob ein Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Kommt sie zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, kann sie Maßnahmen durchsetzen, auch wenn bspw. ein Fahrverbot nicht für das entsprechende Delikt laut Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Dies passiert meist bei wiederholten Taten im Verkehr.

Das Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnisentzug zu trennen. Das Fahrverbot bezeichnet eine temporäre Entziehung des Führerscheins, also des Dokuments. Der Fahrerlaubnisentzug meint die Entziehung der Erlaubnis per se, sodass Sie diese nach einer Sperrfrist wieder beantragen dürfen. Meist ist dieser Antrag an eine Bedingung geknüpft, wie z.B. an die erfolgreiche Teilnahme einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Um den Führerschein temporär abgeben zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Urteil eines Strafgerichtes: 1 Monat bis 6 Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: 1 Monat bis 3 Monate Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundsätzlich gesagt werden. In der Regel ahndet der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, mit einem Fahrverbot.

Die Strafen im Rahmen des Bußgeldkatalogs staffeln sich folgendermaßen:

Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen
Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot rechnen
  • Verwarnungsgeld (5 bis 55 Euro)
  • Bußgeld (ab 60 Euro)
  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Straftat und Fahrverbot (2 Punkte)
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)

Die Länge vom Fahrverbot ist nicht anhand der Punkte ersichtlich. Hierüber können keine pauschalen Aussagen gemacht werden, weshalb es sich lohnt, den Bußgeldrechner zu Hilfe zu nehmen. Wer 8 Punkte erreicht, bekommt kein Fahrverbot. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.

Fahrverbot bei Alkohol

Ein Fahrverbot bei Alkohol- und Drogendelikten ist ab dem ersten Verstoß zu erwarten. Da hier eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs, also anderer Verkehrsteilnehmer, besteht, ahndet die deutsche Rechtsprechung die Verstöße mit empfindlichen Folgen.

Wer die gesetzliche Promillegrenze in Deutschland von 0,5 Promille übersteigt und damit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bedient, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, weshalb Wiederholungstäter neben den im Bußgeldkatalog genannten Maßnahmen auch ein 6-Monate-Fahrverbot erwarten können.

Fahrverbote sind laut deutscher Gesetzeslage eine sogenannte Nebenstrafe. Sie können nicht selbstständig vom Urteil festgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gericht dazu meist noch ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen kann.

Die Staffelung beim Fahrverbot bei Alkohol- und Drogenverstößen ist folgendermaßen:

  • 1. Verstoß gegen die Promillegrenze: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Neben den Alkohol- und Drogenverstößen gibt es auch bei anderen Delikten ein Fahrverbot. Wer die Geschwindigkeit nicht einhält, muss auch mit dieser Maßnahme rechnen. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Erst- und Wiederholungstätern.

Der Verkehrsteilnehmer, der zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder kontrolliert wird, muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Verbot wird um einen Monat verlängert, wenn die Bußgeldtabelle für das Delikt sowieso eine solche Maßnahme vorsieht.

Wer also beispielsweise 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen. Ist dies die zweite Tat innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate. So kann sich das Fahrverbot auch auf vier Monate verlängern.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung zieht außerorts ein Fahrverbot nach sich?

  • 41 bis 50 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot für eine nicht angepasste Geschwindigkeit innerorts ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 31 bis 40 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot für rote Ampel überfahren

Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung
Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung

Wie bereits bei den beiden Delikten davor, zieht auch das Rote-Ampel-Überfahren ein Fahrverbot nach sich.

Der Bußgeldkatalog kategorisiert dieses Delikt in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße.

Ein einfacher Verstoß, bei dem die rote Ampel weniger als eine Sekunde leuchtete, kann bereits bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Teilnehmer ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich ziehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Maßnahme nicht nur ein Fahrverbot für das Rote-Ampel-Missachten die Folge.

Zudem handelt es sich hierbei auch um deine Straftat, weshalb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das Fahrverbot umgehen, verschieben oder aufteilen

Wer das Fahrverbot umgehen will, muss zuerst den Bußgeldbescheid abwarten. Nach Erhalt des Schreibens haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun sie dies nicht, können sie das Fahrverbot nicht umwandeln, da die Rechtsfolge rechtskräftig wird.

Haben Sie also Einspruch eingelegt, um das Fahrverbot zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln kann:

  • als Ersttäter: Der Betroffene beging in den letzten zwei Jahren kein Delikt, weshalb er den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis temporär abgeben musste.
  • als Wiederholungstäter: Dieser Verkehrsteilnehmer erwarb in den letzten beiden Jahren bereits ein Fahrverbot.

Ersttäter können das Fahrverbot verschieben. Sie haben in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten, in dem sie wählen können, wann sie das Fahrverbot durchsetzen wollen. Die 4-Monats-Frist beginnt nach Erhalt des Bußgeldbescheids bzw. zwei Wochen danach, sobald er rechtskräftig wird und Sie keinen Einspruch eingelegt haben.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder gibt sie persönlich dort ab.

Es gilt der Tag, an dem die Behörde das Dokument erhält. Ist dies z.B. der 5. Juni, ist das einmonatige Fahrverbot am 4. Juli beendet, usw.

Wie kann ich das Fahrverbot abwenden?

Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen
Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen

Bei Kraftfahrzeugfahrern, die ein Fahrverbot umwandeln und so eine höhere Geldbuße oder Punkte erlangen wollen, ist jeder Fall unterschiedlich.

In manchen individuellen Situationen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht das Fahrverbot gänzlich abwenden oder zumindest eine Geldstrafe statt Fahrverbot für den Mandanten durchsetzen.

Dabei ist es wichtig, sich vorher bei einem Anwalt zu informieren, der die Chancen vor Gericht sinnvoll abwägt. Wer das Fahrverbot umgehen möchte, sollte wissen, dass sich in diesem Fall das Bußgeld dann meist verdoppelt. Kommen dann noch Kosten für einen Anwalt dazu, da die betroffene Person keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt, kann es teuer werden.

Umgangssprachlich nennen Verkehrsteilnehmer den Vorgang „das Fahrverbot freikaufen“. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. In der Praxis, also bei aktuellen Gerichtsurteilen haben sich folgende Argumente als dienlich erwiesen, um das Fahrverbot zu umgehen oder sich freikaufen zu können:

  • Dies ist Ihr erstes Fahrverbot.
  • Es handelt es sich um keinen Verstoß mit Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Es ist Ihr erster Verstoß gegen das Verkehrsrecht (bzw. seit längerer Zeit).
  • Sie besitzen keine Punkte in Flensburg.

Diese Argumente zeigen dem Gericht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht beharrlich gehandelt hat und sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen ist. Um eine Geldstrafe statt Fahrverbot durchzusetzen, muss ein Großteil dieser Punkte auf den Verkehrsteilnehmer zutreffen. Wie gesagt, dies sind jedoch nur Ratschläge. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Zusätzlich ist es wichtig, dem Gericht eine „unzumutbare Härte“ zu verdeutlichen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Bei dieser Argumentation, um das Fahrverbot zu umgehen, muss dieser Vorfall jedoch, auch anhand von Beweisen, glaubhaft dargestellt werden.

Wer ein Fahrverbot aufteilen will, hat leider keine Chance, dies durchzusetzen. Es ist laut der deutschen Rechtsprechung nicht möglich, das Fahrverbot in verschiedene Zeiträume aufzuteilen. Es muss in seiner vollen Länge „abgesessen“ werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Maßnahmen

Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

Um das Fahrverbot nicht umgehen zu müssen, sind einige Verkehrsteilnehmer der Ansicht, ein Fahrzeug zu fahren, obwohl sie ein Fahrverbot abwarten müssen. Im Straßenverkehrsgesetz ist zu finden, dass laut Paragraph 21 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bei Fahren trotz Fahrverbot zu erwarten ist.

Wer Ersttäter ist, kann möglicherweise eine mildere Strafe erwarten. Fahrverbote müssen ernstgenommen werden, da im Ernstfall auch der Führerschein entzogen werden kann.

In folgenden Fällen können die Behörden das Fahrzeug gänzlich entziehen:

  1. Der Halter hat angeordnet oder zugelassen, dass der Fahrer, welcher ein Fahrverbot erlangt hat, das Fahrzeug führt.
  2. Der Fahrer hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

213 Kommentare

  1. Arne

    2. Februar 2022 um 22:36

    Hallo, ich bin heute das erste mal geblitzt worden außerhalb einer Ortschaft (60 km/h vorgeschrieben ) vermutlich 21-28 km/h zu schnell ich war kurz unachtsam. Das war das erste mal jetzt habe ich gelesen das 5kmh Toleranz abgezogen wird und beim ersten Vergehen kein Fahrverbot kommt ist das richtig ?
    Bzw auf was muss ich mich einstellen

  2. Sergej

    9. Oktober 2019 um 14:23

    Ich hab einen Monat Fhrverbot gehabt, während der zeit wurde ich bei einem verkehrskontrole aufgehalten und es wurde festgestellt das ich was Drogen genommen hab, davor hab ich keine eintäge wergen Drogen oder Alkohol.

    was kommt auf mich zu?

  3. Georgios

    16. August 2019 um 13:30

    Hallo, es geht bei mir das ich in der Ortschaft geblitzt wurde und ein A verstoß begangen habe in der Probezeit. Die Konsequenzen sind mir bewusst. Aber wurde ich,wahrscheinlich da bin ich mir aber nicht sicher auf der Autobahn geblitzt. Meine frage ist, ich falls ich noch mal geblitzt wurde wird mir dan der Führerschein entzogen? Oder kann ich Einspruch drauf legen da ich sonst ohne meine Fahrerlaubniss mein Job verlieren würde?

    1. bussgeldrechner.org

      16. August 2019 um 16:09

      Hallo Georgios,

      ein zweiter A-Verstoß führt in der Regel nicht zum Führerscheinentzug. Einspruch können Sie natürlich immer einlegen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  4. Dagi

    9. August 2019 um 11:20

    Hallo, ich habe am 05.08.2019 meinen Führerschein per Einschreiben zur Bußgeldstelle geschickt. laut Post, wurde dieser am 07.08 zugestellt und die haben 7 Werktage Zeit den Einlieferschein zu unterschreiben und zurück an die Post zu schicken. Ab wann gilt denn dann das Fahrverbot für die Polizei? am 07.08 als der Brief zugestellt wurde, ober ab Unterschrift auf das Einschreiben? Das kann ja dann unter Umständen bedeuten, dass das Fahrverbot nicht 4 sondern 6 Wochen für mich ist bzw 12 Tage länger.
    Danke und VG

  5. bussgeldrechner.org

    30. April 2019 um 7:49

    Hallo Yakup,
    fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Daher entscheidet ein Gericht über die Strafe.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Michi

    11. Mai 2018 um 16:26

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie genau sind die Messungen der Tester denn? Ich hab nun schon mehrmals gelesen, dass diese auch bei einer so hohen promillewert schwanken können? Hat es Einfluss darauf dass ich kooperativ war und Reue zeige? Danke für die schnelle Antwort! Sollte ich einen Anwalt nach dem Ergebnis kontaktieren oder bereits sofort? Die Polizei hat mit mitgeteilt dass sie mir das Ergebnis telefonisch mitteilen aufgrund meiner menschlichen Art obwohl es keine Pflicht ist.

    1. bussgeldrechner.org

      14. Mai 2018 um 9:20

      Hallo Michi,

      es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Taten raten noch davon abraten.

      In der Regel sind die Tests durchaus präzise. Ob die bearbeitende Stelle Ihre Reue honoriert oder nicht, können wir nicht vorhersagen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  7. Michi

    11. Mai 2018 um 8:57

    Hallo ich habe gestern einen Riesen Scheiß gebaut. Bin mit Alkohol am Steuer angehalten worden und hatte 1,8 Promille. Hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun oder einen Punkt. Bluttest habe ich gemacht und warte nun auf das Ergebnis. War sehr kooperativ und habe sofort Reue für mein Fehlverhalten gezeigt. Jetzt warte ich das Ergebnis und hoffe dass dies unter 1,1 liegt. Habe ich eine Möglichkeit das anstehende Fahrverbot zu verkürzen. Führerschein wurde sichergestellt. Hab mega Angst weil ich 25 km zum Arbeitsplatz habe und auf den Führerschein angewiesen bin. Welche Strafe muss ich erwarten?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:36

      Hallo Michi,

      in der Regel sollte bei einer derart hohen Promilleangabe auch der Bluttest nicht darunter liegen. Dann erfolgt kein Fahrverbot, sondern der Entzug der kompletten Fahrerlaubnis. Bei einer Wiederbeantragung wird die Behörde wahrscheinlich eine MPU verlangen. Wenden Sie sich daher unbedingt an einen Anwalt, wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. D

    28. Januar 2018 um 9:30

    Ich habe Angst und brauche einen Rat.
    Freitag Nacht wurde ich wegen Trunkenheit am Steuer angehalten. Bzw bin ich ein paar Meter gefahren, habe dann gemerkt dass es nicht geht und habe geparkt. In dem Moment kam natürlich die Polizei.
    Ich musste pusten und hätte einen Wert von 1,12. Sie ließen mich kurz darauf nochmal pusten. Da zeigte das Gerät 1,27.
    Ich bin mir nicht sicher wann ich das letzte getrunken habe. Es müsste so 1-2 Stunden vorher gewesen sein.
    Ich bin alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern, habe einen befristeten Arbeitsvertrag, die mündliche Zusage für eine Verlängerung habe ich. Mein Arbeitsort ist 25 km entfernt. Ich habe schreckliche Angst. Ohne Auto kann ich nicht mal meinen Sohn zur Tagesmutter bringen. Meine Tochter muss um kurz vor acht in ser Schule sein, ich um halb neun bei der Arbeit sein.das schaffe ich nie mit Bus und Bahn. Ich habe so schon finanzielle große Sorgen und gehe davon aus dass der Wert im Blut über 1,1 liegt. Bei meinem Verstoß ist eine Umwandlung der Strafe in zb ein höheres Strafgeld nicht möglich oder? Ich verliere meinen Job, dadurch verschulde ich mich noch mehr. Ich habe Angst.

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:34

      Hallo,
      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Dominik

    18. Januar 2018 um 13:44

    Wurde am Samstag in der 100 zone mit ca 155 geblitzt.
    Hab noch keine Punkte in Flensburg ist also das erste vergehen.
    Hab ich die Chance den Führerschein zu behalten und nur mehr Bußgeld zu bezahlen.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 um 9:35

      Hallo Dominik,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h ist derart schwerwiegend, dass in jedem Fall sowohl Bußgeld, Punkte als auch ein Fahrverbot auf Sie zukommen werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Franziska

    13. Januar 2018 um 11:39

    Hallo! Ich hab im September die zulässige Geschwindigkeit überschritten. In der Folge wurde ein Fahrverbot für einen Monat verhangen. Nun habe ich den Führerschein letzte Woche noch fristgemäß abgegeben. Ausgerechnet ein paar Tage später bin ich mit dem Fahrrad über rot gefahren, unter 1 Sekunde. Laut Beamten 60€ Bußgeld. Muss ich bei der Kombi Fahrverbot (KFZ) und Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrrad jetzt noch mit schlimmerem rechnen??? Ansonsten bin ich im Straßenverkehr nie negativ aufgefallen. Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:53

      Hallo Franziska,

      wie eine genaue Sanktion aussehen wird, kann kaum vorhergesagt werden – dies hängt von der Person, den genauen Umständen und nicht zuletzt von der bearbeitenden Stelle ab. Ob Sie nun strenger sanktioniert werden oder nicht, können wir Ihnen deshalb leider nicht beantworten – Sie müssen Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Jürgen

    3. Januar 2018 um 16:33

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten am 28.12.2017 (26 km/h a.g.O) und hier auch 1 Monat Fahrverbot, wegen eines gleichgelagerten Delikts im Oktober 2016. Nun ist die Frage, ob dieses Delikt aufgrund der Jahresfrist noch herangezogen werden kann – dargelegt hat man es mir nicht. Ich kann nicht mehr genau sagen, wann der damalige Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Kann ich mit einem Einspruch gegen den aktuellen Bescheid, die Verjährungsfrist des vorangegangenen Verstoßes beeinflussen und somit ein Fahrverbot verhindern?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:04

      Hallo Jürgen,

      nein, das können Sie nicht, es gilt der Tattag.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  12. Thomas

    23. November 2017 um 0:55

    Ich bin außerorts geblitzt worden! Nach Abzug der Toleranz von 5km/h , mit 141 anstatt der erlaubten 100! Leider droht mir nun ein Fahrverbot von einem Monat!
    Bin erst einmal zuvor geblitzt worden, vor ca. dreißig Jahren(!), ohne Punkte/Fahrverbot !
    Gibt es Möglichkeiten das Fahrverbot zu umgehen?
    Driftige Gründe liegen eigentlich keine vor, benötige das Auto weder für die Arbeit noch bin ich krank oder nahe Verwandte,…
    Das die Behörde auf das Anordnen eines Fahrverbotes verzichtet, ist wohl ausgeschlossen, oder? Wäre ich „nur“ 1km/h langsamer gefahren, würde ja kein Verbot drohen! (natürlich, irgendwo muss die Grenze sein)!

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 15:18

      Hallo Thomas,
      in der Regel kann das Fahrverbot nur aus triftigen Gründen umgangen werden. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Niclas

    19. November 2017 um 10:42

    Hallo zusammen,

    ich wurde heute nacht leider in einer Autobahnbaustelle geblitzt. Es waren 60 erlaubt und der Tempomat stand auf 120. Ich bin nicht mehr in der Probezeit und leicht versetzt über 2 spuren gefahren. Kann es so passieren dass das Foto nicht benutzbar ist?
    und was wäre die Strafe?

    BG

    Niclas

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:33

      Hallo Niclas,

      gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Petrov

    23. Oktober 2017 um 10:48

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Verwandter hat bei letzte Besuch (xx.03.2017) Ordnungswidrigkeit gemach.
    Zu schnell gefahren
    Er hat Kasachische Staatsangehörigkeit und wohnt in Kasachstan.

    Am 21.10.2017 bekommt er per Post Bußgeldbescheid
    Bußgeldbescheid vom 29.03.2017
    Seit 15.06.2017 rechtskräftig. (steht im Bescheid)
    Ab dem 15.10.2017 wirksame Fahrverbot von 1 Monat(en) Dauer hin. (steht im Bescheid)
    Kasachische Staatsangehörigkeit. Wohnt in Kasachstan.
    1. Soll/muss er seine Führerschein nach Deutschland übersenden.
    2. Kann er nicht in Deutsche Konsulat im Kasachstan ein Fahrverbot eintragen lassen?
    3. Ist es möglich Bußgeld zahlen?
    4. Ist der Busgeldbescheid nicht Verjährt?
    Mfg.
    Alexander.

    1. bussgeldrechner.org

      10. November 2017 um 11:54

      Hallo Alexander,

      für Fragen zur Umsetzung des Fahrverbots wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Eine Umwandlung in ein Bußgeld ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Hierzu sollte aber in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden, der den Einzelfall, auch bezüglich der Verjährung wegen Zustellungsproblemen, prüfen kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Irene

    7. Oktober 2017 um 18:22

    Hallo, habe heute ein Bußgeldbescheid bekommen. War leider mit dem Roller außerhalb der Ortschaft 43 km zu schnell. Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen. Jetzt habe ich im Internet gelesen, daß das Fahrverbot angeblich nur für die Klasse gilt in der man zu schnell war. Also dann nur für den Roller? Kann das so Stimmen? Bin beruflich natürlich auf den Führerschein angewiesen. Vielen dank für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:16

      Hallo Irene,

      nein. Das Fahrverbot bezieht sich auf alle Klassen. Sie geben in dieser Zeit ja auch Ihren Führerschein ab. Insofern dürfen Sie auch keinen PKW führen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Anas

    4. Oktober 2017 um 18:09

    Hallo
    Ich bin 57 bei 30 mit lkw innrot gefahren
    Und ich arbeite als lkw fahrer und bin ich seit 2 Jahren 1 Monat Fahrverbot gehabt
    Und mit ndie neuen Bußgeld bekomme nocheinmal 1 Monat Fahrverbot wenn mein Führerschein weg verliere mein Arbeit
    gibt es möglichkeit das ich mein Führerschein behalten?
    MFG

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 9:56

      Hallo Anas,
      bei einem Tempoverstoß von mehr als 25 km/h innerorts droht ein Fahrverbot. In der Regel ist es nur möglich ein Fahrverbot zu umgehen, wenn es sich um einen Erstttäter handelt. Ob es in Ihrem Fall dennoch eine Möglichkeit gibt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Verena

    30. September 2017 um 12:49

    Hallo :) ich bin vor ein paar Monaten mehrere Male zu schnell gewesen, alles hat sich zusammen geläppert und im Endeffekt hätte ich ein schreiben erhalten das ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss aber vier Monate Zeit dazu habe. Jetzt nächsten Monat sind die vier Monate rum und und bis zum 21.10 muss ich ihn spätestens hingebracht haben. Ich bin gestern allerdings morgens zur Arbeit viel zu spät dran gewesen es war kein Auto weit und breit auf der Straße und hab somit ein bisschen mehr Gas gegeben und bin voll in den festen Blitzer gefahren den ich eigentlich in und auswendig kenne das er da steht weil es mein Arbeitsweg ist :( war einfach mit den Gedanken dabei es noch pünktlich zur Arbeit zu schaffen. Nun is da 100 gewesen, außerorts, und ich glaube das ich um die 145 auf dem Tacho hatte. Muss ich dann einen Monat länger den Führerschein abgeben oder muss ich mit dem idioten Test rechnen? Wäre schön wenn sie mir weiter helfen könnten.

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 10:39

      Hallo Verena,
      in diesem Fall ist mit einem Fahrverbot zu rechnen. Wann diese erfolgt, hängt unter anderem von der Zustellung des Bescheides ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Radler

    13. September 2017 um 12:01

    Liebes Bußgeld-Team,

    Ich habe leider heute im Auto an einem sehr unübersichtlichen riesigen Kreisverkehr während ich schon im Kreisverkehr war eine rote Ampel übersehen und wurde denke ich geblitzt. Wahrscheinlich war die Ampel schon länger rot, hab sie einfach nicht gesehen weil sich gerade ein kleiner LKW vor mich auf die Spur geschoben hat… Als ich Sie dann gesehen habe war es schon zu spät und mein Auto halb drüber, bremsen konnte ich in dem Moment nicht mehr. War auch sehr nass und regnete…

    Was kommt kann ich aus eurem Artikel ja schätzen:
    200€ Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

    Gibt es irgendwie die Möglichkeit das ganze „zu mildern“ weil es eine blöde Situation war (aber die ist es wohl nach Meinung des „Täters“ immer…) und niemand zu Schaden gekommen ist?

    Und ab wann gilt das Fahrverbot, bzw. wie läuft das mit der Führerscheinabgabe normalerweise? Muss ich den einschicken oder kommt die Polizei vorbei und zieht den ein?

    Ist mir natürlich sehr peinlich und ich ärgere mich sehr… Ist auch das erste mal, dass mir sowas passiert, bis auf eine leichte Geschwindigkeitsübertretung (mit Verwarnung) vor ein paar Monaten.

    Grüße,
    Radler

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:14

      Hallo Radler,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Jeje

    14. Juli 2017 um 13:33

    Hi zusammen,

    bitte dringende Rückmeldung:

    Ein Kumpel wurde mit Alkohol am Steuer erwischt und muss nun 1300 ca. zahlen und hat 9 Monate Fahrverbot bekommen.
    Da er jeden Tag pendelt, stellt sich nun die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt die Strafe zu verkürzen. Er ist ja quasi auf den Führerschein indirekt angewiesen.

    Ich bin dankbar für jeden hilfreichen Tipp, und JA ich habe ihn auch zur Rechtsberatung geschickt, der Termin ist aber leider erst in einer Woche.

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Jeje

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 10:01

      Hallo Jeje,

      ein Fahrverbot kann maximal drei Monate betragen. Wenn es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelt, muss eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abgewartet werden, bis die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Sarah

    9. Juli 2017 um 20:31

    Hallo,
    meine Schwester wurde heute geblitzt, wir kannten uns in dee Stadt nicht aus und die ganze Strecke war 70 km/h und dann hat sie auf ihr Navi geachtet dann kam ein 50 Schild und gleich danach ein 30 Schild und dann auch schon der Blitzer, durch das Navi haben wir das 50 Schild nicht bemerkt und bei 30 war es schon zu spät, sie ist mit ca 80 km/h geblitzt worden
    Der noch größere Witz daran ist, es ging so schnell da wir nochmal umgedreht haben um zu gucken ob es wirklich 30 war und dann ist sie erneut am blitzer vorbei gefahren und wurde mit 34 km/h geblitzt, das finde ich ist ein echt mieser scherz, ich finde es jetzt nicht ungewöhnlich 4 km/h schneller zu fahren als erlaubt, für mich ist der blitzer ein Witz und reine geldmacherei für Leute die sich da nicht auskennen.
    Wahrscheinlich wird sie jetzt ein fahrverbot erhalten, das Problem ist das sie beruflich auf ihren führerschein angewiesen ist, da sie auf der Arbeit nur mit dem Auto unterwegs ist
    Leider ist das letztes Jahr auch schon mal passiert und sie hatte 1 Monat fahrverbot, jetzt wird sie von ihrem Arbeitgeber sicherlich eine Abmahnung wenn nicht sogar eine Kündigung bekommen.
    Kann man das Fahrverbot nicht in ein höheres Bußgeld umwandeln?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:06

      Hallo Sarah,

      das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Die Entscheidung, ob ein solcher vorliegt, obliegt dem zuständigen Richter.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. Thomas

    12. Juni 2017 um 22:02

    Hallo,
    ich wurde 2016 etwa im März außerorts geblitzt und bekam 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

    Jetzt wurde ich im Mai mit exakt 33kmh zu schnell innerorts geblitzt (nachts) in einer unbekannten Gegend. Das würde schließlich wieder bedeuten das ich 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekomme.

    Kann man da etwas machen? Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen weil ich nur mit dem Auto zur Arbeit kommen kann.

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 13:44

      Hallo Thomas,
      ein Fahrverbot können in der Regel nur Ersttäter umgehen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde oder einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Ronny

    10. Juni 2017 um 20:04

    Ich habe den Bußgeldbescheid einen Monat zu spät erhalten wie soll ich mich jetzt verhalten ?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 11:02

      Hallo Ronny,
      ist Ihr Bußgeldbescheid verjährt, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Allerdings können verschiedene Umstände dazu führen, dass die Verjährung unterbrochen wird und erneut beginnt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. btr

    30. April 2017 um 10:58

    guten tag, hatte letztens einen vorfall , bin links abgebogen wobei es ein rechtsabbieger war, sozusagen eine ampel umgegangen was würde denn die strafe sein? bin links abgebogen dann uber die grüne ampel weiter

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:28

      Hallo btr,
      leider können wir Ihrer Erklärung nicht folgen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Robert

    22. April 2017 um 13:18

    Hallo,
    Ich bin in einer ortschaft ca. mit 60 reingefahren, es wurde aber direkt auf 30 runter begrenzt und ein blitzer stand halt auch sehr gelungen am platz. ich hab einen brief bekommen das laut tatbestandskatalog ein fahrverbot vorgesehen ist,
    Das es dazu kam hat einige faktoren, aber grundsätzlich ist das definitiv nicht meine art zu rasse oder schnell in ortschaften zu heizen, nichts desto trotz bin ich auf meinen führerschein angewiesen, da ich arbeits bedingt auch rufbereitschaft hab und dann innerhalb von 30 min vorort sein muss, das klappt mit einem kft gerade so auf die min genau, ohne hätte ich jedoch keine chance und auch zu nachtschicht eine verbindungs möglichkeit durch öffentliche verkehrs mittel.

    Was ich auch bedenklich finde, das in der einen ortschaft abwechselnd 30er schilde mit begrenzung auf die uhrzeit von 22-6 uhr sind, und die blitzer relativ nahe an orteinfahrt gestellt wurde.

    Hoffe ihr könnt mir helfen oder einen Rat geben
    Robert

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 9:03

      Hallo Robert,

      wenn Sie in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot bekommen haben, haben Sie ,nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, eine 4-monatige Frist, um das Fahrverbot anzutreten. Sie können den Monat des Fahrverbots in diesem Fall wählen.

      Wollen Sie das Fahrverbot gänzlich vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir selbst dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. David

    18. April 2017 um 13:24

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    ein Bekannter hatte zwei mal eine MPU beim ersten mal kam er durch, beim zweiten mal hat er nicht bestanden und es wurde ihm der Führerschein entzogen. Er ist jetzt trotzdem mit seinem Fahrzeug gefahren und wurde geblitzt die Geschwindigkeit war nicht sehr hoch weniger als 10 km/h.

    Mit welcher Strafe hat er zu rechnen? Welche Möglichkeiten hat er?

    Fahrtenbuch? (falls er nicht angeben will wer gefahren ist?)

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:20

      Hallo David,

      damit ist der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllt. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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