Fahrverbot für Wiederholungstäter: Wann kann es angeordnet werden?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wer nicht hören will, muss fühlen
Halten sich Kraftfahrer nicht an die Verkehrsregeln, die auf deutschen Straßen Anwendung finden, kommen sie schnell mit dem sogenannten Bußgeldkatalog in Berührung. Dieser hält fest, welche Sanktionen aufgrund welches Verstoßes gegen geltendes Verkehrsrecht fällig werden. Allgemein sind Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich.
Da die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog vor allem einen erzieherischen Charakter haben, können besonders schwere oder wiederholte Zuwiderhandlungen strenger sanktioniert werden. Dazu gehört unter anderem das Fahrverbot für Wiederholungstäter. Wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein solches nach sich zieht und ob die Sanktionen für wiederholte Alkoholverstöße ebenfalls ein längeres Fahrverbot zur Folge haben, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrverbot für Wiederholungstäter
Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten schon zum zweiten Mal wegen eines Verstoßes sanktioniert werden.
Nein, es kann aber früher verhängt werden. Als Wiederholungstäter bekommen Sie schon ab 26 km/h zu schnell ein Fahrverbot. Normalerweise wäre das erst ab 31 km/h zu schnell (innerorts) bzw. 41 km/h zu schnell (außerorts) der Fall.
Normalerweise haben Sie vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Wiederholungstäter können sich den Beginn nicht so flexibel aussuchen, sondern müssen es sofort antreten.
Wann wird ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung fällig?
Kraftfahrer, die sich wiederholt nicht an das vorgeschriebene Tempolimit gehalten haben, ereilt früher oder später ein Fahrverbot. Als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel jedoch erst, wenn sie sich zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr leisten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fahrer bei diesem Verstoß gemäß Bußgeldkatalog mit 180 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerorts drohen ihnen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und ebenfalls ein Punkt. Hinzu kommt jedoch in beiden Fällen ein einmonatiges Fahrverbot, wenn eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr im Zeitraum von einem Jahr vorlag.
Übrigens: Waren Sie beim zweiten Tempoverstoß beispielsweise 41 km/h schneller unterwegs als erlaubt (außer- oder innerorts), wird gemäß Bußgeldkatalog sowieso ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Als Wiederholungstäter müssen Sie hier jedoch damit rechnen, dass das Fahrverbot von einem Monat addiert wird, sodass Sie insgesamt zwei Monate zu Fuß gehen müssen.
Alkohol am Steuer: Ereilt berauschte Wiederholungstäter ebenfalls ein Fahrverbot?
Wie gerade erwähnt, ist bei einem extra Fahrverbot aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung die ständige Wiederholung maßgeblich. Doch verhält sich das Ganze bei Alkohol am Steuer genauso? Droht Ihnen beispielsweise ein Fahrverbot als Wiederholungstäter, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit einem bestimmten Promillewert erwischt werden?
Auf diese Art und Weise funktioniert das Ganze nicht. Vielmehr findet bei Alkoholfahrten eine Staffelung der Sanktionen statt, je öfter Sie dabei ertappt werden. Dies bedeutet auch ein höheres Fahrverbot für Wiederholungstäter, wie die folgende Auflistung beweist:
- Beim ersten Verstoß gegen die Alkoholgrenze von 0,5 Promille erwarten Sie ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
- Bei der zweiten Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol sind es bereits 1.000 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
- Werden Sie das dritte Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, kommen ein Bußgeld von 1.500 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot für Wiederholungstäter auf Sie zu.
Bedenken Sie: Nicht nur bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder bei Alkoholfahrten kann ein Fahrverbot für Wiederholungstäter fällig werden. Allgemein bedarf es dafür lediglich das Vorliegen von Beharrlichkeit. Kraftfahrern, die sich wiederholt uneinsichtig zeigten und vorsätzlich immer wieder gegen gewisse Vorschriften verstießen, kann daher ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen.
Ob dem so ist und wie lange die betroffenen Fahrer zu Fuß gehen müssen, ist sowohl abhängig von der Schwere der Regelmissachtungen als auch vom zeitlichen Abstand, der zwischen diesen liegt. Es handelt sich dementsprechend stets um eine Einzelfallentscheidung.
Hallo.Ich bin aufgrund von Unachtsamkeit innerhalb von 11 Tagen 2 mal in einer 30 er Zone geblitzt worden.Beidemale ca.15 kmh zu schnell.Mit was muss ich rechnen?