Fahrschule: Die Ausbildungsstätte für Kraftfahrer
Letzte Aktualisierung am: 20. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Fahren lernen: Ohne den Besuch der Fahrschule geht es nicht
Je näher der 18. Geburtstag rückt, desto größer wird wohl bei den meisten jungen Menschen der Wunsch, den Führerschein zu machen. Dazu muss jedoch zuallererst eine geeignete Fahrschule her. Schließlich wird in Deutschland nur dann eine Fahrerlaubnis erteilt, wenn die betroffene Person die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten dafür erlernt hat.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung in der Fahrschule benötigen, wie die Ausbildung genau abläuft und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Darüber hinaus erfahren Sie hier, welche Leistungen einige Fahrschulen über den Führerscheinerwerb hinaus anbieten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrschule
Normalerweise können Sie die Anmeldung in der Fahrschule frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters der gewünschten Führerscheinklasse vornehmen. Welche Altersgrenze bei welcher Klasse maßgeblich ist, verrät Ihnen unser Ratgeber zum Führerscheinmindestalter.
Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Beide müssen jeweils mit einer entsprechenden Prüfung abgeschlossen werden. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, kann die Anzahl der verpflichtenden Theorie- oder Praxisstunden variieren.
Was die Fahrschule in etwa kosten kann, wenn Sie einen Führerschein der Klasse B erwerben möchten, erfahren Sie an dieser Stelle.
Weitere Infos zum Thema Fahrschule
- Auffrischungskurs in der Fahrschule
- Automatik-Führerschein
- B96-Führerschein im Tageskurs
- Defensives Fahren
- Fahrlehrer
- Fahrschule wechseln
- Fahrschule fürs Mofa
- Fahrschule fürs Motorrad
- Fahrsicherheitstraining
- Fahrstunden
- Führerschein-Crashkurs
- Führerscheinkosten
- Führerschein ohne Fahrschule
- Führerscheinprüfung
- Schwanger den Führerschein machen
- Theorieunterricht
Anmeldung in der Fahrschule: Diese Unterlagen werden benötigt
Bevor Sie das Autofahren lernen können, müssen Sie zunächst einmal die passende Fahrschule finden. Nicht nur die Preise können je nach Anbieter variieren, sondern ebenfalls die Leistungen. Manche Fahrschulen sind lediglich auf den Erwerb einzelner Fahrerlaubnisklassen ausgelegt und bieten möglicherweise Ihre gewünschte Klasse gar nicht an.
Es empfiehlt sich, bei Freunden und Bekannten nachzufragen oder gegebenenfalls eine Schnupperstunde in einer Fahrschule wahrzunehmen, bevor Sie sich endgültig festlegen. Ist die Entscheidung gefallen, benötigen Sie diverse Unterlagen, um sich anmelden zu können. Dazu gehören die folgenden:
- ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- ein Passfoto, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
- der Nachweis für einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre sein darf
- die Teilnahmebescheinigung von einem Erste-Hilfe-Kurs
Nachdem Sie all diese Dokumente eingereicht haben, erhalten Sie normalerweise eine Anmeldebestätigung von der Fahrschule. Möchten Sie den Führerschein ab 17 machen („Begleitetes Fahren“), brauchen Sie neben den gerade aufgelisteten Unterlagen außerdem das dazugehörige unterschriebene Formular sowie die Führerschein- und Ausweiskopien Ihrer Begleitperson(en). Anschließend stellt die Fahrschule normalerweise einen sogenannten Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis für Sie und es kann losgehen.
Station eins in der Fahrschule: Der Theorieunterricht
Zunächst einmal gilt es, sich Kenntnisse über die notwendigen Grundlagen der gewünschten Führerscheinklasse anzueignen. Dazu müssen Sie einige Theoriestunden in der Fahrschule besuchen. Je nachdem, welche Klasse Sie erwerben möchten, kann die vorgeschriebene Anzahl der Stunden variieren. Beim Pkw-Führerschein sind beispielsweise insgesamt 14 Doppelstunden á 90 Minuten vorgeschrieben, die folgendermaßen aufgebaut sind:
- 12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff
Jede Stunde befasst sich dabei mit einem anderen Themengebiet. Bei den Theoriestunden, die dem Grundstoff gewidmet sind, macht es keinen Unterschied, ob Sie manche Stunden doppelt besuchen. Beim Zusatzstoff sieht das Ganze jedoch anders aus: Hier müssen Sie an beiden Doppelstunden in der Fahrschule teilgenommen haben; ansonsten werden Sie in der Regel nicht zur theoretischen Prüfung zugelassen.
Wichtig: Es reicht normalerweise nicht aus, lediglich den Theorieunterricht in der Fahrschule zu besuchen, um die anschließende Prüfung zu bestehen. Vielmehr müssen Sie auch zu Hause in Ihrer Freizeit für die Fahrschule lernen. Heutzutage funktioniert dies meist nicht mehr über klassische Papierbögen, sondern entweder online oder über spezielle Lern-Apps.
Die erste Hürde in der Fahrschule: Die Theorieprüfung
Haben Sie alle vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert und sind der Meinung, noch mehr könne man privat für einen Führerschein gar nicht lernen, müssen Sie in der Fahrschule Bescheid geben. Ihr Fahrlehrer meldet Sie daraufhin bei der theoretischen Prüfung an, die üblicherweise bei der DEKRA oder dem TÜV stattfindet. Teilweise ist es aber auch gang und gäbe, dass Sie die Prüfung in der Fahrschule direkt ablegen müssen.
In der Regel besteht die Theorieprüfung aus insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen, die Sie an einem PC beantworten müssen. Ihnen stehen bei jeder Prüfungsfrage drei Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, von denen Sie die richtigen jeweils ankreuzen müssen. Mindestens eine Antwort stimmt immer; es können jedoch auch alle drei korrekt sein.
Sie dürfen sich normalerweise maximal zehn Fehlerpunkte leisten, dabei darf allerdings nur eine Frage mit fünf Fehlerpunkten falsch sein. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie nach einer mindestens zweiwöchigen Sperrfrist wiederholen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die Prüfungsgebühr in einem solchen Fall doppelt zahlen müssen. Haben Sie die Theorieprüfung erfolgreich gemeistert, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung für die Fahrschule, die notwendig ist, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.
Ab ins Fahrschulauto: Die praktischen Fahrstunden
Häufig werden parallel zum Theorieunterricht in der Fahrschule die ersten Fahrstunden angesetzt. Wie viele Theoriestunden Sie dafür bereits besucht haben müssen, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Bevor Sie als frischgebackener Fahrschüler die erste Runde drehen dürfen, müssen allerdings noch ein paar Vorbereitungen getroffen werden:
- Zuerst wird Ihnen der Fahrlehrer einen Überblick über das Kfz geben. Dabei geht es vorrangig um die verschiedenen Bestandteile sowie deren Funktion.
- Im Anschluss müssen Spiegel, Sitz und Lenkrad richtig auf Ihre Größe eingestellt werden, damit Sie das Verkehrsgeschehen gut im Blick haben.
Danach beginnt die praktische Grundausbildung in der Fahrschule. In der Regel müssen Sie dabei zunächst einmal das Anfahren lernen und ein Gefühl dafür bekommen, wie die Kupplung des Autos reagiert. Sie sollten nicht den Mut verlieren, sollte das Ganze nicht auf Anhieb klappen.
Darüber hinaus müssen Sie sich auch während der Fahrt keine Gedanken machen, da der Fahrlehrer in seinem Fußraum selbst über die jeweiligen Pedale verfügt und notfalls eingreifen kann. Sind Sie schon etwas sicherer geworden, werden Sie beim praktischen Teil der Fahrschule üben, wie Sie sich in unterschiedlichen Verkehrssituationen verhalten müssen.
Beispiele dafür sind etwa das Durchfahren von einem Kreisverkehr, das Überqueren von Kreuzungen oder die Regel „rechts vor links“. Je schneller Sie die notwendigen Fertigkeiten erlernen, desto weniger reguläre Fahrstunden müssen Sie absolvieren. Es existieren allerdings einige Pflichtstunden, an denen Sie teilnehmen müssen, um zur Fahrprüfung zugelassen zu werden. Beim Autoführerschein sind insgesamt zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben, die sich wie folgt gestalten:
- Fünf Überlandfahrten
- Vier Fahrten auf der Autobahn
- Drei Nachtfahrten
Bei den Überlandfahrten sind Sie überwiegend außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs und müssen im Regelfall mindestens 50 Kilometer ohne Unterbrechung fahren. Die Autobahnfahrten dienen vorrangig dem Zweck, während der Ausbildung in der Fahrschule mit dem Auto das Auf- und Abfahren, das Überholen sowie das Einhalten des Abstandes zu anderen Fahrzeugen zu üben.
Durch die Nachtfahrten sollen Sie als Fahrschüler lernen, wie Sie mit dem Fernlicht umgehen und generell ein Gefühl für das Fahren bei Dunkelheit bekommen. Fühlen Sie sich sicher im Straßenverkehr und haben alle Sonderfahrten hinter sich gebracht, sind Sie bereit für die praktische Prüfung, die Sie mit einem Auto der Fahrschule bewerkstelligen müssen.
Auf die Plätze, fertig, los: Die praktische Prüfung
Beim praktischen Fahrschultest sitzen Sie mit Ihrem Fahrlehrer sowie einem Prüfer im Auto und müssen zeigen, was Sie gelernt haben. Über die Strecke entscheidet allein der Prüfer, wobei er in der Regel verschiedene Aufgaben einbaut, wie z. B. das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken oder das Heranfahren an eine Kreuzung.
Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Nummer 2.1.5 definiert, welchen Anforderungen Sie als Absolvent einer Fahrschule in der praktischen Prüfung gerecht werden müssen. Dort heißt es:
Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. […]“
Nach dem Fahren wird der Prüfer Ihnen noch einige Fragen zum Auto selbst stellen. Diese können sich auf den Reifenzustand, den Aufbewahrungsort des Warndreiecks oder die Flüssigkeitsstände beziehen. Haben Sie alle Aufgaben souverän gemeistert und sich nur wenige oder gar keine Fehler zuschulden kommen lassen, haben Sie die Prüfung bestanden und Ihnen wird normalerweise noch vor Ort die der Führerschein ausgehändigt.
Sollten Sie sich hingegen ein paar grobe „Schnitzer“ geleistet haben oder der Fahrlehrer war sogar gezwungen, während der Prüfung einzugreifen, gilt diese als nicht bestanden.
Zwar müssen Sie für den nächsten Versuch nicht erneut die Fahrschule besuchen, ein paar mehr Fahrstunden sind jedoch durchaus ratsam, um sicherer zu werden. Wie bei der Theorieprüfung gilt auch hier: Die Prüfungsgebühr ist abermals zu entrichten, wenn Sie durchgefallen sind.
Besuch der Fahrschule: Welche Kosten fallen an?
Je nach gewählter Fahrschule können die Preise variieren. Dabei spielt auch die Region eine Rolle, in der Sie leben. Es ist daher empfehlenswert, die Angebote mehrerer Fahrschulen zu vergleichen. Mit welchen Kosten der Besuch der Fahrschule bei einem Führerschein der Klasse B in etwa verbunden ist, haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Faktor | Kosten |
---|---|
Anmeldegebühr in der Fahrschule | 100 - 200 € |
Lernmaterialien | ca. 20 € |
Erste-Hilfe-Kurs | 20 - 30 € |
Sehtest | ca. 6 € |
Sonderfahrten (insgesamt zwölf) sowie reguläre Fahrstunden | 24 - 45 € pro Fahrstunde |
Theoretische Prüfung | 22,49 € |
Praktische Prüfung | 91,75 € |
Daraus ergibt sich: Sie müssen mit etwa 950 bis 2.250 Euro rechnen, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben möchten. Besuchen Sie die Fahrschule, um anschließend Lkw fahren zu dürfen, ist die Ausbildung nicht selten noch umfangreicher und daher auch mit höheren Kosten verbunden.
Lohnt es sich, eine Intensivfahrschule zu besuchen?
Je nachdem, wie regelmäßig Sie den Theorieunterricht in der Fahrschule besuchen und wie ausgelastet der Fahrlehrer in puncto Fahrstunden ist, kann sich der Erwerb einer Fahrerlaubnis durchaus etwas in die Länge ziehen.
Ist es Ihnen nicht möglich, so viel Zeit in der regulären Fahrschule zu verbringen, ist unter Umständen eine sogenannte Intensivfahrschule die richtige Wahl. Dabei dauert der Führerscheinerwerb lediglich 14 Tage, was jedoch auch bedeutet, dass Sie nur zwei Wochen haben, um den theoretischen Stoff zu verinnerlichen.
Meist finden in diesem Fall auch mehrere Fahrstunden täglich statt. Ob dieses Modell etwas für Sie ist oder ob Sie lieber auf den klassischen Weg in der Fahrschule zurückgreifen, liegt letztendlich bei Ihnen.
Welche Leistungen bietet eine Fahrschule noch an?
Neben dem Führerscheinerwerb an sich hat die eine oder andere Fahrschule noch weitere Leistungen in ihrem Repertoire. Dazu zählt mitunter das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). In den ersten zwei Jahren nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis befinden sich junge Menschen in der sogenannten Probezeit und sind sozusagen „auf Bewährung“.
Verstoßen Sie gegen geltendes Verkehrsrecht, müssen sie neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Maßnahmen rechnen. Zuwiderhandlungen in der Probezeit werden dabei in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) unterteilt.
Bei einem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dabei werden die jeweils begangenen Verstöße im Straßenverkehr besprochen und anschließend ein besseres Verhalten im Verkehr erörtert.
Sind Sie in einer solchen Situation, können Sie sich demzufolge auch an eine Fahrschule Ihrer Wahl wenden, um dort einen Termin für das Seminar auszumachen. Beachten Sie jedoch, dass nicht jede Fahrschule Seminare dieser Art anbietet.
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