Fahrtenbuch verloren – Welche Konsequenzen hat das?
Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024
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Was tun, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben?
Ein Fahrtenbuch ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Zum einen dient es einem betrieblichen Zweck, zum anderen können Sie von der Verkehrsbehörde zum Führen eines Fahrtenbuches aufgefordert werden.
Das betriebliche Fahrtenbuch wird eingesetzt, um die Wegstrecke und den Verbrauch eines Dienstfahrzeugs genau nachzuvollziehen.
Allerdings können auch Privatpersonen zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Dies geschieht durch die Verkehrsbehörde gemäß § 31 der StVZO dann, wenn mit dem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Sollte die Behörde den tatsächlichen Verkehrssünder auch durch die Anhörung im Bußgeldverfahren nicht ermitteln können, wird der Fahrzeughalter zum Führen eines Fahrtenbuches aufgefordert.
Die Behörde ist hier sehr streng. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, oder ist das Fahrtenbuch sogar verloren gegangen, droht ein hohes Bußgeld.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrtenbuch verloren
Ihnen kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen oder sogar die Verlängerung der Fahrtenbuchauflage.
Ein Bußgeld droht auch, wenn das Fahrtenbuch nicht richtig geführt wird. Klicken Sie hier, um weitere Fälle nachzulesen.
Solange es sich nicht um eine behördlich auferlegte Fahrtenbuchpflicht handelt, gibt es auch kein Bußgeld. Welche Konsequenzen seitens der Firma drohen, hängt natürlich vom Arbeitgeber ab.
Verlust vom Fahrtenbuch: So verhalten Sie sich jetzt richtig
Sie haben Wohnung, Büro und Auto auf den Kopf gestellt und müssen sich eingestehen: Das Fahrtenbuch ist verloren. Was ist zu tun?
Versuchen Sie nicht, die Fahrten aus dem abhandengekommenen Fahrtenbuch nachzutragen. Die Behörde prüft die Richtigkeit der Fahrtenbücher sehr genau nach. Werden Unstimmigkeiten in den Daten festgestellt, müssen Sie unter Umständen mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Sobald Sie merken, dass Sie das Fahrtenbuch verloren haben, sollten Sie ein neues anlegen. So können Ihre Fahrten wenigstens teilweise zurückverfolgt werden.
Verliert ein Fahranfänger in der Probezeit sein Fahrtenbuch, wird das als B-Verstoß geahndet.
Fahrtenbuch verloren: Bußgeld und andere Konsequenzen
Hat die Verkehrsbehörde auf Grundlage von § 31a StVZO das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, müssen Sie sich auch ganz genau daran halten. Sie können jederzeit dazu aufgefordert werden, das Fahrtenbuch zur Überprüfung vorzulegen.
Ist das Fahrtenbuch verloren gegangen, droht ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro. In manchen Fällen darf die Behörde die Auflage für die Fahrtenbuchpflicht auch verlängern. Es droht nicht nur ein Bußgeld, wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben, sondern auch, wenn…
- …das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wird.
- …das Fahrtenbuch gar nicht geführt bzw. die Auflage gänzlich ignoriert wird.
- …Sie das Fahrtenbuch nicht an die zuständige Person weitergeben.
- …Sie das Fahrtenbuch nicht fristgerecht, das heißt sechs Monate nach Ablauf der Auflage aufbewahrt haben.
Fahrtenbuch der Firma verloren
Beim Verlust vom Fahrtenbuch der Firma bedeutet das sicherlich interne Konsequenzen. Ihr Arbeitgeber kann dann keine Angaben zu den Kosten bei der Steuer machen. Der steuerliche Verlust liegt so bei der Firma. Geschieht dies aufgrund eines Versäumnisses Ihrerseits, drohen möglicherweise Sanktionen durch den Arbeitgeber.
Beachten Sie, dass das Fahrtenbuch auch nach Ablauf der angeordneten Zeit für mindestens sechs Monate aufbewahrt werden muss. Denn auch nach Ablauf der Frist ist eine Überprüfung des Fahrtenbuches möglich.
Fahrtenbuch verloren: Steuer ohne Fahrtenbuch?
Das betriebliche Fahrtenbuch wird eingesetzt, um die Wegstrecke und den Verbrauch eines Dienstfahrzeugs genau nachzuvollziehen. Wenn mehrere Mitarbeiter dasselbe Fahrzeug nutzen, kann so auch im Zweifelsfall ermittelt werden, welcher der Fahrer für einen Schaden oder einen Verkehrsverstoß verantwortlich war. Zudem wird das Fahrtenbuch hier für die Steuer benötigt.
Wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben, aber für die Steuerklärung nachträglich ein neues angelegt haben, kann das zu erheblichen Problemen führen. Selten erkennt der Bundesfinanzhof ein nachträglich angelegtes Fahrtenbuch an.
Verschweigen Sie, das Fahrtenbuch verloren zu haben und geben stattdessen das nachträglich „selbst-gezimmerte“ als das Original aus, drohen bei einer Steuerprüfung unter Umständen sehr schwere Konsequenzen. Beispielsweise können die Kfz-Kosten für Ihren PKW für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden. Außerdem müssen Sie mit einer satten Nachzahlung rechnen.
Sollten Sie das Fahrtenbuch verloren haben, können Sie den Dienstwagen alternativ mit der 1-Prozent-Regelung versteuern.
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