Fahrtenbuch als Pflicht für Autofahrer
Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Buchführung im Verkehr
Verkehrsbehörden können verordnen, dass Fahrzeughalter für alle Fahrten mit einem Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen. Diese Pflicht wird Verantwortlichen in unterschiedlichen Situationen auferlegt und ermöglicht es, dass Fahrverhalten eines Verkehrsteilnehmers dauerhaft zu überprüfen.
Doch wann genau kommt es zur Fahrtenbuchpflicht? Die Antwort darauf erhalten Sie im Folgenden. Dabei erfahren Sie nicht nur, welche Ursachen die Anordnung zum Fahrtenbuch auslösen können. Es wird auch beleuchtet, ob es möglich ist, das Fahrtenbuch trotz Anordnung abzuwenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrtenbuch-Pflicht
Das ist dann der Fall, wenn es Ihnen von der Behörde angeordnet wird. Führen Sie es nicht, droht ein Bußgeld.
Es muss unbedingt der Name des Fahrers sowie Strecke und Zeitraum der Fahrt angegeben werden. Was noch eingetragen werden muss, erfahren Sie hier.
Dies gestaltet sich in der Regel schwierig. Im Einzelfall weiß ein Anwalt für Verkehrsrecht Rat.
Fahrtenbuch bei Ungewissheit
Jede nach Landesrecht zuständige Behörde ist dazu befugt, Fahrzeughalter anzuweisen ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Pflicht wird Betroffenen oft auferlegt, wenn die Vermutung besteht, dass diese entgegen geltender Verkehrsvorschriften gehandelt haben.
Dabei soll auch oft der Versand eines Anhörungsbogens helfen, welcher für gewöhnlich den Halter eines Fahrzeugs erreicht. Macht dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, beendet das jedoch nicht die Ermittlungen.
Kann keine andere Person als Täter identifiziert werden, kann dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch und die Pflicht auferlegt werden, dieses über einen bestimmten Zeitraum zu führen. So wollen Verkehrsbehörden sicherstellen, dass derjenige sich selbst im Straßenverkehr gesetzeskonform verhält.
In einem Fahrtenbuch sind bestimmte Pflichtangaben zu jeder einzelnen Fahrt zu machen. Zu diesen gehören in der Regel:
- Nennung des jeweiligen Fahrzeugführers: Name, Vorname und Wohnanschrift
- das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- das Datum und die genaue Uhrzeit der Fahrt
- Unterschrift des Fahrers
Kann das Fahrtenbuch abgewendet werden?
Nicht selten stellt sich Haltern, die ein Fahrtenbuch und die Pflicht zur Führung dessen als lästig empfinden, die Frage: Kann ich die Fahrtenbuchpflicht auch abwenden? In der Tat gestaltet sich dieses Unterfangen oft schwierig. Betroffene können für gewöhnlich nicht erwarten, die Aussage im Anhörungsbogen zu verweigern und trotzdem von der Pflicht verschont zu bleiben. Dieses „doppelte Recht“ ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz nicht vorhanden (Aktenzeichen: 3 L 1381/10.MZ).
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