Fahrstreifenbegrenzung: durchgezogene Linie überfahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Tatbe­standBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbot
Verbots­widrig über die Fahr­streifen­begren­zung gefahren10 €
... beim Überholen30 €
... mit Unfall35 €
Beim Links­abbiegen / Wenden verbots­widrig über die Fahr­streifen­begren­zung gefahren30 €
... mit Gefähr­dung35 €
... mit Unfall40 €
Vebots­widrig beim Überholen über die Fahr­streifen­begren­zung gefahren, obwohl eine Behin­derung des Gegen­verkehrs nicht ausge­schlossen werden konnte, da die Strecke nicht einge­sehen werden konnte / die Verkehrs­lage unklar war150 €1
... mit Gefähr­dung250 €21 Monat1 M
... mit Unfall300 €21 Monat1 M
Verbots­widrig geparkt, obwohl zwischen Fahr­streifen­begren­zung und Fahrzeug ein Abstand von weniger als drei Metern bestand10 €
... mit Behin­derung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... länger als drei Stunden mit Behin­derung30 €

Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung einfach erklärt

Die Fahrbahnbegrenzung weist auf das Ende der Fahrbahn hin
Die Fahrbahnbegrenzung weist auf das Ende der Fahrbahn hin

Um den Verkehr in Deutschland zu regeln, gibt es Verkehrszeichen. Sie zeigen beispielsweise die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder ein Parkverbot an. Jedoch gibt es noch weitere Hinweise, die den Verkehrsteilnehmern auf den öffentlichen Straßen zur Orientierung dienen: die Fahrstreifenbegrenzung und die Fahrbahnbegrenzung.

Umgangssprachlich werden die beiden auch als „durchgezogene Linie“ bezeichnet. Die StVO definiert diese als „Verkehrszeichen 295“, wobei das eigentliche Zeichen die Linie auf der Straße darstellt und im Fachjargon als „Zeichen“ oder „Markierung“ betitelt wird.

In der 2. Anlage der StVO wird die durchgezogene Linie unter der laufenden Nummer 68 geführt. Hier befinden sich keine Bußgelder, sondern eher Ge- und Verbote zur Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung.

FAQ: Fahrstreifenbegrenzung

Wird gesetzlich bestimmt, was eine Fahrbahnbegrenzung bzw. eine Fahrstreifenbegrenzung sind?

Ja, in der Anlage 2 zur StVO ist definiert, das eine Fahrbahnbegrenzung bzw. die Fahrstreifenbegrenzung durch das Zeichen 295 bestimmt werden. Dieses grenzt die Fahrbahnen und Fahrstreifen voneinander ab.

Wie sieht das Zeichen 295 zur Fahrbahnbegrenzung aus?

Beim Zeichen 295 handelt es sich um eine weiße durchgezogene Linie auf der Fahrbahn. Dieser grenzt die Fahrbahn zum rechten Rand ab. Die Fahrstreifen werden ebenfalls durch eine solche Linie voneinander abgegrenzt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist mit Sanktionen bei einer Missachtung der Fahrbahnbegrenzung zu rechnen?

Ja, missachten Verkehrsteilnehmer die Regelungen, die mit dem Zeichen 295 einhergehen, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Wann dies der Fall ist, zeigt die Bußgeldtabelle hier auf.

Video: Die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn

Welche Vorschriften gelten hinsichtlich der Fahrstreifenbegrenzung? Die Antwort gibt’s im Video!
Welche Vorschriften gelten hinsichtlich der Fahrstreifenbegrenzung? Die Antwort gibt’s im Video!

Was ist eine Fahrbahnbegrenzung?

Fahrbahnbegrenzungen trennen die Fahrbahn von einem Seitenstreifen oder einem Seitenweg ab. Sie befinden sich stets am Fahrbahnrand. Eine Fahrstreifenbegrenzung hingegen, begrenzt die beiden Fahrstreifen und definiert die Linie zwischen beiden.

Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. (Quelle: Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 68)

Die Fahrstreifenbegrenzung kann nicht nur aus einer durchgezogenen Linie bestehen. In manchen Fällen ist – zur besseren Übersicht – auch eine Doppellinie auf der Fahrbahn markiert. Die doppelte Linie besitzt den gleichen Zweck wie die einfache durchgezogene Linie.

Worin unterscheiden sich  Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung?
Worin unterscheiden sich Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung?

Die Fahrstreifenbegrenzung grenzt jenen Teil der Fahrbahn ab, der für den Gegenverkehr bestimmt ist, oder sie begrenzt mehrere Fahrstreifen derselben Fahrrichtung. Handelt es sich dabei um eine durchgezogene Linie, so kennzeichnet sie gleichzeitig ein Überholverbot. Die Fahrbahnbegrenzung soll hingegen den Fahrbahnrand verdeutlichen. Befindet sich rechts von ihr ausreichend Platz, müssen langsame Landwirtschaftsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Radfahrer möglichst rechts von ihr fahren.

Durchgezogene Linie: Was ist erlaubt und was verboten?

Wie bereits erwähnt, ist die durchgezogene Linie in der StVO beschrieben. Hier befinden sich auch Verbote.

Die durchgehende oder auch durchgezogene Linie beschreibt zum einen die Fahrstreifenbegrenzung, kann zum anderen aber auch als Fahrbahnbegrenzung definiert sein.

Was die Verbote angeht, sind die beiden größtenteils gleichgestellt und als „durchgezogene Linie“ zusammengefasst.

Ein Verbot stellt der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ in der StVO dar.

Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote
Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote

Hier wird geregelt:

  • Die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – auch nicht teilweise.
  • Trennt die durchgezogene Linie die Fahrbahn zum Gegenverkehr ab, handelt es sich also um eine Fahrstreifenbegrenzung und es ist rechts von ihr zu fahren. Der Unterschied hierbei liegt bei einer Autobahn. Hier trennt die Fahrstreifenbegrenzung nicht zum Gegenverkehr, sondern zum gleichgerichteten Verkehr, ab, sodass auch links von ihr gefahren werden darf.
  • Befindet sich neben der Fahrbahn noch ein befestigter Seitenstreifen*, müssen landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke sowie gleichermaßen langsame Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften auf diesem fahren – also weit rechts von den Fahrbahnbegrenzungen.

* Einen befestigten Seitenstreifen erkennen Sie übrigens daran, wenn er asphaltiert oder gepflastert wurde. Befindet sich neben der Fahrbahn ein Streifen, der mit Gras bewachsen ist, zählt dies in der Regel nicht als Seitenstreifen. Als Ausnahme kann ein Seitenstreifen auch aus einem Mineralgemisch bestehen.

Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung

Sollten Sie die durchgezogene Linie überfahren, droht ein Bußgeld. Dies gilt auch für das Halten und Parken auf bzw. neben der Fahrstreifenbegrenzung oder Fahrbahnbegrenzung.

Die StVO bestimmt zwei wichtige Regelungen, die das Halten und Parken in Bezug auf die durchgezogene Linie reglementieren.

Wie groß muss der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung sein?

Möchten Sie auf der Fahrbahn parken, ist dies nur dann zulässig, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie der Fahrstreifenbegrenzung ein Fahrstreifen mit einer Breite von mindestens drei Metern verbleibt.

Dies ist so geregelt, damit noch andere Fahrzeuge zwischen Sie und die durchgezogene Linie passen. Mit dieser Regelung kommt der Verkehr nicht ins Stocken und läuft flüssig.

Zusätzlich zu diesem Gebot gibt es noch ein weiteres, welches das Halten bei der durchgezogenen Linie bestimmt.

Befindet sich nämlich rechts neben der durchgehenden Linie der Fahrbahnbegrenzung ein Seitenstreifen oder ein Sonderweg, darf links neben der Linie nicht gehalten werden.

Man stelle sich also hier vor, dass es eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen gibt (links: A, rechts: B). Neben dem rechten Fahrstreifen, also B, befindet sich ein Seitenstreifen, also C. Auf B darf nicht gehalten werden.

Kreisverkehr überfahren: Die durchgezogene Linie am Kreisel

Ein Kreisverkehr besitzt in der Regel eine Mittelinsel. Diese ist von einer durchgezogenen Linie umgrenzt und bildet dann die Fahrbahnbegrenzung.

Diese durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden; das bedeutet, dass ein Fahrzeug nicht mit den Rädern auf der Mittelinsel landen darf. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme:

Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. (Quelle: Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 68)

Die Ausnahme greift aber nur, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ansonsten müssen diese genannten Fahrzeuge den Kreisverkehr umfahren und dabei andere Straßen nutzen.

Durchgezogene Linie überfahren: Hier ist es erlaubt

Die StVO definiert jedoch nicht nur Verbote. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie ist in manchen Situationen erlaubt:

  • Sehen Sie das Verkehrszeichen 223.1 (blauer Hintergrund mit drei weißen Pfeilen und einer Linie zwischen dem 2. und 3. Pfeil), dürfen Sie den Seitenstreifen befahren und damit die durchgezogene Linie überfahren.
  • Ein Verkehrsteilnehmer darf eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, die eine durchgezogene Linie und die Grenze zu einem Sonderweg darstellt, wenn sich dahinter nicht anders erreichbare Parkstände oder eine Grundstückszufahrt befindet.

Wenn Sie eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, müssen Sie jedoch darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer, die den Sonderweg benutzen, nicht gefährdet oder behindert werden.

Durchgezogene Linie überfahren? Bußgeld und Co.

Die durchgezogene Linie zu überfahren, ist mit einem Bußgeld im Bußgeldkatalog bestimmt
Die durchgezogene Linie zu überfahren, ist mit einem Bußgeld im Bußgeldkatalog bestimmt

Überholen bei durchgezogener Linie ist eine Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend geahndet. Um den Straßenverkehr zu schützen, sind Geldbußen und weitere Maßnahmen wie Punkte in Flensburg in den deutschen Gesetzen und Verordnungen vorhanden.

Sehen Sie eine durchgezogene Linie und überholen, müssen Sie eine Geldbuße von 30 Euro erwarten. Diese erhöht sich auf 35 Euro, wenn Sie außerdem noch einen Unfall verursachten, während Sie mit dem Auto überholt haben. Das sieht der Bußgeldkatalog in puncto durchgezogene Linie außerdem vor:

  • Überholen bei durchgezogener Linie bei unklarer Verkehrslage: 150 Euro und ein Punkt in Flensburg; mit Gefährdung: 250 Euro, zwei Punkte, einmonatiges Fahrverbot; mit Unfallverursachung: 300 Euro, 2 Punkte, einmonatiges Fahrverbot
  • links abgebogen und über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren: 30 Euro; mit Gefährdung: 35 Euro; mit Unfallverursachung: 40 Euro
  • gewendet und über eine Fahrstreifenbegrenzung gefahren: 30 Euro; mit Gefährdung: 35 Euro
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

80 Kommentare

  1. Tugay

    4. August 2017 um 16:47

    Nachbarn haben mich drauf angesprochen dass ich vor meinem Haus nicht mehr parken darf, da ich auf der Fahrbahn Begrenzung parke, obwohl die ganze Straße so parkt, stimmt dass?

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:38

      Hallo Tugay,

      leider kennen wir die örtlichen Gegebenheiten nicht, daher kann Ihre Frage nicht pauschal beantwortet werden.

      – Die Redaktion

  2. Birgit

    30. Juli 2017 um 16:19

    Darf ich einen
    Radfahrer überholen bei einer durchgezogenen Linie?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 9:00

      Hallo Birgit,

      bei einer durchgezogenen Linie herrscht Überholverbot.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Yannic

        2. September 2017 um 22:31

        Das ist falsch!

        Eine durchgezogene Linie bedeutet nicht, dass das Überholen verboten ist.

        Überholverbote werden durch Schilder angeordnet, nicht durch Fahrbahnmarkierungen.

        Durchgezogene Linien dürfen lediglich nicht überfahren werden. Sofern bei dem Überholen des Fahrradfahrers die durchgezogene Linie nicht überfahren wird, ist dieses Überholmanöver grundsätzlich erlaubt.

        1. bussgeldrechner.org

          4. September 2017 um 12:29

          Hallo Yannic,
          gemäß Anlage 2 StVO gilt bei einer durchgezogenen Linie „Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.“ Dadurch ergibt sich indirekt ein Überholverbot.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Michael

    13. Juni 2017 um 14:07

    Hallo, manchmal gibt es ja auf einer Autobahn links von der linken Spur einen Seitenstreifen ähnlich dem Seitenstreifen rechts von der rechten Spur. Wenn ich nun ein Fahrzeug überhole welches auf der linken Spur fährt und ich diesen linken Seitenstreifen benutzen ist es doch nur ein einfaches überfahren einer durchgezogenen Linie, oder?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 8:21

      Hallo Michael,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Olli

    8. Juni 2017 um 13:58

    Hallo, habe die Dummheit geschafft, binnen Minuten zweimal über eine durchgezogene Linie zu wenden. Natürlich hat das ein Polizist gesehen und mir nur gesagt, ich bekäme Post. Da es zweimal binnen kürzester Zeit passierte fürchte ich um meinen Führerschein und Punkte?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 11:28

      Hallo Olli,
      der Bußgeldkatalog sieht fürs Wenden und verbotswidrig fahren über die Fahrstreifenbegrenzung ein Verwarngeld in Höhe von 30 € vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. ViKy

    7. Juni 2017 um 17:56

    Wenn ich auf ein Geschäftsgrundstück auffahren möchte und die Seitenbegrenzung ist komplett durchgezogen, sprich, die Einfahrt ist ebenfalls mit einer weissen Linie durchgezogen, wie verhalte ich mich da?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 10:06

      Hallo ViKy,
      handelt es sich um eine offizielle Einfahrt, sollte die Seitenbegrenzung an dieser Stelle unterbrochen sein. Da wir die örtlichen Begebenheiten allerdings nicht kennen, sollten Sie sich an die örtlichen Behörden wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Mayer

    15. April 2017 um 17:50

    Mein Sohn parkte innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Straße, so dass bis zur mittleren durchgezogenen Mittellinie ein Abstand von ca. 1,6 Meter vorhanden war,
    Der Abstand bis zum Gehweg der gegenüberliegenden Fahrbahn beträgt 5.1 Meter. Als Behinderung eingestuft, wurde er abgeschleppt. Ist dies überhaupt legitim, obwohl es eine Seitenstraße war, und dort kein genereller Verkehr herrscht? Die gesetzlichen 3Meter Abstand sollten zwischen Fahrzeug und Mittellinie eingehalten werden.

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:49

      Hallo Mayer,

      wenn dies als Behinderung eingestuft wurde, ist eine Abschleppung gerechtfertigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Wilfried

    12. April 2017 um 8:52

    In der Konrad-Wolf-Str. in Berlin Radfahrstreifen, der mit blauen Schild und Piktogramm versehen ist. Außerdem gibt es als Abgrenzung zur Fahrbahn mal durchgezogene, mal unterbrochene Linien. In welchen Fällen darf ich den Streifen zum Überholen ( Straßenbahn) nutzen?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:58

      Hallo Wilfried,
      das Befahren eines Radfahrstreifens ist nur bei gestrichelten Markierungen erlaubt und nur dann wenn Sie damit ein Hindernis umgehen wollen. Einfache Überholmanöver rechtfertigen die Nutzung hingegen meist nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Enno

    23. März 2017 um 18:27

    Bog über eine durchgezogene Linie links von meiner Fahrbahn ab. Früher stand dort am rechten Fahrbahnrand ein Verkehrszeichen das das Linksabbiegen verbot. (209) Derzeit ist dort aber kein Verkehrsschild das ich dort nicht links abbiegen darf. Wurde von der Polizei verwarnt mit Bußgeld. Frage. Ist das so rechtens?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:03

      Hallo Enno,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Gisela

    21. März 2017 um 19:06

    Kolonnenbildung hinter einem Baufahrzeug. Links durchzogene Linie. Nach deren Ende schert Fahrzeug 1 und 2 aus, dann ich, also als Dritter auch nach Ende der durchgezogenen Linie. Kollision mit einem Fahrzeug, das die Kolonne nach eigenen Angaben von mind. 7. Stelle mit überhöhter Geschwindigkeit und
    Überfahren der durchzogenen linie überholte. Gleichfalls muss dieses Fahrzeug den Überholvorgang an der Ampel unter Inanspruchnahme der Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs begonnen haben. Habe ich als 3. Fahrzeug 50% der Schuld?
    zusätzlich 1 Punkt und 80 Euro?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:50

      Hallo Gisela,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. joma

    4. Februar 2017 um 12:12

    Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) begrenzen auch Radstreifen. Gilt hier auch, dass die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren werden darf? Weder vom Radfahrer, noch vom Kraftfahrer?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:57

      Hallo joma,
      Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Doro

    31. Januar 2017 um 21:20

    Hallo,
    ich habe einen Kollegen von der Arbeit abgeholt, der ortsfremd war. Zunächst sagte er, dass ich nach rechts fahren müsse. Als wir dann an der Ampel standen, hat er seine Meinung geändert. Also bin ich verbotener weise über eine durchgezogen Linie auf die andere Spur.
    Dabei wurde ich geblitzt. Ich wusste, dass an dieser Kreuzung ein blitzer steht und dass er bei rot auslöst aber ich bin ja nicht über rot gefahren. Jetzt meine frage: was kann ich für eine Strafe erwarten.

    LG doro

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 10:44

      Hallo Doro,
      unter Umständen kann es sich dabei um einen Haltelinienverstoß handeln. Dieser wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. P. Henze

    20. Januar 2017 um 15:13

    Bei uns gibt es eine Kreuzung. Ich biege links ein. Von vorne kommt mir jemand entgegen und biegt rechts ab. Also auf die gleiche Fahrbahn. Die Straße ist zweispurig und wird nach der Kreuzung durch eine durchgezogene Linie getrennt.
    Stellen wir uns vor, der von vorne kommt biegt gleich auf die zweite Spur, die linke „meine“ ab und es kommt zum Unfall.
    Gilt dann die durchgezogene Linie schon auf der Kreuzung und das Fahrzeug wäre Schuld an dem Zusammenstoß oder könnte ich dafür auch belangt werden?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:34

      Hallo P.,

      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht genau kennen, kann keine Aussage über die Schuldfrage bei einem möglichen Unfall getroffen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Joachim Metzer

    18. Dezember 2016 um 9:44

    Hallo
    vor meinem Haus auf weißen Steinen in einer 30 Zone steht ein Golf mit D.-Nummernschild
    geparkt schon 2 Tage habe schon einen Zettel angebracht möchte sich doch einen anderen Parkplatz mit dunkelnen Steinen hier suchen Ordnungsamt nicht erreichbar,den Zettel von mir abgenommen und weggeschmissen lag in der Grünanlage,kann ich abschleppen lassen oder ist es geringfühgige Ordnungswidrigkeit Abschleppen selber bezahlen???? Danke für ihre Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 8:26

      Hallo Joachim,

      wenn das Fahrzeug rechtswidrig dort abgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, es abschleppen zu lassen. Allerdings wird eine solche Maßnahme in der Regel vom zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei in die Wege geleitet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Bernd Fleischhauer

    11. Dezember 2016 um 14:03

    Ereigniss am 08.12.2016 in Gäufelden um 21.45 Uhr.

    Aus Taifingen Richtung Öschelbronn fahrend bemerkte ich ein dicht auffahrendes Fahrzeug hinter mir.
    In etwa 500 m vor Öschelbronn bemerkte ich einen Wildwechsel(Hase) ungefähr 15 m vor mir und musste das Bremspedal betätigen. Dabei musste ich sehr aufpassen das es nicht zu einen Auffahrunfall kommt. Da es zu keinen Auffahrunfall gekommen ist fuhr ich weiter. Ich bemerkte aber ,das mich das Fahrzeug hinter mir mit Vollgas überholte. Es fuhr vor mir an den rechten Fahrbahnrand zum parken ein, ohne zu blinken und ohne die Warnblinkanlage zu betätigen.Der rechte Fahrbahnrand war mit einer durchgehenden weissen Fahrbahnlienie durchzogen. Ich überholte das Fahrzeug ,da die Fahrbahn auch unbeleuchtet war. Ich bemerkte beim überholen das der Fahrer ausstieg .Kurz vor Öschelbronn hat mich der Fahrer wieder eingeholt und ich stellte mir die Frage ob er was von mir will .Um das zu überprüfen bin ich Richtung Lidl zum Kreisel gefahren.Als ich am Kreisel meine Einfahrt auch als Ausfahrt benutzte und er mich weiter verfolgte, war mir klar das ich mir einen Parkplatz suchen werde.
    Ich fuhr den Parkplatz an der Gemeindesporthalle an,dieser war auch relativ belebt.Als der Fahrer mich verfolgte zeigte er bis zum Parkplatz keinen Fahrtrichtungswechsel an.Beim parken stellte er sein Fahrzeug quer zur Parkrichtung ab.Beim aussteigen fragte ich gleich was er für Probleme hat und ob er überhaupt weiss was ein Sicherheitsabstand ist. Er äusserte das er angeblich den Sicherheitsabstand eingehalten hätte. Er unterstellte mir ich hätte vorsätzlich auf die Bremse getreten und belehrte mich in überheblicher Art und Weise. Ich sagte ihm das ein Wildwechsel stattgefunden hat. Das zweifelte er an und drohte mir mit seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung.Ich sagte die hab ich auch. Dann bedauerte er ,das ich zu keinen Schuldbekenntnis bereit bin und er hätte sich beim abbremsen den Nacken verzogen.Er wollte mir förmlich Schuldbekenntnisse einreden. Beim einsteigen in mein Fahrzeug wollte ich noch seine Autonummer ablesen.Hab sie leider vergessen.Als ich rückwärts ausparken wollte stellte er sich provokatorisch hinter mein Fahrzeug und hinderte mich beim wegfahren.
    Ich musste leider mein Fahrrzeug noch an der Werkstatt zur Reperatur in Jettingen abstellen ,wo mich meine Freundin wieder abholen wollte.Ich stand etwas unter Zeitdruck.
    Fakt ist ,das ich das das nächste mal die Polizei anrufen werde. Zu hoffen ist, das der Fahrer mit seinen provokatorischen und frechen Verhaltensweisen nicht unter Drogen oder Alkoholeinfluss stand.
    Das hätte ich jetzt im nachhinein gerne überprüft gehabt. Das nächste mal mache ich mit Sicherheit auch Fotos.
    Schade, das auch keine Zeugen anwesend wahren.

    Darf man auf einer durchgehenden Linie auf der rechten Fahrbahnseite halten.?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 8:15

      Hallo Bernd,

      das ist nur erlaubt, wenn eine Panne oder ein sonstiger Notfall vorliegt. Generell darf eine durchgezogene Linie nicht überfahren werden. Dementsprechend ist auch das Halten dort strikt untersagt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Jens F.

    29. November 2016 um 13:35

    Ich habe vor kurzem eine Abbiegespur zu einem Lebensmittelmarkt direkt vor meiner Haustür bekommen. Es handelt sich um eine Bundesstraße Innerorts. Durch die Abbiegespur habe ich eine durchgezogene Linie mit Sperrfläche, diese durchgezoge Linie darf nicht überfahren werden. Zudem besteht durch die durchgezoge Linie ein Halteverbot vor meiner Haustür. Ich bin Selbstständig und muss meine Fahrzeuge beladen. Zudem werde ich beliefert mit Waren die auf Paletten angeliefert werden. Was passiert, wenn ich längere Zeit dort mein Fahrzeug belade und mir jemand in das Auto fährt. Bekomme ich dann eine Mitschuld?

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 10:05

      Hallo Jens,
      geschäftlicher Lieferverkehr ist davon ausgenommen. Im Einzelfall ist dies jedoch auch oft strittig. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Behörde oder dem Ordnungsamt, was sie dort dürfen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Markus

    29. Oktober 2016 um 16:32

    Welche Strafe würde mir drohen wenn ich auf meiner Seite zb in meiner fahrbahnseite ein Hindernis habe zb ein Auto was nicht vernünftig in der haltebucht/parkbucht steht und ich nicht anhalte, bin dann ja gezwungen weiter zum Gegenverkehr rüber zu fahren welche Strafe würde mir bei einer Gefährdung drohen?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:25

      Hallo Markus,
      Ist auf Ihrer Fahrbahnseite ein Hindernis, wie ein parkendes Fahrzeug, müssen Sie hinter diesem halten und warten bis der Gegenverkehr es Ihnen erlaubt, ohne Gefährdung anderer zu überholen. Gefährden Sie den Verkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Marc

    29. September 2016 um 17:53

    Also habe ich das richtig verstanden dass ich die durchgezogene lienie nicht mal überfahren darf wenn sich ein Hindernis auf meinen Fahrstreifen befindet z.b ein Auto was freiwillig hält? Lg

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 10:02

      Hallo Marc,
      die durchgezogene Linie darf unter bestimmten Umständen überfahren werden. Dazu zählt auch die Umfahrung eines haltenden Fahrzeugs, allerdings nur, wenn:
      a) nicht abgesehen werden kann, wann es weiter fährt
      b) Sie nicht auf andere Weise vorankommen können
      c) Sie den Gegenverkehr hierdurch nicht gefährden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Klaus

    25. Oktober 2015 um 9:31

    Überfahren einer Fahrbahnbegrenzung zum erreichen einer Ackerfläche.
    Abbiegung von einer Kreisstaße auf einen Feldweg.
    Berechnete Bußgeldgebühr 80.- €.

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