Ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für bestimmte Fahrzeugführer Pflicht?
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
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Wann eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung sinnvoll ist
Um im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen bzw. die Fahrerlaubnis zu besitzen, muss eine Person als fahrtauglich gelten. Das bedeutet, dass die Wahrnehmung, das Reaktionsvermögen und die Aufmerksamkeit nicht durch psychische oder physische Beeinträchtigungen eingeschränkt werden dürfen.
Denn verschlechtern sich die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten einer Person, kann dies zu Fahrfehlern führen. Die Verkehrssicherheit ist dadurch erheblich beeinträchtigt. Fahrzeugführer gefährden in diesem Fall nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Um dies zu verhindern, ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung sinnvoll. Denn auf diese Weise kann festgestellt werden, ob eine Person noch in vollem Besitz ihrer mentalen und körperlichen Fähigkeiten ist. Doch wer muss in Deutschland solch eine Fahrtauglichkeitsprüfung machen? Das soll im Folgenden geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Nein, Führerscheinanwärter müssen lediglich einen Sehtest absolvieren.
Nein, eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist für Senioren nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend für die Fahrtauglichkeit ist nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand des Inhabers der Fahrerlaubnis.
Für den Erwerb oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis in den Lkw-Klassen C1, C1E, C, CE oder den Bus-Klassen D1, D1E, D, DE müssen Sie sich einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung bestehend aus einer Untersuchung der allgemeinen Gesundheit und des Sehvermögens und einem Funktions- und Leistungstest unterziehen.
Ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren gesetzlich vorgeschrieben?
Ältere Autofahrer haben zwar mehr Erfahrung und können ein Fahrzeug daher sicherer und ruhiger führen und eine Situation im Straßenverkehr besser einschätzen als Fahranfänger. Jedoch nimmt die Fahrtauglichkeit mit dem Alter ab. Entscheidend ist jedoch nicht unbedingt das genaue Alter eines Fahrzeugführers, sondern in erster Linie dessen Gesundheitszustand. So kann ein Autofahrer zwar schon älter, aber dennoch geistig und körperlich noch äußerst fit sein. Im Alter treten im Allgemeinen aber folgende Erscheinungen verstärkt auf:
- Nachlassendes Sehvermögen
- Verschlechtertes Hörvermögen
- Schlechtere Beweglichkeit
- Abnehmende mentale Leistungsfähigkeit
Eine Beeinträchtigung des Hör- oder Sehvermögens kann zu einer Verschlechterung der Wahrnehmung führen. Gefahren können möglicherweise nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen werden. Ist die Funktionsfähigkeit von Körperteilen eingeschränkt, kann zum Beispiel in Gefahrensituationen das Fahr- und Reaktionsverhalten beeinträchtigen. Nimmt die Leistungsfähigkeit des Gehirns zunehmend ab, kann das die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit im Straßenverkehr senken.
Grundsätzlich können diese Störungen aber auch durch Krankheiten hervorgerufen werden. Deshalb ist das Alter kein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung der Fahrtauglichkeit. Aus diesem Grund ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Stellen Sie fest, dass sich Ihr Gesundheitszustand negativ auf Ihr Fahrverhalten auswirkt, sollten Sie mit Ihrem Arzt darüber sprechen.
Wann ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lkw-Fahrer Pflicht?
Einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung müssen Sie sich unterziehen, wenn Sie folgende Fahrzeuge im Straßenverkehr führen wollen:
- Lkw (Klasse C1, C1E, C, CE)
- Bus (Klasse D1, D1E, D, DE)
Wollen Sie eine Fahrerlaubnis in oben genannten Führerscheinklassen oder eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen oder verlängern, müssen Sie bei der Beantragung nachweisen, dass eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei Ihnen durchgeführt wurde. Diese beinhaltet in der Regel folgende Untersuchungen:
- Untersuchung der allgemeinen Gesundheit: Durchzuführen z.B. von einem Arzt der Allgemeinmedizin. Die Untersuchungsbescheinigung darf höchstens ein Jahr alt sein.
- Untersuchung des Sehvermögens: Durchzuführen z.B. von einem Augenarzt. Die Untersuchungsbescheinigung darf höchstens zwei Jahre alt sein.
- Funktions- und Leistungstest: Zusätzlich durchzuführen bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE und einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Auch bei Verlängerung ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE) und ab ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Untersuchungsbescheinigung darf höchstens ein Jahr alt sein.
Ich leide an Morbus Parkinson bin aber geistig voll auf der Höhe und auch korperlich, bis auf leichte Gehschwierigkeiten noch fit.
Muss ich mich einer Überprüfung stellen und was kostet diese?