Fahrtenbuch als Pflicht für Autofahrer

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Buchführung im Verkehr

Das Fahrtenbuch kann eine Pflicht für Fahrzeughalter werden.
Das Fahrtenbuch kann eine Pflicht für Fahrzeughalter werden.

Verkehrsbehörden können verordnen, dass Fahrzeughalter für alle Fahrten mit einem Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen. Diese Pflicht wird Verantwortlichen in unterschiedlichen Situationen auferlegt und ermöglicht es, dass Fahrverhalten eines Verkehrsteilnehmers dauerhaft zu überprüfen.

Doch wann genau kommt es zur Fahrtenbuchpflicht? Die Antwort darauf erhalten Sie im Folgenden. Dabei erfahren Sie nicht nur, welche Ursachen die Anordnung zum Fahrtenbuch auslösen können. Es wird auch beleuchtet, ob es möglich ist, das Fahrtenbuch trotz Anordnung abzuwenden.

FAQ: Fahrtenbuch-Pflicht

Wann ist ein Fahrtenbuch Pflicht?

Das ist dann der Fall, wenn es Ihnen von der Behörde angeordnet wird. Führen Sie es nicht, droht ein Bußgeld.

Welche Angaben sind im Fahrtenbuch Pflicht?

Es muss unbedingt der Name des Fahrers sowie Strecke und Zeitraum der Fahrt angegeben werden. Was noch eingetragen werden muss, erfahren Sie hier.

Kann ich die Fahrtenbuch-Pflicht umgehen?

Dies gestaltet sich in der Regel schwierig. Im Einzelfall weiß ein Anwalt für Verkehrsrecht Rat.

Fahrtenbuch bei Ungewissheit

Jede nach Landesrecht zuständige Behörde ist dazu befugt, Fahrzeughalter anzuweisen ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Pflicht wird Betroffenen oft auferlegt, wenn die Vermutung besteht, dass diese entgegen geltender Verkehrsvorschriften gehandelt haben.

Kommt es zu einem Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln, müssen zuständige Stellen innerhalb einer Frist den Täter identifizieren, um Sanktionen auszusprechen. Andernfalls kommt es zur Verjährung und die Tat kann nicht mehr verfolgt werden.

Dabei soll auch oft der Versand eines Anhörungsbogens helfen, welcher für gewöhnlich den Halter eines Fahrzeugs erreicht. Macht dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, beendet das jedoch nicht die Ermittlungen.

Probleme mit der Anordnung zum Fahrtenbuch? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen.
Probleme mit der Anordnung zum Fahrtenbuch? Ein Anwalt für Verkehrs­recht kann helfen.

Kann keine andere Person als Täter identifiziert werden, kann dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch und die Pflicht auferlegt werden, dieses über einen bestimmten Zeitraum zu führen. So wollen Verkehrsbehörden sicherstellen, dass derjenige sich selbst im Straßenverkehr gesetzeskonform verhält.

In einem Fahrtenbuch sind bestimmte Pflichtangaben zu jeder einzelnen Fahrt zu machen. Zu diesen gehören in der Regel:

  • Nennung des jeweiligen Fahrzeugführers: Name, Vorname und Wohnanschrift
  • das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • das Datum und die genaue Uhrzeit der Fahrt
  • Unterschrift des Fahrers
Beim Fahrtenbuch Tages- und Uhrzeit beachten: Die Pflicht ignorieren oder das Buch ungenau führen sollten Betroffene lieber nicht. Andernfalls kann ein Bußgeld über 100 Euro verhängt werden. Außerdem dürfen verpflichtete Halter nicht vergessen, die Aufzeichnungen auch sechs Monate nach Ablauf der Auflage aufzubewahren.

Kann das Fahrtenbuch abgewendet werden?

Nicht selten stellt sich Haltern, die ein Fahrtenbuch und die Pflicht zur Führung dessen als lästig empfinden, die Frage: Kann ich die Fahrtenbuchpflicht auch abwenden? In der Tat gestaltet sich dieses Unterfangen oft schwierig. Betroffene können für gewöhnlich nicht erwarten, die Aussage im Anhörungsbogen zu verweigern und trotzdem von der Pflicht verschont zu bleiben. Dieses „doppelte Recht“ ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz nicht vorhanden (Aktenzeichen: 3 L 1381/10.MZ).

Sind Sie selbst betroffen und unsicher darüber, ob Sie das Fahrtenbuch und die Pflicht, die damit verbunden ist, abwenden können? Dann wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann ihren Einzelfall genau prüfen und Sie beraten. Auch bei allgemeinen Fragen zu einem Bußgeldbescheid ist ein Rechtsanwalt hilfreich.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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