Fahrstreifenbegrenzung: durchgezogene Linie überfahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Tatbe­standBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbot
Verbots­widrig über die Fahr­streifen­begren­zung gefahren10 €
... beim Überholen30 €
... mit Unfall35 €
Beim Links­abbiegen / Wenden verbots­widrig über die Fahr­streifen­begren­zung gefahren30 €
... mit Gefähr­dung35 €
... mit Unfall40 €
Vebots­widrig beim Überholen über die Fahr­streifen­begren­zung gefahren, obwohl eine Behin­derung des Gegen­verkehrs nicht ausge­schlossen werden konnte, da die Strecke nicht einge­sehen werden konnte / die Verkehrs­lage unklar war150 €1
... mit Gefähr­dung250 €21 Monat1 M
... mit Unfall300 €21 Monat1 M
Verbots­widrig geparkt, obwohl zwischen Fahr­streifen­begren­zung und Fahrzeug ein Abstand von weniger als drei Metern bestand10 €
... mit Behin­derung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... länger als drei Stunden mit Behin­derung30 €

Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung einfach erklärt

Die Fahrbahnbegrenzung weist auf das Ende der Fahrbahn hin
Die Fahrbahnbegrenzung weist auf das Ende der Fahrbahn hin

Um den Verkehr in Deutschland zu regeln, gibt es Verkehrszeichen. Sie zeigen beispielsweise die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder ein Parkverbot an. Jedoch gibt es noch weitere Hinweise, die den Verkehrsteilnehmern auf den öffentlichen Straßen zur Orientierung dienen: die Fahrstreifenbegrenzung und die Fahrbahnbegrenzung.

Umgangssprachlich werden die beiden auch als „durchgezogene Linie“ bezeichnet. Die StVO definiert diese als „Verkehrszeichen 295“, wobei das eigentliche Zeichen die Linie auf der Straße darstellt und im Fachjargon als „Zeichen“ oder „Markierung“ betitelt wird.

In der 2. Anlage der StVO wird die durchgezogene Linie unter der laufenden Nummer 68 geführt. Hier befinden sich keine Bußgelder, sondern eher Ge- und Verbote zur Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung.

FAQ: Fahrstreifenbegrenzung

Wird gesetzlich bestimmt, was eine Fahrbahnbegrenzung bzw. eine Fahrstreifenbegrenzung sind?

Ja, in der Anlage 2 zur StVO ist definiert, das eine Fahrbahnbegrenzung bzw. die Fahrstreifenbegrenzung durch das Zeichen 295 bestimmt werden. Dieses grenzt die Fahrbahnen und Fahrstreifen voneinander ab.

Wie sieht das Zeichen 295 zur Fahrbahnbegrenzung aus?

Beim Zeichen 295 handelt es sich um eine weiße durchgezogene Linie auf der Fahrbahn. Dieser grenzt die Fahrbahn zum rechten Rand ab. Die Fahrstreifen werden ebenfalls durch eine solche Linie voneinander abgegrenzt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist mit Sanktionen bei einer Missachtung der Fahrbahnbegrenzung zu rechnen?

Ja, missachten Verkehrsteilnehmer die Regelungen, die mit dem Zeichen 295 einhergehen, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Wann dies der Fall ist, zeigt die Bußgeldtabelle hier auf.

Video: Die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn

Welche Vorschriften gelten hinsichtlich der Fahrstreifenbegrenzung? Die Antwort gibt’s im Video!
Welche Vorschriften gelten hinsichtlich der Fahrstreifenbegrenzung? Die Antwort gibt’s im Video!

Was ist eine Fahrbahnbegrenzung?

Fahrbahnbegrenzungen trennen die Fahrbahn von einem Seitenstreifen oder einem Seitenweg ab. Sie befinden sich stets am Fahrbahnrand. Eine Fahrstreifenbegrenzung hingegen, begrenzt die beiden Fahrstreifen und definiert die Linie zwischen beiden.

Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. (Quelle: Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 68)

Die Fahrstreifenbegrenzung kann nicht nur aus einer durchgezogenen Linie bestehen. In manchen Fällen ist – zur besseren Übersicht – auch eine Doppellinie auf der Fahrbahn markiert. Die doppelte Linie besitzt den gleichen Zweck wie die einfache durchgezogene Linie.

Worin unterscheiden sich  Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung?
Worin unterscheiden sich Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung?

Die Fahrstreifenbegrenzung grenzt jenen Teil der Fahrbahn ab, der für den Gegenverkehr bestimmt ist, oder sie begrenzt mehrere Fahrstreifen derselben Fahrrichtung. Handelt es sich dabei um eine durchgezogene Linie, so kennzeichnet sie gleichzeitig ein Überholverbot. Die Fahrbahnbegrenzung soll hingegen den Fahrbahnrand verdeutlichen. Befindet sich rechts von ihr ausreichend Platz, müssen langsame Landwirtschaftsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Radfahrer möglichst rechts von ihr fahren.

Durchgezogene Linie: Was ist erlaubt und was verboten?

Wie bereits erwähnt, ist die durchgezogene Linie in der StVO beschrieben. Hier befinden sich auch Verbote.

Die durchgehende oder auch durchgezogene Linie beschreibt zum einen die Fahrstreifenbegrenzung, kann zum anderen aber auch als Fahrbahnbegrenzung definiert sein.

Was die Verbote angeht, sind die beiden größtenteils gleichgestellt und als „durchgezogene Linie“ zusammengefasst.

Ein Verbot stellt der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ in der StVO dar.

Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote
Die durchgezogene Linie findet sich in der StVO und deklariert Verbote

Hier wird geregelt:

  • Die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – auch nicht teilweise.
  • Trennt die durchgezogene Linie die Fahrbahn zum Gegenverkehr ab, handelt es sich also um eine Fahrstreifenbegrenzung und es ist rechts von ihr zu fahren. Der Unterschied hierbei liegt bei einer Autobahn. Hier trennt die Fahrstreifenbegrenzung nicht zum Gegenverkehr, sondern zum gleichgerichteten Verkehr, ab, sodass auch links von ihr gefahren werden darf.
  • Befindet sich neben der Fahrbahn noch ein befestigter Seitenstreifen*, müssen landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke sowie gleichermaßen langsame Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften auf diesem fahren – also weit rechts von den Fahrbahnbegrenzungen.

* Einen befestigten Seitenstreifen erkennen Sie übrigens daran, wenn er asphaltiert oder gepflastert wurde. Befindet sich neben der Fahrbahn ein Streifen, der mit Gras bewachsen ist, zählt dies in der Regel nicht als Seitenstreifen. Als Ausnahme kann ein Seitenstreifen auch aus einem Mineralgemisch bestehen.

Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung

Sollten Sie die durchgezogene Linie überfahren, droht ein Bußgeld. Dies gilt auch für das Halten und Parken auf bzw. neben der Fahrstreifenbegrenzung oder Fahrbahnbegrenzung.

Die StVO bestimmt zwei wichtige Regelungen, die das Halten und Parken in Bezug auf die durchgezogene Linie reglementieren.

Wie groß muss der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung sein?

Möchten Sie auf der Fahrbahn parken, ist dies nur dann zulässig, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie der Fahrstreifenbegrenzung ein Fahrstreifen mit einer Breite von mindestens drei Metern verbleibt.

Dies ist so geregelt, damit noch andere Fahrzeuge zwischen Sie und die durchgezogene Linie passen. Mit dieser Regelung kommt der Verkehr nicht ins Stocken und läuft flüssig.

Zusätzlich zu diesem Gebot gibt es noch ein weiteres, welches das Halten bei der durchgezogenen Linie bestimmt.

Befindet sich nämlich rechts neben der durchgehenden Linie der Fahrbahnbegrenzung ein Seitenstreifen oder ein Sonderweg, darf links neben der Linie nicht gehalten werden.

Man stelle sich also hier vor, dass es eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen gibt (links: A, rechts: B). Neben dem rechten Fahrstreifen, also B, befindet sich ein Seitenstreifen, also C. Auf B darf nicht gehalten werden.

Kreisverkehr überfahren: Die durchgezogene Linie am Kreisel

Ein Kreisverkehr besitzt in der Regel eine Mittelinsel. Diese ist von einer durchgezogenen Linie umgrenzt und bildet dann die Fahrbahnbegrenzung.

Diese durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden; das bedeutet, dass ein Fahrzeug nicht mit den Rädern auf der Mittelinsel landen darf. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme:

Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. (Quelle: Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 68)

Die Ausnahme greift aber nur, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ansonsten müssen diese genannten Fahrzeuge den Kreisverkehr umfahren und dabei andere Straßen nutzen.

Durchgezogene Linie überfahren: Hier ist es erlaubt

Die StVO definiert jedoch nicht nur Verbote. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie ist in manchen Situationen erlaubt:

  • Sehen Sie das Verkehrszeichen 223.1 (blauer Hintergrund mit drei weißen Pfeilen und einer Linie zwischen dem 2. und 3. Pfeil), dürfen Sie den Seitenstreifen befahren und damit die durchgezogene Linie überfahren.
  • Ein Verkehrsteilnehmer darf eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, die eine durchgezogene Linie und die Grenze zu einem Sonderweg darstellt, wenn sich dahinter nicht anders erreichbare Parkstände oder eine Grundstückszufahrt befindet.

Wenn Sie eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, müssen Sie jedoch darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer, die den Sonderweg benutzen, nicht gefährdet oder behindert werden.

Durchgezogene Linie überfahren? Bußgeld und Co.

Die durchgezogene Linie zu überfahren, ist mit einem Bußgeld im Bußgeldkatalog bestimmt
Die durchgezogene Linie zu überfahren, ist mit einem Bußgeld im Bußgeldkatalog bestimmt

Überholen bei durchgezogener Linie ist eine Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend geahndet. Um den Straßenverkehr zu schützen, sind Geldbußen und weitere Maßnahmen wie Punkte in Flensburg in den deutschen Gesetzen und Verordnungen vorhanden.

Sehen Sie eine durchgezogene Linie und überholen, müssen Sie eine Geldbuße von 30 Euro erwarten. Diese erhöht sich auf 35 Euro, wenn Sie außerdem noch einen Unfall verursachten, während Sie mit dem Auto überholt haben. Das sieht der Bußgeldkatalog in puncto durchgezogene Linie außerdem vor:

  • Überholen bei durchgezogener Linie bei unklarer Verkehrslage: 150 Euro und ein Punkt in Flensburg; mit Gefährdung: 250 Euro, zwei Punkte, einmonatiges Fahrverbot; mit Unfallverursachung: 300 Euro, 2 Punkte, einmonatiges Fahrverbot
  • links abgebogen und über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren: 30 Euro; mit Gefährdung: 35 Euro; mit Unfallverursachung: 40 Euro
  • gewendet und über eine Fahrstreifenbegrenzung gefahren: 30 Euro; mit Gefährdung: 35 Euro
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

80 Kommentare

  1. Karsten

    2. Mai 2023 um 8:51

    Hallo,
    ich habe außerhalb einer Ortschaft eine Fahrstreifenbegrenzung überfahren und ca. 6m vom Fahrbahnrad entfernt geparkt. Daraufhin habe ich einen Verstoß der StVO wegen „Parken im eingeschränkten Halteverbot (Z.286 StVO), §12 Abs1“ bekommen.
    Ein Parkverbotsschild war nicht aufgestellt.
    Ist das ein Verstoß?
    Vielen Dankk fü Antworten!

  2. Weit

    15. Februar 2022 um 22:35

    Hallo,
    Wie wäre es bei einer Rettungsgasse auf der Autobahn?
    Darf ich da über/auf die Fahrbahnbegrenzung fahren?
    Denn laut Gesetz soll man ganz nach links/rechts auf seiner Fahrbahn.

  3. Stefanie

    13. Januar 2022 um 23:10

    Wie verhält es sich, wenn man auf einer zweispurigen Autobahn in einer Baustelle auf der linken Überholspur von dem PKW rechts touchiert wird, weil der PKW-Fahrer die Spur nicht gehalten hat? Ist trotzdem immer der Fahrer auf der Überholspur links Unfallverursacher?

    Danke schon einmal!

  4. Klaus

    30. Juni 2021 um 15:22

    „Alte Schule“?
    Sind farbige (weiße) Bordsteine nicht gleichbedeutend mit der durchgezogenen weißen Linie als „Fahrbahnbegrenzung“?
    Oder ist meine (vermeintliches) Fachrschulwissen (1965!) überholt?

  5. Markus ter Horst

    9. April 2020 um 22:03

    Hallo,
    ich habe heute einen Traktor mit viel Abstand überholt bin dabei jedoch über eine Sperrfläche gefahren. Habe ich mich richtig verhalten?
    Gruß, Markus

  6. Nico

    20. Januar 2020 um 19:03

    Hallo

    Stellt eine ca. 20 Meter lange Linie an einer Ampel, die auf eine unterbrochene Linie folgt und bis zur Haltelinie reicht, auch eine durchgezogene Linie im Sinne der Stvo da?

    Grüße
    Nico

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 14:29

      Hallo Nico,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Rike

    4. Juni 2019 um 10:18

    Wenn es auf der Straße einen Radverkehrschutzstreifen/Angebotsstreifen gibt (der nicht mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist), beginnt dieser häufig mit einer durchgezogenen Linie, um den Radverkehr sicher auf die Straße zu leiten.

    Ich gehe davon aus, dass diese durchgezogenen Linie nicht überfahren werden darf. Wo finde ich eine Vorschrift dazu? Taucht dieser Fall auch im Bußgeldkatalog auf?

    Liebe Grüße.
    Rike.

  8. Angelika

    19. Mai 2019 um 18:49

    Hallo,
    ich wohne direkt an einem Kreisel. An allen 4 Zugangsstraßen befinden sich rechts u. links Radwege, die ca. 5m vor den Fußgängerüberwegen vor dem Kreisel enden. Wenn ich mit dem PKW meine Einkäufe nach Hause bringe, habe ich also nur die Möglichkeit am direkten Ende des Radweges u. zw. Zebrastreifen, od. direkt daneben, also auf der Straße meinen Kofferraum zu leeren.
    Darf ich das? Wo darf ich stehen?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 13:20

      Hallo Angelika,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an die regionalen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Harry

    11. Mai 2019 um 12:39

    Ich habe da mal eine Frage,auf der Autobahn überfuhr ich die links durchgehende Linie um einem anderen Fahrzeug das gefahrlose Einfahren zu ermöglichen.Wie bewertet die Behörde diesen Vorgang ? Es wurde niemand gefährdet auch handelt es sich nicht um jemanden zu überholen. Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:50

      Hallo Harry,
      der Bußgeldkatalog sieht für das verbots­widrig Überfahren der Fahrstreifen­begrenzung mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. SuSchulz

    24. März 2019 um 19:53

    Heute auf der Autobahn aus einer längeren Baustelle kommend (mit ständig wechselnden unterschiedlichen Tempolimits) die Ausfahrt nehmen wollen. Es war aber weiterhin eine gelbe geschlossene Linie, die mich irritierte und ich nach einer Aufhebung dieser vor der Ausfahrt suchte. Dieser Umstand hat mich das Tempolimit 60 kurz vorher nicht sehen lassen und als ich dann die Spur zur Ausfahrt hin wechselte wurde ich geblitzt. Das hat mich als doch sehr defensive und umsichtige Fahrerin sehr verärgert. Warum wird nach Baustellenauflösung nicht dafür gesorgt, daß solche Linien wieder als Schraffur deutlich erkennbar sind? Ich finde das unmöglich. Kann ich das in einem Widerspruch anführen sobald der Bescheid kommt?

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 7:40

      Hallo SuSchulz,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Alfred

    2. Februar 2019 um 8:10

    Im Ort eine Einbahnstraße, insgesamt ca. 4 m breit; neu: auf der rechten Seite ein ca. 1,2 m blauer Fußgängerweg; bleibende Fahrbahnbreite ca. 3,1 m mit einer weißen durchgezogenen Linie als Fahrbahnbegrenzung; am Ende der Einbahnstraße der Hinweis, dass Radfahrer in Gegenrichtung durchfahren dürfen, d.h. folgende Verkehrs-situation: Autofahrer befahren die Einbahnstraße und Radfahrer kommen ihnen entgegen. Um die Radfahrer nicht zu gefährden müssen die Autofahrer die Fahrbahnbegrenzung überfahren. Droht ihnen ein Bußgeld?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2019 um 16:23

      Hallo Alfred,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Alfred

    25. Januar 2019 um 8:26

    Im Ort eine Einbahnstraße von der Bahnhofstr. zur Hildastr., 3.15 m breit; neu: auf der rechten Seite ein 1 m breiter blauer Fußgänger weg mit einer durchgezogenen weißen Linie als Fahrbahnbegrenzung- nur in dieser Einbahnstraße; am Ende der Einbahnstraße der Hinweis, dass Radfahrer in Gegenrichtung durchfahren dürfen, d.h. folgende Verkehrssituation:
    Ein Autofahrer befährt die Einbahnstraße und ein Radfahrer kommt entgegen. Der Autofahrer achtet darauf, den durchgezogenen Strich nicht zu überfahren. Dem Radfahrer bleibt gerade mal 1 m Platz – sehr gefährlich! Nahezu alle Autofahrer überfahren die Linie, um dem Radfahrer auszuweichen. Was stimmt da nicht??

  13. Askin

    25. Juli 2018 um 19:58

    Vor mir ist ein Pkw stehen geblieben links von mir war die durchgezogene Linie, nach einiger Zeit bemerkte ich dass das Pkw was vor mir steht nicht mehr weiterfährt so dann setze ich mein Blinker auf links schaute in den Spiegel, und fuhr in die linke Spur rein ohne den Verkehr zu behindern ich wollte gleich wieder rechts mich in meine Spur ein ordnen. Leider kam es nicht soweit, ein Fahrer wollte den Stau umgehen und setze von der rechten Spur Einwändemanöver dabei eine 180° Wendung in die gegenüberliegende Fahrbahn ohne in den Spiegel zu schauen Ich konnte den Pkw nicht mehr ausweichen und fuhr in in der linken vorderen Kotflügel rein. Was für eine Strafe erwartet mich da, ich sehe mich nicht schuldig.

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:10

      Hallo Askin,
      eine Einschätzung zur Schuldfrage könne nwir nicht geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Gerd

    15. Juni 2018 um 14:16

    Gilt als durchgehende Linie (z.B. zur Abgrenzung gegen Parkflächen bzw. Busspur) auch eine (doppelte) Pflasterreihe (nicht mit weißen, sondern ungefärbten grauen) Steinen?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 12:44

      Hallo Gerd,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die örtlichen Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Stephan

    6. Mai 2018 um 17:16

    Wie wäre folgender kürzlich in Kanada passierte Unfall zu bewerten:
    4-spurige Strasse mit 2 Spuren je Richtung. Doppelte durchgezogene Linie zwischen den Richtungen.
    Auto fährt in die eine Richtung, entgegenkommendes Motorrad in die andere. Das Auto überfährt aus ungeklärter Ursache die doppelte Mittellinie, die Fahrzeuge kollidieren frontal, der Motorradfahrer stirbt.
    Volkes Stimme schreit „Mord!“, die Polizei hält böse Absicht für nicht nachweisbar.
    Nach der Liste oben kommt der Autofahrer mit 35,- Bußgeld davon, ist das richtig?
    Ist eine Zivilklage möglich und aussichtsreich?
    Gruß, Stephan

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:18

      Hallo Stephan,

      die Bußgelder beziehen sich auf die reine Ordnungswidrigkeit, die das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung darstellt. Straf- oder zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt und können nur von einem Anwalt am konkreten Fall beurteilt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Moe

    4. Mai 2018 um 9:10

    Hallo,

    ich bin über eine gelbe durchgezogene Linie in eine Baustelle (Fahrbahnerneuerung) gefahren. Die Baustelle war nicht abgesperrt, war ehrlich gesagt nicht mal richtig ersichtlich, dass da Bauarbeiten auf der Fahrbahn stattfanden. Die Zufahrt war wirklich komplett offen, also keine Absperrung. Man fuhr auf einer geraden Fahrbahn und dann kam eine gelbe durchgezogene Linie die auf die Gegenfahrbahn (vor den Bauarbeiten) führte und direkt da dann auch das Verkehrsschild „Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts vorbei“ – StVO Verkehrszeichen-Nr. 222-20, dieses hat in die Baustelle gezeigt. Das widerspricht sich ja, das man die gelbe Linie nicht überfahren darf aber das Schild ausdrücklich sagt, dass man die rechte Fahrspur nehmen soll. Weil da laufend andere Fahrer auch reingefahren sind habe ich sicherheitshalber die Polizei gerufen, damit die das mal richtig absperren und das Schild überkleben. Als diese kamen habe ich erst mal eine Strafzettel bekommen, weil ich die Linie überfahren und in eine Baustelle gefahren bin. Ich habe leider auch noch einen Autoschaden davon getragen, als ich in die Baustelle gefahren bin. Gilt das Schild oder die Linie?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:06

      Hallo Moe,

      das lässt sich aus der Ferne leider nicht beantworten. Auch die durchgezogene Linie ist ein Verkehrszeichen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Heike

    19. April 2018 um 12:11

    Ich habe in einem Stau vor einem Tunnel gestanden, indem sich ein Unfall ereignet hat. Nach ca. 1/2 Stunde Wartezeit habe ich die doppelte Fahrstreifenbegrenzung
    beim Wenden überfahren, dabei allerdings übersehen, dass ein Polizeifahrzeug 50m
    hinter mir in der Schlange stand.
    Es gab keinen Gegenverkehr und ich habe niemanden gefährdet.
    Ich erhielt ein Bußgeldbescheid von € 200,– plus Gebühr und ein Fahrverbot von
    1 Monat mit 2 Punkten.
    Soll ich Einspruch einlegen und ist das rechtens ?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:20

      Hallo Heike,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Patrick

    9. März 2018 um 20:13

    Was passiert wenn bei einer durchgezogenen Linie die ca 1,80cm breit ist und innendrin Querstriche sind überholt wird auf der Landstraße mit welcher Strafe muss man damit rechnen klar davor fuhr ein Auto allerdings sonst keine Autos in Sicht.
    Grus Patrick

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 12:21

      Hallo Patrick,

      laut Bußgeldkatalog haben Sie je nach genauem Vorfall mit einem Bußgeld von 10 bis 30 Euro zu rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Moritz

    5. März 2018 um 11:45

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage.
    Folgende Ausgangssituation:
    Eine 1 spurige Landstraße führt an eine Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung wird die Straße 2 spurig. Bevor die 2 Spur anfängt ist eine Sperrfläche auf der Straße. (Also so eine Fläche mit weißen Querstreifen.)
    Der Verkehr stand auf Grund der roten Ampel still und staute sich nach hinten. Ich musste auf die 2. Spur (linke Spur), welche komplett frei war, und bin deshalb ein paar Meter auf der Sperrfläche gefahren.
    Hinter mir war jedoch die Zivil Polizei…
    Die Beamten haben gesagt, dass mit Bearbeitungsgebühren circa 100 € und 1 Punkt auf mich zukommen werden.
    Da es ein Videofahrzeug war haben sie auch einen Videobeweis gegen mich in der Hand.
    Nun meine Frage:
    Ist eine Sperrfläche das gleiche wie eine Fahbahnbegrenzung?
    Weil dann kann ich nicht nachvollziehen wie die Besmten auf 100€ und einen Punkt kommen.
    Wenn ich es hier richtig einordne komme ich auf 10€ oder evt 30€ und kein Punkt.
    Ich kann niergends etwas zur Sperrfläche finden.
    Danke für Ihre Hilfe vorab.
    Gruß Moritz

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 11:36

      Hallo Moritz,

      Sperrflächen und Fahrbahnbegrenzungen unterscheiden sich hinsichtlich Ihrer Verstoß-Sanktionen relativ wenig. Für den von Ihnen geschilderten Fall, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 10 Euro fürs Befahren und 30 für Überholen/Abbiegen vor. Es bleibt abzuwarten, was genau im Bußgeldbescheid steht. Eine Rechtsberatung dürfen wir dazu allerdings nicht geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Jochen

    10. Februar 2018 um 17:39

    Ich habe eine Verwarnung über 10€ bekommen, weil ich mit der hinteren Hälfte meine Pkw in einer Fahrstreifenbegrenzung stand und der Abwtand dazu weniger als 3Mtr. betrug. Es ist eine Anliegerstr. mit wenig Verkehr! Ist das wirklich nötig?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 9:00

      Hallo Jochen,

      es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, daher das Verwarngeld von 10 Euro.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Sabrina

    3. Januar 2018 um 12:02

    Hallo liebes Team,

    ich hätte eine kurze Frage: heute morgen fuhr ein LKW sehr langsam vor mir. Nach kurzem überlegen fuhr ich auf die linke Spur die einige Meter weiter endete und somit als Einfädelungsstreifen gilt. Da ich leider zögerte hörte dieser auf Höhe des LKWs auf sodass ich schnell noch Gas gab. Dabei überfuhr ich eine Sperrfläche und kurzeitig eine durchgezogene Linie da auf der anderen Seite Gegenverkehr herrscht. Meine Frage ist nun was die Strafe hierfür wäre. Zwar wurde ich weder angehalten oder geblitzt, jedoch schien der LKW-Fahrer durch sein Hupen und Lichthuben sehr aufgebracht, da ich sehr nah vor ihm einscheren musste. Ich rechne eventuell damit, dass er dies der Polizei melden könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:00

      Hallo Sabrina,

      in diesem Fall kann es sich um Nötigung handeln. Die Strafe hierfür variiert je Einzelfall.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  22. Fred

    27. September 2017 um 19:38

    Gem. § 12 Abs.4 StVO darf auf dem rechten Seitenstreifen geparkt werden, bzw. in einer Einbahnstraße. auch der linke Seitenstreifen, wenn diese ausreichend befestigt sind.
    Per Definition befindet sich neben der Fahrbahnmarkierung (durchgezogene Linie) der Seitenstreifen.
    Wenn ich nun aber diese durchgezogene Linie nicht überfahren darf, wie soll ich dann auf dem Seitenstreifen, der durch diese Linie gekennzeichnet ist parken ?
    Hier muss ich die Linie doch zwangsläufig überfahren.

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 10:02

      Hallo Fred,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. random_user

    22. September 2017 um 17:37

    Hallo,

    wie ist das mit der durchgezogenen Linie bei dem Beschleunigungsstreifen auf Autobahnen? Ich fahre quasi täglich Autobahn, eine Auffahrt wo ich immer auffahre ist extrem lang, und auch der durchgezogene Teil der Linie welche Beschleunigungsstreifen und Autobahn trennt (geht bergauf), mein Problem ist, das massig LKW diese Auffahrt nutzen und ich dann ewig mit 50-60 kmh hinterschleichen müsste, bis endlich diese „gestrichelt“ wird, das hat mit „Beschleunigung“ nichts mehr zu tun. Die Autobahn an sich ist allerdings großteils leer, somit beschleunige ich und ziehe rüber, was würde das kosten, es ist ja eine Linie die die gleiche Fahrtrichtung trennt und nicht den Gegenverkehr.

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:01

      Hallo,
      für das verbotswidrige Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 10 Euro vor. Bei Gefährdung oder wiederholten Verstößen können höhere Sanktionen drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Sabrina

    22. September 2017 um 13:48

    Wenn bei einem Überholvorgang auf einer Bundesstraße, zu Beginn des Vorgangs keine durchgezogene Linie war und bei einscheeren auf die Fahrspur die Linie durchgezogen ist. Ist es ein Vergehen?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 8:44

      Hallo Sabrina,
      in diesem Fall kann ggf. der Tatbestand „Überholen im Überholverbot“ vorliegen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Mike

    7. August 2017 um 17:10

    Liebes Team,

    Innerorts Nach einer Baustelle fuhr ein Fahrzeug langsam auf der Geradeausführenden Spur, ich sah, dass die Linksabbiegerampel grün zeigte, überholte also das langsam fahrende Fahrzeug links über eine Sperrfläche um die Ampel noch zu erwischen. 2 Kreuzungen weiter hielt mich das Fahrzeug an( Zivilstreife). Sie warfen mir o.g. Überholmanöver vor plus eine zu schnelle Fahrweise in dessen Folge. Was habe ich zu erwarten?
    Auf der Rückfahrt stellte ich dann fest, dass sie Sperrfläche durch die Bauarbeiten gelb gekreuzt war. Macht hier dann ein Einspruch Sinn?

    Mit freundlichen Grüßen
    Mike

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:38

      Hallo Mike,

      leider können wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      – Die Redaktion

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