Vom Fahrverbot freikaufen: Geht das?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Freikaufen vom Fahrverbot
Ein Fahrverbot kommt fast immer ungelegen. Für eine bestimmte Dauer muss auf den Führerschein verzichtet und das Fahrzeug stehen gelassen werden. Die Fahrerlaubnis wird zwar nicht völlig entzogen, ruht aber für diesen Zeitraum.
Am härtesten trifft es meist Berufskraftfahrer, die ohne eine Fahrerlaubnis ihren Beruf nicht ausüben können.
Droht ein Fahrverbot, versuchen viele dieses zu umgehen oder ganz abzuwenden. Wer über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt, könnte sich doch zum Beispiel vom Fahrverbot freikaufen – oder ist das gar nicht möglich? Im Folgenden erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Vom Fahrverbot freikaufen
Nein, das Fahrverbot kann nicht abgewendet werden, indem eine bestimmte Summe gezahlt wird.
Es ist unter Umständen möglich, ein Fahrverbot durch eine Erhöhung der Geldbuße zu vermeiden. Dafür muss dieses allerdings eine unzumutbare Härte darstellen.
Nein, auch den Entzug der Fahrerlaubnis können Sie nicht durch die Zahlung eines Geldbetrags verhindern.
Video: Lässt sich ein Fahrverbot umgehen?
Ist ein Freikaufen bei einem Fahrverbot möglich?
Ein Fahrverbot belastet zwar nicht den Geldbeutel, kann aber die Abläufe im Alltag mächtig durcheinander bringen. Wer das Auto für den Arbeitsweg benutzt, muss nach Alternativen. Die meisten greifen dann auf öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad zurück.
Wird ein Fahrverbot angeordnet, ist der Grund dafür in der Regel eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit, die außerdem mit der Zahlung eines hohen Bußgeldes sanktioniert wird. Geld verliert der Verkehrssünder also in jedem Fall.
Kann gegen die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags das Fahrverbot gänzlich abgewendet werden? Es ist in Deutschland nicht möglich, sich von einem Fahrverbot freizukaufen. Allerdings kann dieses unter Umständen durch eine Erhöhung des Bußgeldes abgewendet werden.
Höheres Bußgeld statt Freikaufen beim Fahrverbot
In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Möglich macht dies t § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV):
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Dies ist in der Regel aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Das Fahrverbot stellt eine unzumutbare Härte dar (Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz)
- Der Betroffene ist Ersttäter (Wiederholungstäter haben diese Option nicht)
- Es sind keine Voreintragungen im Fahreignungsregister vorhanden (Punkte in Flensburg)
Sind Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen und droht bei einem Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes, kann dieses durch die Zahlung einer höheren Geldbuße umgangen werden.
Die Dauer des Fahrverbots spielt dabei in der Regel keine Rolle. Je länger ein Fahrverbot dauert, desto größer ist die Belastung für die betroffene Person. Das Bußgeld kann verdoppelt, verdreifacht oder verfünffacht oder ein pauschaler Betrag festgelegt werden. Dies wird immer im Einzelfall durch ein Gericht entschieden.
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