Fahrtenbuch führen: Ab wann ist dies Pflicht?
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fahrten genau dokumentieren
Bei einem Fahrtenbuch muss es sich nicht um ein Buch im eigentlichen Sinne handeln. Der Begriff beschreibt ein Dokument, das der Aufzeichnung dient. Kommt es zur Fahrt mit einem Fahrzeug, für welche Aufzeichnungen vorgeschrieben sind, muss es entsprechend geführt werden. Doch für wen ist das Führen eines Fahrtenbuches eigentlich notwendig?
Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund und beleuchtet zwei typische Situationen, in denen Betroffene in ein Fahrtenbuch schreiben müssen. Dazu erhalten Sie hier einige Tipps dazu, wie Sie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen und keine Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden bekommen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrtenbuch führen
Die Fahrtenbuchauflage droht Kfz-Haltern, mit deren Auto eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, der Fahrer jedoch nicht ermittelt werden konnte. Ein Fahrtenbuch kann auch freiwillig geführt werden, wenn sich mehrere Personen ein Kfz teilen.
Wichtig ist der Name des Fahrers sowie Datum und Strecke der Fahrt. Klicken Sie hier, um nachzulesen, was noch im Fahrtenbuch stehen muss.
In diesem Fall kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen.
Auflage zum Fahrtenbuch: Das Führen nach Verkehrsverstößen
Auf Grundlage von § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann eine nach Landesrecht zuständige Behörde dem Halter eines Fahrzeugs auferlegen, dass für jede Fahrt mit seinem Fahrzeug Buch geführt werden muss. Dem vorausgehen muss eine Zuwiderhandlung gegen geltende Verkehrsvorschriften.
Wer muss also ein Fahrtenbuch führen? Verschiedene Verkehrsverstöße können dazu führen. Besonders typisch sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Kann der Fahrer, welcher die Straßenverkehrsregeln missachtet hat, innerhalb der Verjährungsfrist nicht eindeutig identifiziert werden, kommt es nicht selten zu dieser Auflage für den Fahrzeughalter.
§ 31a StVZO definiert zudem genau, welche Fahrten wann und wie genau dokumentiert werden müssen. Folglich gilt: Der Halter bzw. der Fahrtenbuchbeauftragte muss jede einzelne Fahrt mit dem zuvor festgelegten Fahrzeug aufzeichnen und damit folgende Daten festhalten:
- Vorname, Name und Anschrift des jeweiligen Fahrzeugsführers
- das Kennzeichen des Fahrzeugs
- Beginn und Ende der Fahrt unter Angabe von Datum und Uhrzeit
- Unterschrift des Fahrzeugführers
Betroffene vermeiden unangenehme Konsequenzen, wenn sie ihr Fahrtenbuch richtig führen. Zum Beispiel ist es sonst möglich, dass die zuständige Behörde via Bußgeldbescheid ein Bußgeld über 100 Euro verhängt (Stand: 2018).
Fahrtenbuch für Dienstwagen führen
Neben der Fahrtenbuchauflage, die auf Verkehrsverstöße folgt, gibt es auch die Pflicht für selbständige Unternehmer, welche einen Dienstwagen für private Zwecke nutzen.
Dieser ermöglicht den Fahrern nämlich einige steuerliche Vorzüge, die aber so nur für gewerbliche Zwecke bestehen sollen.
Gerade bei Ein-Personen-Unternehmen geht das Finanzamt von vornerein davon aus, dass Firmenwagen auch privat genutzt werden. Folglich wird nicht selten verlangt, dass Betroffene ein Fahrtenbuch führen, bis diese Vermutung eindeutig widerlegt oder bewiesen wird.
Am Anfang sind betroffene Unternehmer mit einem handschriftlichen Fahrtenbuch auf der sicheren Seite. Ein Umstieg auf eine elektronische Lösung ist immer noch möglich, wenn das Finanzamt erstmal sein „Okay“ dazu gegeben hat.
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