Ist ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland wirksam?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot in Deutschland: Was gilt für Ausländer?

Fahrverbot in Deutschland: Für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland gelten dieselben Regelungen wie für Deutsche.
Fahrverbot in Deutschland: Für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland gelten dieselben Regelungen wie für Deutsche.

Schwerwiegendere Verstöße im Straßenverkehr, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können in Deutschland ein Fahrverbot zur Folge haben. Hinzu kommt in der Regel ein Bußgeld ab 60 Euro. Deutsche Fahrzeugführer erhalten zusätzlich eine Eintragung in das zentrale Fahreignungsregister. Bei einer Ordnungswidrigkeit, die ein Fahrverbot zur Folge hat, sind das üblicherweise zwei bis drei Punkte in Flensburg.

Ausländer hingegen erhalten keine Punkte, sondern müssen nur eine Geldbuße zahlen. Bußgelder können grundsätzlich ab 70 Euro (inkl. Verwaltungskosten) auch im Heimatland noch vollstreckt werden. Aber was ist mit dem Fahrverbot? Gilt dieses für Ausländer in Deutschland oder sogar im Heimatland? Der folgende Beitrag verrät es Ihnen.

FAQ: Fahrverbot für Ausländer in Deutschland

Gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch für Ausländer?

Behörden können auch nationale Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat (EU-Führerschein) ausgestellt worden sind, verwahren, wenn der Inhaber einen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.

Gilt ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot auch für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland?

Ja, allerdings wird das Fahrverbot in diesem Fall lediglich im Führerschein vermerkt. Dieser kann zu diesem Zweck zwar beschlagnahmt werden, muss aber nicht bei einer Behörde abgegeben werden.

Wann wird das in Deutschland verhängte Fahrverbot für Ausländer wirksam?

Die Verbotsfrist beginnt an dem Tag, an welchem das Fahrverbot im ausländischen Führerschein vermerkt wird.

Fahrverbot für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland

Fahrverbot in Deutschland: Als Ausländer mit Wohnsitz im Ausland müssen Sie den Führerschein nicht abgeben.
Fahrverbot in Deutschland: Als Ausländer mit Wohnsitz im Ausland müssen Sie den Führerschein nicht abgeben.

Ein Fahrverbot wird von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht angeordnet, wenn es zu einer Ordnungswidrigkeit gekommen ist. Das Fahrverbot kann in diesem Fall ein bis drei Monate dauern. Der Führerschein wird für diese Zeit in amtliche Verwahrung gegeben.

Im Anschluss kann der amtliche Nachweis über die Fahrerlaubnis wieder abgeholt werden. So zumindest ist der Ablauf für deutsche Verkehrssünder. Aber was gilt, wenn ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland verhängt wird?

Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können folgende Führerscheine von einer deutschen Behörde verwahrt werden:

  • Deutsche Führerscheine
  • Internationale Führerscheine
  • Nationale Führerscheine, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurden

Das Fahrverbot ist wirksam, sobald die Bußgeldentscheidung rechtskräftig wird. Der Führerschein muss mit Eintreten der Rechtskraft abgegeben werden. Wird dieser nicht freiwillig herausgegeben, kann er auch beschlagnahmt werden.

Fahrverbot für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland

Eine andere Regelung gilt, wenn Sie als Ausländer in Deutschland Urlaub machen, arbeiten oder das Land nur durchqueren. Erhalten Sie als ausländischer Autofahrer ein Fahrverbot in Deutschland, Ihr Wohnsitz befindet sich aber im Ausland, wird das Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 3 StVG im Führerschein lediglich vermerkt.

Der Führerschein kann dafür auch beschlagnahmt werden, muss aber nicht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Die Verbotsfrist beginnt dann erst an dem Tag, an welchem das Fahrverbot im Führerschein vermerkt wird.

Das Fahrverbot gilt im Übrigen nicht im Heimatland, sondern nur in dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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5 Kommentare

  1. Teobaldelli

    18. Januar 2024 um 18:00

    Ich habe eine Strafe mit Fahrverbot in Deutschland für ein Monat erhalten. Ich bin Italienerin und wohne in Italien. An wem muss ich mich wenden, um das Fahrverbot eintragen zu lassen uns wie soll ich dies kann kommunizieren?
    Danke und viele Grüße
    cristina

  2. Marco

    18. August 2022 um 10:56

    Hallo, ein Mitarbeiter mit Wohnsitz im EU-Ausland hat eine rote Ampel überfahren und wurde dabei geblitzt. Wie wird hier erfahrungsgemäß verfahren?

  3. Salam

    26. Juli 2022 um 12:54

    mein Schwager ist schwedischer Mitbürger. Er ist in Deutschland 35 Km/h Außerorts zu schnell gefahren. Muss er in Schweden seinen Führerschein abgeben?

  4. elmappo

    8. Mai 2022 um 11:54

    wie wird überprüft ob der jenige im Foto der richtiger Fahrer wo im anhörungsbogen steht wenn er im Ausland lebt man gibt eh nur seine daten ein kein Foto
    dürfen dann deutsche Behörden ein Lichtbild aus Frankreich anfordern??

  5. Samuel

    17. September 2020 um 13:38

    Ich bin von schweiz. Am 27.8.2020
    Innerorts 25 mit Toleranz abzug gefahren. Wie ist jetz .kann jemand mi ch erklären.
    Vielen dank

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