Fahrverbot in Frankreich: Wann wird es verhängt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann Kraftfahrern die „suspension du permis de conduire“ droht

Wer bestimme Verstöße begeht erhält in Frankreich ein Fahrverbot.
Wer bestimmte Verstöße begeht erhält in Frankreich ein Fahrverbot.

Wer den Eiffelturm besichtigen, eine Baskenmütze erwerben oder sich in einem der zahlreichen Straßencafés ein Croissant schmecken lassen und trotzdem mobil bleiben möchte, entscheidet sich nicht selten für einen Urlaub in Frankreich mit dem Auto. Da sich die französischen Verkehrsregeln jedoch teilweise stark von den deutschen unterscheiden, sollten Sie sich als Autofahrer unbedingt vor Reiseantritt schlau machen.

Schließlich kann Ihnen im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot in Frankreich drohen, wenn Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Wann Sie sich auf eine sogenannte „suspension du permis de conduire“ einstellen müssen und ob ein in Frankreich erteiltes Fahrverbot auch in Deutschland Gewicht hat, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Fahrverbot in Frankreich

Nach welchen Verstößen droht in Frankreich ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot gibt es z. B. bei Alkohol am Steuer. Weitere Beispiele haben wir hier für Sie.

Wie lange müssen Sie in Frankreich auf den Führerschein verzichten?

Das Fahrverbot kann sich in Frankreich auf bis zu sechs Monate erstrecken.

Hat das Fahrverbot aus Frankreich auch Konsequenzen in Deutschland?

Nein, anders als bei ausländischen Bußgeldern, sind Punkte und Fahrverbote in Deutschland nicht gültig.

Welche Verstöße haben ein Fahrverbot in Frankreich zur Folge?

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich stellt das Fahrverbot eine gängige Sanktion bei Regelmissachtungen im Straßenverkehr dar. Unterschiede gibt es allerdings unter anderem bei der Dauer des Verbots. In Deutschland liegt diese zwischen einem und drei Monaten, wobei ein Fahrverbot in Frankreich sogar maximal sechs Monate lang andauern kann. Verhängt wird die sogenannte „suspension du permis de conduire“ beispielsweise aufgrund von

Kraftfahrer, die sich das eine oder andere Gläschen Wein zu viel haben schmecken lassen, und sich trotzdem noch hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen, müssen sich demzufolge auf ein Fahrverbot in Frankreich einstellen. In diesem Fall behält die zuständige Behörde den Führerschein ein. Wer über einen festen Wohnsitz in Frankreich verfügt, kann normalerweise nach Ablauf des Verbots einen neuen Führerschein bei der zuständigen Behörde abholen.

Dies gilt in der Regel auch bei ausländischen Fahrberechtigungen. Ausländischen Verkehrssündern ohne französischen Wohnsitz wird das jeweilige Dokument hingegen zurückgeschickt, nachdem das Fahrverbot in Frankreich abgelaufen ist oder ein entsprechender Vermerk auf dem Führerschein angebracht wurde.

Übrigens: Französische Autofahrer, die ein Fahrverbot aufgrund von Drogen oder Alkohol am Steuer erhalten haben, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, bevor ihnen der Führerschein wieder ausgehändigt werden kann. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot in Frankreich für eine Dauer von mehr als einem Monat verhängt wurde.

Fahrverbot in Frankreich: Findet es auch in Deutschland Anwendung?

Haben Sie ein Fahrverbot in Frankreich, lassen Sie lieber Ihr Auto stehen.
Haben Sie ein Fahrverbot in Frankreich, lassen Sie lieber Ihr Auto stehen.

Das Wichtigste vorneweg: Haben Sie als deutscher Autofahrer ein Fahrverbot in Frankreich erhalten, gilt dieses auch nur dort. In Deutschland können Sie weiterhin ohne Probleme ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr steuern. Schließlich bezieht sich ein im Ausland verhängtes Fahrverbot stets nur auf das Land, in dem es ausgesprochen wurde.

Halten Sie sich nicht an das in Frankreich erteilte Fahrverbot, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Diese bestehen unter anderem aus hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen. Weiterhin haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu beschlagnahmen. Sind Sie also in einer solchen Situation, sollten Sie das Schicksal nicht herausfordern und lieber eine andere Person bitten, das Steuer zu übernehmen, wenn Ihnen ein Fahrverbot in Frankreich erteilt wurde.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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